Abrollumfang
Hi,
bekomme im Sommer neue Reifen und Felgen auf meinen FoFi.
Jez sind 195/50/R15 als Winterreifen mit Rial Milano drauf..
Für den Sommer kommen 195/40/R17 mit Alutec Monstr drauf.
Nur is das blöd. da ich dann wenn ich 100 Fahre mein Tacho 98 anzeigt.
Also brauch ich eine Nachjustierung.
Nun habe ich in anderen Foren gelesen, dass die Reifen oft aus dem Schein gestrichen werden, da das mit der Tolleranz nicht passt.
Müsste aber trotzdem gehen, wenn ich den Tacho auf die 17er im Sommer justieren lasse und dann eine positive Abweichung bei den 15er von +2% habe also zeigt mein Tacho 100 und ich fahr 98.. Geht das so oder muss ich mir dann jede Saision das Gleiche mit ein und Austragen antun ?
Hab ich nämlich kein Bock drauf und auf die 17 möchte ich nicht verzichten..
36 Antworten
Gesetzlich gibt's glaub ich nur 2 praktische Vorgaben.
1. Der Tacho darf nie weniger Anzeigen als tatsächlich gefahren wird, also immer eine positive Abweichung.
2. Die positive Abweichung darf maximal 10% vom Tachowert + 4km/h betragen
( bei 50km/h also 9km/h - bei 100km/h also 14km/h )
Neben den technischen Gegebenheiten am Fahrwerk gibt es aus diesen genannten Gründen eben die
Herstellerabhängigen zugelassenen Reifengrössen.
Ob's allerdings in der Praxis jemanden Interresiert wenn Deine Abweichung gering positiv ist ( 1 oder 2%)
glaube ich kaum. Wichtig ist das DU es weist , das DeinTacho sehr genau anzeigt um Dein Fahrverhalten darauf einzustellen.
Für den Wegstreckenzähler ist eine Toleranz von 1-2 % wohl auch akzeptabel.
Wollte heute mal mit dem TÜV telefonieren.. Dann is mir eingefallen tja is ja Feiertag ne 😁
Ja ich denke auch ich mein die 2km/h da...
Trotzdem möchte ich einer Strafe entgehen, wenn die das rausbekommen, dass mein Tacho da lügt.
Ich glaub die Größe is für den Fiesta das Maximum was so geht.
Bin mir gar nicht sicher ob da 18" noch passt, weil bei manchen Konfiguratoren ab 17 Zoll schon Schluss ist.
Die Abweichung von 2 km/h ins negative dürfte eher theoretischer Natur sein, da dieser Fall nur eintritt, sofern das Fahrzeug mit der Serienbereifung keinerlei Tachovoreilung haben sollte.
Der gleiche Effekt tritt nämlich auch dann auf, wenn von 195/50R15 auf 175/65R14 gewechselt wird. Auch hier würde der Tachometer theoretisch nacheilen. Da aber beide Größen im COC aufgeführt sind , spielt das keine Rolle.
Entscheidend ist, dass der 195/40R17 im Gutachten der Felge aufgeführt ist und keine Auflagen zum Nachweis der Tachogenauigkeit gefordert sind.
In meiner COC ist die Reifengröße 195/40/R17 nicht enthalten.
Aber die ABE der Felgen werden für dieses Fahrzeug genau mit diesen Reifen durchgeführt.
Da komm ich leider voll durcheinander, da ich da nich mehr 100% durchkucke.
Einerseits nein, da es nicht in der COC ist und Andererseits ja, da die ABE Papiere von Alutec sagen, dass es genau mit den Reifen gemacht wurde...
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COC = montieren und fertig
Gutachten = montieren, zum TÜV/Dekra/... fahren und eintagenlassen
ABE = montieren und ABE mitführen
Achso ist das.. Hab mir das etwas verzwickter vorgestellt.. Weil jetzt habe ich auch die ABE von meinen 15er im Auto dabei...
Hatte fast schon Angst, dass man so viel machen muss, dass es besser wäre wegen dem Aufwand 16 Zöller zu nehmen, da die in der COC dabei sind aber naja dann is das wieder gut 🙂
Zitat:
@_Philip_ schrieb am 28. März 2016 um 19:49:55 Uhr:
COC = montieren und fertig
Gutachten = montieren, zum TÜV/Dekra/... fahren und eintagenlassen
ABE = montieren und ABE mitführen
Nicht ganz. Auch bei Rad-Reifenkombinationen die im COC aufgeführt sind, können zusätzliche Auflagen fällig werden. Beim Focus Mk.2 und Mk.3 ist bei Verwendung der im COC aufgeführten 18 Zöller ein Lenkeinschlagbegrenzer erforderlich. Und diese Auflage ist dort nicht erwähnt, daß muss man wissen.
Außerdem liegt jeder Zubehörfelge grundsätzlich ein Gutachten bei und nur in Verbindung mit einer ABE zum Gutachten besteht die Möglichkeit, dass man ohne TÜV- Abnahme davon kommt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass dieses nicht mit jeder aufgeführten Reifengröße der Fall ist. Außerdem sind weitere Änderungen am Fahrwerk zu betrachten.. Spurplatten und/oder Tieferlegung verbaut und schon ist die ABE in der Regel hinfällig.
Von Vorteil ist übrigens ein Passus in der ABE, der eine Befreiung von der Berichtigung der Fahrzeugpapiere beinhaltet, auch wenn Reifen verwendet werden, die im COC nicht gelistet sind. So könnten dann z.B. auch die gewünschten 195/40R17 ohne jegliche Bürokratiebefriedigung verwendet werden.
Liegt nur ein Teilegutachten vor, dann geht ohne TÜV grundsätzlich nichts.
Zitat:
@razor1 schrieb am 28. März 2016 um 20:58:08 Uhr:
Zitat:
@_Philip_ schrieb am 28. März 2016 um 19:49:55 Uhr:
COC = montieren und fertig
Gutachten = montieren, zum TÜV/Dekra/... fahren und eintagenlassen
ABE = montieren und ABE mitführenNicht ganz. Auch bei Rad-Reifenkombinationen die im COC aufgeführt sind, können zusätzliche Auflagen fällig werden. Beim Focus Mk.2 und Mk.3 ist bei Verwendung der im COC aufgeführten 18 Zöller ein Lenkeinschlagbegrenzer erforderlich. Und diese Auflage ist dort nicht erwähnt, daß muss man wissen.
Außerdem liegt jeder Zubehörfelge grundsätzlich ein Gutachten bei und nur in Verbindung mit einer ABE zum Gutachten besteht die Möglichkeit, dass man ohne TÜV- Abnahme davon kommt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass dieses nicht mit jeder aufgeführten Reifengröße der Fall ist. Außerdem sind weitere Änderungen am Fahrwerk zu betrachten.. Spurplatten und/oder Tieferlegung verbaut und schon ist die ABE in der Regel hinfällig.
Von Vorteil ist übrigens ein Passus in der ABE, der eine Befreiung von der Berichtigung der Fahrzeugpapiere beinhaltet, auch wenn Reifen verwendet werden, die im COC nicht gelistet sind. So könnten dann z.B. auch die gewünschten 195/40R17 ohne jegliche Bürokratiebefriedigung verwendet werden.Liegt nur ein Teilegutachten vor, dann geht ohne TÜV grundsätzlich nichts.
Da hast du recht. Ich bin aber von einem Fiesta ohne weitere Änderungen ausgegangen und die 17" in der COC müssten zwar eigentlich auch einen LEB haben, aber davon steht weder in der COC etwas noch in der Tüv-Datenbank und es passt auch ohne (laut Tüv-Prüfer).
Und klar muss sowohl die verwedete Felge als auch die Reifengröße in der ABE stehen.
Mein Fiesta hat keine Tieferlegung oder irgendwelche Platten montiert..
Ist also noch Werkszustand vom Fahrwerk gesehen.
Ich hab da eben dieses 4-Seitige Gehäft mit Anfang: GUTACHTEN zur ABE Nr. 49973 nach Par. 22 StVZO.
Also müsste ich damit zum TÜV oder ?
Hast Du mal einen Link zum Gutachten der Felge , die KBA-Nummer oder Fotos vom Gutachten die Du hier einstellen kannst?
Aktive Raddrucksensoren müssten montiert werden. Wenn das Auto kein aktives System besitzt, natürlich nicht 😉
Ansonsten enthält die ABE, die auf der Alutec-Seite als PDF erhältlich ist, die angesprochene Freistellung von der Berichtigung der Papiere.
Also mit 195/40R17 montieren und gut und die Unterlagen der Felgen ins Handschuhfach legen.
Zitat:
@razor1 schrieb am 29. März 2016 um 09:20:34 Uhr:
Aktive Raddrucksensoren müssten montiert werden. Wenn das Auto kein aktives System besitzt, natürlich nicht 😉
Wieso natürlich nicht? Ab (5?).2014 hat auch der Fiesta das aktive System