Abschleppen Behindertenparkplatz
Hallo,
folgendes Szenario welches ich beobachtet habe: Ein Auto steht auf einem Behindertenparkplatz, welches dort offensichtlich nicht stehen darf, da davor ein Mensch vom Ordnungsamt steht sowie ein Abschleppwagen welcher gerade dabei ist diesen Wagen aufzuladen.
Direkt in der gleichen Parkbucht befinden sich 2 weitere (leere) Behindertenparkplätze sowie ein weiterer etwa 10m entfernt (ebenfalls leer).
Ich habe das nur im Vorbeifahren beobachtet und habe mich gefragt, ob es denn gleich nötig ist dieses Fahrzeug abzuschleppen, da es ja doch mit erheblichen Kosten sowie weiteren Verwaltungsgebühren verbunden ist.
Auf http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz#Unbefugte_Nutzung kann man nachlesen, dass das Abschleppen sofort erfolgen kann, damit sichergestellt ist, dass ein Parkplatz sofort für Behinderte zur Verfügung steht.
Wenn aber offensichtlich weitere Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen, ist dies dann nicht etwas übertrieben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Monstrabidur
Viel schlimmer finde ich es, wenn ein paar per Dokument per Gesetz legitimierte Krüppels (sorry, ein politisch korrektes Wort ist mir mom nicht eingefallen, stehe grad auf der Leitung), die ganz absichtlich die ihnen EXKLUSIV per Gesetz freizuhaltenden und das in vieler Zahl auch so anzutreffenden Parkplätzen (gibts ja genug davon in der ersten Reihe) nicht nutzen und somit Nichtausweisträgern den Parkplatz stehlen, die sich genau politisch korrekt verhalten möchten, um nicht den per Gesetz Berechtigten ihren Parkplatz zu klauen.
Ach du Schei... Geht's noch tiefer???
86 Antworten
Richtig lesen .................. 🙂 MEIN Wunsch wäre ... das nur diejenigen, die im Rolli sitzen (müssen) auch einen B-Platz nutzen dürfen. Alle anderen können auch normale Plätze belegen, nach MEINEM Verständnis. Nur geht die Diskussion DA schon los und da sind sich selbst die Leute, die zwingend auf den B-Platz angewiesen sind uneins.
Einem blinden Menschen kann ich auch zumuten auf einem "normalen" Platz auszusteigen.
Als ich noch oft mit der Bahn fuhr, waren da auch oft Sehbehinderte, teils mit weissem Stock, unterwegs. Nach Meinung einiger User hier hätten die ihn der Bahn ja einen besonderen Platz in Anspruch nehmen dürfen. Haben die aber nicht, weil sie sich "normal" verhalten haben und sich auf einen "normalen Sitzplatz gesetzt haben.
DA hört eben bei mir das Verständis auf, wen ich sehe, dass jemand wie ein junger Gott rumlaufen kann, sich aber selbstverständlich auf den B-Platz stellt, weil er ja eine Berechtigung hat.
Noch mal, ich habe jeden Tag mit Menschen mit Handikap zu tun. Die benehmen sich "Normaler" als mancher hier ...
Auch als Berechtigter sollte man mal über die "Aussenwirkung" seines tun nachdenken. So liessen sich viel Konflikte vermeiden! Das in die Köpfe zu bekommen ist ungemein schwer, wie man heir wieder nachlesen kann ...
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Einem blinden Menschen kann ich auch zumuten auf einem "normalen" Platz auszusteigen.
Als ich noch oft mit der Bahn fuhr, waren da auch oft Sehbehinderte, teils mit weissem Stock, unterwegs. Nach Meinung einiger User hier hätten die ihn der Bahn ja einen besonderen Platz in Anspruch nehmen dürfen. Haben die aber nicht, weil sie sich "normal" verhalten haben und sich auf einen "normalen Sitzplatz gesetzt haben.
Das ist der springende Punkt. Als Mensch mit Handicap
mussich keinen B-Platz benutzen, sondern kann. Im Unterschied dazu dürfen aber ,,Normalsterbliche,, keinen B-Platz benutzen.Ihnen fehlt schlicht die Legitimation.
Das ist vom Gesetzgeber so festgelegt.
Und um auf das Blind zurückzukommen: Wenn der gute Mann oder die gute Frau mit seinem Stock einen Kratzer ins nächste Fahrzeug macht, sieht es schon wieder anders aus, oder ? Denn wie gesagt(und auch von dir bestätigt) geht es in erster Linie um den erhöhten Platzbedarf. Und nicht um die Entfernung zum Geschäftseingang. Einem Rollifahrer ist es sicherlich auch egal, ob der Laden in 10 oder eben erst in 20m erreichbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Der Moderation missfallen Beiträge wie der eingangs zitierte sehr. Er ist nur nicht gelöscht, um als Beispiel unzureichender Diskussionskultur und schlechter Manieren zu dienentwindance/MT-Moderation
Sehr gute Entscheidung - quasi eine Art Pranger.
Find' ich voll okay!
😁
@Archduches
Die von Dir genannten Links habe ich mir noch nicht durchgelesen.
@Gleiterfahrer
Ok, mir leuchtet nun wohl ein, daß es Behindertenausweis und separaten Parkausweis gibt; dennoch meine ich, daß jeder Bürger mit Behindertenausweis auch diesen Parkausweis automatisch ausgehändig bekommen sollte.
@bootsmann22
Die breiten Behindertenparkplätze sind nicht ohne Grund mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet; vielleicht bedarf es ja noch einer weiteren Kategorie von Behindertenparkplätzen? Ich kann mir schon vorstellen, daß ein Nicht-Rollifahrer zum Ein- bzw. Aussteigen die Breite der ganz geöffneten Autotür benötigt, die er auf einem herkömmlichen Stellplatz u. U. nicht mehr herstellen kann, weil das Nachbarauto zu ungünstig abgestellt ist.
Wie schaut die Situation eigentlich aus, wenn 2 Rollstuhlfahrer 1 Pkw gleichzeitig nutzen, also Fahrer plus Beifahrer sind? Genügt der Platz eines Behindertenstellplatzes dafür überhaupt?
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Für die Fragen welcher Ausweis und welche Behinderung und wann Parken sind wirklich die Links und das Forum hier im Forum gut.
Platzfrage:
Möglichkeiten
1) es reicht
2) es reicht nicht
2a) Beifahrer steigt woanders aus
2b) wenn nicht möglich, einparken hart links. Beifahrer steigt zuerst auf dem Behindertenparkplatz aus, dann rangieren, einparken hart rechts. Dann steigt der Fahrer aus.
Wie wenn du in ne enge Parklücke willst mit Beifahrer (wobei du 2b eher nicht praktizieren wirst).
Intressantes Thema !!!
Mein Vater hat kürzlich auch auf einer Behindertenparkbucht angehalten um mich mit meinem frisch operierten Knie und Krücken aussteigen zu lassen, damit ich zur Physio gehen konnte.
Er hielt dort nur um mich aussteigen zu lassen, konnte aber nicht abfahren, da er nicht in den Verkehr einfädeln konnte. Drei Autos später kam die Polizei und hielt neben ihm an und ihm wurde klar gemacht, daß er hier nicht halten darf und er in den nächsten Tagen Post bekommen würde.
Darauf entgegnete mein Vater, er habe nur den Sohn aussteigen lassen mit frisch operiertem Knie und er sei an Krücken gebunden. Das interessierte die Herren der Pol. nicht.
Sollte tatsächlich Post kommen finde ich es eine Sauerei und werde dagegen vorgehen.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Er hielt dort nur um mich aussteigen zu lassen, konnte aber nicht abfahren, da er nicht in den Verkehr einfädeln konnte. Drei Autos später kam die Polizei und hielt neben ihm an und ihm wurde klar gemacht, daß er hier nicht halten darf und er in den nächsten Tagen Post bekommen würde.
Darauf entgegnete mein Vater, er habe nur den Sohn aussteigen lassen mit frisch operiertem Knie und er sei an Krücken gebunden. Das interessierte die Herren der Pol. nicht.Sollte tatsächlich Post kommen finde ich es eine Sauerei und werde dagegen vorgehen.
Es ist nun mal Faktum, dass sebst das Halten auf dem B-Parkplatz ohne Ausweis dem Gesetz nach verboten ist.
Der Polizist der später dazu kam hat deinen Sohn nicht gesehen.
Der Eine läßt einen Ermessensspielraum zu der Andere hält sich mit Punkt und Beistrich an das Gesetz.
Wie oft wird der Polizei einer vom Pferd erzählt?
Natürlich verstehe ich deinen Ärger.
Der Sohn war ich.
Ich sagte ja auch, daß falls was kommt, werde ich mich dagegen wehren. Weil ich sehe das schon als eine Art Beleidigung an.
Selbst wenn ich keinen Ausweis habe, hat man doch gewissermaßen einen Grund kurz anzuhalten, auszusteigen und weiterzufahren.
Manche Ausweisbesitzer und somit Parkberechtigte auf Behindertenparkplätzen sind deutlich besser zu Fuß als ich es im Moment bin.
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
@Gleiterfahrer
Ok, mir leuchtet nun wohl ein, daß es Behindertenausweis und separaten Parkausweis gibt; dennoch meine ich, daß jeder Bürger mit Behindertenausweis auch diesen Parkausweis automatisch ausgehändig bekommen sollte.?
Nun, nicht jeder mit einem Behindertenausweis benötigt auch einen entsprechenden Parkplatz.
Zumindest ist es in D meist so, dass man den Ausweis nur bekommt, wenn man einen GdB (Grad der Behinderung)von 100 hat und dazu im Behindertenausweis die Merkzeichen Bl(Blind) oder Ag (aussergewöhnlich gehbehindert) stehen hat. Und gerade Letzteres bekommt man relativ schwer zugestanden. Was auf einer Seite auch nachvollziehbar ist. Sonst bräuchte man den GdB gar nicht erst, sondern schiebt jeden in die gleiche Schublade. Was aber nicht Sinn der Sache sein kann.
Mit unterschiedlichen Handycaps kommen eben auch unterschiedliche Massnahmen.
Wenn mal der Platz nicht ausreichend sein sollte, weil eben zuviele Menschen mit Handycap und entsprechendem Ausweis am Parkplatz zusammenkommen, muss man sich halt einigen. Hier ist dann wie überall der Paragraph 1 gefragt.
Im zuletzt beschriebenen Fall kann man sicher sein, dass man aufgrund vom Halten kaum angegangen wird, sofern derjenige die Situation ganz mitbekommt. Die Polizei hat ja nun den Gehandicapten gar nicht erst zu Gesicht bekommen. Und muss nun hier davon ausgehen, dass der Parkplatz unberechtigt benutzt wurde. Was nunmal nicht soo selten ist.
Hier hilft dann nur Hoffen, dass einem die Beamten die Geschichte auch glauben. Denn um Ausreden ist kaum einer verlegen.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Selbst wenn ich keinen Ausweis habe, hat man doch gewissermaßen einen Grund kurz anzuhalten, auszusteigen und weiterzufahren.
Nein, hat man nicht!
Die Berechtigung dort zu Parken oder zu Halten ist der entsprechende EU-Parkausweis in seiner korrekten Anwendung und nicht Aua im Bein.
Es hat stark aberwitzige Tendenzen, wenn Leute neidisch auf Behinderte und deren Handicaps werden. Schon mal jemanden in den Kopf gekommen, dass jeder Behinderte seine Parkberechtigung sofort tauschen würde, wenn er damit auch seine körperliche Einschränkung mittauschen könnte?
Wer so gierig ist, dort parken zu dürfen, der kann sich doch ein Bein amputieren lassen. Ein Kumpel, eine scharfe Axt, ein wenig Papierkram und schon darf man da parken. Angst vor Aua kann es nicht sein, denn wer auf Schwerstbehinderte neidisch ist, dem muss doch schon das Gehirn entfernt worden sein.
Sehr drastisch formuliert, Pflaumenkuchen, trift aber den Nagel auf den Kopf.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Es hat stark aberwitzige Tendenzen, wenn Leute neidisch auf Behinderte und deren Handicaps werden. Schon mal jemanden in den Kopf gekommen, dass jeder Behinderte seine Parkberechtigung sofort tauschen würde, wenn er damit auch seine körperliche Einschränkung mittauschen könnte?Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Selbst wenn ich keinen Ausweis habe, hat man doch gewissermaßen einen Grund kurz anzuhalten, auszusteigen und weiterzufahren.
Top!
Eigentlich macht es mich sehr nachdenklich, wie und auf welche Weise das Thema Behindertenparkplatz diskutiert wird. Ein Behindertenparkplatz ist und bleibt für mich ein solcher, welchen GdB dessen augenblicklicher Nutzer besitzt, kann jedem doch egal sein: Wenn es dazu beiträgt, die Nachteile seines Handicaps etwas auszugleichen, ist das doch voll in Ordnung. Pflaumenkuchen hätte es nicht besser auf den Punkt bringen können. Das sollen sich die Nörgler mal ausdrucken und sich über ihr Bett hängen - vielleicht hilft es, mit der Zeit eine Art Mitgefühl entstehen zu lassen oder ein Umdenken in Gang zu setzen.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
. Ein Behindertenparkplatz ist und bleibt für mich ein solcher, welchen GdB dessen augenblicklicher Nutzer besitzt, kann jedem doch egal sein:.
Der GdB spielt hierbei tatsächlich keine Rolle, weil dieser auf dem Parkausweis nicht vermerkt wird.
Aber er ist für die ausstellende Behörde von grosser Bedeutung. Weil er ein wichtiger Punkt ist, ob einer Zuerkennung für den Parkausweis entsprochen oder eben abgelehnt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Nach wie vor behaupte ich, dass B-Plätze den Rollifahrern vorbehalten sind und auch sein sollten. Denn DIE brauchen viel Platz zu aussteigen. Jemand, der sich (offensichtlich) NORMAL bewegen kann, oder nur das Auto eines Berechtigten nutzt, sollte wirklich mal eine Woche im Rolli sitzen müssen um zu begreifen, WARUM die Plätze nur für ROLLI Fahrer sein sollen.
Zudem sollten diejnigen mal das Symbol für Rollstuhlfahrer auswendig lernen UND beachten. Dann können wir uns zukünftig unsinnige Diskussionen über Zuständigkeiten und Berechtigungen sparen. Allerdings habe ich wenig Hoffnung, das sich dieser weit verbreitete Egoismus abstellen lässt.
Och Bootsmann.. Jetzt gehts hier aber wieder los. Meine Frau hat nicht immer ihren Rolli am Start... Sie kann aber nur dann aus dem Auto steigen wenn die Tür komplett geöffnet ist... Darf sie dann nicht da parken weil sie den Rollstuhl nicht immer braucht?
Ich hasse es generell wenn Leute sich aufspielen als würden sie mehr wissen als alle Ordnungsbehörden zusammen. Wer einen Ausweis hat der darf und wer nicht, der nicht... Die Ämter müssen von Gesetzes wegen her prüfen ob die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht.
Welches Recht nehmen sich diese Vollpfosten von selbsternannten Sherrifs heraus das besser beurteilen zu können? Wie hier schon gesagt wurde: Jeder kann sich gegen bestehende Gesetze wehren und entsprechende Eingaben machen... Ansonsten gilt das Gesetz und Ende.