Abstandsmessung Vordermann bremst!
Ich habe Post bekommen vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt.
Ich wurde in Erlangen A3 Richtung Passau, Abschnitt 700, km 1485 gemessen.
Geschwindigkeit 137 Abstand 31m.
Beweismittel: Video, Foto
Bemerkung: Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz
Verkehrskontrollsystem VKS3
Wie oben erwähnt steht in der Bemerkung der Hinweis das der Vordermann nicht gebremst hat.
Aber genau das hat ein weißer Audi Q7 vor mir gemacht. Beziehungsweise dessen Vordermann hat stark gebremst. Jedoch befand sich der Audi Q7 unmittelbar vor der Brücke. Es besteht also die möglich das die Aufnahme unmittelbar davor statt gefunden hat. Jedoch verwundern mich dann die 31m. Laut meiner Einschätzung wahren es knappe 50m erst als der Vordermann gebremst hat kam ich nach meiner Einschätzung auf die Gemessenen 31m. Da jedoch ausdrücklich drin steht das der Vordermann nicht gebremst hat. Stellt sich mir die Frage habe ich überhaupt eine Chance von der Strafe wegzukommen oder ist es einfacher die 100 Euro zu blechen. "Und das nächste mal leg ich dann auch einfach Grundlos vor der Brücke eine Vollbremsung hin." -nicht ernst gemeint!!!
MfG,
Chris737
Beste Antwort im Thema
Der Vorwurf einer Abstandsunterschreitung ist keine Momentsaufnahme, sondern über eine längere Zeit bzw. einen längeren Weg. Meines Wissens wird das in einem Filmchen festgehalten. Nur das Filmchen gilt als Beweis. Wenn dem so ist muss auf dem Filmchen alles zu sehen sein und sicherlich auch das Du sofort wieder den Sicherheitsabstand hergestellt hast. Dann wird alles gut.
68 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Man muß als Fahrzeugführer stets auf Bremsmanöver des Vordermanns vorbereitet sein (egal aus welchem Grund der bremst) und wenn man da reaktionsmäßig etwas langsamer drauf ist, dann muß man den Sicherheitsabstand zum Vordermann etwas größer wählen, um eben gerade zu verhindern, daß bei einem Bremsmanöver des Vordermanns auf Grund der Reaktionsverzögerung der Sicherheitsabstand maßgeblich unterschritten wird. Dies und nur dies wird bei einer Abstandskontrolle gemessen und protokolliert.
Ich kann aus meiner Fahrerkabine täglich solche Windschattenrennen sehen, da werden Abstände gefahren wo oftmals nur minimale Abstände zum Vordermann sind, die Gefahr wird einfach ausgeblendet oder sie ist vielen nicht bewusst.
Im Falle des TE bei 137 km/h legt der Vordermann 38m/s zurück. Eine Vollbremsung bedeutet das der Hintermann bei einer Gefahrenbremsung ohne das eigene Bremspedal zu erreichen Voll auf den Vordermann drauf knallt ohne Chance den Auffahrunfall zu vermeiden. In der Zeit schafft es der Auffahrende nur noch den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich kann aus meiner Fahrerkabine täglich solche Windschattenrennen sehen, da werden Abstände gefahren wo oftmals nur minimale Abstände zum Vordermann sind, die Gefahr wird einfach ausgeblendet oder sie ist vielen nicht bewusst.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Man muß als Fahrzeugführer stets auf Bremsmanöver des Vordermanns vorbereitet sein (egal aus welchem Grund der bremst) und wenn man da reaktionsmäßig etwas langsamer drauf ist, dann muß man den Sicherheitsabstand zum Vordermann etwas größer wählen, um eben gerade zu verhindern, daß bei einem Bremsmanöver des Vordermanns auf Grund der Reaktionsverzögerung der Sicherheitsabstand maßgeblich unterschritten wird. Dies und nur dies wird bei einer Abstandskontrolle gemessen und protokolliert.Im Falle des TE bei 137 km/h legt der Vordermann 38m/s zurück. Eine Vollbremsung bedeutet das der Hintermann bei einer Gefahrenbremsung ohne das eigene Bremspedal zu erreichen Voll auf den Vordermann drauf knallt ohne Chance den Auffahrunfall zu vermeiden. In der Zeit schafft es der Auffahrende nur noch den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.
Das Stimmt nicht da der Vordermann bei ebenfalls 137 erst nach 72m zum stehen kommt also ebenfalls ca. 25m in meiner Reaktionssekunde zurücklegt. Das heißt der Abstand wäre im moment des Bremsens von mir noch magere 18m.
Heißt also da ich erst 7m nach meinen Vordermann bremse bedeutet das, ich fahre ihn wenn er steht mit ca. 50 km/h hinten drauf.
Also ist es berechtigt das man eine Strafe bekommt ich behaupte aber das ich erst dadurch auf 31m gekommen weil der Vordermann gebremst hat und ich in meiner Schrecksekunde war also im Ideal betrug der Abstand 31m in dem Moment wo ich gebremst habe. Wäre der Abstand 34,25m gewesen hätte ich keine Strafe zahlen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Chris737
Das Stimmt nicht da der Vordermann bei ebenfalls 137 erst nach 72m zum stehen kommt also ebenfalls ca. 25m zurücklegt. Das heißt der Abstand wäre im moment des Bremsens von mir noch magere 18m.
Du willst doch nicht tatsächlich deinen gefährlichen Sicherheitsabstand zum Vordermann dadurch rechtfertigen dein Sicherheitsabstand wird im Falle einer Gefahrenbremsung vom Vordermann aufgebraucht ohne das du nur ansatzweise das Bremspedal drückst, du knallst ungebremst ins Heck des Vorderwagens rein.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Du willst doch nicht tatsächlich deinen gefährlichen Sicherheitsabstand zum Vordermann dadurch rechtfertigen dein Sicherheitsabstand wird im Falle einer Gefahrenbremsung vom Vordermann aufgebraucht ohne das du nur ansatzweise das Bremspedal drückst, du knallst ungebremst ins Heck des Vorderwagens rein.Zitat:
Original geschrieben von Chris737
Das Stimmt nicht da der Vordermann bei ebenfalls 137 erst nach 72m zum stehen kommt also ebenfalls ca. 25m zurücklegt. Das heißt der Abstand wäre im moment des Bremsens von mir noch magere 18m.
Mein Vordermann von mir 31m Entfernung bleibt nicht schlagartig dort stehen sondern hat einen Bremsweg er fährt also in dieser Sekunde immer noch mit 100km/h im Schnitt er bewegt sich in dieser Sekunde auch noch 27m weit. Das heißt Ich fange lediglich 7m später als er zum Bremsen an. Da er aber 27m weit gefahren ist zu diesen Zeit Punkt, beträgt der Abstand noch 20m ich komme wenn wir beide eine Vollbremsung machen 7m nach ihm zum stehen. Heißt bei ca. 40 werde ich in diesem Fall auf den Hintermann auf fahren.
Jedoch geht es garnicht darum das ich mit 31m Abstand gefahren bin. Sagen wir mal die Messung hätte 0,5sec bevor ich Bremse statt gefunden und der Vordermann hat mit halber Bremskraft gebremst dann wäre der Abstand außerhalb des Bestraffungsbereichs.
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Das mit dem "hätte ich keine Strafe zahlen müssen" kann man sich abschminken auch wenn es oft hier im Forum behauptet wird...
Du hast den halben Tachoabstand zu halten. (gern auch mehr...)
Nur weil es zwischen "viertel" (5/10 des halben) und dem halben nicht soviel kostet ist es noch lange nicht erlaubt.
Zitat:
104112 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (über 80 km/h) (A - 0) 35,00
den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug
nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m. Toleranzen sind zu
Ihren Gunsten berücksichtigt.
§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.4 BKat
Du kannst dir einen Anwalt nehmen und das Video ansehen.
Vielleicht sagt dir der Anwalt auch was zu deinem "Aber ich hatte bestimmt 50 Meter Abstand bei etwa 150 lt. Tacho" 😁
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...dein Sicherheitsabstand wird im Falle einer Gefahrenbremsung vom Vordermann aufgebraucht ohne das du nur ansatzweise das Bremspedal drückst, du knallst ungebremst ins Heck des Vorderwagens rein.
Jetzt verrate ihm doch nicht alles. So bekommen wir die Autobahnen nie leerer.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das mit dem "hätte ich keine Strafe zahlen müssen" kann man sich abschminken auch wenn es oft hier im Forum behauptet wird...Du hast den halben Tachoabstand zu halten.
Nur weil es zwischen "viertel" (5/10 des halben) und dem halben nicht soviel kostet ist es noch lange nicht erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Du kannst dir einen Anwalt nehmen und das Video ansehen.Zitat:
104112 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (über 80 km/h) (A - 0) 35,00
den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug
nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m. Toleranzen sind zu
Ihren Gunsten berücksichtigt.
§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.4 BKat
Vielleicht sagt dir der Anwalt auch was zu deinem "Aber ich hatte bestimmt 50 Meter Abstand bei etwa 150 lt. Tacho" 😁
In meinen Fall hätte es gar nicht gekostet.
Es ist nicht erlaubt 101 km/h zu fahren wenn 100 erlaubt sind bestraft wirst du dafür nicht.
Ich möchte keinen Anwalt nehmen hab ich doch schon so oft gesagt. Wenn aber die Polizisten genauso rechnen wie manch einer hier dann hätte mein Abstand wahrscheinlich Minus 10m betragen.
Zitat:
Original geschrieben von Chris737
Jedoch geht es garnicht darum das ich mit 31m Abstand gefahren bin. Sagen wir mal die Messung hätte 0,5sec bevor ich Bremse statt gefunden und der Vordermann hat mit halber Bremskraft gebremst dann wäre der Abstand außerhalb des Bestraffungsbereichs.
Dann hätte man die Bremsung des Vordermannes auf dem Video gesehen und du hättest keine Post bekommen.
Was ist daran denn nun so schwer zu verstehen?
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Jetzt verrate ihm doch nicht alles. So bekommen wir die Autobahnen nie leerer.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...dein Sicherheitsabstand wird im Falle einer Gefahrenbremsung vom Vordermann aufgebraucht ohne das du nur ansatzweise das Bremspedal drückst, du knallst ungebremst ins Heck des Vorderwagens rein.
Ich verrate auch nicht alles sonst könnt ich ja erwähnen das mein Tacho unter 145 km/h gezeigt hat und ich ja gesagst habe das ich 70m nicht eingehalten habe. Jedoch werden 50m Abstand bei 145 genauso wenig geahndet wie 102 bei erlaubten 100. Denn du darfst wenn 100 erlaubt sind keine 102 fahren. Im übrigen geht nicht jeder Tacho nach dem Mond.
Nein, du verstehst das mit dem Video nicht, du verstehst das mit der Reaktionszeit nicht, du verstehst das mit den 35 € die der Abstand zwischen 5/10 des halben und dem halben Mindestabstand kostet nicht.
Es gibt nicht nur die Viertel (5/10 des halben) oder weniger Regel... Auch die 34,5 + X Meter sind absolut nicht erlaubt! und würden etwas kosten.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Dann hätte man die Bremsung des Vordermannes auf dem Video gesehen und du hättest keine Post bekommen.Zitat:
Original geschrieben von Chris737
Jedoch geht es garnicht darum das ich mit 31m Abstand gefahren bin. Sagen wir mal die Messung hätte 0,5sec bevor ich Bremse statt gefunden und der Vordermann hat mit halber Bremskraft gebremst dann wäre der Abstand außerhalb des Bestraffungsbereichs.Was ist daran denn nun so schwer zu verstehen?
Ich glaube wir reden einwenig aneinander vorbei. Also um zum Schluss zu kommen wenn alle Recht haben betrug der Abstand vor dem Bremsvorgang 31m und danach noch weniger. Jedoch liegt dann Pepperduster daneben. Ich hatte nur 31m Abstand mein Vordermann hat gebremst ich bin aber nicht in seinem Kofferraum gelandet sondern hatte danach noch !!!!Reichlich!!!! Platz. Denn meine Optische Wahrnehmung sagt mir 31m währen mindestens 50m.😁
Deine Milchmädchenrechnung ist nicht 101 bei 100.
Sondern es ist die gleiche wie wenn jemand mit 71 km/h bei 50 km/h geblitzt wird.
"Mit 1 km/h" weniger wäre der besser dran. Im Verwarngeldbereich.
Aber trotzdem ist der Bereich zwischen 50 und 70 nicht erlaubt.
Und nebenbei, auch 101 bei 100 ist nicht erlaubt. Es wird jedoch üblicherweise erst ab 106 geahndet.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Nein, du verstehst das mit dem Video nicht, du verstehst das mit der Reaktionszeit nicht, du verstehst das mit den 35 € die der Abstand zwischen 5/10 des halben und dem halben Mindestabstand kostet nicht.Es gibt nicht nur die Viertel (5/10 des halben) oder weniger Regel... Auch die 34,5 + X Meter sind absolut nicht erlaubt! und würden etwas kosten.
Also erst mal war ich mit mehr als 130 unterwegs da geht es erst bei 100 Euro los.
Zweitens es ist nicht erlaubt 34,25-68,5m zu fahren genauso wenig wie 101-103 nicht erlaubt sind wenn du nur hundert darfst. Der Punkt ist es gibt aber in diesem Bereich keine Strafe.
Ansonsten zeig mir eine Vertrauliche Quelle wo etwas anderes steht.
Na hier...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Zitat:
104112 Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von *)... km/h (über 80 km/h) (A - 0) 35,00
den erforderlichen Abstand von ...,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug
nicht ein. Ihr Abstand betrug **)...,.. m. Toleranzen sind zu
Ihren Gunsten berücksichtigt.
§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.4 BKat
Quelle falls das nicht reicht ist natürlich der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog
Stand: 01.05.2014
10. Auflage
Theoretisch sind 69 m bei 137 km/h das mindeste, was du an Abstand halten musst.
Schon bei 68 m bist du unter dem halben Tachowert!
Besser wären 80 m oder mehr.
Dass dir dann ständig einer vor den Wagen zieht, klar...
Ein Tipp von mir wäre eben an Blitzstellen (es kommen eigentlich nur Brücken in Frage) generell mehr Abstand zu halten, wenn es schon nicht überall möglich ist. Der Vordermann deines Vordermanns wird auch nicht grundlos gebremst haben, der sah eben das auffällige Stativ.
Für mich seid ihr drei Schnellfahrer, die sich täglich auf dieses gefährliche Spiel von (viel) zu wenig Abstand und dafür (viel) zu hoher Geschwindigkeit (dürften Tacho 150 gewesen sein) einlassen.
Mit etwas Glück hat es auch die anderen beiden erwischt und in Zukunft passt ihr drei etwas besser auf.
Was soll man da noch groß schreiben?
Wenn du nach "Messstrecke" und "Abstandverstoß" googelst, kommen so viele Beispiele, verschiedene Definitionen der "Mindestdauer" (ein weiteres Stichwort) der Messung etc.
Da wirst du meiner Meinung nach selbst mit Anwalt nicht froh, wenn du Einspruch einlegst.