Abschleppen mit Abschleppachse bzw. -brille
Hallo liebe Käfergemeinde!
Hab kurz die Suchfunktion gequält, bin aber leider nicht fündig geworden.
Ich hab folgendes Problem.
Aufgrund von Hausbau und 2x Nachwuchs steht mein Käfer jetzt leider schon 3 Jahre ohne gültige §57a Überprüfung (TÜV) in der Garage. Jetzt habe ich ein gutes Plätzchen zum einstellen gefunden und würde ihn gerne mit einer Abschleppachse bzw. –brille abschleppen.
Was ist dabei zu beachten?
Schon mal DANKE für eure Hilfe!
15 Antworten
Der "Hund" ist kein Anhäger, er hat kein Kennzeichen, er ist nicht zulassungspflichtig, ist er leer, ist er Bestandteil des Zugfahrzeugs, ist ein Auto drauf, ist er Bestandteil des Fahrzeugs hinten dran.
Das Gewicht des Hundes mit Fahrzeug, spielt wie beim Abschleppen mit Seil nur insofern eine Rolle, das das Anhängsel, "Hund" mit KFZ, wie beim Abschleppen vorgeschrieben, in der Summe, die 4 Tonnen nicht überschreiten darf.
Es gilt so oder so der Grundsatz für das Abschleppen von Fahrzeugen am Seil, an der Stange, mit dem "Hund", wenn das zu schleppende Fahrzeug nicht mehr als 4t auf die Waage bringt, ist es jedem erlaubt.
Die Anhängelast spielt keine Rolle.
Wird mit dem Hund geschleppt, braucht der Fahrer Klasse CE. Wird ein Fahrzeug, Schrott, mit dem Hund gezogen, reicht Klasse B