Ablauf Wildschaden
Hallo zusammen,
gleich vorab, ich habe keinerlei Erfahrung mit KFZ-Versicherungen oder Schadendsbegleichung etc. Ich hatte bis jetzt noch nie etwas mit einer Versicherung zu tun. Also bitte nicht steinigen.
Folgendes ist vorgefallen:
-Wegeunfall zur Arbeit mit Privat-PKW(Wildschaden)
-Wird von der Vollkaskoversicherung des Arbeitgebers übernommen
-Die Versicherung fordert einen Kostenvoranschlag
-Diesen habe ich heute anfertigen lassen und wurde durch die Werkstatt an die Versicherung geschickt. (ca. 5.000 €)
-Leider habe ich in der Zettelflut auch eine "Reparaturkostenübernahme bzw. Kaskoschaden-Abtretung" unterschrieben ohne es wirklich zu verstehen. Ich wurde gefragt, ob die Werkstatt den Kostenvoranschlag gleich weitersenden soll. Von Repariern haben sie jedoch nichts gesagt.
Habe ich hier also schon einen Vertrag mit der Werkstatt abgeschlossen? MUSS ich mein Auto jetzt bei ihnen reparieren lassen?
Klar, ich könnte auch einfach bei der Werkstatt anrufen. Ich will mich aber nicht zum Affen machen.
Schon mal danke für die Hilfe.
Gruß
74 Antworten
Garnichts werden sie daraus machen.
Du hast ja jetzt alles selber behoben.
Sie werden Dir allenfalls freundlich sagen, dass Sie eine Reklamation gerne behoben hätten, was nun aber nicht mehr möglich ist.
Ansonsten ist seit Jahrzehnten bekannt, dass gute und schlechte Werkstätten gibt, sowohl bei freien als auch Markenwerkstätten. Das Markenlogo auf dem Hof des Reparaturbetriebs ist halt kein Garant für gute Arbeit; nur für teure Preise und ein besseres Gefühl.
Ansonsten dürfte es sich um einen Dienstreise-Kaskoversicherungsschaden handeln.
Versicherungsnehmer = Ansprechpartner für die Versicherung ist der Arbeitgeber. <
Deine Abtretungserklärung an Erfüllung statt nach §§ 364 BGB gegenüber der Werkstatt von Dir dürfte nutzlos sein, da Du keinen Anspruch gegen die Versicherung hast.
Sie bindet Dich auch nicht gegenüber der Werkstatt.
Binden tut Dich lediglich der Reparaturauftrag, wenn Du ihn erteilst.
Also es hat sich jetzt alles soweit geklärt. Ich habe den Damen und Herren des Autohauses eine E-Mail geschrieben und meinen Unmut ordentlich kundgetan.
Der Geschäftsführer hat sich dann telefonisch gemeldet und sich entschuldigt und gesagt wie leid ihnen das tut.
Ich bin dann nochmal hin, obwohl ich das nicht mehr wollte, und lies den defekten Kabelstrang und die Spritzdüse verbauen.
Es passt jetzt alles soweit. Es sind zwar auf der Abrechnung noch ein paar Kleinigkeiten (Schrauben etc.) aufgeführt, die immer noch nicht verbaut wurden, aber ich wollte mich dann auch nicht mehr streiten.
Ich bin jedenfalls wieder um eine Erfahrung reicher.
Angenommen ich habe wieder einmal einen Wildunfall und die Versicherung bittet wieder um einen Kostenvoranschlag. Kann ich dann auch einen Gutachter auf meine Kosten beauftragen und dessen Gutachten dann einreichen? Akzeptiert die Versicherung das? Ich würde dann eben gerne die Reparatur selber durchführen und den Gutachter danach wieder bestätigen lassen, dass alles i.O. ist und somit die Versicherung auch akzeptiert, dass der Wagen wieder schadenfrei ist. Hört sich das sehr verrückt an?
Finanziell sollte das ja alles aufgehen, wenn ich meine eigene Arbeitszeit nicht rechne, denke ich.
Mir geht es schlicht und einfach darum, dass ich kein Vertrauen mehr in Werkstätten habe. Wenn nicht einmal eine Markenwerkstatt ordentlich arbeitet...
In Kaskofällen übernimmt die VK/TK die Kosten des Schadengutachtens nur dann, wenn sie der Beauftragung vorher zusgestimmt haben. So steht es regelmäßig in den AKB.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. September 2022 um 18:07:50 Uhr:
In Kaskofällen übernimmt die VK/TK die Kosten des Schadengutachtens nur dann, wenn sie der Beauftragung vorher zusgestimmt haben. So steht es regelmäßig in den AKB.
Darum ging es doch gar nicht, oder?
Zitat:
Angenommen ich habe wieder einmal einen Wildunfall und die Versicherung bittet wieder um einen Kostenvoranschlag. Kann ich dann auch einen Gutachter auf meine Kosten beauftragen und dessen Gutachten dann einreichen? Akzeptiert die Versicherung das?
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@berlin-paul Ich verstehe deinen Satz leider nicht.
Ich muss @gummikuh72 recht geben. Mir ging es um folgenden Vorgang:
-Wildunfall passiert
-Gutachter erstellt Gutachten auf meine Kosten
-Gutachten wird bei der Versicherung eingereicht
-Ich repariere den Schaden auf meine Kosten
-Gutachter bestätigt mir den einwandfreien Zustand meines Wagens
-ich reiche diese Bestätigung bei der Versicherung ein
-Versicherung bezahlt mir rein die Reparaturkosten aus (minus MWSt.)
-die Kosten für den Gutachter trage ich selbst
Klappt dies so?
Es gibt natürlich noch ein paar Haken bei so einer Aktion:
Nach den üblichen AKB zahlt die Versicherung im Kaskofall fiktiv nur dann, wenn der Reparaturaufwand geringer ist als der Widerbeschaffungsaufwand. Wenn es darüber hinaus geht, muss die Reparatur durch eine Rechnung nachgewiesen haben. Ich glaube nicht, dass sie in so einem Fall eine Reparaturbescheinigung akzeptieren würde.
Und wenn das Gutachten nicht selbst beauftragt wurde ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es genau geprüft und ggf. gekürzt wird...
Jetzt muss ich leider nochmal ein Update geben.
Gestern bin ich als Beifahrer in meinem reparierten Wagen mitgefahren und habe beim Aussteigen ein schabendes Geräusch gehört. Sofort gesehen, dass die Beifahrertür an den erneuerten Kotflügel streift. Ich bin seit der Reparatur immer alleine gefahren und habe nie die Tür vorne geöffnet. Deshalb ist es mir erst gestern aufgefallen. Das Blech ist auf beiden Seiten schon blank. Langsam aber sicher ist es echt nicht mehr lustig.
Die Werkstatt weiß es noch nicht, aber ich werde morgen dort aufschlagen. Was kann ich eurer Meinung nach erwarten? Ich kann mir gut vorstellen, dass sie den Kotflügel etwas versetzen und dann die Stelle mit einem Lackstift ausbessern wollen. Muss ich das annehmen oder kann ich auf einer Lackierung bestehen?
Hallo, Frage in die Runde:
Steigt man (speziell in Ö) bei Unfall mit Wild im Malussystem oder bleibt die Stufe gleich? Aja, Vollkasko.
Das ist hier absolut nicht relevant, weil es dich hier um die Versicherung des Arbeitsgebers handelt, der die Fahrzeuge seiner Mitarbeiter bei geschäftlichem Einsatz versichert hat.
Aber man muß ja nicht immer gleich ein neues Topic eröffnen, wenn's thematisch passt... Sonst wird das Forum mit 1000 ähnlichen Topics zugemüllt...