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Abstandsmessung Vordermann bremst!

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 12:08

Ich habe Post bekommen vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt.

Ich wurde in Erlangen A3 Richtung Passau, Abschnitt 700, km 1485 gemessen.

Geschwindigkeit 137 Abstand 31m.

Beweismittel: Video, Foto

Bemerkung: Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz

Verkehrskontrollsystem VKS3

Wie oben erwähnt steht in der Bemerkung der Hinweis das der Vordermann nicht gebremst hat.

Aber genau das hat ein weißer Audi Q7 vor mir gemacht. Beziehungsweise dessen Vordermann hat stark gebremst. Jedoch befand sich der Audi Q7 unmittelbar vor der Brücke. Es besteht also die möglich das die Aufnahme unmittelbar davor statt gefunden hat. Jedoch verwundern mich dann die 31m. Laut meiner Einschätzung wahren es knappe 50m erst als der Vordermann gebremst hat kam ich nach meiner Einschätzung auf die Gemessenen 31m. Da jedoch ausdrücklich drin steht das der Vordermann nicht gebremst hat. Stellt sich mir die Frage habe ich überhaupt eine Chance von der Strafe wegzukommen oder ist es einfacher die 100 Euro zu blechen. "Und das nächste mal leg ich dann auch einfach Grundlos vor der Brücke eine Vollbremsung hin." -nicht ernst gemeint!!!

MfG,

Chris737

Beste Antwort im Thema

Der Vorwurf einer Abstandsunterschreitung ist keine Momentsaufnahme, sondern über eine längere Zeit bzw. einen längeren Weg. Meines Wissens wird das in einem Filmchen festgehalten. Nur das Filmchen gilt als Beweis. Wenn dem so ist muss auf dem Filmchen alles zu sehen sein und sicherlich auch das Du sofort wieder den Sicherheitsabstand hergestellt hast. Dann wird alles gut.

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Zitat:

Original geschrieben von Chris737

Stellt sich mir die Frage habe ich überhaupt eine Chance von der Strafe wegzukommen oder ist es einfacher die 100 Euro zu blechen.

Hattest du während dieser Fahrt Zeugen im Fahrzeug, welche die Bremsung des Vordermanns bestätigen können?

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 12:17

Nein, ich war leider allein Unterwegs!

am 5. Juli 2014 um 12:18

1. wurdest du gefilmt und nicht fotografiert, der Beweisfilm wurde über einen längeren Weg gemacht.

2. Wenn du vom Audi das Kennzeichen hast und beweisen kannst das er grundlos eine Vollbremsung gemacht hat dann zeige Ihn doch an aber ich bezweifele das, weil du mit diesem Abstand und einer eingeleiteten Vollbremsung des Vordermanns mit einer Reaktionszeit von 1 sec, dem Vordermann ins Heck gefahren wärst, somit hättest du auch sein Kennzeichen.

3. Deinen letzten Satz: " Und das nächste mal leg ich dann auch einfach Grundlos vor der Brücke eine Vollbremsung hin." möchte ich nicht weiter kommentieren da ich hier sonst für eine Zeit gesperrt werde, wer aber so eine Einstellung hat und diese öffentlich in einem Forum postet der sollte wirklich einmal genauer überprüft werden ob er zum führen eines Fahrzeuges noch geeignet ist

 

 

Ist eine Straftat gem. § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet

oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

am 5. Juli 2014 um 12:23

Bezahl und gut ist. Abstandsmessung geht meist ueber Video und eine gewisse Strecke. Auf dem Video waere eine Bremsung sicher zu erkennen.

Viele verschaetzen sich eh mit dem Abstand. Sieht man jeden Tag. Da meinen Viele das sie 50m haben, tatsaechlich sind es aber 25-30m ;)

Dazu sei noch zu erwähnen, dass viele ältere, ehemalige DDR-Bürger glauben, dass die zur Orientierung gedachten schwarz-weis-Baken im Abstand von 80m stehen. Das war scheinbar früher im Osten mal so.

In Wirklichkeit sind es 50m.

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 12:36

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

1. wurdest du gefilmt und nicht fotografiert, der Beweisfilm wurde über einen längeren Weg gemacht.

2. Wenn du vom Audi das Kennzeichen hast und beweisen kannst das er grundlos eine Vollbremsung gemacht hat dann zeige Ihn doch an aber ich bezweifele das, weil du mit diesem Abstand und einer eingeleiteten Vollbremsung des Vordermanns mit einer Reaktionszeit von 1 sec, dem Vordermann ins Heck gefahren wärst, somit hättest du auch sein Kennzeichen.

3. Deinen letzten Satz: " Und das nächste mal leg ich dann auch einfach Grundlos vor der Brücke eine Vollbremsung hin." möchte ich nicht weiter kommentieren da ich hier sonst für eine Zeit gesperrt werde, wer aber so eine Einstellung hat und diese öffentlich in einem Forum postet der sollte wirklich einmal genauer überprüft werden ob er zum führen eines Fahrzeuges noch geeignet ist

 

 

Ist eine Straftat gem. § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet

oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

zu 2. der Abstand war vor der Bremsung höher wurde erst durch das starke Abbremsen geringer. Der Q7 hat nicht Grundlos gebremst sein Vordermann. Ich war mir keiner Schuld bewusst habe mir daher keine Kennzeichen gemerkt.

zu 3. Natürlich werde ich das nicht machen. Ich wollte nur sagen das man das wohl machen müsste um Strafe zu vermeiden. Gefährlicher Eingriff könnte man aber auch der Verkehrskontrolle vorwerfen die Auf einer Dichten Autobahn den Verkehr zum Stocken bringt. Und so den Verkehr gefährdet.

@mattalf jetzt halte ich gefühlte 60m-70m Abstand. Muss ständig bremsen weil ständig jemand vor mir reinzieht.

stehen tatsächlich die Pfosten am Rand nur 25-30m auseinander ;-)

Und 100 sind ja noch zu Verschmerzen und der Punkt hat es ja umsonst. Ich weis jetzt das man auch als Vorsichtiger Autofahrerpunkte haben kann.

Zitat:

Original geschrieben von Chris737

Ich weis jetzt das man auch als Vorsichtiger Autofahrerpunkte haben kann.

Glaube ich nicht, dass man das auch als vorsichtiger Autofahrer haben kann. Bin nicht besonders vorsichtig, aber umsichtig, und habe seit 1971 noch keinen Punkt und das bei mindestens 50.000 km pro Jahr.

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 13:01

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Zitat:

Original geschrieben von Chris737

Ich weis jetzt das man auch als Vorsichtiger Autofahrerpunkte haben kann.

Glaube ich nicht, dass man das auch als vorsichtiger Autofahrer haben kann. Bin nicht besonders vorsichtig, aber umsichtig, und habe seit 1971 noch keinen Punkt und das bei mindestens 50.000 km pro Jahr.

Hab ich auch nicht geglaubt. Aber gut für dich keine Punkte heisst - keine teuren Strafen.

Das was mich jetzt nur ärgert. Das 1. ich mir keiner Schuldbewusst bin außer der das meine 50m nicht dem Halben Tacho also 70m entsprachen das ist jedoch nicht strafbar. Ich weis nicht wie ich mich Nächstemal verhalten soll außer mit 90 auf der rechten Spur mit mehr als ein Pfostenabstand dazwischen.

Weil ich ja nicht Grundlos bremsen darf. Oder ist es ein Grund das starkes Bremsen erlaubt ist um den Sicherheitsabstand zu halten. Wenn durch leichtes Bremsen der Abstand nur kurzzeitig unterschritten wird. Momentan halte ich ungefähr 2/3 Abstand vom Tacho jedoch habe ich das Problem das Ständig jemand vor mir die Spur wechselt. Fahre meistens nicht schneller als 140 eher langsamer.

Aber wie ihr mir geraten habt da ich keine Zeugen habe werde ich schön brav bezahlen. Und mich damit abfinden müssen das ich ständig bremsen muss wegen Leute die dazwischen fahren.

Andererseits hab ich ja die 100 in die Umwelt investiert was ich nämlich durch mein Fehlverhalten ( nicht jeden Bremsvorgang des Vordermanns nachahmen) an Kraftstoff gespart und Bremsstaub vermieden habe.

Der Vorwurf einer Abstandsunterschreitung ist keine Momentsaufnahme, sondern über eine längere Zeit bzw. einen längeren Weg. Meines Wissens wird das in einem Filmchen festgehalten. Nur das Filmchen gilt als Beweis. Wenn dem so ist muss auf dem Filmchen alles zu sehen sein und sicherlich auch das Du sofort wieder den Sicherheitsabstand hergestellt hast. Dann wird alles gut.

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Der Vorwurf einer Abstandsunterschreitung ist keine Momentsaufnahme, sondern über eine längere Zeit bzw. einen längeren Weg. Meines Wissens wird das in einem Filmchen festgehalten. Nur das Filmchen gilt als Beweis. Wenn dem so ist muss auf dem Filmchen alles zu sehen sein und sicherlich auch das Du sofort wieder den Sicherheitsabstand hergestellt hast. Dann wird alles gut.

Die Abstands Unterschreitung hat am Ende der Videoaufnahme statt gefunden. Ich hab mich eingelesen Es wird zwar alles auf Film aufgenommen damit man zum Beispiel sieht ob jemand reinzieht oder offensichtlich Bremst. Jedoch hat die Messung an sich nichts mit dem Film zu tun. Das Problem der Vordermann von meinem Vordermann hat jedoch erst unter der Brücke zum bremsen angefangen. Der Vordermann vor der Brücke. Ich hab an der selben stelle zum bremsen angefangen wie mein Vordermann. Sprich zum Zeitpunkt der Messung war ich gerade in meiner Reaktionssekunde sprich Vordermann hat gebremst ich noch nicht. Jedoch der gesamte Bremsverlauf hat auch Unter der Brücke statt gefunden wo bekanntlich ja nicht aufgenommen wird. Die Frage ist nur die Beweisbarkeit zum Gutachten wird es nicht kommen da ich dann lieber mir den Ärger spar und zahle. Die einzige Chance die ich sehe ist das ich denen den Verlauf schildere. Die sich das Video erneut anschauen und darauf erkennen das gebremst wurde. Die Chancen stehen glaub ich schlecht.

Frage wenn ich den Verstoß nicht zu gebe also nein mit Begründung schreibe. Entstehen für mich dann bereits höhere Kosten?

am 5. Juli 2014 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Wenn dem so ist muss auf dem Filmchen alles zu sehen sein und sicherlich auch das Du sofort wieder den Sicherheitsabstand hergestellt hast. Dann wird alles gut.

Die werden das Filmchen wohl ausgewertet haben, bevor der Brief zur Post ging.

Somit ist ein nachträglicher Rückzug der Behörde nicht zu erwarten.

am 5. Juli 2014 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von Chris737

Das Problem der Vordermann von meinem Vordermann hat jedoch erst unter der Brücke zum bremsen angefangen. Der Vordermann vor der Brücke. Ich hab an der selben stelle zum bremsen angefangen wie mein Vordermann.

Du konstruierst dir da gerade was zusammen, um deine Fehleinschätzung zu rechtfertigen. Du hast aber einen Logikfehler gemacht.

Wenn dein Vordermann vor der Brücke gebremst hat, würde man das auf dem Video sehn und zu deinen Gunsten auslegen.

Wenn das Bremsmanöver auf dem Video nicht zu sehen war, dann hätte man auch keinen Abstand messen können, weil dein Vordermann als Bezugspunkt schon aus dem Bild war. Du hättest keine Post bekommen.

Da du aber Post bekommen hast, konnte dir ein Unterschreiten nachgewiesen werden.

Kannst aber auch nen Anwalt nehmen, das Video anfordern und noch mehr Geld ausgeben. Oder deinen Fehler einsehen und in Zukunft an Hand der Leitpfosten Abstände schätzen üben.

Man muß als Fahrzeugführer stets auf Bremsmanöver des Vordermanns vorbereitet sein (egal aus welchem Grund der bremst) und wenn man da reaktionsmäßig etwas langsamer drauf ist, dann muß man den Sicherheitsabstand zum Vordermann etwas größer wählen, um eben gerade zu verhindern, daß bei einem Bremsmanöver des Vordermanns auf Grund der Reaktionsverzögerung der Sicherheitsabstand maßgeblich unterschritten wird. Dies und nur dies wird bei einer Abstandskontrolle gemessen und protokolliert.

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 14:19

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Kannst aber auch nen Anwalt nehmen, das Video anfordern und noch mehr Geld ausgeben. Oder deinen Fehler einsehen und in Zukunft an Hand der Leitpfosten Abstände schätzen üben.

Ich möchte nur sicher Stellen ob die Pfosten dort wirklich nur 30m Auseinander standen :D

Kurz um nach meiner Schätzung anhand Leitpfosten Abstand 45m Vordermann ist zeitgleich mit mir am Pfosten vorbeigefahren. Ich frag mich nur wenn ich so wenig Abstand hatte wie schon jemand geschrieben hat und der Vordermann noch dazu stark bremst hätte ich den Ja unter der Brücke treffen müssen!

P.S. Die eigentliche Frage für mich ist geklärt, meine Unschuld (sofern sie besteht) könnte nur noch durch ein Gutachten geklärt werden. Da ich es darauf nicht ankommen lassen möchte zahle ich lieber. So ist das halt in einer D...ie.

Es kann natürlich auch seine das die Drei großen roten Lampen die hinten am Audi Q7 leuchten gar nicht die bremsen sind. :D

Wenn es aber so läuft wie bisher sind für mich die 100 schnell verkraftet. Und in 2,5Jahren ist der Punkt auch wieder weg.

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