Ablauf der Inspektion?
Hallo zusammen,
ich habe leider nichts passendes in der Suche gefunden, deswegen frag ich mal eben schnell.
Letzten Monat habe ich mir einen Golf 6 Style, 1.2 TSI Blue Motion, BJ 09/11, 83000km gekauft.
Laut Serviceplan sollte jetzt in 01/17 die Bremsflüssigkeit und der Inspektions-Service gemacht werden, ich war dann bei meinem Vertragshändler in der Nähe um dies machen zu lassen.
Jetzt bekomme ich die Rechnung über 620€ und da steht drin dass ein Inspektions und Interval Service gemacht wurde, inkl. Ölwechsel und Zündkerzen.
Der Interval Service war gar nicht fällig (wurde auch nicht angezeigt), der wurde erst in 06/16 bei 66000km gemacht und die Zündkerzen wurden 09/15 bei 43000km getauscht. Siehe Bilder.9k999,
Jetzt die Frage, der Händler hat doch zu viel gemacht das gar nicht nötig war, oder?
Ich kann doch darauf bestehen die unnötigen Leistungen nicht zu bezahlen, oder kann der Händler mit irgendwas argumentieren das es nötig war? Angerufen hat er mich nur um zu sagen, dass das Reifendichtigkeitsmittel abgelaufen ist.
Wäre schön, wenn ihr mir da helfen könntet. Kann ja nicht sein dass der Händler macht was er will.
Viele Grüße,
Michael
Beste Antwort im Thema
Das ist natürlich Unsinn! Und spricht von vollkommener Ahnungslosigleit. Der Intervallservice ist flexibel und wird bei Fälligkeit angezeigt, der Inspektionsservice ist ein Festintervall ohne Anzeige. Beides ist voneinander unabhängig durchzuführen, es sei denn, beide Serviceereignisse fallen zusammen. Nichts anderes gibt der Serviceplan her.
Die Herren sollten noch einmal das Servicekonzept studieren.
Kerzenwechsel und Intervallservice auf keinen Fall bezahlen, notfalls das Ganze mit der Hotline klären lassen.
21 Antworten
Hallo,
mein Fahrzeug war vor einer Woche auch zur Inspektion und ich habe zusammen mit dem Wechsel der Bremsflüssigkeit 190€ bezahlt. Das kann natürlich regional abweichen.
Mein Service-Termin für den Ölwechsel ist erst im September/Oktober 2017 fällig.
Immer zusammen mit der Service-Annahme das Fahrzeug begutachten und Probleme vor Ort besprechen.
Am Ende den Auftrag mit einem Kostenvoranschlag unterschreiben.
Ich würde die unberechtigte Leistung auch nicht bezahlen !
Gr.
Zitat:
@BMWTW schrieb am 16. Januar 2017 um 23:05:58 Uhr:
[.....] Um ne belastbare Meinung zu bekommen frag doch mal ne änder Werkstatt an was die machen würden gemäß deinem checkheft natürlich ohne den gerade durchgeführten Termin zu erwähnen. Mit dem Angebot gehst du dann zu deinem Händler und schon kann erbricht mehr argumentieren.
Warum sollte er sich die Mühe machen? 😕
Das seine Werkstatt Mist gemacht hat muss er sich nicht erst durch eine andere Werkstatt bestätigen lassen,die Sachlage ist doch eindeutig!
Sollte man Wert darauf legen dass das Verhältnis zum Händler nicht ganz zerrüttet wird, kann man vielleicht von den nicht fälligen Posten etwas anteilig bezahlen. Heißt also der Händler muss sich den Anteil der noch nicht dran war (bzw. den man km-mäßig noch gut gehabt hätte) selbst ans Bein binden.
Wäre aus meiner Sicht als deutliches Entgegenkommen vom Kunden zu sehen. Wenn der Händler weiterhin stur bleibt hat er halt Pech gehabt.
Ich würde doch kein Wert auf ein gutes Verhältnis zu einer Werkstatt legen, die entweder Inkompetent ist, oder mich wissentlich mit folgender Aussage belogen hat:
Zitat:
Der Chef behauptet jetzt, das bei jedem Inspektions Service auch ein Interval Service mit Ölwechsel dabei wäre, auch wenn die Interval Anzeige es nicht anzeigt
Allein wegen dieser Aussage würde ich die Rechnung rigoros zusammenstreichen!
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So, als kleines update, habe mit dem Händler heute geredet und ich bekomme die kosten für Ölwechsel und Zündkerzen erstattet, bzw. muß es nicht bezahlen.
Zuerst wollte er nur die Hälfte erlassen, da es ja gemacht wurde, aber ich habe nicht locker gelassen und nun brauche ich es nicht bezahlen. Dann bin ich jetzt ja zufrieden, danke noch mal für die Hilfe.
Alles gut gelaufen, sehr schön! Aber sieh dich trotzdem nach Möglichkeit nach ner anderen Werkstatt um :-)
Zitat:
@audamail schrieb am 16. Januar 2017 um 19:24:29 Uhr:
Hallo,
unnötige Servicearbeiten lassen sich vermeiden wenn die Arbeiten ausschließlich
beim VAG Betrieb gemacht wurden. Diese speichern die schon einmal ausgeführten
Arbeiten am Fahrzeug. Somit lassen sich Kosten in Grenzen halten.
Der KD-Berater sollte bei Auftragserteilung zusammen mit dem Fahrzeughalter um
Kosten zu sparen diese Informationen nutzen.
Gruß
Kann ich leider nicht bestätigen. Das System ist auch nur so gut, wie die Mitarbeiter, die die Arbeiten vermerken.
Ich war letztes Jahr im April bei meinem VW Händler und habe wie vorgeschrieben nach drei Jahren erstmals die Bremsflüssigkeit wechseln lassen (und eingetragen im Serviceheft). Zwei Monate später beim 90.0000 km Inspektionstermin bei der gleichen VW Werstatt wurde die Bremsflüssigkeit nochmal getauscht. Nachdem ich es reklamiert habe, wurde es von der Rechnung genommen.
Also Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser.
Für den Themenersteller freut es mich, dass es gut ausgegangen ist.
@Collossus : Ich stimme dir zu.