Abholung Wolfsburg geplatzt, da Händler scheinbar nicht zahlen kann

VW Touran 1 (1T)

Hallo @ all

ich musste heute etwas erleben, man glaubt es kaum.

Ich bekam einen Anruf von meinem Verkäufer, der mir zu verstehen gab, dass ich am 29.11.2005 meinen neuen Touran nicht abholen kann, da der Brief oder die Zulassungsbescheinigung nicht kommt, da das Auto nicht bezahlt werden kann.

Ärgerlich daran ist, dieser Verkäufer kann nichts dazu und die Ursache ist vermutlich, das dieser Händlerverbund (3 Stück im Raum Bamberg) über einen Händler (in Bamberg) alle VW Bestellungen getätigt hat, damit der Bonus von der Zielvereinbarung abgeschöpft werden kann.

Das dumme scheint nur zu sein, das der bestellende Händler etwas finaziellen Probleme hat und ich jetzt das Nachsehen.

Ärgere mich sehr...

Was gibt es für Erfahrungswerte von Euch, welche rechtlichen Gegenbenheiten gibt es in so einem Fall, etc.

26 Antworten

@24Online

Grundsätlich stimme ich dir zu. Aber leider ist es heutzutage nicht mehr möglich (aus Kostengründen) alle VW Händler zu "überwachen".
Arbeitszeit ist sehr teuer und die Manager verichten nur ungern auf ihr Einkommen. Ergo ist der Kunde Spielball der "Grossen".

Mit so einem derzeit wirtschaftlichen System befördert sich die deutsche Wirtschaft von alleine ins AUS und früher oder später wird es ein neues Entwicklungsland geben (Deutschland).

Wir werden sehen.

Das deutlichste Zeichen ist doch die versteckte Inflation (50%) bei Euro Einführung.

Gruss

Hei micherla,

was heißt hier Infaltionsrate 50%? Der Touran hatte doch sonst auch rund 60.000 DM gekostet!

Hey das war ironisch gemeint, ich denke wir sollten keine Diskussion über den Euro beginnen, sonst sind wir bzw. das Forum noch irgendwann Schuld an einem Putsch.

Gruß 24Online

@24online

GRINS

Zitat:

Original geschrieben von 24Online


Ergo bedeutet das für mich, das ich als Endkunde den Konflikt zwischen VW-WERK und Händler austragen soll?
Gruß 24Online

Nö, das heißt lediglich, daß Du als mündiger Verbraucher selst schauen mußt, bei welchen Händler Du Dein Auto kaufst.

Schließlich ist zuallererst der Händler Dein Vertragspartner und nicht das Werk. Im Rahmen der Liberalisierung des Kfz-Handels ist die Wahl des richtigen Händlers für den Kunden wichtiger geworden. Der Vorteil liegt aber im stärkeren Wettbewerb, der sich in niedrigeren Preisen niederschlägt.

Ich kann mich noch gut erinnern, daß mir ein VW-Händler kein Fahrzeug verkaufen wollte/konnte, weil ich nicht in seinem Bezirk wohnte.

Bei Autos mag das noch etwas gewöhnungsbedürftig sein, aber Du kannst Dich ja auch nicht bei SONY beschweren, wenn Du auf dem Flohmarkt eine kaputte Stereoanlage gekauft hast.

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Irtum, siehe Gewährleistung seit 01.2005. Wenn der Artikel kleiner zwei Jahre (Kaufbeleg des Ersterwerbers) kann ich sehr wohl an Sony herantreten.
Problematisch wird es bei Grauware....Dies ist in der Regel aber anhand der SN meiner Stereoanlage zu erkennen. Abgesehen davon ist der Händler in diesem Fall nicht irgendwer, sondern ein VW-Vertragshändler. So etwas gibt es im HIFI-Bereich übrigens auch.

Die Gewährleistung meines Auto übernimmt der Hersteller nicht der Verkäufer.

Gruß 24Online

Richtig, aber trotzdem gibt es wichtige Unterschiede:

1. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie beginnt i. d. R. erst nach Übergabe des Fahrzeugs zu greifen.

2. Die Garantiebedingungen sind meist auf technische Störungen beschränkt und umfassen keine Schadenersatzansprüche.

3. Du wirst ggü. dem Hersteller nicht auf Vertragserfüllung bestehen können, weil er eben nicht Dein Vertragspartner ist. Wenn der Händler Dein Geld nimmt und damit in die Karibik verschwindet, hast Du eben Pech gehabt. Da kannst Du Dir die Garantie direkt an den Hut stecken.

4. Auch eine "Wandlung" (die es so heute nicht mehr gibt, ist nur noch Rückgängigmachung des Vertrags) kannst Du rechtlich gesehen nur ggü. dem Verkäufer durchsetzen. Und wenn der zwischzeitlich bankrott gegangen ist, eben gar nicht mehr.

Das meinte ich mit der Aussage, daß es wichtig ist, sich den Vertragspartner genau auszusuchen. Verschwindet dieser nach dem Kauf (z. B. durch Insolvenz), laufen wichtige Ansprüche ins Leere.

Zitat:

Original geschrieben von 24Online


Die Gewährleistung meines Auto übernimmt der Hersteller nicht der Verkäufer.

Nachtrag: Genau das ist falsch.

Der Hersteller leistet eine Garantie, deren Umfang er selbst festlegen kann.

Der Verkäufer leistet die Gewährleistung, die gesetzlich festgelegt ist und nicht eingeschränkt werden kann.

Gewährleistung, Garantie, Garantie, Gewährleistung. Ja wahrscheinlich hast Du recht, aber der Ausgangspunkt war doch der: Das Auto sollte auf Grund des bekannt seins des Liefertermins schon in der Fertigungsdisposition gewesen sein. Da liegt es doch an dem Hersteller VW dies Fahrzeug auch zu produzieren. Wie man am Ergebnis ja gesehen hat, gab es einen Händler der aus unbekannten Gründen in der Lage war die Bestellung zu übernehmen. Deshalb sagte ich frage doch mal nach. Oftmals lassen sich Dinge auch ohne juristische Drohungen oder Grundlagengelaber aus der Welt schaffen. Man muss nur zusehen, die gemeinsamen Interessen entsprechend zu definieren (Zielstellungdiskussion). Wenn alle beteiligten Parteien dann sicher sind sie wollen ein gemeinsames Ziel erreichen, muss man nur noch das Vorgehen entsprechend abstimmen (hier muss ggfs. auch eine Rechtsabteilung mal prüfen). Fertig ist der Lack siehe Antwort von micherla zur lösung des Problems.

Gruß 24Online

Was ich ausdrücken wollte, ist folgendes:

Wenn Du Dir den falschen Händler (Verkäufer) aussuchst, gehen Dir als Käufer möglicherweise wichtige Rechte verloren. Du hast dann zwar noch die Werksgarantie, aber die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung laufen evtl. ins Leere. Dies betrifft vor allem Schadenersatzansprüche und die Rückgängigmachung des Kaufvertrags ("Wandlung"😉.

Dies ist auch wichtig bei der Frage, ob man sich für einen Re-Import entscheidet. Wieviel ist einem die gesetzliche Gewährleistung wert, die im Ausland evtl. nur schwer durchzusetzen ist.

Ja, in der Tat...

Gruß 24 Online

Hy

auch der zweite Termin am 11.12.2005 scheint zu platzen da die Papiere immer noch nicht von der Bank freigegeben werden.

Bin stink sauer

Du hast mein Mitgefühl...Ernsthaft, nicht ist schlimmer als Ungewissheit.

Gruß 24Online

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