Abschaffung der Dienestwagenregelung droht

BMW 5er F11

Hallo, nach dem jetzt aktuellem Wahlergebnis ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann eine rot-rot-grüne
Koalition entsteht. Dies bedeutet aber auch ein Ende der bisherigen, teilweise generösen Dienstwagenregelung, die teilweise sogar als Versteckte sozialabgabenfreie Gehaltserhöhung von den Firmen genutzt wurde. Hier wird es im BMW-Bereich vor allem 3er und 5er-Fahrer betreffen, die bis jetzt diese Fahrzeuge im Zuge der 1%-Regelung genutzt haben. Es geht nach diesen Parteien um Abschaffung von steuerlichen Förderungen von hochpreisigen und leistungsmäßig bereits mittelklassigen Fahrzeugen.
Grundsätzlich sehe ich als Eigentümer eines Handwerksbetriebes es auch nicht ein, dass reine Bürokräfte über die Dienstwagenregelung in den Besitz eines hochpreisigen BMW-Fahrzeuges kommen, damit sich die Firma die Sozialkosten für anstehende Gehaltserhöhungen spart, aber man sollte hier sehr wohl unterscheiden, dass es Fahrzeugnutzer gibt, die jeden Tag hunderte von Kilometer unterwegs sind und hier selbstverständlich Anspruch auf ein hierfür geeignetes Fahrzeug haben.
Wir seht Ihr dass?

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Hallo!

Und wieder wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Die dicken und reichen Bonzen fahren eine S-Klasse und schmarotzen damit auf Kosten der Hartz IV Empfänger - so in etwa kommen viel Argumente rüber, die man zum Thema Dienstwagenregelung hören darf. Mit solchen Argumenten, die man gerne aus dem sehrt linken Lager hört, kann man natürlich herrlich Stimmung machen. Geht ja auch gut, denn man selber ist als Parlamentarier nicht davon betroffen, man hat ja den Fahrdienst des Bundestages und sonstiger Institutionen.

Interessanterweise sind die meisten Dienstwagen aber nicht im S-Klasse-Bereich zu finden. Hier tummeln sich etliche Audi A4 und A6, BMW 3er und 5er, VW Passat und wie sie alle heißen, weil sie nämlich das Arbeitswerkzeug der Außendienstler sind, die einen fahrbaren Untersatz brauchen. Eine Änderung würde also nicht die "Bonzen" treffen, die können sich auch so ein Auto leisten, treffen würde es etliche Angestellte, die nun ein Problem hätten (samt deren Arbeitgeber). Wie allerdings ein Hart IV Empfänger das groß subventionieren soll ist mir nicht wirklich klar. Höchstens durch die MwSt., die er auf seine gekauften produkte zahlt, ansonsten dürfte die Steuerlast bei Ihm nämlich ziemlich gering ausfallen.

Ich für meinen Teil mache es anders, ich versteuere mein Firmenwagen nicht mit 1%, ich führe Fahrtenbuch. Ich versteuere als exakt meine Privatnutzung des Wagens. Bin ich nun ein noch größerer Schmarotzer, weil ich weniger als 1% versteuere, mein Auto zu 80% für die Firma nutze und nur zu 20% privat? Sollte ich jetzt besser einen Privatwagen fahren und die Kilometer in Rechnung stellen? Bringt es das wirklich? Nö, weder für mich, noch für die Firma und auch nicht für den Steuerzahler.

CU Oliver

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Ich find's toll, besonders vormittags und im Süden der Republik. Wenn schon Firmenwagen, dann noch lieber bei Sonnenschein.

Zitat:

Original geschrieben von milk101


Hallo!

Man mag aber jetzt bitte angestellte Geschäftsführer und Selbständige unterscheiden. Bei den ersten lasse ich viele Argumente gelten, letztere zahlen es im Prinzip selber, denn es ist ihre Firma und ihr Risiko.

CU Oliver

Geht an Dich 😉 ...

Zitat:

Original geschrieben von Haesh


....
Also, vernünftig darüber zu diskutieren finde ich angebracht - ganz abzuschaffen nicht.
...

Na ja, man kann sich auch ein geringeres Gehalt zahlen, die Privatentnahmen reduzieren und dafür ein teureren Wagen fahren. Es gibt viele Facetten, wenn es um Dienstwagen für GF oder Selbständige geht. Und immer nur rausziehen, das geht nicht. Zumindest nicht lange...und wer ganz genau ist und gerecht sein möchte, macht sich die Mühe und führt ein Fahrtenbuch.

Viele 1%-Fahrer würden sicher auch ältere Fahrzeuge fahren (Jahreswagen oder sogar Oldtimer), aber das rechnet sich eben gar nicht wegen des veranschlagten Listenpreises. Da wird die "Bescheidenheit" von Fiskus eben nicht unterstützt und man ist dadurch angehalten, einen Neuwagen zu fahren.

BigTanti911

Zitat:

Original geschrieben von tom_nrw


Viel spannender finde ich die Frage, ob es am Ende doch eine PKW-Maut fuer Alle (nur fuer Auslaender geht wohl nicht aufgrund europ. Recht) geben wird. Fuer diese Diskussion braucht man noch nicht mal die Roten oder die Gruenen.

PS: Ich bin fuer eine Autobahnmaut so wie es die Schweizer und Oesterreicher praktizieren. Verspreche mir davon etwas weniger Verkehr (insbesondere in grenznahen Gebieten) und die Einnahmen sollten zweckgebunden in den Erhalt der Strassen und Bruecken gehen.

Gruss tom_nrw

genauso zweckgebunden wie die LKW-Maut? Hat man auch hoch und heilig versprochen und es wurde nix draus. Da kann ich genauso an den Weihnachtsmann glauben.

zum Thema Dienstwagenbesteuerung: ich denke dass früher oder später die Besteuerung von weiteren Kriterien, zB dem CO2-Ausstoß, abhängig gemacht wird, wie es in vielen Firmen ja heute schon ähnliche Vorschriften gibt. Egal was kommt zwei Sachen sind sicher: (1) es wird teurer und (2) es wird komplizierter.

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Zitat:

Original geschrieben von milk101


Hallo!

Man mag aber jetzt bitte angestellte Geschäftsführer und Selbständige unterscheiden. Bei den ersten lasse ich viele Argumente gelten, letztere zahlen es im Prinzip selber, denn es ist ihre Firma und ihr Risiko.

CU Oliver

Selbst wenn es sich um einen Selbstständigen handelt und es seine Firma und sein Risiko ist, kann was schief laufen.

Aber in gewisser weise hast Du Recht. Wenn jemand z.B. als Handwerker Serbstständig ist und nur einen Mitarbeiter hat, ist es logisch das der Chef mehr Kilometer abspult.

Wenn wir aber über das klassische Modell eines Unternehmens mit einer Vertriebsmanschaft und vielleicht sogar noch einen Vertriebsleiter reden, sehe ich die Aufgaben des Geschäftsführers eher im strategischen und organisatorischen als im operativen Bereich.

Es sei denn die Bude läuft mit einen guten Geschäftsführer super, er ist Vollblut-Vertriebler und macht den Job als Hobby.

Hallo!

Bist Du selbständig, dann kann immer etwas schief laufen.

Man muss als Inhaber auch nicht zwangsläufig etliche Kilometer abspulen, nur damit man die Begründung für ein Fahrzeug X oder Y hat. Aber letzten Endes muss sich jedes Auto irgendwie rechnen. Man kann also nicht leasen oder kaufen auf Deubel komm raus, die Firma muss das auch tragen können. Das dürfte aber mehr als selbstverständlich sein.

Was natürlich auch als Selbständiger nicht geht, dass ist einen neuen 911 fahren und den eigenen Leuten zwei Wochen vorher mitteilen, dass man Sparen muss und die Löhne/Gehälter kürzen. Leider ist genau so etwas in einem Nachbar-Unternehmen (Druckerei) passiert. Das kommt dann überhaupt nicht gut und es ist egal, ob es ein neuer oder gebrauchter Porsche ist.

Ich fahre z. B. ca. 30.000 km, davon rein privat etwa 5.000 km. Natürlich kommt jeder Servicetechniker auf mehr Kilometer - andersrum wäre es auch schlimm und ich hätte etwas falsch gemacht. Wie gesagt, ich rechne nach Fahrtenbuch ab und fahre damit erheblich günstiger als mit der 1%-Regelung. Allerdings sind die Hürden, die der Gesetzgeber einen da legt, erheblich höher. Das FA will anscheinend die Fahrtenbücher nach Möglichkeit nicht. Die BMW-Lösung ist aber sehr gut und besser als jedes handgeschriebene Fahrtenbuch.

CU Oliver

Alles richtig was Du sagst.

In meiner Aussage ging es mir ausschließlich darum, dass ein Chef/Geschäftsführer/Inhaber dauerhaft nicht mehr Dienst-Kilometer auf dem Tacho haben dürfte als der Vertrieb.

😉

Zitat:

Original geschrieben von milk101


Hallo!

Bist Du selbständig, dann kann immer etwas schief laufen.

Man muss als Inhaber auch nicht zwangsläufig etliche Kilometer abspulen, nur damit man die Begründung für ein Fahrzeug X oder Y hat. Aber letzten Endes muss sich jedes Auto irgendwie rechnen. Man kann also nicht leasen oder kaufen auf Deubel komm raus, die Firma muss das auch tragen können. Das dürfte aber mehr als selbstverständlich sein.

Was natürlich auch als Selbständiger nicht geht, dass ist einen neuen 911 fahren und den eigenen Leuten zwei Wochen vorher mitteilen, dass man Sparen muss und die Löhne/Gehälter kürzen. Leider ist genau so etwas in einem Nachbar-Unternehmen (Druckerei) passiert. Das kommt dann überhaupt nicht gut und es ist egal, ob es ein neuer oder gebrauchter Porsche ist.

Ich fahre z. B. ca. 30.000 km, davon rein privat etwa 5.000 km. Natürlich kommt jeder Servicetechniker auf mehr Kilometer - andersrum wäre es auch schlimm und ich hätte etwas falsch gemacht. Wie gesagt, ich rechne nach Fahrtenbuch ab und fahre damit erheblich günstiger als mit der 1%-Regelung. Allerdings sind die Hürden, die der Gesetzgeber einen da legt, erheblich höher. Das FA will anscheinend die Fahrtenbücher nach Möglichkeit nicht. Die BMW-Lösung ist aber sehr gut und besser als jedes handgeschriebene Fahrtenbuch.

CU Oliver

Hi Oliver,

genau, so wie Du es machst, finde ich persönlich am korrektesten! Du rechnest nach Fahrtenbuch ab, und das, was Du eben privat fahren möchtes (Dacia oder Bentley ;-) ) rechnest dann auch ab. Die 1% Dienstwagenregelung ist doch lediglich eine Vereinfachungsregel, insbes. aus dem Zeitalter, als es die elektronischen Fahrenbücher noch nicht gab und man die Dienstwagennutzer nicht überproportional mit Papierkram belasten wollte. Das ist ja nunmehr ganz anders. Das Fahrtenbuch hat nämlich genau den Gedankenpunkt, dass natürlich jeder Dienstwagen bezahlt weden muss (umsonst gibt´s auch für Firmen keinen), aber es insbes. steuerlich schon einen Unterschied macht, ob ein - ich übertreibe mal- 12 Zylinder Daimler AMG oder was auch immer nahezu zu 100% für geschäftliche Zwecke genutzt wird oder nur zu einem deutlich geringeren Prozentsatz, dafür aber der Geschäftsführer, Vorstand aber auch Freiberufler das Auto "über die Firma laufen lässt", aber die Zielrichtung eher im privaten Bereich ist. Diese legale Schummelei (die natürlich auch ihre Grenzen hat) funktioniert einfacher bei der 1% Regelung, und daher wird sie auch so vehement von den Nutznießern verfochten.

Ich persönlich würde die Dienstwagenregelung auf das Fahrtenbuch beschränken. Die 1% Regelung gehört abgeschafft! Wenn eine Firma aus Prestige und was auch immer Gründen Wert darauf legt, dass ihr Mitarbeiter ein großes und teueres Auto fährt, dann ist das ok. Aber der Umweg einer "Entlohnung" eines Mitarbeiters (oder auch Betriebsfremden) über Sachleistungen jedweder Art, sei es PKW, Incentives, etc. pp gehört abgeschafft. Nur Bares ist wahres. Hier wird steuerlich korrekt abgerechnet, wer dann ein dickes Auto privat fahren möchte, soll sich mit seinem Arbeitgeber über ein höheres Bruttogehalt unterhalten. Fertig!

Grüße

Hallo!

Auch das kann passieren, liegt aber dann an der Konstellation der Firma (Produkte/Kunden/Aufgabenverteilung). In der Nachbarfirma dürfte der Chef mit Sicherheit mehr KM auf der Uhr haben als die beiden Vertriebler zusammen. Diese decken den Verkaufsbereich NRW und Niedersachsen ab, der Chef macht Ausland (ich meine Niederlande und Schweiz) und ist produktionstechnisch oft im Ausland. Das sollten aber eher die Ausnahmen und nciht die Regel sein.

CU Oliver

Wir diskutieren hier über die Versteuerung des geldwerten Vorteils und ebenso über die Absetzbarkeit von Firmenwagen für Unternehmen.

Es hat zwar nicht direkt mit dem Thema zu tun, indirekt gehört dies aber auch zu diesem Themenkreis:
Seit langem liegt die km-Pauschale für geschäftliche Fahrten mit dem Privatwagen bei 0,30 €. Gerade in den letzten fünf Jahren sind allein die Spritkosten um über 30 % gestiegen.

Wenn Firmen ihren Mitarbeitern mehr als 0,30 € erstatten, wird auf die Differenz Lohnsteuer fällig.

Sicher werden die meisten Vielfahrer mittels Fahrtenbuch und Kostenaufstellung dem FA ihre tatsächlichen Kosten nachweisen, aber eine Erhöhung der steuerfreien km-Pauschale ist in meinen Augen überfällig.

Gruß
Der Chaosmanager

Hallo!

Das stimmt allemal. Mit den 0,30 Euro je Kilometer kommt man nicht weit. Es sind ja nicht nur die Spritkosten, mit diesem Wert sind alle Kosten abgedeckt, also auch KFZ-Steuer, Versicherung, Verschleiß und Wertverlust. Schaut man nun nach, welches Auto bei ca. 0,30 Euro je Kilometer kommt, dann müsste man einen Hyundai i20 1.2, Fiat 500 1.2 Pop oder Renault Twingo 1.2 fahren. Ein Passat 2.0 TDI liegt schon bei 0,51 Euro je Kilometer, ein A4 2.0 TDI bei 0,53 Euro und ein 530d bei 0,80 Euro.

Die 0,30 Euro je Kilometer sind also eher der Versuch einer Erstattung, mehr nicht.

CU Oliver

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