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abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch entfernen

Themenstarteram 9. März 2006 um 21:15

Einige Golfs haben ja abnehmbare AHK.

Ich habe aus dem Bekanntenkreis erfahren,

dass man dazu verpflichtet ist, die abnehmbare AHK zu entfernen, wenn diese nicht benutzt wird.

Drohen Strafen, wenn ich die AHK bei Nichtbenutzen nicht abnehme, auch wenn nichts passiert ist?

Hätte ich dann Teilschuld, wenn jemand verschuldet bei mir hinten reinfährt? (Weil durch die AHK der Schaden in die Höhe getrieben wurde.)

Eigenlich ist das alles Schwachsinn, da etliche Autos auf den Straßen unterwegs die KEINE abnehmbare AHK haben.

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32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von King Nova

Naja wie ich schon schrieb. Der schaden wird ja durch die AHK gemindert, weil das Auto wo hinten drauf gefahren wird, nicht so stark beschädigt wird wenn es eine AHk hat.

Das kann man so nicht pauschalisieren. Es mag zwar weniger (Knautschzonen-)Blech verbogen werden, aber wenn ein Großteil der Aufprallenergie in den Kupplungskopf eingeleitet wird und diese Energie dann dadurch abgebaut wird, daß sich die ganze Bodengruppe verzieht, dann kann die Höhe des Schadens exorbitant steigen.

In der Guten Fahrt von 2/06 wurde diese frage auch gestellt. Und es wurde gesagt man sollte sie aus Sicherheitsgründen bei nicht gebrauch demontieren. Von einer Pflicht wurde nichts gesagt.

am 11. März 2006 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

aber wenn ein Großteil der Aufprallenergie in den Kupplungskopf eingeleitet wird und diese Energie dann dadurch abgebaut wird, daß sich die ganze Bodengruppe verzieht, dann kann die Höhe des Schadens exorbitant steigen.

Hallo Drahkke,

dass kann ich aus leidvoller Erfahrung bestätigen. Nur, unserer KKopf lag im Kofferraum. Auf der linken Stoßfängerseite ein zärtlicher Abdruck mit Haarrisse im Lack. Linke Bodengruppe hats die Befestigungsschrauben rausgerupft.

Man sollte nicht den blöden KKopf in den Vordergrund stellen, wie willst Du den eine grundsätzlich Gleichheit zu den Starren herstellen? Dürfen die Alles, nur weil sie die Preisgünstigere Lösung gewählt haben. Und bitte komme mir nicht damit, ich soll meine immer demontieren bei Nichtgebrauch, ich mache essssss!!

Ich versuche nur den gesetzlichen (Un)Sinn mit dem "Gleichheitsprinzip" zu verstehen.

Habe überhaupt nichts dagegen, wenn mc_eck auf die Problematik mit dem pKZ anbringt, aber bitte dann für ALLE, dann darf es keine Anbaugenehmigung geben!!

Gruß

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