Abschlussgebühren bei Beendigung Leasing
Hallo zusammen,
kurze Frage.
Ich habe einen geleasten Toyota und werde dieses aus dem Leasing auslösen.
Nun hat man mir grad telefonisch gesagt, dass auf die vereinbarte letzte Restwert-zahlung auch nochmal 450 € Gebühren draufkommen.
Kann mich jetzt nicht wirklich dran erinnern dass mir das beim Kauf gesagt wurde,
aber ist das so üblich, nochmal eine Art "Beendigungsgebühr" zu kassieren?
Danke und Grüße!
Beste Antwort im Thema
Das Schöne an Verträgen ist doch, dass dort alles drin steht 😉
Wieso also nicht den Vertrag lesen und dann entweder die Summe akzeptieren, da es im Vertrag steht, bzw eben nicht, da dort nichts im Vertrag steht.
Woher soll denn hier jemand deinen Leasingvertrag kennen?
20 Antworten
Ja klar, zuerst günstige Leasingraten, dann einen ordentlichen Rabatt bei der Fahrzeugübernahme und zu guter letzt ein paar kostenlose Inspektionen, da man ja so ein guter Kunde ist. 🙄
Ach, hab ich fast vergessen: beim Autohändler nie in Vorleistung gehen, die sind alle kurz vor der Insolvenz. 😎
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Naja, die zusätzliche Gebühr kommt wohl vom Leasinggeber und nicht vom Autohaus.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, so hätte ich mich in diesem Fall auch entschieden. Offensichtlich besteht von der Seite des Autohauses kein Interessen an einer Fortführung der Geschäftsbeziehung.
Nö.die ist vom Autohaus und ich kenne keinen Händler (einzelne Kundengeschäfte mal ausgenommen) wo dieser Aufschlag nicht erhoben wird. Nur fällt das meist nicht auf, da Restwertleasing eher die Ausnahme ist und beim Kilometerleasing der Leasingnehmer in der Regel den Rückkaufwert nicht kennt.
Die Art und Weise, wie diese Kosten dem Leasingnehmer übergebügelt werden, ist jedoch nicht kundenfreundlich.
Gruß, Wolf.
Nochmal: eine Gebühr, die nicht im Leasingvertrag bei ordnungsgemäßer Beendigung aufgeführt ist, braucht auch nicht bezahlt zu werden. Schon garnicht, wenn sie nur mündlich beansprucht wird. Das ganze "riecht" doch schon so sehr, daß ich gegenüber dem Autohaus schriftlich auf Rückgabe gemäß Leasingvertrag bestehen würde oder mir ansonsten rechtlichen Beistand suchen würde.
Zumal es sich hier um Restwertleasing handelt, eine eigentlich unübliche Leasingform, bei der, wie in der Vergangenheit ja oft genug passiert, der Übervorteilung des unbedarften Leasingnehmers Tür und Tor geöffnet sind.
Moin,
meines Wissens steht aber auch nicht in den Leasingverträgen drin, dass der Leasingnehmer ein Vorkaufsrecht hat.
Nach Leasingende ist das KFZ zurückzugeben, der Leasingnehmer kann mit dem Einvernehmen des Leasinggebers das KFZ zum kalkulierten Restwert übernehmen.
In den Verträgen steht natürlich nicht, welche Bearbeitungsgebühr dafür fällig wird, weil davon ausgegangen wird, dass das KFZ beim Händler verbleibt.
(natürlich will der Händler eine Provision für den entgangenen Verkauf haben)
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Zitat:
Original geschrieben von helmutauto
Nochmal: eine Gebühr, die nicht im Leasingvertrag bei ordnungsgemäßer Beendigung aufgeführt ist, braucht auch nicht bezahlt zu werden.
Zählt zu einer ordnungsgemäßen Beendigung auch, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug vom Leasinggeber erwirbt!? Warum sollten derartige Kosten im Leasingvertrag stehen, wenn es sich beim Erwerb nach Leasingende eigentlich um einen neuen Vertrag handelt?
Da habe ich wohl etwas überlesen: es ist richtig, daß bei Restwertleasing eine Übernahme des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer nicht vorgesehen ist, es sei denn, daß im Vertrag eine Andienungsklausel steht und der Leasinggeber das Fahrzeug dem Leasingnehmer zum Kauf anbietet, und zwar zu den im Leasingvertrag festgelegten Konditionen. Fehlt diese Klausel, kann der Leasinggeber das zurückgenommene Fahrzeug zu seinen frei zu gestaltenden Bedingungen verkaufen, also auch eine sogenannte"Gebühr" verlangen.