Abstandsmessung Vordermann bremst!

Ich habe Post bekommen vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt.

Ich wurde in Erlangen A3 Richtung Passau, Abschnitt 700, km 1485 gemessen.
Geschwindigkeit 137 Abstand 31m.
Beweismittel: Video, Foto
Bemerkung: Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz
Verkehrskontrollsystem VKS3

Wie oben erwähnt steht in der Bemerkung der Hinweis das der Vordermann nicht gebremst hat.
Aber genau das hat ein weißer Audi Q7 vor mir gemacht. Beziehungsweise dessen Vordermann hat stark gebremst. Jedoch befand sich der Audi Q7 unmittelbar vor der Brücke. Es besteht also die möglich das die Aufnahme unmittelbar davor statt gefunden hat. Jedoch verwundern mich dann die 31m. Laut meiner Einschätzung wahren es knappe 50m erst als der Vordermann gebremst hat kam ich nach meiner Einschätzung auf die Gemessenen 31m. Da jedoch ausdrücklich drin steht das der Vordermann nicht gebremst hat. Stellt sich mir die Frage habe ich überhaupt eine Chance von der Strafe wegzukommen oder ist es einfacher die 100 Euro zu blechen. "Und das nächste mal leg ich dann auch einfach Grundlos vor der Brücke eine Vollbremsung hin." -nicht ernst gemeint!!!

MfG,
Chris737

Beste Antwort im Thema

Der Vorwurf einer Abstandsunterschreitung ist keine Momentsaufnahme, sondern über eine längere Zeit bzw. einen längeren Weg. Meines Wissens wird das in einem Filmchen festgehalten. Nur das Filmchen gilt als Beweis. Wenn dem so ist muss auf dem Filmchen alles zu sehen sein und sicherlich auch das Du sofort wieder den Sicherheitsabstand hergestellt hast. Dann wird alles gut.

68 weitere Antworten
68 Antworten

Ich bin das jetzt mal im Kopf durchgegangen, wie man den Abstand "wieder" herstellen kann, wenn einem einer vor dem Wagen reinzieht.

Angenommen ich halte bei 120 km/h gute 60 m Abstand und mir zieht einer in die Lücke. Da werden aus 60 m sofort 20 bis 30 m.

Wenn ich nun wieder von 30 m auf 60 m kommen will - wofür ich etwa 3 Sekunden Zeit habe, siehe Rechtssprechung - muss ich in diesen 3 Sekunden im Schnitt je 10 m/s langsamer fahren als mein Vordermann.

Rechnet das mal aus... angenommen ich habe auch noch eine Sekunde Reaktions-/Bremszeit (was schon sportlich schnell wäre), da bleiben 2 Sekunden.

10 m/s sind ja mal eben 36 km/h, angenommen ich habe nur 2 Sekunden, sind das 54 km/h.

Ich müsste also mal eben von 120 auf 84 (sofort) bzw. 66 (innerhalb einer Sekunde) km/h runterbremsen, damit es nach 3 Sekunden wieder passt. Rein physikalisch unmöglich.

Habe ich da einen krassen Denkfehler drin oder ist das wirklich so?

Ich machs ganz einfach. An jeder Autobahnbrücke und wenn ich das Gefühl habe, dass ich zu dicht bin, bremse ich oder fahre zumindest auf den rechten Fahrstreifen rüber wenn er frei ist und nach der Brücke dann wieder nach links. Da bist dann "aus der Spur" und ein Abstandsverstoß kann dir nicht vorgeworfen werden.

Ist ja bekannt, dass sie gerne an Brücken oder Überführungen stehen.

Ich machs noch einfacher, ich halte den gottverdammten Sicherheitsabstand ein. Es gibt in meinen Augen kaum eine wichtigere Regel in der STVO...

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Ich machs noch einfacher, ich halte den gottverdammten Sicherheitsabstand ein. Es gibt in meinen Augen kaum eine wichtigere Regel in der STVO...

Auch richtig (deswegen Bremsen w.o. angedeutet). Wichtigere Regeln gibts schon: Rote Ampeln, Geschwindigkeit...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Habe ich da einen krassen Denkfehler drin oder ist das wirklich so?

Einen krassen Denkfehler hast du nicht drin, aber drum wird ja üblicherweise auch erst unterhalb von 5/10 des halben Tachoabstands empfindlich gebußt. Und wenn mir einer so knapp reinzieht, dann bremse ich ja schon fast automatisch.

Zitat:

Original geschrieben von Chris737


Erstens erfahre nur sehr selten Tacho 145+ meistens 100-130. Zweitens war mir in Nachhinein bewusst das der Abstand zu gering war. Es ging lediglich darum das meine geringen 50m wenn wir den Beamten glauben nur 31m waren. (Ob vor dem Bremsen oder Danach sei dahingestellt.) Vorher habe ich immer so bei ca. 120 - 60m Abstand gehalten. jetzt halte ich gefühlte 90m Abstand. Ungefähr zwei Leitpfosten. Hatte ja wieder 1000km Autobahn zeit zum Üben ;-)

Tja, das ist halt das Problem bei stationären Verkehrsüberwachungen. Es wird nur der eine Moment erfasst (ok, bei einer Abstandsmessung 400 m). Da kannst Du davor und danach gefahren sein wie ein Engel, das nützt Dir nix.

Da lobe ich mir doch die Provida-Überwachung: Wegen einer kurzzeitigen einmaligen Abstandsunterschreitung werden die Dich kaum herausziehen, die bewerten eher das gesamte Verhalten...

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Habe ich da einen krassen Denkfehler drin oder ist das wirklich so?

Vielleicht liegt der Denkfehler darin, dass ja eigentlich der halbe Tacho als Abstand vorgeschrieben ist, tatsächlich aber erst ab 1/4 Tachoabstand bestraft wird (dann aber gleich teuer und mit Punkten). Du hast als praktisch das "andere" Viertel (sprich die Differenz zwischen 1/4 und 1/2 Tacho) als Puffer...

Wenn man aber von vorneherein eher 1/4 Tacho Abstand hält, wird es mit den 3 Sekunden vermutlich wirklich sehr eng.

Bestraft würde eigentlich auch schon ein Wert von mehr als einem Viertel des Tachowerts, mit 35 €. Ob die da schon bei der Hälfte anfangen? Wahrscheinlich nicht, eher beim Drittel oder knapp über dem Viertel.

Nimmt man die Abstufungen von 1/10 Schritten des halben Tachowertes, in denen sich die Strafe erhöht, sind das jeweils natürlich nur 6 m. Fahrverbot gäbe es bei 120 km/h ohnehin erst bei weniger als 18 m, wenn ich das richtig rausgelesen habe.

Gut, 18 m, das sollte man in drei Sekunden gerade noch schaffen, selbst dann wenn einem einer "genau" vor den Wagen zieht.

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Bestraft würde eigentlich auch schon ein Wert von mehr als einem Viertel des Tachowerts, mit 35 €. Ob die da schon bei der Hälfte anfangen? Wahrscheinlich nicht, eher beim Drittel oder knapp über dem Viertel.

Wie gesagt: eigentlich. Ich wüsste aber niemanden, der für einen Abstand zwischen 1/4 und 1/2 Tacho eine Verwarnung bekommen hätte. Alle die ich kenne (mich eingeschlossen 🙁) bekamen Bußgelder für einen noch niedrigeren Abstand.

Deine Antwort
Ähnliche Themen