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Abschleppen mit Abschleppachse bzw. -brille

VW Käfer 1200

Hallo liebe Käfergemeinde!

Hab kurz die Suchfunktion gequält, bin aber leider nicht fündig geworden.
Ich hab folgendes Problem.
Aufgrund von Hausbau und 2x Nachwuchs steht mein Käfer jetzt leider schon 3 Jahre ohne gültige §57a Überprüfung (TÜV) in der Garage. Jetzt habe ich ein gutes Plätzchen zum einstellen gefunden und würde ihn gerne mit einer Abschleppachse bzw. –brille abschleppen.
Was ist dabei zu beachten?
Schon mal DANKE für eure Hilfe!

15 Antworten

Warum schleppen und nicht fahren?

Egal ob geschleppt oder gefahren, wenn die Rennleitung spannt, dass das Papperl abgelaufen ist, bist du mit einer Verwarnung dran... zugelassen ist er ja und damit bist du fällig.

Wenn du also Aufsehen erregen willst, schlepp ihn ab... 😉

Verkehrssicher ist er doch noch oder fliegt was weg?

Ich möchte ihn ja mit einer Abschleppbrille transportieren.
Ich hab keine andere Möglichkeit, als ihn eben mit den Vorderrädern auf die Abschleppachse zu stellen und mit dem PKW zu seinem neuen Zuhause zu ziehen.
Wieso muss da das "Pickerl" gültig sein? Ich fahr ja nicht damit.
Oder sind bei euch in .de die Bestimmungen anders?
Hierzulande sieht man es häufiger, das ältere unangemeldete Fahrzeuge mit solchen Abschleppachsen transportiert werden.
Fahren wäre natürlich am einfachsten, aber mir fehlt momentan echt die Zeit dafür, dass ich ihn wieder fit mache. Laufen würde er ja. :-)

Mein Tip:
Hol dir nen schriftlichen Termin beim Tüv der in der Richtigen Richtung liegt.
Dann hol dir von deiner Versicherung eine (elektronische) Doppelkarte (Meist umsonst weil sie wollen dich ja als Kunden behalten wollen)
Alte Nummern Drann und Dann zum neuen Schlafplatz fahren.
Beim Tüv vorher dann natürlich Absagen.

Weil: Zum Tüv darfst du auch ohne aktuelle Zulassung und HU / AU Fahren!

Gruß, Niko

Moment, ist er jetzt zugelassen aber hat keinen TÜV oder ist er ohne Zulassung ?

Ansonsten: Kurzzeit Kennzeichen holen, wäre auch eine Alternative.

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warum suchste nich nahc nem bekannten mit nem autohänger und drückst ihm nen zwanni in die hand? so hab ich meinen käfer damals ohne zulassung von a nach b bekommen...

oder gibts in A vielleicht auch 5tageskennzeichen?

mfg ric

Ich habe ihn als Wechsekennzeichen zu meinem Alltagsauto angemeldet.
Das mit dem Autoanhänger wäre sicher die einfachste Lösung, aber woher nehmen? Kenn leider keinen, der einen solchen Anhänger hat.
Ich versteh nur nicht, wieso ich eine gültige Überprüfung brauchen soll, wenn ich ihn teils hochgehoben abschleppe.
Ist technisch auf was zu achten, wenn ich ihn (angenommen ich wage es) mit der Vorderachse auf die Abschleppbrille stell, anhebe und abschleppe?
Schon mal Danke für die bisherigen Antworten. Dachte es wäre viel unkomplizierter! :-)

Auf jeden Fall langsam fahren!!!🙂

Ich glaube nicht, dass er dazu angemeldet sein muss.

Ich sah bei meinem Nachbarn (Auto-Werkstatt) auch immer den Auto Verwerter kommen, der so eine Brille benutzte. Vieleicht eine Batterie reinmachen und Warnblinke an, im abgeschlepptem Fahrzeug.

Ansonsten (stimmte) das, was Frank_Hopfner schrieb. §21A STVZO (in der alten Fassung) Warscheinlich aber abgeschafft, seitdem es 5-Tage Kennzeichen gibt. Ich denke aber der Bildungsgrad von unseren Freunden und Helfern ist ja nicht besonders hoch, so dass man denen durchaus eine veraltete STVZO im Fall der Fälle unter die Nase halten kann. Hole Dir also eine Visitenkarte von einer Auto-Werkstatt in Deiner Nähe und schreibe einfach vor Antritt der Reise den Werkstatt/TÜV Termin drauf.😉

Hinterher Kärtchen wegschmeissen.

Vorsichtig fahren!

Danke für die Antworten.
Diese Abschleppbrille hat einen "Beleuchtungsbalken" dabei, den ich mit kleinen Gurten an die hintere Stoßstange vom Käfer befestigen kann und somit hab ich dann auch ne Beleuchtung hinten.

Dann ist doch alles ok. Wie weit ist denn das eigentlich?
Gruß, Niko

Ca. 30km, meist über Bundesstraßen.

STVZO = Deutschland, gilt in Ö manchmal.
STVO = Österreich, das ist für Dich bindend.
§57a = das "Pickerl" in Ö, ähnlich TÜV in D.
Die Kennzeichenbestimmungen sind bei uns (Ö) ganz anders als in Deutschland.
Das gilt auch für das Abschleppen.

Eine gute Informationsquelle zu diesem Thema gab es vor kurzem auf:
www.altblech.at .......glaube unter Allgemeines.

Bedenke aber ,dass du zum Schleppen eine Schleppgenehmigung brauchst.Bei durchgehender Verbindung ist auch die Klasse 2 Bedingung da du einen Zug mit mehr als drei Achsen bewegst.

Abschleppen mittels Hund oder Abschleppwagen in der Brille ist eine 2 schneidige Sache, man siehts immer wieder, das Händler ihre nicht zugelassenen Fahrzeuge mittels Brille oder Hund umsetzen,
Rechtlich gesehen, wird in dem Fall aber geschleppt, denn das Fahrzeug wird in den Verkehr gebracht, wofür man eigendlich eine Genehmigung und eine Vorschreibung der Fahrstrecke braucht und nicht, wie ein Panne- oder Unfallfahrzeug aus dem Verkehr geholt.
Billiger gehts mit Abschleppwagen und Ladebrücke oder Rampe, oder per Trailer, kostet so oder so ca. 35 Euro die Stunde bzw für 6 Std. Rampe runter, oder Laderampen raus, Käfer drauf gezogen und sicher verzurrrt, gut is.
Kurzzeitkennzeichen sind teurer...
Man kann aber mittels Seil oder "Hund" den Wagen völlig legal von A- nach B auch ohne Kennzeichen schleppen, wenn man das Anhängsel für die Überführung deutlich als Schrott kennzeichnet, die "letzte Fahrt" ist auf diese Art ohne Zoff mit der Rennleitung durchführbar.
Das Gespann ist in diesem Fall durch die Haftpflicht des Zugfahrzeugs versichert.

Das Problem ist doch, dass er eben nicht ABschleppt, also kein Notgedanke, keine Panne, usw. hat und das Auto nicht angemeldet ist.

==> Wenn ich es von A nach B bringen will und lade es nicht auf, dann SCHLEPPE ich... das Auto wird dann als Anhänger gesehen, Führerschein + Anhängelast müssten passen, aber Du hast immer noch keine Zulassung --> Keine Zulassung, keine Versicherung... Probleme...

Abgemeldetes Kfz ohne Genehmigung in den Verkehr bringen (ausser die angesprochene Möglichkeit mit Fahrt zum TÜV und "Doppelkarte" um "eine Zulassung zu erlangen"😉 is in der BRD nicht... keine Ahnung wie das in anderen Ländern ist.

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