Abholung Wolfsburg geplatzt, da Händler scheinbar nicht zahlen kann

VW Touran 1 (1T)

Hallo @ all

ich musste heute etwas erleben, man glaubt es kaum.

Ich bekam einen Anruf von meinem Verkäufer, der mir zu verstehen gab, dass ich am 29.11.2005 meinen neuen Touran nicht abholen kann, da der Brief oder die Zulassungsbescheinigung nicht kommt, da das Auto nicht bezahlt werden kann.

Ärgerlich daran ist, dieser Verkäufer kann nichts dazu und die Ursache ist vermutlich, das dieser Händlerverbund (3 Stück im Raum Bamberg) über einen Händler (in Bamberg) alle VW Bestellungen getätigt hat, damit der Bonus von der Zielvereinbarung abgeschöpft werden kann.

Das dumme scheint nur zu sein, das der bestellende Händler etwas finaziellen Probleme hat und ich jetzt das Nachsehen.

Ärgere mich sehr...

Was gibt es für Erfahrungswerte von Euch, welche rechtlichen Gegenbenheiten gibt es in so einem Fall, etc.

26 Antworten

Hallo,

grundsätzlich ist der Händler verpflichtet seinen Teil des Vertrages (Lieferung des Touran) zu erfüllen wie auch Du (Abnahme des Touran). Erfüllt er seinen Teil nicht, kannst Du im Endeffekt Deinen möglichen Schaden (Leihwagen, höherer Kaufpreis anderswo...) gegenüber ihm geltend machen. Doch einem nacktem Mann kann man bekanntlich nicht in die Tasche greifen. Oder auch: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Leider wird man Dir kaum reinen Wein über die finanzielle Situation des Händlers einschenken.

Ich würde versuchen den geschlossenem Vertrag mit Händler aufzulösen und dann den Touran noch einmal bei einem anderen Händler zu bestellen. Eventuell hat er aber auch einen neuen Touran auf Lager, der Deinem sehr nahe kommt, in der finanziellen Situation kann man vielleicht ein absolutes Schnäppchen machen.

Lange hinhalten lassen, solltest Du Dich nicht.

Thorsten

P.S.

Deinen Ärger kann ich gut verstehen, mit ging es so, als ich erfuhr, dass mein Volkscaddy statt 8 - 10 Wochen dann 25 Wochen auf sich warten lassen wollte. Da mein Händler seinen Kunden nicht weiter verärgern wollte, konnte ich dann einen neuen "Lager"-Touran mit 22% Nachlass bekommen. Fragen kostet eben nichts, lohnt sich aber oft. So kam ich an meinen Traumwagen, der sonst nicht in mein Budget gepasst hätte.

Hi,
bete einfach das nicht tatsächlich der Händler insolvent ist, bei dem Du gekauft hast, ergo der Dein Geld bekommen hat.
Denn sollte das der Fall sein, kannst Du Dich darauf einstellen, daß Du mindestens lange warten musst, um Dein Geld wieder zu sehen und im schlimmsten Fall weniger bis gar nichts wieder bekommst.
Vor Dir stehen dann nämlich die Banken, die sich den Großteil des restlichen "Kuchens" teilen und andere große Gläubiger.
Die "Krümel" wirst Du Dir dann mit anderen Leidensgenossen teilen dürfen.
Naja, das wäre der schlechteste Fall.
Ich würde an Deiner Stelle auf jedem Fall NICHT dem Verkäufer glauben (ausser Du kennst Ihn persönlich).
Löse den Vertrag und setze Ihm am besten heute noch eine Frist (10 Arbeitstage) bis zu der er das Geld zurück zahlen muss. Schnelligkeit ist hier oberstes Gebot, sonst stehst Du gaaanz weit hinten an!!!
Egal was passiert mache alles schriftlich. Mündliche Zusagen sind vor Gericht schlecht zu bezeugen. Da steht dann meist Aussage gegen Aussage.
Wenn der Händler noch solvent ist, wird er Dir alle Absprachen schriftlich bestätigen und das auch verstehen.
Viel Glück,
Thilo

Er hat doch gar nichts davon geschrieben, daß der das Fahrzeug schon bezahlt hat oder angezahlt hat. Man zahlt das Fahrzeug erst, wenn man es erhalten hat (oder zumindest den KFZ-Brief).

Gruß,
Carsten

Hallo Zusammen.

@Thilo
Wer kauft sein Auto UND zahlt vorher??? Normalerweise bezahlt man das Auto doch bei Übergabe oder kurz vorher??? Oder war das nur bei mir bisher so???

@micherla
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du bei einem Händler bestellt der wiederum über den Händlerverbund bestellt hat. Dieser Händlerverbund hat wiederum mehrer Fahrzeuge bei einem Händler in Bamberg bestellt? Habe ich das richtig verstanden?

Ich habe nämlich einen ähnlichen Fall erlebt. Ich habe bei einem Händler auch einen Audi A4 Avant bestellt. Dieser wiederum hat die Bestellung über einen Händlerverbund laufen lassen der wiederum das Auto bei einem Händler in Bayern bestellt hat. Das Auto habe ich nie erhalten und nachdem ich ca. 6 Monate gewartet habe habe ich meinen Rechtsanwalt eingeschaltet, da ich eine Rechtschutzversicherung habe.

Fakt ist, dass man Anspruch auf eine Entschädigung hat. Allerdings ist es in so einem Fall schwierig zu sagen wer genau den Schaden herbeigeführt hat. Allerdings könntest Du Deinen Händler mit dem Du den Vertrag hast auf Schadensersatz verklagen. Leider kostet das Zeit, Nerven und Geld und ob man dann man Schluss Recht bekommt weiss niemand. Denn Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel.

Ich bin damals von meinem Vertrag zurückgetreten und habe mich nochmal umentschieden und habe meinen Touran bei einem VW Händler bestellt.

Gruss
Wolfgang

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@blarch: Du hast natürlich recht. Das war Stuss, was ich da geschrieben habe. Ich hatte bei einem meiner Wagen einen Gebrauchten gekauft und habe bei Vertragsabschluss eine Anzahlung geleistet. Ich hatte überlesen, daß es sich bei dem Touran um ein Neufahrzeug handelt.
Gut für micherla!
Dann würde ich auf jeden Fall versuchen eine Entschädigung in Form von einem Leihwagen (kostenlos) zu bekommen. Ansonsten würde ich vom Vertrag zurücktreten.
gruss,
Thilo

Wäre ja mal interessant wie das mit der Bezahlung ausschaut ... wenn der Wagen z.B. Finanziert ist dann normalerweise über eine Bank, da hat der Händler nichts mit zu tun.

@ all

also es handelt sich um einen Neuwagen.

Keinerlei Zahlung geleistet, da noch keine rechnung vorliegt und kein Brief ausgehändigt wurde.

Leihwagen hab ich auch. Kolo versteht sich.

Dennoch bin ich mir nicht sicher ob ich jemals ein Auto erhalten werden.

Der Händler sagt immer nur Bla Bla und nichts definitives. Angeblich erreicht er auch niemanden in Wolfsburg von der Dispo.

@blarch

ähnlich ist es bei mir. Ist ein Händler der mit insgesamt 3 Händlern unter einer Decke steckt, aber alles VW Händler.

Bin bis Montag vertröstet worden, angeblich soll ich Mittags info bekommen ob ich nun den Wagen bekomme oder nicht.

Werde die Stornokosten für den Leihwagen dem Autohaus in rechnung stellen. Über Ausfall des Tourans werd ich mir noch Gedanken machen müssen, wegen Vergütung.

Hallo micherla.

Hat der Händler mit dem DU den Vertrag hast finanzielle Probleme? Denn wenn es ein anderer Händler ist ist es nicht Dein Problem!!!

Du hast ja nur mit einem Händler einen Vertrag der von beiden Seiten erfüllt werden muss. Hat der Händler das Auto bei einem anderen Händler oder über einen Händlerverbund bestellt und können die nicht liefern ist das NICHT DEIN Problem!!! Es muss immer der Händler für Dich Schadensersatz leisten mit dem Du den Vertrag abgeschlossen hast.

Wenn ich jetzt von meiner Erfahrung ausgehe wird das Auto nicht mehr geliefert werden. Genauso war es bei mir nämlich auch. Rechtliche Schritte kannst Du immer einleiten. Allerdings würde ich erst einmal selber mit dem Händler reden und wenn er nicht einwilligt würde ich wenn Du REchtschutzversichert bist evtl. rechtl. Schritte einleiten.

Was Du aber UNBEDINGT machen musst ... setze dem Händler SCHRIFTLICH (pers. Einschreiben) eine Frist (14 Tage) bis zu dem er das Auto geliefert haben muss. Sollte er es bis dahin nicht schaffen das Auto zu liefern solltest Du ihm in diesem Brief auch schreiben, dass Du dann vom Vertrag zurücktritts und Dir offen hälst ob Du gerichtliche Schritte einleitest!

Gruss
Wolfgang

@blarch

Danke für die Tips

Werde ihm Frist setzen und mir rechtliche Schritte vorbehalten.

Gruss

Michl

KEINESFALLS etwas bezahlen, ohne das man zumindestens den Brief in der Hand hat.
Ich weiß von ein einem Fall, da hatte jemand einen neuen Beetle gekauft und auch bezahlt, dann meldete das Autohaus Insolvenz an. Um das Auto in WOB in der Autstadt abholen zu können, mußte der Kaufpreis ein zweites mal bezahlt werden, denn der Händler hatte das Geld natürlich noch nicht an VW überwiesen.

Gruß
Martin

PS: Siehe auch die Sache mit IMS, günstig ist nicht immer preiswert

Hei, ich würde einmal versuchen direkt mit dem VW-Werk zu telefonieren. Wenn ein Abholtermin bekannt war, dann ist der Wagen doch bereits in der Fertigungsdisposition. Vielleicht gibt es ja Möglichkeiten auf Grund des eigentlich ja guten Kundenservice eine Lösung zu finden. Direktverkauf oder Händlerwechsel mit Absicherung durch VW (RechtmäßigKeit).

Ich denke VW tut einiges um auch den einzelnen Kunden zufriedenzustellen. Ein verkauftes Auto ist ein verkauftes Auto.

Gruß 24Online und viel Glück

Zitat:

Original geschrieben von 24Online


Ich denke VW tut einiges um auch den einzelnen Kunden zufriedenzustellen. Ein verkauftes Auto ist ein verkauftes Auto.

...ich habe diesbezüglich nur Erfahrung mit Audi sammeln können. Und da war folgendes, dass sich Audi schlichtweg geweigert hat das Auto auszuliefern und zwar weil es über einen Händlerverband bestellt wurde. Begründung von Audi war weil der Verband alle Autos über EINEN Händler bestellt hat, dass dieser Händler seine "normale" Bestellzahl überschritten hat und er eine Bürgschaft vom Besteller, in meinem Falle der Verband benötigt. Audi hatte in Wirklichkeit kein Interesse die Autos mit mehr Rabatt wie nätig zu verkaufen. Schlussendlich habe ich nach insgesamt 9 Monaten Wartezeit die Schnautze voll und bin dann doch wieder zu VW gewechselt, weil mir der A4 Avant ein wenig zu klein ist.

Gruss
Wolfgang

Hy @ all

ein anderer Händler übernimmt meine ganze Bestellung und die neue Abholung soll am 11.12. statt finden.

Bin mal ganz gespannt..

Bezahlt wird erst, wenn Touran zugelassen auf meinem Hof steht.

Gruss

Puh, woher soll ich als Endverbraucher denn Wissen, wie der Händler meines Vertrauens, der ein VW-Vertragshändler ist sein Autos ranschafft. Ich dachte immer das VW-Werk sucht sich seine Händler deutlich aus. Da gab es doch Geschichten wie VW-Pheaton Lounge muss vorhanden sein und so weiter. Also vertraue doch auch ich als Endverbraucher darauf das ein Händler der sich als VW-Vertragshändler ausgibt, sich an die entsprechenden VW-Regularien hält. Und wenn diese Regularien von VW definiert sind, und diese von den Händler missbraucht werden, dann muss das VW-Werk diese Regularien entsprechend anpassen. Ergo bedeutet das für mich, das ich als Endkunde den Konflikt zwischen VW-WERK und Händler austragen soll? Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Diese Regularien sollen Umsatz fördern und nicht bremsen moder gar verhindern.

Gruß 24Online

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