ABS
Hallo
Hab ein Problem mit dem ABS. Beim Einschalten der Zündung muss lt. Betriebsanleitung die ABS-Leuchte eine gewisse Zeit leuchten und dann erlischen.
Bei mir leuchtet das ABS nach einschalten der Zündung gar nicht.
Kann es nur eine defekte Birne oder kann es auch mehr sein??
LG
Beste Antwort im Thema
Ist die Frage ernst gemeint? Das nennt man arglistige Täuschung... Eine Gefährdung stellt es ebenfalls dar.
45 Antworten
Fahrer (tot) = Halter ders eingebaut hatte ?
Richtig quasi ein Boomerang..
Mein Mitleid hält sich in dem Fall stark in Grenzen (auch wenns gemein klingt)
Zukünftig werden die Fahrzeuge bei der HU eh ausgelesen in Bezug auf sicherheitsrelevante Komponenten.
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Zitat:
Original geschrieben von schabuty
hat sie denn früher mal geleuchtet??Gut möglich wenn sie nie geleuchtet hat das sie jemand Demontiert hat .
Funktioniert das ABS denn ??
Hab das Auto erst sein ein paar Wochen. Jetzt hab ich mir mal die Betriebsanleitung durchgelesen, die besagt, dass das ABS-Symbol aufleuchten muss, das bei mir nicht der Fall ist.
Wie überprüfe ich am besten ob das ABS funktioniert??
LG
Freie Fläche, möglichst nass, und dann mal voll in die Eisen gestiegen.
OBD TÜV gilt nur für Fahrzeuge bei denn im Fahrzeugschein" OBD2 Fähig "steht.
Gibt es schon länger .
Wenn sie noch nie Geleuchtet hat würde ICh Testen ob es geht??
Wenn nicht dann weißte ja warum .
Ist unter denn Schwarzen Schafen in der KFZ Branche so üblich , leider.
Hab gerade das ABS getestet und es funktioniert nicht. Beim Bremsen blockieren alle Räder und das Fahrzeug lässt sich nicht mehr lenken. Normal müsste, wennn das ABS defekt ist, die Leuchte andauernd leuchten.
Wie kann es nun sein, dass nicht einmal die ABS-Lampe leuchtet???
Kaputt? Abgeklemmt?
da ist Definitiv schon mal was an der Leuchte was auch immer .
Fehlerspeicher Auslesen , bin mir fast schon sicher das da nicht nur ein Drehzahlgeber steht.
Könnte was größeres sein wie z.b. Steuergerät oder ABS Pumpe also Hydraulik Einheit Defekt.
Kann was Größeres sein, Lampe abklemmen und dan verkaufen...
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
Kann was Größeres sein, Lampe abklemmen und dan verkaufen...
Ist das erlaubt, dass man als Verkäufer sowas macht?
Ist die Frage ernst gemeint? Das nennt man arglistige Täuschung... Eine Gefährdung stellt es ebenfalls dar.
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
Ist die Frage ernst gemeint? Das nennt man arglistige Täuschung... Eine Gefährdung stellt es ebenfalls dar.
Müsste in diesem Fall der Verkäufer das Problem nachträglich beheben lassen oder muss ich tief in die Tasche greifen?
Finde erstmal den Fehler raus. Sollte ich Recht haben > Strafanzeige.