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abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch entfernen

Themenstarteram 9. März 2006 um 21:15

Einige Golfs haben ja abnehmbare AHK.

Ich habe aus dem Bekanntenkreis erfahren,

dass man dazu verpflichtet ist, die abnehmbare AHK zu entfernen, wenn diese nicht benutzt wird.

Drohen Strafen, wenn ich die AHK bei Nichtbenutzen nicht abnehme, auch wenn nichts passiert ist?

Hätte ich dann Teilschuld, wenn jemand verschuldet bei mir hinten reinfährt? (Weil durch die AHK der Schaden in die Höhe getrieben wurde.)

Eigenlich ist das alles Schwachsinn, da etliche Autos auf den Straßen unterwegs die KEINE abnehmbare AHK haben.

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32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Frage mich warum ihr sie dranlassen wollt, wofür habt ihr dann ne abnehmbare? Da hätts ne feste auch getan :rolleyes:

Das frage ich mich auch. Die Kombination ergibt absolut keinen Sinn...:rolleyes:

Schwachsinn, beim Kumpel steht es in der Zulassung, aber nur weil sein Kennzeichen verdeckt wird. Es ist nirgendwo vorgeschrieben diese abzubauen. Was habt ihr genommen um auf sowas zu kommen? ;-)

Zitat:

Original geschrieben von mc_eck

Schwachsinn, beim Kumpel steht es in der Zulassung, aber nur weil sein Kennzeichen verdeckt wird. Es ist nirgendwo vorgeschrieben diese abzubauen. Was habt ihr genommen um auf sowas zu kommen? ;-)

Sorry das ich meinen Dad (Polizist) gefragt hab :p Kannst auch jede Versicherung danach fragen. Wo wäre sonst der SInn einer abnehmbaren AHK?

Ob dein Dad Polizist ist oder nicht, mir eigentlich egal ... es gibt diese Auflage nicht ... und peng. :-)

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Sorry das ich meinen Dad (Polizist) gefragt hab :p Kannst auch jede Versicherung danach fragen. Wo wäre sonst der SInn einer abnehmbaren AHK?

Da muß ich meinem Kolegen (deinem Dad )wiedersprechen. Es gibt keine Auflagen in denen steht das du sie bei nicht gebrauch demontieren mußt.

Aber was spricht gegen eine demontage ?

Habe dies noch gefunden..

http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...

Gegen Demontage spricht wenn ich durch die Stadt fahre und anderen Anhänger dranpappen will ... Faulheit. ;-)

Die Versicherungen würgen euch im Falle eines Unfalls einen rein wenn sich herausstellt das sie abnehmbar ist. Aber schon ok, manche müssen erst auf die Nase fallen ums zu glauben ;)

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Die Versicherungen würgen euch im Falle eines Unfalls einen rein wenn sich herausstellt das sie abnehmbar ist. Aber schon ok, manche müssen erst auf die Nase fallen ums zu glauben ;)

Also ich finde das ist blödsinn. Es soll doch mal jemand eine zuverlässige Quelle nennen wo drinn steht das man sie abbauen muss oder das man ärger mit der Versicherung bekommt.

Das ist kein Blödsinn. Wenn du die Möglichkeit hast die AHK abzubauen zwecks Gefahrenvermeidung so solltest du dies tun. Das ist doch gerade der Grund für eine abnehmbare AHK, da zählt nicht nur die Optik.

So ich habs jetzt mal rausgesucht. Jetzt sag mir bitte einer wo dort steht das man die anhängerkupplung abbauen muss. Ich hoffe es ist nun mal klargestellt. Mir kann jetzt jeder sagen was er will aber die AHK kann auf jeden fall drann bleiben solange es keine Auflagen für das jeweilige Fahrzeug gibt.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

(1) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, daß die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit - auch bei der Bedienung der Kupplung - gewährleistet ist. Die Zuggabel von Mehrachsanhängern muß bodenfrei sein. Die Zugöse dieser Anhänger muß jeweils in Höhe des Kupplungsmauls einstellbar sein; dies gilt bei den anderen Kupplungsarten sinngemäß. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für Anhänger hinter Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 2 t beträgt.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

(3) Bei Verwendung von Abschleppstangen oder Abschleppseilen darf der lichte Abstand vom ziehenden zum gezogenen Fahrzeug nicht mehr als 5 m betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausreichend erkennbar zu machen, z. B. durch einen roten Lappen.

(4) Anhängerkupplungen müssen selbsttätig wirken. Nicht selbsttätig wirkende Anhängerkupplungen sind jedoch zulässig

1.

an Zugmaschinen und an selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern, wenn der Führer den Kupplungsvorgang von seinem Sitz aus beobachten kann,

2.

an Krafträdern und Personenkraftwagen,

3.

an Anhängern hinter Zugmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,

4.

zur Verbindung von anderen Kraftfahrzeugen mit einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t.

In diesem Fall muß die Herstellung einer betriebssicheren Verbindung leicht und gefahrlos möglich sein.

(5) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 und ihre Anbringung an diesen Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Das ist kein Blödsinn. Wenn du die Möglichkeit hast die AHK abzubauen zwecks Gefahrenvermeidung so solltest du dies tun. Das ist doch gerade der Grund für eine abnehmbare AHK, da zählt nicht nur die Optik.

Welche Gefahrenvermeidung???? Ich würd gern mal wissen von was für gefahren hier die Rede ist.

Wenn dir einer hinten drauf fährt dann ist derjenige selber schuld. Ausserdem kann man den Spieß doch umdrehen. Derjenige der die AHK hat könnte genauso sagen das wenn ihm einer drauf fährt das sein Auto dadurch weniger beschädigt wird.

am 11. März 2006 um 6:23

Zitat:

Original geschrieben von Doms golf

Da muß ich meinem Kolegen (deinem Dad )wiedersprechen. Es gibt keine Auflagen in denen steht das du sie bei nicht gebrauch demontieren mußt.

Moin,

darf ich mich jetzt darauf verlassen, auch auf das was King Nova aus der StVZO hervorgekramt hat????

Oder gibbet es ne 199zigste Auflage und noch nen geheimnisvollen Komentar, wo nichtmal Rechtsverdreher verstehen was gemeint ist???

Muß ich meinen ersten P auf S1 revidieren, habe ich doch nichts Neues dazu gelernt, ist UNS Deutschland doch noch nicht so krank??

Gruß

Bis jetzt nur labbern ... für meinen Standpunkt spricht dies (links oben):

http://img67.imageshack.us/img67/8095/auflageahk0vp.jpg

(wählt speichern unter , sonst geht der Link net immer)

Das steht geschrieben, Zitat:

"Achtung!

Gemäß 70/222/EG muss das Nummernschild voll sichtbar sein. Sie sind daher gesetzlich verpflichtet, den Kugelkopf beim Fahren ohne Anhänger abzunehmen, wenn die Kugel, wie in der \ Abbildung dargestellt, höher als die Unterkante des Nummernschilds liegt. Bei Zuwiderhandlungen droht Bußgeld."

 

Es gibt keine weiteren Auflagen, wenn ihr andere AHK fahrt bitte sehr. :-) Ihr könnt die Teile so oft abbauen wie Ihr wollt.

Zitat:

Original geschrieben von King Nova

Welche Gefahrenvermeidung????

Kamikaze Schumi meinte die Schadenminderungspflicht, nicht die Gefahrenvermeidung. Wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, einen (möglichen) Schaden zu mindern, so hat er davon nach Möglichkeit auch Gebrauch zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Kamikaze Schumi meinte die Schadenminderungspflicht, nicht die Gefahrenvermeidung. Wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, einen (möglichen) Schaden zu mindern, so hat er davon nach Möglichkeit auch Gebrauch zu machen.

Naja wie ich schon schrieb. Der schaden wird ja durch die AHK gemindert, weil das Auto wo hinten drauf gefahren wird, nicht so stark beschädigt wird wenn es eine AHk hat.

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