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Wie AHK abnehmen ?

Themenstarteram 9. Dezember 2008 um 22:43

Hallo Zusammen !

Ich habe ein Abnehmbare AHK und wurde heute von den Netten Leuten in Blau angehalten :(

Ich wusste natürlich das es nicht erlaubt ist mit AHK zu fahren wenn sie abnehmbar ist.. hab eine Ausrede nach der Anderen gesucht hat aber nix gebracht :(

Meine Frage iss nun wie nimm ich das ding ab? Da iss ja son Splint dran habe den auch schonmal Rausgemacht aber ich krieg die nicht ab . Wo ist das Misstding noch befestigt?

Beste Antwort im Thema

Hab auch ne abnehmbare von Westfalia und bin jetzt ca. 2-3 Monate so gefahren ohne sie abzumontieren. Hat mich auch keiner drauf angesprochen oder mich gar angehalten deswegen. Allerdings stand in der Montageanleitung auch drin, dass man sie bei nichtgebrauch abmontieren soll, allerdings ohne Rechtsgrundlage. Und da kein Handeln ohne rechtliche Grundlage, bleibt sie dran solange ich will. Und die beiden genannten möglichen Rechtsgrundlagen sind imho nicht ausreichend um mich zum abmontieren zu zwingen, denn

1. in wie weit gefährdet meine hinten mittig am Fahrzeug sitzende AHK den Verkehr und

2. in wie weit gefährdet sie den Verkehr mehr als eine starre AHK?

Also sorry, aber wenn mir der Polizeibeamte da keine konkretere RG nennen kann, bei der die Begründung dann auch passt, würd ich es sogar auf eine Klage ankommen lassen.

@MrSchnell

Die Sache mit dem Endtopf ist blöd, da haben die Opelingenieure mal wieder nicht nachgedacht, aber das Problem hab ich, d.h. meine Werkstatt einfach gelöst, in dem sie die Halterungen des Endtopfes einfach ein wenig verbogen haben, so dass der ESD jetzt ein wenig weiter nach unten geneigt ist und nicht mehr mit der AHK zusammen trifft.

Also ich an deiner stelle würde die AHK dran lassen und nur den ESD ein wenig hinbiegen, so dass er passt. Macht weniger Arbeit und du kannst bei bedarf die AHK wieder nutzen.

Gruß

P.S.: Hab auch nen 1.6 16V und die AHK möchte ich nicht mehr missen. Hat sich bei mir schon mehr als gelohnt. Ich zieh zwar keine Wohnanhänger, aber ich hab nen normalen 750 kg Anhänger und bei nem größeren Grundstück fällt immer wieder was an, was geholt oder weggebracht werden muss, was man mit dem Auto sonst nicht hätte transportieren können. Und die Motorisierung ist bei diesen geringen lasten imho sowieso irrelevant und schon der x16xel ausreichend dafür.

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Wieso sollte das nicht erlaubt sein? Wo steht das? Wäre mir völlig neu...

 

Von welcher Marke ist die AHK? Die originale wird es wohl nicht sein, denn einen "Splint" hat die nicht.

verstehe ich auch nicht...wieso "musst" du sie abnehmen???

gruß, heiko

Themenstarteram 10. Dezember 2008 um 8:03

Wieso das nun genau ist weiß ich cniht aber aufjedenfall muss man sie abnehmen wenn sie Abnehmbar ist... das habe ich sogar schon vor 7 Jahren in der Fahrschule gelernt *g*

Die AHK ist eine Originale von Opel bzw. der Stecker von der AHK weil dort GM drauf steht.

Ich wüsste trotzdem gern, wo steht, dass man sie abnehmen muss. Interessehalber habe ich mal in der StVZo nachgeschaut, aber nichts dazu gefunden. Vielleicht hängt es mit einer anderen Vorschrift oder den Auflagen in der ABE zusammen (in meiner steht dazu nichts), aber einleuchtend finde ich das nicht. Man könnte auch eine starre AHK verbauen, wo ist der Unterschied?

 

Wenn das die originale AHK ist, musst du den Schlüssel nehmen, aufschließen, den Hebel 1 nach hinten halten, mit der anderen Hand den Hebel 2 nach hinten drücken und ggf. etwas daran wackeln, dann kommt dir der Kugelkopf entgegen. Sollte das nicht der Fall sein, ist er festgerostet.

Von einem "Splint" weiß ich aber nichts.

Hallo!

Splint? Könnte die Abnehmbare von Westfalia sein. Den Splint entfernen und die Mutter die durch den Sprlint gesichert ist lösen, abschrauben udn den Kugelkopf entfernen. Stopfen eintecken Mutter anziehen und mit Splint sichern.

Siehe Link: http://www.westfalia-automotive.de/index.php?id=54&L=0

Gruß Weini69

Themenstarteram 11. Dezember 2008 um 11:04

Hallo!

hab sie nun ab.. der Splint musste raus und denn musste ich eine Überwurfmutter lösen so wie beschrieben aber ob sie von Westfalia ist? muss ich ncohmal genau gucken auf der Kappe vom Stromstecker ist ein dickes GM zeichen drauf.

Leider hab ich kein Stopfen um das Loch zuzumachen. aber egal hauptsache erstmal ab das ding. AHK kommt eh komplett ab weil sich die meiner meinung nciht lohnt beim Vectra zumindestens nciht bei 2,0 16v der max 1050kg ziehen darf.

Zitat:

Original geschrieben von MrSchnell

Hallo!

hab sie nun ab.. der Splint musste raus und denn musste ich eine Überwurfmutter lösen so wie beschrieben aber ob sie von Westfalia ist? muss ich ncohmal genau gucken auf der Kappe vom Stromstecker ist ein dickes GM zeichen drauf.

Leider hab ich kein Stopfen um das Loch zuzumachen. aber egal hauptsache erstmal ab das ding. AHK kommt eh komplett ab weil sich die meiner meinung nciht lohnt beim Vectra zumindestens nciht bei 2,0 16v der max 1050kg ziehen darf.

Hallo! Lohnt nicht? :confused::confused: Hab nur den X16XEL (mit Klima, Schaltwagen) und darf 1150 KG bei 12 % Steiteigung und 1500 KG bei 10 % Steigung ziehen!:D:D Mien Anhänger darf 1000 kg wiegen!

Und die Anhängerkupplung lohnt immer!!

Gruß Weini69

Themenstarteram 11. Dezember 2008 um 22:21

Moin !

Ja sorry hab mir meine eintragung ncohmal genau angeguckt ich darf doch 1500kg ziehen hatte mich verlesen..

Und die AHK ist doch von Westfalia habe ich mcih ebenfalls versehen :)

Werde die AHK aber Trotzdem abnehemn da mein ESD gegen die Träger haut von der AHK das iss total nervig

Dann musst du sie aber komplett ausbauen und hast Löcher im Kofferraum. Hast du mal nachgeschaut, ob der ESD überhaupt mit AHK zugelassen ist?

Themenstarteram 12. Dezember 2008 um 16:25

Ja der ESD iss zuzlässig mit AHK im Endtopf ist ja auch extra ne aussparrung für die AHK sieht recht lustig aus aber iss so zulässig..

HI

Ich weiß nur das man die AHK abnehmen muss wenn die AHK das Nummernschild überdeckt, ansonsten kann die doch dran bleiben.

Hat der nette Sheriff denn nachgeschaut ob die Abnehmbar ist das der TE sie demontieren muste??

Ich habe auch eine Starre AHK aber wegen dem schönen Vecci Popo Schraube ich Sie immer ab:):)

Themenstarteram 12. Dezember 2008 um 16:43

Naja durch den Sicherungssplint is das ja auch 20km entfernung zu sehen das sie abnehm bar ist und in meinem Fahrzeugschein steht auch drin abnehmbare AHK

Zitat:

Original geschrieben von Weihersfeld

HI

Ich weiß nur das man die AHK abnehmen muss wenn die AHK das Nummernschild überdeckt, ansonsten kann die doch dran bleiben.

Hat der nette Sheriff denn nachgeschaut ob die Abnehmbar ist das der TE sie demontieren muste??

Ich habe auch eine Starre AHK aber wegen dem schönen Vecci Popo Schraube ich Sie immer ab:):)

jo, also, den grund musst du noch ein mal nachweisen, weshalb man eine abnehmbare ahk immer abnehmen muss!!! das ist für mich absoluter schwachsinn...:D. glaube eher, das es nur dein problem ist...oder ;)...

gruß, heiko

Themenstarteram 12. Dezember 2008 um 22:48

Was soll ein Problem sein?

Die AHK ist in mittlerweile ab und die Gesetzes Texte werd ich morgen mla raus suchen die gibt es nähmlich

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