Abnehmbare Anhängerkupplung bei nichtnutzung abnehmen?
Moin 🙂
nun, der Titel sagt ja schon alles aus! 😉
Habe mir ein Angebot bei meinem FFH für das nachrüsten einer abnehmbaren Anhängerkupplung geholt, welche (lt. Aussage des Meisters) mit der Werksseitig verbauten identisch ist. Könnte bitte mal jemand in seinen Papieren (Fahrzeugschein? ABE?) nachschauen, ob die Kupplung ohne Hängerbetrieb abgenommen werden muß?
Danke und Gruß
RalfCux
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sportage0505
Die StVZO sagt dazu:
[...]
Wenn eine AHK abnehmbar ist, dann wäre ev. Gefährdung/Schädigung vermeidbar gewesen. Es muss dabei noch nicht mal eine konkrete Gefährdung vorliegen. Es langt eine abstrakte ( es könnte sein, dass....).
Und somit muss sie bei Nichtbenutzung demontiert werden.
Aber nur wenn sonst das Kennzeichen verdeckt wird! 😛
Eine abnehmbare AHK am Kuga muß nicht demontiert werden, habe mittlerweile auch im Verkehrsportal gesucht. Dort steht es genauso wie hier, nur ein verdecktes Kennzeichen könnte maßgeblich für eine "Pflicht-Demontage bei Nichtgebrauch" sein.
Zitat:
Original geschrieben von RalfCux
Eine abnehmbare AHK am Kuga muß nicht demontiert werden.....
Hallo,
auch wenn's nicht "muss".
Warum habe ich sonst einen abnehmbaren Agrarhaken 😕
Montage & Demontage dauern max. 5 Sekunden 😰
Nachdem ich es nun mehrmals machen "durfte" - kein Problem
@RalfCux
Wenn Du Dich da mal nicht irrst. In Sachen Erkennbarkeit/Lesbarkeit steht etwas im:
Zitat:
§23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß .....
Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind.
Das kann Dich 5.-€ kosten.
Die anderen hervorragenden Teile kosten schon 20.-€.
Und wenn es sich um scharfkantige Teile handeln sollten, dann mußt Du damit rechnen, dass bei einer Überprüfung durch die Polizei die Weiterfahrt untersagt wird.
Wie ich schon sagte, es kommt nicht auf eine konkrete Gefährdung an, es ist ausreichend, dass etwas passieren kann.
sportage0505
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Nein, ich irre mich nicht. Und das beim Kuga durch die Kupplung das Nummernschild verdeckt wird, ist ja wohl kaum möglich. Aber egal, wenn jemand meint er muß es anders interpretieren, dann ist es auch gut (und mir eben egal). Es läßt sich jedenfalls nicht belegen, das die Kupplung bei nicht gebrauch abgenommen werden muß - das bekommt man auch so von der Polizei erzählt, und ebenfalls vom ADAC.
🙂