Ablauf Wildschaden
Hallo zusammen,
gleich vorab, ich habe keinerlei Erfahrung mit KFZ-Versicherungen oder Schadendsbegleichung etc. Ich hatte bis jetzt noch nie etwas mit einer Versicherung zu tun. Also bitte nicht steinigen.
Folgendes ist vorgefallen:
-Wegeunfall zur Arbeit mit Privat-PKW(Wildschaden)
-Wird von der Vollkaskoversicherung des Arbeitgebers übernommen
-Die Versicherung fordert einen Kostenvoranschlag
-Diesen habe ich heute anfertigen lassen und wurde durch die Werkstatt an die Versicherung geschickt. (ca. 5.000 €)
-Leider habe ich in der Zettelflut auch eine "Reparaturkostenübernahme bzw. Kaskoschaden-Abtretung" unterschrieben ohne es wirklich zu verstehen. Ich wurde gefragt, ob die Werkstatt den Kostenvoranschlag gleich weitersenden soll. Von Repariern haben sie jedoch nichts gesagt.
Habe ich hier also schon einen Vertrag mit der Werkstatt abgeschlossen? MUSS ich mein Auto jetzt bei ihnen reparieren lassen?
Klar, ich könnte auch einfach bei der Werkstatt anrufen. Ich will mich aber nicht zum Affen machen.
Schon mal danke für die Hilfe.
Gruß
74 Antworten
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 24. Juli 2022 um 09:52:06 Uhr:
@EnnisLedgerwar denn die Polizei vor Ort?
Nein, die Herren in Blau waren nicht da. Das wurde alles nur telefonisch aufgenommen. Ist anscheinend die Regel, wie mir gesagt wurde.
Der Schaden wurde dann jedoch durch sie bei der Dienststelle begutachtet und mir eine Wildschadenbescheinigung ausgestellt.
Macht das einen Unterschied?
[
quote]@EnnisLedger schrieb am 24. Juli 2022 um 10:48:04 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 24. Juli 2022 um 09:52:06 Uhr:
@EnnisLedgerwar denn die Polizei vor Ort?
Nein, die Herren in Blau waren nicht da. Das wurde alles nur telefonisch aufgenommen. Ist anscheinend die Regel, wie mir gesagt wurde.
Der Schaden wurde dann jedoch durch sie bei der Dienststelle begutachtet und mir eine Wildschadenbescheinigung ausgestellt.
Macht das einen Unterschied?
wenn du die die Wildschadenbescheinigung hast, ist alles Top.
Normalerweise muss bei Widschäden immer die Polizei gerufen werden, steht in jeder AKB so drinn.
Ja gerufen habe ich sie natürlich sofort. Aber wie gesagt, die Herren wollten nicht vorbeikommen sondern nur den genauen Ort wissen um den Jagdpächter Bescheid zu geben. Der Rest wurde dann auf der Dienststelle erledigt.
Eine Frage habe ich noch: Man kann sich diesen geschätzten Betrag ja auch auszahlen lassen. Jetzt habe ich gelesen, dass das u.U. problematisch werden kann. Zum einen wird ja nie der volle Betrag überwiesen und zum anderen kann es bei einem Folgeunfall zu Diskrepanzen mit der Versicherung führen, weil der vorherige Schaden ja nicht offiziell repariert wurde. Stimmt das so?
In diesem Fall muss dann der Kostenvoranschlag von mir bezahlt werden oder? Laut Werkstatt 10% des Schätzwertes.
Ich bin nur am überlegen, weil die Werkstatt wirklich SEHR großzügig geschätzt hat und ich mit einer einfacheren Reparatur ebenso zufrieden wäre, welche ich dann selber erledigen könnte.
Wenn es sich um dein Auto im Profil handelt, dann kann es gut sein, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
Dann würdest du nur die Differrenz zwischen WBW und RW netto ausbezahlt bekommen.
Mit den Folgen, die du selber schon aufgeführt hast.
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Zitat:
@EnnisLedger schrieb am 24. Juli 2022 um 11:08:43 Uhr:
....Eine Frage habe ich noch: Man kann sich diesen geschätzten Betrag ja auch auszahlen lassen. Jetzt habe ich gelesen, dass das u.U. problematisch werden kann. ...
Da würde ich keine weiteren Gedanken dran verschwenden. Es wird bei dieser Schadenhöhe ziemlich sicher ein Versicherungsgutachter kommen und das neu bewerten, bei beabsichtigter fiktiver Abrechnung eher mit dem besonders spitzen Bleistift. Die Versicherungen sind ja auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert und steuern da bei der Auftragserteilung gezielt bestimmte Vorgaben hinein.
Den Ärger hintendran nach fiktiver Abrechnung solltest du dir ersparen und komplett nach dem Gutachten reparieren lassen.
Die Vergütung eines KVA müsste zuvor vereinbart werden. Wenn nicht dann war das kostenlos. Die 10% sind auch Quatsch. Es war kein Gutachten und dann greifen für die Werkstatt auch nicht die Vergütungsgrundsätze vom BVSK oder anderen SV-Organisationen.
Ja es handelt sich um den E61 530d aus meinem Profil. Aber ist man da wirklich so schnell bei einem Totalschaden? Wenn man die Preise für diese Modelle beobachtet, liegen diese doch etwas höher als der geschätzte Schaden durch die Werkstatt. (ca.7000-9000€ gegen 5000€)
Und wenn der Versicherungsgutachter noch niedriger ansetzt, entfernen sich die Preise noch weiter oder?
Gut, dann lassen wir das mit der fiktiven Abrechnung bleiben. Der Ärger ist es mir dann nicht wert.
Das Problem für dich kann der Restwert werden.
Das Auto wird von der Versicherung in eine Restwertbörse gestellt und deutschlandweit bieten dann Händler darauf.
Der höchst gebotene Wert wird dann genommen.
Angenommen der WBW wird mit 7.000 Euro festgelegt und es gibt ein Restwertangebot für 4.000 Euro.
Dann würdest du von der Versicherung keine 5.000 Euro, sondern nur 3.000 Euro bekommen.
(Vereinfacht, ohne Beachtung der Steuer erklärt. Nur damit man das Prinzip versteht, warum man schneller bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nach Kaskobedingungen landet, als man zuerst glauben mag)
Nach "Kaskobedingungen" kann bei Abrechnung auf Basis einer Reparaturkostenrechnung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abgerechnet werden.
Der Restwert darf dann nicht angerechnet werden.
Zitat:
@EnnisLedger schrieb am 22. Juli 2022 um 18:13:03 Uhr:
Leider hat mir niemand gesagt, was meine Unterschrift auf dem Formular eigentlich bewirkt. Aber im Grunde hat sich die Werkstatt den Reparatur-Auftrag damit gesichert, ohne es mir wirklich zu sagen.
Najs, aber du bist schon 18 und voll geschäftsfähig ?
Sorry, aber man unterschreibt doch nicht einfach was. Selbst wenn man es nicht sofort versteht, fragt man nach, lässt es sich erklären und überlegt dann nochmal selber, ob es plausibel dasselbe ist was da steht und unterschreibt dann oder lässt es.
Das sagt sich so leicht. Wenn man sich nicht auskennt, eben weil es noch nicht durchlebt wurde, dann lässt man sich da schonmal "überfahren". Manche Annahmemeister haben da ein Händchen für. ...
Zitat:
Najs, aber du bist schon 18 und voll geschäftsfähig ?
Sorry, aber man unterschreibt doch nicht einfach was. Selbst wenn man es nicht sofort versteht, fragt man nach, lässt es sich erklären und überlegt dann nochmal selber, ob es plausibel dasselbe ist was da steht und unterschreibt dann oder lässt es.
Ja schön, den Ratschlag hätte ich mir von meiner Mutter auch holen können. Ich versteh nicht, was diese Weisheiten im Nachhinein immer sollen. Ich habs schon unterschrieben und dein Beitrag ändert nichts mehr daran.
Wie ich bereits sagte, wurde ich durch die Dame nur gefragt, ob sie das alles gleich an die Versicherung weitergeben sollen. Dann müsste ich nur kurz hier unterschreiben, meinte sie. Aber dass sie den Wagen dann auch reparieren, wie es in dem Abtretungsvertrag steht, wurde mir nicht gesagt.
Da ich durch den Werkstattmeister und die Dame gleichermaßen bequatscht wurde, herrschte ein wenig Stress für mich und daraus resultierte auch die unüberlegte Unterschrift.
Wenn du das Auto in der von dir gewählten Werkstatt reparieren lassen willst, dann läuft doch alles nach Plan.
Die Werkstatt schickt die Abtretungserklärung inkl. Kostenvoranschlag zur Versicherung.
Diese wird die Reparatur freigeben und du holst dein repariertes Auto wieder ab.
Fall erledigt.
Zitat:
@EnnisLedger schrieb am 24. Juli 2022 um 19:57:36 Uhr:
Zitat:
Dann müsste ich nur kurz hier unterschreiben, meinte sie. Aber dass sie den Wagen dann auch reparieren, wie es in dem Abtretungsvertrag steht, wurde mir nicht gesagt.
Ich bin übrigens der Meinung, dass du mit der Abtretungserklärung keinen Reparaturauftrag erteilt hast.
Du hast lediglich der Versicherung gegenüber erklärt, du hättest das getan.
Es muss doch zusätzlich zu diesem Papier noch einen Werkstattauftrag geben, was steht denn auf dem?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2022 um 11:35:08 Uhr:
Es wird bei dieser Schadenhöhe ziemlich sicher ein Versicherungsgutachter kommen und das neu bewerten, bei beabsichtigter fiktiver Abrechnung eher mit dem besonders spitzen Bleistift. Die Versicherungen sind ja auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert und steuern da bei der Auftragserteilung gezielt bestimmte Vorgaben hinein.
Alle Gutachter von Versicherungen erstellen falsche Gutachten Klischee
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2022 um 19:51:30 Uhr:
Wenn man sich nicht auskennt, eben weil es noch nicht durchlebt wurde, dann lässt man sich da schonmal "überfahren". Manche Annahmemeister haben da ein Händchen für. ...
Alle Werkstätten übertölpeln den Kunden Klischee
Zitat:
Ich bin übrigens der Meinung, dass du mit der Abtretungserklärung keinen Reparaturauftrag erteilt hast.
Du hast lediglich der Versicherung gegenüber erklärt, du hättest das getan.
Es muss doch zusätzlich zu diesem Papier noch einen Werkstattauftrag geben, was steht denn auf dem?
Nein, einen Werkstattauftrag gibt es nicht. Es wurde lediglich mein Fahrzeug angelegt und eben der Kostenvoranschlag gemacht.
Per E-Mail habe ich den KVA und den Abtretungsvertrag erhalten.
Unterschrieben habe ich was wegen Datenschutz, beim Anlegen meines Autos und eben den Abtretungsvertrag. Sonst nichts.