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Abschleppen, welche Vorschriften.

Ford Mondeo Mk1 (GBP,BNP)

Hallo Leute,

da ich hier keinen gescheiten Thread in der SUFU gefunden habe stelle ich einfach mal hier die Frage.

Ich muss den Renault19 meiner mich stressenden Schwiegermutter abschleppen. Spannrollen am Zahnriemen sind kaputt und bauen keine Spannung mehr auf den Riemen auf.

Ergo ohne Motor mit Abschleppstange. Auto muss zum Verwerter. Um den kürzesten Weg zu nehmen müsste ich über eine Schnellstraße. Vmax dort Tempo100. Wäre auch nur eine Ausfahrt weiter.

Meine Führerscheinklasse B reicht doch dafür oder? Versteht jemand diese Gesetzestexte? Ich habe verschiedenes gelesen auch Wiki und Gutefrage.net. Aber jeder schwafelt was anderes.

Vielen Dank!!!

34 Antworten

Hi,
ne geht nicht zum Abschleppen brauchst du Führerschein BE,🙁
gruss heinz

B In der Füherschein-Klasse B sind die Klassen M, S und L enthalten, das Mindestalter dieser Klasse beträgt 18 Jahre. Mit dem besitz der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz geführt werden. Diese Fahrzeuge dürfen auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu einer Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt, gefahren werden.

Mindestalter 18 Jahre Beinhaltet: M - S - L



BE Die Führerschein-Klasse BE ist eine Kombination mit der Klasse B, das Mindestalter ist 18 Jahre. Hierfür gilt, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und als Kombination nicht unter die Klasse B fallen. Außerdem gilt bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast maximal das 1,5-Fache der zulässigen Gesamtmasse des Zug-Fahrzeuges betragen.


Mindestalter 18 Jahre nur in Verbindung mit Klasse B

Wenn nicht sogar Klasse C1 wegen dem Gesamtgewicht des Zuges. Genau kann ich es dir aber auch nicht sagen. Das ganze mit der Klasse BE/C1 kommt daher das du eine Abschlepstange verwenden willst/mußt. Wegen dem Ding gilt es als eine Einheit.

Hi,

zum abschleppen eines liegengebliebenen PKW reicht doch der normale PKW-FS, für den Schlepper. Der Führer des abzuschleppenen PKW braucht keinen FS, muss aber mind. 18 Jahre sein. So kenn ich das.

Schnellstrassen und BAB´s sind verboten, bzw. an der nächsten Auffahrt zu verlassen.

PKW von zu Hause an einen anderen Ort schleppen ist verboten, da brauchts einen Abschleppwagen.

Das Fahrzeug muss schon mit einer Panne an der Starße stehen, oder halt auf der BAB. Beim auffahren auf die BAB oder beim verlassen des eigenen Grundstückes sollte man sich nicht unbedingt erwischen lassen :-)

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8


Hi,

zum abschleppen eines liegengebliebenen PKW reicht doch der normale PKW-FS, für den Schlepper. Der Führer des abzuschleppenen PKW braucht keinen FS, muss aber mind. 18 Jahre sein. So kenn ich das.

Also,ich weiss nicht wie lange das schon so ist,aber mein Sohn ist 28 und hat Klasse B.Er darf damit nicht abschleppen.Soviel ich weiss musst du zum Schleppen ne extra Prüfung machen.
Mit dem alten Klasse 3 hast du keinerlei Probleme.
gruss heinz

Was ich an den Gesamtmassen nicht verstehe ist das mein Mondi mit dem Renault19 zusammen rund 2,5t wiegt. Man darf nur 50 km/h fahren sehe ich ein. Aber warum zum Teufel brauche ich ne Anhängerklasse zum Abschleppen. Es soll ja extra mit Stange von statten gehen um eben die schlecht funktionierenden Bremsen ohne laufenden Motor zu kompensieren.

Zählt es als Fahren ohne Führerschein oder ist es eine Owidri mit Verwarn-/Bußgeld?

Zitat:

Original geschrieben von Bluelight1982


Was ich an den Gesamtmassen nicht verstehe ist das mein Mondi mit dem Renault19 zusammen rund 2,5t wiegt. Man darf nur 50 km/h fahren sehe ich ein. Aber warum zum Teufel brauche ich ne Anhängerklasse zum Abschleppen. Es soll ja extra mit Stange von statten gehen um eben die schlecht funktionierenden Bremsen ohne laufenden Motor zu kompensieren.

Zählt es als Fahren ohne Führerschein oder ist es eine Owidri mit Verwarn-/Bußgeld?

Zählt als Fahren ohne Führerschein

gruss heinz

Die Abschleppstange ist in diesem Falle das Zauberwort. Dadurch das da eine Schleppstange benutzt wird, wird der abzuschleppende PKW als Anhänger gesehen. Und da man mit Klasse B nur 750kg Anhänger ziehen darf braucht der "zieher" Klasse BE mindestens.

Hallo, rufe doch mal den verwerter an ob er das Auto nicht holen kann?? oder versuche mal den ADAC beschreibe dein Problem.
Gruss Stefan

Vielleicht kennt sich noch jemand mit unseren Gesetzen bei Zulassung aus 😉

Das Auto, so der Plan, sollte zum Verwerter, am folgenden Tag sollte er dann abgemeldet / stillgelegt werden. Der Verwerter will nun Geld haben 50 bis 100 € für die Entsorgung.

Hier gehts zielführend darum das sie für den gekauften keine neuen Kennzeichen braucht.

Da der Verwerter nun aber Geld möchte will Sie ihn verkaufen bei nem Exporthändler für 1 €.

Ist das möglich die Kennzeichen dann sofort zu übernehmen oder sind die dann reserviert für das Auto das verkauft wird? Und wenn ja wie lange?

Wenn ich dich richtig verstehe willst du die alten Kennzeichen aufs neue Auto mitnehmen.
Das geht nur im Zuge der direkten Ab- und Neuanmeldung.
gruss heinz

Zitat:

Original geschrieben von mondeoheinz


Wenn ich dich richtig verstehe willst du die alten Kennzeichen aufs neue Auto mitnehmen.
Das geht nur im Zuge der direkten Ab- und Neuanmeldung.
gruss heinz

Zumindest in Bayern, Thueringen und Sachsen-Anhalt musst Du die Kennzeichen bei Abmeldung reservieren. Dann knnst Du sie später bis 3 oder 6 Monate wieder auf dein neues Fahrzeug verwenden. Wenn sie nicht bei Abmeldung reserviert werden, werden sie sofort wieder freigegeben. Es muss nur ein Kreuz an die richtige Stelle gesetzt werden.

Ein kurzer Anruf bei der Zulassungsstelle gibt dir Klarheit darüber.

Wenn Du ihn bei so einem "Exporthändler" abgibst, unbedingt selbst abmelden. Kannst dir ne Menge Ärger ersparen.

mfg

Wenn du die alten kennzeichnen behalten möchtest ,musst du es heute Abmelden und Morgen kannst du es erst wie nehmen.Zwischen an und Abmeldung mit gleichen kennzeichnen muss 1 Werktag fehrgehen warum auch immer.

Warum gibst du die karre nicht bei so no name Händler ab ? da bekommt mann meistens noch 50 euronen für.

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