Abmelden-was nun?
Hallo, habe hier im Forum ja geschrieben das ich meinen A6 verkaufen und mir einen Caddy Life 1,9TDI kaufen will. Nach erstem mißratenen Versuch den A6 über das Internet (mobile, Autoscout, Autobild, Auto.de und Sperrmüll) zum Preis von 15600€ habe ich heute noch einmal einen Versuch mit 13249€ gestartet, und siehe da um 13.00Uhr eingestellt, bis 18.30Uhr 5 Anfragen mit Terminen für morgen.
Nun meine eigentliche Frage, wenn ich das Auto nun verkaufe melde ich es am besten (zumindestens für mich ) ab und gebe bei Bezahlung dem Käufer ale erforderlichen Papiere, Schlüssel und Auto. Jetzt hat meine nette Bänkerin erzählt, wenn man ein Auto verkauft hat man die Möglichkeit mit dem abgemedetetn Auto (Käufer) noch nach Hause zu fahren? Kann doch nicht stimmen,oder?
Der Käufer muß doch mit Kurzzeitkennzeichen kommen oder von mir die Papiere holen und das Auto dann auf seiner Zulassungstelle zulassen. Er kann, wenn er nicht aus meinem Landkreis kommt das Auto bei uns auch nicht zulassen, oder?
Gruß Johannes
18 Antworten
So jetzt muss ich mich hier auch mal melden:
Hier mal die Infos aus erster Hand. Meine Frau hat jahrelang bis zur Geburt unserer Tochter in der KFZ-Schaden-Abteilung einer Versicherung gearbeitet. Sie ist sehr verwundert, dass sich einige Leute mit der Versicherung streiten mussten über ein Auto, das Ihnen gar nicht mehr gehört?!?! Und jeder Anwalt sollte das eigentlich seinen Klienten sagen können. Dass zu allererst mal der Versicherungsnehmer angerufen (oder angeschrieben) wird, ist ja klar, schließlich weiß die Versicherung ja noch nichts über den Verkauf des Fahrzeuges. Es wird dann eine Kopie des Kaufvertrages angefordert und dann wendet sich die Versicherung an den neuen Besitzer, und falls das Fahrzeug schon umgemeldet ist, an die neue Versicherung und klärt das direkt. Der alte Versicherungsnehmer bekommt davon in aller Regel nichts mehr mit, im besten Falle bekommt er ein Abschlussschreiben zu seiner Information...
Es ist in der Tat so, dass ab festgehaltenen Zeitpunkt im Kaufvertrag das Auto dem neuen Besitzer gehört ud ALLES was danach passiert (Unfall, Blitzer etc.) zu Lasten des neuen Besitzers bzw. der neuen Versicherung geht. Wird das Fahrzeug nicht umgemeldet, zahlt den Schaden zwar die Versicherung des Vorbesitzers, aber der Schaden wird den Schadensfreiheitsrabatt (Prozente) des alten Versicherungsnehmers nicht belasten. Die alte Versicherung wird dann auch ihrerseits auf dem Klagewege das Geld vom neuen Fahrzeugbesitzer zurückholen. Alles andere ist schlicht und ergreifend nicht richtig und nicht gesetzeskonform.
Außerdem: Wenn ich jemanden anderen, z. B. einen Freund mit meinem Auto fahren lasse, und er mit meinem Auto geblitzt wird, bekomme weder ich die Punkte, noch muss ich die Strafe zahlen. Nur mal so nebenbei.
Grüße Bernd
@Little Cannibal
du schreibst
Zitat:
Es ist in der Tat so, dass ab festgehaltenen Zeitpunkt im Kaufvertrag das Auto dem neuen Besitzer gehört ud ALLES was danach passiert (Unfall, Blitzer etc.) zu Lasten des neuen Besitzers bzw. der neuen Versicherung geht.
Ist ja auch in der Tat so, jedoch sollte auf dem Blitzerfoto (oder z.B. falsch Parken) nicht der Fahrer zu sehen sein kannst du dich drum kümmern (du musst beweisen das du nicht gefahren bist). Klappt zwar (fast) immer aber den Ärger hast du. Und was z.B. die Versicherungsprämie angeht, die zahlst du so Lange bis das Fahrzeug abgemeldet ist. Da kannst du deine Zettel nehmen und rumrennen wie du willst, ich hab das leider in der Praxis erlebt.
Zitat:
Alles andere ist schlicht und ergreifend nicht richtig und nicht gesetzeskonform.
Das mag schon sein das es nicht "gesetzeskonform" ist, aber wenn du mit 55 Km/h am Kindergarten vorbeinagelst ist das auch nicht gesetzeskonform. 😉
Ich will damit sagen, dass das bei der Versicherung deiner Frau ja durchaus so gemacht wurde / wird, aber in der Praxis sieht es (zumindest bei meiner damaligen Versicherung) halt anders aus.
@kempospirit
Zitat:
Ich finde, dass es dem Käufer sein Problem ist wie er die Kiste nach Hause bekommt, wenn er nicht damit einverstanden ist, das dass Auto abgemeldet ist, soll er sich halt ein anderes suchen
Hast du schon recht, aber du musst dich auch mal in die Lage des Käufers versetzen. Dann regelt halt Angebot (bei A kann ich nur anschauen und brauche ein Kurzzeitkennzeichen und bei B kann ich Probefahrt machen und gleich mitnehmen) und Nachfrage (ne der ist ja abgemeldet, da muss ich ein Kennzeichen holen und das kostet ...) die Verkaufsmöglichkeit.
Mfg
Andreas
Zitat:
Und wenn der Käufer noch sechs Monate mit dem Fahrzeug fährt kannst du auch nicht sehr viel machen, da du für eine Zwangsstillegung erstmal das Fahrzeug finden musst (hat mir u.a. die Zulassungsstelle so mitgeteilt). So lange zahlst du, ob du jetzt die Schnipsel hast oder Peng.
Das ist Humgub.
Ich hab einen PKW verkauft und der neue Besitzer hat diesen NICHT umgemeldet.
Da ich jedoch der versicherung UND der Zulassungsstelle die Daten gegeben habe, haben diese ihn angeschrieben und haben eine Zwangsabmeldung in die Wege geleitet.
Einzigstes "Problem" für mich war, dass ich für 5 Tage die Kft-Steuer mehr bezahlen musste.
Aber das war weniger als ne Stilllegung oder sogar ne Abmeldung.
@Swissi
Zitat:
Da ich jedoch der versicherung UND der Zulassungsstelle die Daten gegeben habe, haben diese ihn angeschrieben und haben eine Zwangsabmeldung in die Wege geleitet.
Das ist schön, dass die das Fahrzeug gefunden haben.
Sollte das Fahrzeug aber nicht auffindbar sein (soll es ja geben, dass das Fahrzeug nicht an der Halteradresse abgestellt wird und/ oder den Käufer das Schreiben der Zulassungsstelle nicht weiter juckt), wird das wohl nichts mit der Zwangsstillegung.
Da müssen die Plaketten ab (Aussage Zulassungsstelle), was nicht geht wenn das Fahrzeug nicht auffindbar ist.
Zitat:
Einzigstes "Problem" für mich war, dass ich für 5 Tage die Kft-Steuer mehr bezahlen musste.
Wie ich schon schrieb bringt dir der Zettel wenig. Erst die Um-/ Abmeldung (von mir aus auch Zwangsstillegung) ändert was an der Steuerpflicht.
Aber ich möchte jetzt auch nicht weiter darüber diskutieren, da ich kein Rechtsanwalt bin und ich auch lediglich meine Erfahrungen und die Aussagen der Entsprechenden Stellen hier wiedergegeben habe.
Mfg
Andreas