Abmelden-was nun?

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo, habe hier im Forum ja geschrieben das ich meinen A6 verkaufen und mir einen Caddy Life 1,9TDI kaufen will. Nach erstem mißratenen Versuch den A6 über das Internet (mobile, Autoscout, Autobild, Auto.de und Sperrmüll) zum Preis von 15600€ habe ich heute noch einmal einen Versuch mit 13249€ gestartet, und siehe da um 13.00Uhr eingestellt, bis 18.30Uhr 5 Anfragen mit Terminen für morgen.

Nun meine eigentliche Frage, wenn ich das Auto nun verkaufe melde ich es am besten (zumindestens für mich ) ab und gebe bei Bezahlung dem Käufer ale erforderlichen Papiere, Schlüssel und Auto. Jetzt hat meine nette Bänkerin erzählt, wenn man ein Auto verkauft hat man die Möglichkeit mit dem abgemedetetn Auto (Käufer) noch nach Hause zu fahren? Kann doch nicht stimmen,oder?
Der Käufer muß doch mit Kurzzeitkennzeichen kommen oder von mir die Papiere holen und das Auto dann auf seiner Zulassungstelle zulassen. Er kann, wenn er nicht aus meinem Landkreis kommt das Auto bei uns auch nicht zulassen, oder?

Gruß Johannes

18 Antworten

Am sichersten für dich ist natürlich, wenn du das Auto abmeldest. Lass dich da auf nix anderes ein, was man auch ohne Risiko machen kann: Wenn der Käufer das Auto bezahlt hat, gib ihm alle Papiere und deine nicht abgemeldeten Schilder, das der Wagen umgemeldet werden kann, ist für jeden etwas billiger, du sparst die Abmeldegebühr und für den Käufer ist eine Ummeldung billiger als eine Neuanmeldung. Das kann man so ducrh die ganze "Republik" ohne Probleme händeln.

Gruß LongLive

Danke für de Antwort, aber wenn er bei der Lösung mit meinen Nummernschildern Mist baut stehe ich doch noch mit meiner Versicherung in der Haftung, oder?

Gruß Johannes

Hallo,
mal nee blöde Frage: Wenn man sein Auto abmeldet, werden doch beim Kennzeichen auch gleich die Plaketten entwertet, oder? So kenn ich es zumindest. Meld Dein Auto auf jeden Fall vorher ab!!! Hast nachher nur Ärger. Ich würde dem Käufer vorher sagen, dass der Wagen abgemeldet ist und er rote Nummern mitbringen muss oder was auch immer es da noch so gibt. Bist dabei jedenfalls auf der sicheren Seite, ich würde es genauso machen.

hallo,

also ich würde das auto auf jeden fall nur stillgelegt (abmelden ist falsch) übergeben. gib das auto niemals an jemanden den du nicht kennst, denn wenn der es nicht ummeldet dann zahlst du noch solange versicherung und steuer bis die polizei den bösen buben gefunden hat.

du kannst mit den schildern OHNE stempel auf direktem weg nach hause fahren, versicherung geht ja noch bis 24.oo uhr. falls dich die polizei anhält zeigst du deine papiere von der zulassungsstelle und alles ist OK.

der käufer muss eben ne "rote nummer" oder einen anhänger mitbringen wenn er das auto abholt.
günther

Long life hat recht, ummelden ist eine Möglichkeit, aber nur, wenn der Käufer in der Nähe wohnt.
Wenn er in München wohnt, und ich in Berlin, werde ich wohl kaum nach München mitfahren und ihn ummelden.

In einem musst Du Dir im klaren sein, am Tag der Abmeldung gilt noch Dein Versicherungsschutz!
Das heiß natürlich das Du noch mit dem Fahrzeug fahren kannst.
Solltest aber nur der Weg von der Zulassungsstelle nach Hause sein.
Heißt aber auch, dass wenn einem anderem was passiert, der mit Deinem Auto fährt(am Tag der Abmeldung), das deine Versicherung noch haftbar gemacht werden kann bzw. Du.

Also lieber gleich abmelden, Käufer soll Rote Nummern mitbringen, Autohänger etc.

Gruß der Oli-caddy

war jemand schneller..

Ale, ich mach das jetzt wie Ihr sagt, melde den ab und der neue Besitzer des Autos soll sich um den Abtransport kümmern, ist ja ehrlich gesagt auch seine Sache. Lieber laß ich dem noch 30€ oder 40€ nach.

Wie würdet Ihr es mit der Bezahlung machen? Ich habe mir gedacht er soll während der Öffnungszeiten meiner Bank kommen und wir zahlen das dann zusammen auf mein Konto ein, nur so zum Schutz gegen Falschgeld.

Gruß Johannes

Zitat:

Original geschrieben von Caddy Life TDI


gib das auto niemals an jemanden den du nicht kennst, denn wenn der es nicht ummeldet dann zahlst du noch solange versicherung und steuer bis die polizei den bösen buben gefunden hat.

Das ist falsch. Am Kaufvertrag gibt es zwei Zettel mit ner Meldung für die Zulassungsstelle und Versicherung . Darauf wird die Anschrift vom neuen Besitzer sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten. Und ab dem Zeitpunkt, der darauf steht bist du aus dem Schneider.

CU Markus

Yep, ummelden ist am unproblematischsten, denn Fahrzeug wird direkt abgemeldet, und neuer Besitzer sofort angemeldet.

ich würde kein abgemeldetes auto kaufen. und ich würde auch kein auto ohne probefahrt kaufen.

der verkäufer muss sich überlegen, welches risiko er bereit ist, einzugehen. ich für mich sehe im verkauf des angemeldeten autos an vertrauenswürdige käufer das geringere.

wenn man den adac-kaufvertrag nutzt, ist eine sofortmeldung an die versicherung und an die zulassungsstelle dabei. und der käufer verpflichtet sich zum sofortigen ummelden. das begrenzt das risiko.

ich habe bisher (aus hannover) ein wohnmobil nach kempten und eins nach osnabrück verkauft. und einige pkw im raum hannover. das ging immer ohne probleme. mit "gelben" nummernschildern wird es für den käufer nur schwierig und teuer. und wie schon geschrieben ist eine ummeldung im gleichen meldebezirk auch günstiger, als ein fahrzeug neu anzumelden.

aber wie gesagt: ist eine ganz persönliche entscheidung. und zum beispiel ins ausland würde ich ein fahrzeug auch nicht angemeldet verkaufen ...

jens

Hallo,

aus gemachter Erfahrung heraus kann ich nur raten, dass Auto abzumelden (vorübergehend stillegen).

Alles anderes wäre vollkommen ohne jeglichen Verstand.

Nicht nur, dass man im Falle eines Falles mit Sicherheit mit der Versicherung kämpfen muss, egal ob Sie noch in der Haftung oder nicht. Wenn die bezahlen müssen, drehen und wenden die sich wie ein AAl.

Außerdem es sind dann Deine Prozente die dann ev. nach oben.
Auch ein weiteres Problem gebe ich zu bedenken: Stell dir den Ärger vor, er nimmt auf dem Weg nach Hause z. B. jden Flitzerblitzer mit...... Ärger für dich.

Gruß
Udo

@Caddy1991

du schriebst:

Zitat:

Das ist falsch. Am Kaufvertrag gibt es zwei Zettel mit ner Meldung für die Zulassungsstelle und Versicherung . Darauf wird die Anschrift vom neuen Besitzer sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe festgehalten. Und ab dem Zeitpunkt, der darauf steht bist du aus dem Schneider.

Das ist definitiv nicht richtig. Weiß ich leider aus eigener Erfahrung. Denn das Finanzamt und auch deine Versicherung werden sich bis zum Ummelden (bzw. Abmelden) immer an dich wenden (durfte ich leider so erfahren). Wenn du über die zwei Schnipsel quasi eine Vereinbahrung (evtl. auch einen Vertrag oder Zusatz zum Kaufvertrag) mit dem Käufer getroffen hast und der dieser nicht nachkommt ist es dein Vergnügen. Das kannst du dann per Rechtsanwalt auf dem Klageweg versuchen zu regeln. Das interessiert das FA und die Versicherung nicht die Bohne, denn die haben ja mit dir als Halter den Vertrag geschlossen.

Und wenn der Käufer noch sechs Monate mit dem Fahrzeug fährt kannst du auch nicht sehr viel machen, da du für eine Zwangsstillegung erstmal das Fahrzeug finden musst (hat mir u.a. die Zulassungsstelle so mitgeteilt). So lange zahlst du, ob du jetzt die Schnipsel hast oder Peng.

Ich persönlich habe bisher alle meine Fahrzeuge angemeldet verkauft und man muss da evtl. auch abwägen was da für eine Person vor einem steht. Denn wie auch Jens Vosshage schrieb würde ich auch kein Fahrzeug ohne Probefahrt kaufen.

Mfg
despetaler

Zitat:

Original geschrieben von johann3de


Wie würdet Ihr es mit der Bezahlung machen? Ich habe mir gedacht er soll während der Öffnungszeiten meiner Bank kommen und wir zahlen das dann zusammen auf mein Konto ein, nur so zum Schutz gegen Falschgeld.
Gruß Johannes

Sollte die Bank schon geschlossen haben:

Bei Sparkassengibt es mittlerweile Einzahlungsautomaten. Hatten von einer Bekannten einen Audi TT für 12000 Euro verkauft und sind mit dem Käufer zur nächsten Sparkasse gefahren. Der hat dann das Geld in den Automaten gelegt. Dieses wird dann auf Echtheit überprüft und sofort auf Deinem Konto gut geschreiben. Tolle Sache, gerade bei solchen Beträgen. Gibt es mit Sicherheit auch in anderen Banken schon.

Grüße,
Peter

Ich finde, dass es dem Käufer sein Problem ist wie er die Kiste nach Hause bekommt, wenn er nicht damit einverstanden ist, das dass Auto abgemeldet ist, soll er sich halt ein anderes suchen.

Zu den Öffnungszeiten der Banken ist eine gute Idee, würde ich auch so machen oder wie alvinanni geschrieben hat, eben bei Einzahlungsautomaten, wenn denn vorhanden.

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