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Abnehmbare AHK abnehmen für den tüv?

Opel Vectra B
Themenstarteram 23. Oktober 2015 um 11:15

Hey Leute,

an meinem 2001er Caravan Trecker ist ne Abnehmbare AHK dran.

Da ich demnächst zum TÜV muss wollte ich wissen ob die AHK am Fahrzeug bleiben kann oder ob die Ab muss.

Ein Bekannter meinte wenn es eine Abnehmbare ist, muss diese immer bei Nichtnutzung Ab sein.

Sollte es zu einem Auffahrunfall kommen bekommt man ne Teilschuld.

Nur ich bekomme das Teil nicht weg.

Ist wahrscheinlich die Letzten Jahre nie Ab gewesen.

 

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10 Antworten

Da hat dein Bekannter Recht.

Versuche mal Röstlöser und leichte Hammerschläge

Obwohl

Bei einem Freund seinem Golf ist auch einen Abnehmbare Kupplung dran und fest gegammelt.

Da hat der Tüv nichts gesagt.

Kommt wohl auf den Tüv Mann an

Völliger Blödsinn. Dazu fehlt jegliche Gesetzesgrundlage.

Mein Bruder hat eine seit 10 Jahren festgegammelte.

Schlüssel ist ebenfalls weg und von daher ist sie zu einer starren mutiert ;)

Gleiches Prob bei ner Freundin. Schlüssel weg und festgerostet.

 

Da hat dein Bekannter dir Unsinn begründet auf §30c STVZO erzählen wollen .

Dieser sagt folgendes -> "Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den

Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."

 

Eine AHK ist in den Papieren eingetragen.Und zwar als AHK .. da gibt es keine Unterschiede zwischen

Starr und Abnehmbar. Das so legitimierte Teil ist dann Bestandteil des Fahrzeuges, ergo gehört

es zu den Umrissen dieses Fahrzeuges. Steht also nicht über den Umriss hervor sonder ist bzw gehört

zum Umriss ;)

Die Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren oder der Bauartgenehmigung als Auflage gemacht wurde, weil zum Beispiel der

Kugelkopf der Kupplung beim Fahren ohne Hänger das Kennzeichen verdeckt.

 

_______________________________________________________________________

Hier noch ein sisschen Jura für den Fall das einige sich jetzt Fragen wie es Versicherungstechnisch

aussieht.

Es mangelt hier schon am sog. Pflichtwidrigkeitszusammenhang.

Soweit die Schuldfrage geklärt ist, ist es völlig irrelevant, ob die Kupplung ein- oder ausgeklappt ist. Diese war für den Unfall als solchen schließlich auch nicht ursächlich im Sinne einer juristisch

geforderten Kausalitätskette.

Denn der Unfall hätte sich zum einen auch ohne die Anhängerkupplung ereignet zum anderen lag es

nicht an der Kupplung, dass sich der Unfall überhaupt ereignet hat.

Entsprechend ist es Versicherungstechnisch Irrelevant ;)

Weißt Du denn noch, wie sie abgenommen wird?

Meine Bosal wird z.B. beim Abnehmen nach hinten oben geschwenkt.

Da ist es hilfreich, erstmal mit dem Hammer quer dazu zu dengeln...

ABer von oben draufhauen hilft dann nicht, weil dort eh Formschluss herrscht.

Die Sicherungsnocken und Führungszapfen müssen sich lösen können und "bewegt werden".

Viel Rostlöser und Geduld.

Blöd wäre es nur, wenn die Verriegelungsmechanik festgegammelt ist.

^^ Ist völlig irrelvant.. bleibt sie halt dranne ;)

Lies einfach was ich dazu geschrieben habe.

Wenn dem TE das egal ist dann kann er sich die Arbeit auch sparen.

Hi,

ich habe an meinem Opel Vectra B Caravan auch abnehmbare Anhängerkupplung dran. Damit habe ich bereits zwei mal den Wagen durch die HU gebracht.

Letztens habe ich an der Amel gestanden und ist mir Corsa Hinten raufgefahren. Meine AHK hat seine Stoßstange und Kühler komplett zerstört.

Keiner hat was dazu gesagt, dass ich die AHK abnehmen muss.

Teilschuld ist totaler Quatsch.

Hätte der Corsa Typ schneller gebremst wenn ich die AHK nicht hätte? Oder wäre er langsamer gefahren?

Die Unfall wäre sowieso passiert. Nur das bei mir mehr kaputt gegangen wäre als mit AHK.

Lass das Teil dran. Ich behaupte, 95% der AHK sind alle festgegammelt, die älter als 7-8 Jahre sind.

Was habe ich denn dazu oben geschrieben... :D

Genau das bestätigt noch einmal meine Aussage ... Dankööö

Was ich zu diesem Thema bisher gelesen habe ist das nicht TÜV relevant oder die StVZO/StVO interessiert das Thema auch nicht. Wenn es aber zu einem Auffahrunfall kommt, kann es sein dass man eine Teilschuld bekommt. Aber nicht von der Polizei, die Versicherung könnte da Wellen machen.

Ich schätze einfach mal das der Corsa im oben genannten Beispiel nicht Vollkasko versichert war, und die Versicherung so den Schaden am Corsa eh nicht übernehmen musste.

Wenn jetzt aber ein Vollkasko versichertes Auto auf deine Anhängerkupplung knallt, muss die Versicherung auch den Schaden am Unvallverursacher Fahrzeug bezahlen, und da wird es interessant. Die Argumentieren dann so dass wenn die AHK nicht dran gewesen wäre, wäre der Schaden viel geringer ausgefallen und wollen dann eine Entschädigung von der Unfallopfer Versicherung.

Könnte passieren, ist natürlich auch Versicherungsabhängig.

Wenn man mal nachdenkt dass die Versicherungen immer strengere Auflagen hat als die StVZO/StVO ist das absolut plausibel.

Und wer jetzt mit Rechtsgrundlagen etc. kommt, das spielt keine Rolle, es gibt ja auch kein Gesetz welches regelt wer mit meinem Fahrzeug fährt, der STVO ist es egal ob ich das bin, oder ein Kumpel o.Ä., solange der Fahrer einen Führerschein hat und Fahrtüchtig ist. Aber die Versicherung schreibt mir vor dass nur ich und eine weitere ausgewählte Person mit meinem Fahrzeug fahren darf. Gegen Aufpreis kann ich das natürlich auch ändern, nur ich wette die meisten haben das ähnlich wie ich.

Zitat:

@FIBonVectraB schrieb am 26. Oktober 2015 um 09:19:45 Uhr:

 

Wenn jetzt aber ein Vollkasko versichertes Auto auf deine Anhängerkupplung knallt, muss die Versicherung auch den Schaden am Unvallverursacher Fahrzeug bezahlen, und da wird es interessant. Die Argumentieren dann so dass wenn die AHK nicht dran gewesen wäre, wäre der Schaden viel geringer ausgefallen und wollen dann eine Entschädigung von der Unfallopfer Versicherung.

Das ist Blödsinn.

Entscheidend ist die Schuldfrage. Alles Andere ist irrelevant. Die gegnerische Versicherung kann sich da auf den Kopf stellen. Eine AHK egal ob starr oder abnehmbar ist ein bauartgeprüftes Anbauteil. Heutzutage muss man 'ne AHK noch nicht mal eintragen lassen, solange die eine E-Nummer hat.

Einzig beim Auflasten muss man zum TÜV (o.a.), da hier eine Abweichung zu den Fahrzeugpapieren vorliegt.

Man kann auch bei bestimmten starren AHK den Kugelkopf abschrauben. Das interessiert den HU Prüfer auch nicht die Bohne. Bei unserem alten Omega hatte ich 'ne originale starre AHK. Hier habe ich auch den Kopf abgeschraubt. Wenn ich die AHK dann gebraucht hatte, habe ich den Kopf halt wieder angeschraubt. Es war halt etwas zeitaufwändiger als mit 'ner abnehmbaren AHK. Beim Einparken stört die AHK halt bei engen Parklücken. Die abnehmbare ist das schon praktischer...

 

Gruß

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 9:43

So, AHK geht ab zu nehmen.

Das Sicherungsschloss war Defekt, habe es ausgebaut, nun lässt sie sich Abnehmen und auch wieder Anbringen.

Von dem her kann es mir nun egal sein da der Haken nun im Kofferraum Transportiert wird und NUR bei bedarf drunter ist.

Aber wie gesagt.. selbst wenn se nicht ab ist passiert auch nichts ;)

Es ist weder für die STVZO , den Tüv noch für Versicherungen relevant.

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