Abriegelung TopSpeed 120d entfernen
Hallo zusammen,
mein mit Billigchip gestärkter 120d rennt wie die Sau in den Begrenzer bei 240 kmh! Wie bekomme ich den raus??
Gruss GT
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Axxis1973
mein 120d rennt mit dem aktions-chip von aldi, der diese woche beworben wird 330 km/h. nun meine frage: geht das mit den runflats.... weil einer ist mir beim abbremsen bei 315 um die ohren geflogen.... hab ihn aber innem eleganten drift ueber die gesamte a5 dann abgefangen... also was ment ihr? gibts runflats die solche geschwindigkeiten mitmachen?
Ja klar gibt es! Die neuen Pirelli P Zero "Anti Speedlimit" mit der neuen "jerk" Technologie. Da kannste locker 340km/h mit rollen. Und selbst mit Reifenpanne darfst du die noch mit 250km/h bewegen.
Kostenpunkt 49€ in der Dimension 245/40 R18. Billig und super!
Hell
hell danke :-) das ist es...werd ich morgen gleich bei ATU holen.... aber 49.- sind zu viel, da muss im preis noch was gehen...
achja. die aldi chips gibts nur noch die woche.... also beeilt euch. bei uns in der lokalen filiale sind sie schon fast ausverkauft!!
Stelle mir auch hier die Frage, warum es in jedem Forum gewisse "Hirnakrobaten" gibt, die mit Macht versuchen, lustig zu sein und niveaulose Kommentare schreiben???
Wenn Euch der Thread zu niveaulos ist, oder Euch das Thema nicht passt, warum schreibt Ihr dann etwas, was noch niveauloser ist? Habt Ihr ein Geltungsbedürfnis, oder woran liegt das?🙄
@ brezelpaul1: Da hast du recht.
Ich finde dieses Thema durchaus berechtigt, auch wenn es nur 0,5 kmh wären die man schneller fahren würde. Ich hasse es von elektronik oder anderem unnötig eingeschränkt zu sein. Ob ich es dann auch nutzen würde ist eine ganz andere Sache...
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moin,
auch wenn ich keinen bmw mehr fahre: geht es bei der freude am fahren nicht eher darum, einen guten durchzug zu haben und souverän motorisiert zu sein, als um 0,3kmh mehr vmax auf der - ohnehin vollen AB?
interessant ist, dass nach meiner Erfahrung 3er fahrer (wohl meist DW) zwar sehr zügig, aber stets angemessen fahren (anders als passat tdis, audi a4, mondeos, die stets am drehzahlbegrenzer operieren wollen und sich tierisch ärgern, wenn man sie überholt).
gleiches gilt für 130i, 120i, 118d etc. fahrer, die einfach gelassen sind. komischerweise denken viele - nicht alle- MÄNLICHEN 120d fahrer, dass dieser wundermotor einen m1 aus ihrem wagen macht. entsprechend fahren sie dann auch.
wie gesagt, das kann man nicht verallgemeinern, ist mir aber mehrfach aufgefallen,. der thread passt auch dazu. alle 1er fahrerINNEN. die ich kenne, erfreuen sich an dem wägelchen, begreifen ihn aber nicht als sportwagen. (außer dem geilen roten 130i, der in der firmengarage parkt)
2. was mir nicht in den kopf will. welches geistes kind kauft ein schweineteures auto und macht dann einen billigchip rein. grobste fahrlässigkeit. sofern nix eingetragen wird, zahlt die versicherung, die herstellergarantie etc. im falle von schäden, unfällen NIENTE. warum schalten manche leute beim thema auto eigentlich ihr gehirn - sofern vorhanden - aus? (herstellerunabhängig).
so long
shodan
Zitat:
grobste fahrlässigkeit. sofern nix eingetragen wird, zahlt die versicherung, die herstellergarantie etc. im falle von schäden, unfällen NIENTE.
@Shodan
Bist Du Dir sicher das Versicherung im Falle eines Unfalles nichts zahlt?
Ja, eine Leistungsveränderung muss in den Fahrzeugbrief übernommen werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
fraglich ist auch, ob bei billigchips ein TÜV-Teilegutachten geliefert wird. das macht nämlich einen teil der kosten des tunings aus, nämlich die tests durch den anbieter.
bspw. CArlsson tuning (mercedes);
Eine Leistungssteigerung stellt eine bauartliche Veränderung dar. In Deutschland ist diese Veränderung eintragungspflichtig. Zur Eintragung stellt Carlsson für alle im Inland erhältlichen Motorumbauten und Leistungssteigerungen die notwendigen TÜV-Gutachten zur Verfügung. Damit ist ein problemloser Eintrag in die Fahrzeugpapiere möglich.
Bei Nichtbeachtung der Eintragungspflicht droht der Verlust der Betriebserlaubnis, was im Falle eines Unfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führt und empfindliche gesetzliche Strafen nach sich ziehen kann.
und hier
http://www.tuev-nord.de/21700.asp
gruß shodan
Zitat:
Bei Nichtbeachtung der Eintragungspflicht droht der Verlust der Betriebserlaubnis, was im Falle eines Unfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führt , und empfindliche gesetzliche Strafen nach sich ziehen kann.
@Shodan
Ich habe nicht vor auf Ausdrücken wie "Gehirn ein- oder auschalten" rumzureiten, doch leider hast Du definitiv, wie so viele andere vor Dir auch, eine falsche Aussage bezüglich dieses Themas (Versicherungen+illegales Tuning etc.) gepostet.
Fakt ist, dass die Versicherung einen Regressanspruch "hätte", jedoch muss ein kausaler (=direkter!) Zusammenhang zwischen dem "illegalen" Tuning und dem Unfallhergang bestehen, was zweifelsfrei schon sehr schwer zu beweisen sein dürfte - zumindest ist mir bis heute kein derartiger Fall bekannt.
Zur empfindlichen Strafe wegen des erlöschens der BE (=Betriebserlaubnis) sei angemerkt, dass dieses Vergehen eine reine OWI (=Ordnungswidrigkeit) darstellt und im Regelfall mit 50€ + 3 Punkten in Flensburg geahndet wird. Bei einer "Vorbelastung" in Flensburg kann dieser Regelsatz, in Bezug auf die Geldzahlung, erhöht werden.
Ggf. dürfte noch eine Sicherstellung des Fahrzeuges zur Erstellung eines technischen Gutachtens denkbar sein, vorausgesetzt irgendwer kommt bei einem Unfall auf die Idee, das dass Fahrzeug eine nicht eingetragene Leistungssteigerung haben könnte. Als Folge dessen könnten somit noch Kosten für das Abschleppen/Sicherstellen des Fahrzeuges + Gutachterkosten auf den Fahrzeughalter zukommen.
Fazit: Bitte vergesse diese "Thekenweisheiten"....Sie stimmen schlicht und ergreifend nicht. Auch wenn sie von der HP(?) eines namhaften Tuners stammen...
noch ergänzend dazu...
Soweit ich mich recht erinnere ist auch nicht jede Leistungsstegerung Eintragungspflichtig. Mir schwirrt da verschwommen nen Wert von 20% im Kopfe herum...
Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
@Shodan
Ich habe nicht vor auf Ausdrücken wie "Gehirn ein- oder auschalten" rumzureiten, doch leider hast Du definitiv, wie so viele andere vor Dir auch, eine falsche Aussage bezüglich dieses Themas (Versicherungen+illegales Tuning etc.) gepostet.
Fakt ist, dass die Versicherung einen Regressanspruch "hätte", jedoch muss ein kausaler (=direkter!) Zusammenhang zwischen dem "illegalen" Tuning und dem Unfallhergang bestehen, was zweifelsfrei schon sehr schwer zu beweisen sein dürfte - zumindest ist mir bis heute kein derartiger Fall bekannt.
Zur empfindlichen Strafe wegen des erlöschens der BE (=Betriebserlaubnis) sei angemerkt, dass dieses Vergehen eine reine OWI (=Ordnungswidrigkeit) darstellt und im Regelfall mit 50€ + 3 Punkten in Flensburg geahndet wird. Bei einer "Vorbelastung" in Flensburg kann dieser Regelsatz, in Bezug auf die Geldzahlung, erhöht werden.
Ggf. dürfte noch eine Sicherstellung des Fahrzeuges zur Erstellung eines technischen Gutachtens denkbar sein, vorausgesetzt irgendwer kommt bei einem Unfall auf die Idee, das dass Fahrzeug eine nicht eingetragene Leistungssteigerung haben könnte. Als Folge dessen könnten somit noch Kosten für das Abschleppen/Sicherstellen des Fahrzeuges + Gutachterkosten auf den Fahrzeughalter zukommen.
Fazit: Bitte vergesse diese "Thekenweisheiten"....Sie stimmen schlicht und ergreifend nicht. Auch wenn sie von der HP(?) eines namhaften Tuners stammen...
so ist das!
Die BE erlischt auch nicht automatisch wenn etwas geändert wurde und nicht eingetragen ist, vielmehr ist es so das eine BE erst erlischt wenn die bauliche Veränderung bewirkt das ein Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist.
Desweiteren MUSS die Versicherung IMMER zahlen, egal ob BE-erloschen, grobfahrlässig oder oder. Sogar bei Vorsatz MUSS die Versicherung zahlen. Dies ist ja auch logisch, ansonsten würde der Geschädigt ja ziemlich schlechte Karten haben.
Die Versicherung wird sich ihr Geld schon bei dem Versicherungsnehmer zurück holen; hier war es auch mal so das es auch hier eine Obergrenze von EUR 5000,- gab. Ob das noch so ist kann ich 100%ig sagen.
Grüße
edit: natürlich nur die Haftpflicht und nicht die Kasko.
bin selber bei einer Versicherung
In der Tat erlischt durch Chiptuning der VErsicherungsschutz nicht!!! Erst wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet ist und dein Unfall unumstößlich auf das Chiptuning zurückführbar ist, könnte eine Versicherung Regressansprüche stellen. Die praktischen Möglichkeiten, dies zu tun sind de facto nicht gegegben.
Wer hingegen in einem völlig neuen Fahrzeug ohne jegliche bauliche Veränderung fährt, und eine defekte Glühbirne nicht austauscht oder mit zu nierdigem Reifendruck fährt, macht sich der Fahrlässigkeit schuldig und kann mit der Kaskoi Probleme bekommen. Mit der Haftpflicht wohl kaum...