Abreissvorkehrung - Holland Öse - DDR Anhänger

Hi ihr Lieben, lange nicht hier gewesen, nun habe ich ein seltenes Mofa geschossen, welches allerdings in Holland steht, deswegen plane ich jetzt am Wochenende dieses Mofa abzuholen! Problem, meine DDR Anhänger haben alle keine Abreissvorkehrung – habt ihr Erfahrungen, in wie fern die Holländer– die Bestandsschutz Regeln der DDR berücksichtigen? Ich habe jetzt keine Möglichkeit, binnen weniger Tage, eine solche Verkehrung nachzurüsten, wenn es überhaupt geht!

54 Antworten

Und ein voll beladener 750kg Anhänger bleibt bei Tempo 80 mit so einem 7€ Artikel am Fahrzeug? Alle Achtung.

Keine Chance - vollkommener Blödsinn was die fordern …

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 28. Februar 2023 um 22:48:38 Uhr:


Keine Chance - vollkommener Blödsinn was die fordern …

Tja. Ihr Land, ihre Regeln. Dran halten, oder zahlen. So einfach ist das...

Zitat:

@FTCK schrieb am 28. Februar 2023 um 22:31:26 Uhr:


Und ein voll beladener 750kg Anhänger bleibt bei Tempo 80 mit so einem 7€ Artikel am Fahrzeug? Alle Achtung.

Ja, warum nicht? Die Deichsel würde ja auf die Fahrbahn fallen, das Seil oder die Kette müsste also keine Stützlast aufnehmen. Es müsste nur das seitliche Schlingern verhindert werden. Und wenn du schon mal an der Deichsel eines ungebremsten, einachsigen Anhängers gedrückt hast, dann weißt du, dass das locker mit einer Hand geht. Ob es in NL auch Vorschriften gibt, welche Kraft so ein Seil aufbringen muss, weiß ich nicht.

Die Niederländer gehen wohl auch davon aus, dass es der Fahrer gleich merkt und nicht noch kilometerlang so weiter fährt. 😉

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Der Preis spielt für die Wirkung keine Rolle. Eine Kupplung kostet auch nur 20€ und die Schrauben zum befestigen vielleicht 2€. Halten trotzdem Anhänger sogar bis 3,5t.

https://www.ebay.de/itm/381738320547?...

Zitat:

@Rockville schrieb am 28. Februar 2023 um 21:05:24 Uhr:



Zitat:

@Amen schrieb am 28. Februar 2023 um 20:49:28 Uhr:


Wie bereits festgestellt ...

Ich dachte, dass genau das Gegenteil festgestellt worden sei: Auch ungebremste Anhänger brauchen in NL ein Seil oder eine Kette zum Zugfahrzeug. Dass sich ein gelöster Anhänger dann selbstständig macht und in den Gegenverkehr oder in einen Fußgänger donnert, wird ja schließlich dadurch auch zuverlässig verhindert.

Was du beschreibst ist KEINE Abreissvorrichtung. Eine Abreissvorrichtung ist ein Seil, das abreissen soll(!) und durch den Ruck die Auflaufbremse auslöst. Der Anhänger ist dann aber vom Auto getrennt - aber eben gestoppt. Und dieses Seil muss an die berühmte "Holland-Öse", weil die mit abnahmkbaren Kupplungen das einfach schlingen um den Kupplungskopf in NL nicht mögen. Auch weil die "geschlungenen" Seile sich schonmal von selber vom Kupplungskopf abheben können. Aber nochmal zum mitschreiben: Das Abreisseil ist NUR für gebremste Anhänger relevant. Das hatten vor mir schon einige Forenteilnehmer ebenfalls erkannt.

Was du beschreibst ist die Hilfskupplung für UNGEBREMSTE Anhänger , eben diese Ketten, die NICHT reissen soll, sondern an denen der Anhänger zumindest provisorisch am Auto hängen bleibt. Diese ist nach meinem Wissensstand aufgrund der EU-Hermonisierung auch in NL nicht mehr Pflicht - aber für ein paar Euro zumindest für die Show auch nachrüstbar.

Zitat:

@Amen schrieb am 1. März 2023 um 14:35:44 Uhr:



Was du beschreibst ist die Hilfskupplung für UNGEBREMSTE Anhänger , eben diese Ketten, die NICHT reissen soll, sondern an denen der Anhänger zumindest provisorisch am Auto hängen bleibt. Diese ist nach meinem Wissensstand aufgrund der EU-Hermonisierung auch in NL nicht mehr Pflicht - aber für ein paar Euro zumindest für die Show auch nachrüstbar.

Dein Stand ist von wann und woher? In der bereits verlinkten Info des ADAC vom 21.07.2020 ist es noch Pflicht. Anderslautende Quellen konnte ich keine finden.

Egal wie, das Teil gibt es für wenige Euronen im Netz und ist in zwei Minuten montiert. Da bin ich in jedem Fall auf der sicheren Seite und brauche mir keinen Kopp mehr machen.

https://maxius.nl/regeling-voertuigen/artikel5.13.66
https://www.anwb.nl/.../...oppeling-voor-750-kg-aanhangwagen-verplicht

Laut niederländischer StVO ist die "Hulpkoppeling" für ungebremste Anhänger immer noch Pflicht.

Ich habe jetzt mal in der niederländischen Verordnung (Regeling voertuigen) nachgesehen. Die Sache ist dort eindeutig geregelt und es wird ganz klar, dass auch ungebremste Anhänger eine zusätzliche Verbindung zum Zugfahrzeug benötigen, aber nicht das bekannte Abreißseil.

Gebremste Anhänger benötigen eine "losbreekreminrichting". Das ist das bekannte Abreißseil. Gefordert ist:

"Indien de aanhangwagen is voorzien van een losbreekreminrichting, moet deze zodanig met een vast deel van het trekkend voertuig of met een daartoe bestemde inrichting aan de trekhaak daarvan zijn verbonden, dat de inrichting slechts in werking treedt na het losraken van de aanhangwagenkoppeling."

"Wenn der Anhänger mit einer Abreißsicherung ausgestattet ist, muss diese mit einem festen Teil des Zugfahrzeugs oder einer dafür vorgesehenen Einrichtung an dessen Zughaken so verbunden sein, dass die Einrichtung erst nach dem Ablösen von der Anhängerkupplung wirksam wird".

Dass man dieses Seil nicht als Schlaufe direkt über den Kugelkopf legen darf, steht nicht wörtlich im Gesetz, sondern ergibt sich in NL offenbar nur durch Auslegung, da das weder als "fester Teil des Zugfahrzeugs" noch als "dafür vorgesehene Einrichtung" angesehen wird.

Für ungebremste Anhänger gilt:

"Aanhangwagens die niet zijn voorzien van een losbreekreminrichting, moeten zijn voorzien van een hulpkoppeling. De hulpkoppeling moet deugdelijk zijn bevestigd en mag niet vervormd, gescheurd, gebroken dan wel overmatig gesleten zijn."

"Anhänger, die nicht mit einer Abreißsicherung ausgestattet sind, müssen mit einer Hilfskupplung ausgestattet sein. Die Hilfskupplung muss ordnungsgemäß befestigt sein und darf nicht verformt, gerissen, gebrochen oder übermäßig abgenutzt sein."

Für gebremste Anhänger wird also eine "losbreekreminrichting" gefordert, für ungebremste Anhänger eine "hulpkoppeling" (Hilfskupplung). Hier ist das Stahlseil wesentlich dicker und hat auch keine Öse, die sich aufziehen soll, siehe Foto. Man kann auch beide Begriffe in der Google-Bildersuche eingeben, dann wird der Unterschied klar. Eine Erklärung findet man auch hier: https://www.trailerandtools.nl/losbreekreminrichting-of-hulpkoppeling

Das ist auch nicht veraltet, sondern ganz aktuell. Für Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse ist es sogar relativ neu, nämlich erst seit dem 01.01.2014.

Hilfskupplung
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