Abgeschleppt! Verkehrszeichen 299 „Zickzacklinie“ ohne Schild!
Hey Leute, würde gerne mal eure Meinung dazu wissen bzw. was Ihr davon hält.
Ich wurde heute abgeschleppt, weil ich auf einer Zickzacklinie parkte. Hab es die Nacht nicht gesehen auf dem Boden, hatte nur nach Schilder ausschau gehalten.
Wieso man mich nun abschleppte ist mir ein Rätsel, es war weder was ersichtlich oder sonst irgendwas. Der Boardstein war abgesenkt, jedoch ist da nichts wie auf den Fotos zu sehen ist.
Soweit ich weiß, sind diese Bodenmarkierungen nur in Verbindung mit Beschilderungen oder Einfahrten bzw. Bushaltestellen gültig. Hier ist von nichts dem zu sehen!
Würdet Ihr gegen die Sache vorgehen?
Es ärgert mich wirklich, wieso ich jetzt soviel zahlen soll! Bußgeld hätte doch vollkommen gereicht!?
98 Antworten
Bauliche Begebenheit => vorhanden
Also gilt wohl das Parkverbot so wie du es im §en zitiert hattest.
Rollstuhlquerung mitten im Einmündungsbereich einer Querstraße halte ich für nicht logisch.
Da bin ich eher bei Civictourer mit Punkt 6.
Zumindest müsste es aus meiner Sicht etwas höhere Anforderungen stellen als profane Stellplätze für Mülltonnen.
Wäre aber mal interessant zu wissen warum und ob du im Auftrag der Stadt abgeschleppt wurdest.
M. M. n. hätte hier ein Verwarngeld/OWI/max. Bußgeld ausgereicht.
Abschleppen wäre ja nur angemessen wenn man tatsächlich andere blockiert.
Zwei Autos weiter gibt es einen Durchgang in diesem Haus und direkt davor darf man parken.
DB
Deine Unverschämtheit kennt scheinbar keine Grenzen.
Wenn ich Moderator wäre würde ich deinen Account löschen.
Zerro
An deiner Stelle würde ich bei einem spezialisierten Anwalt einen Beratungstermin machen.
Zitat:
@borcamper schrieb am 10. Januar 2023 um 15:03:08 Uhr:
DB
Deine Unverschämtheit kennt scheinbar keine Grenzen.
Wenn ich Moderator wäre würde ich deinen Account löschen.
Zerro
An deiner Stelle würde ich bei einem spezialisierten Anwalt einen Beratungstermin machen.
Was genau ist denn an seinem Beitrag "unverschämt"?
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Zitat:
@borcamper schrieb am 10. Januar 2023 um 15:03:08 Uhr:
DB
Deine Unverschämtheit kennt scheinbar keine Grenzen.
Wenn ich Moderator wäre würde ich deinen Account löschen.
Meinst du mich?
Zitat:
@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 14:10:09 Uhr:
Auf der Bussgeldkatalog.org Seite wird zum Zeichen 299 (Ziczacklinien) folgendes geschrieben:„ Sollte sich also eine Zickzacklinie auf der Fahrbahn befinden, ohne dass gleichzeitig ein Schild oder eine bauliche Gegebenheit vorhanden sind, die ein entsprechendes Verbot bedingen, ist das Halten bzw. Parken auf der markierten Fläche trotzdem gestattet. Bei einer Sperrfläche hingegen sind keine weiteren Bedingungen notwendig: Die Bodenmarkierung allein reicht aus, um den entsprechenden Straßenabschnitt zum Verbotsbereich zu erklären“
https://www.bussgeldkatalog.org/abgesenkter-bordstein/
PS. Ich denke auch daß das eine Querungshilfe ist (gegenüber ist ja auch ein abgesenkter Bordstein).
Gruß Metalhead
Ich denke er meint den Absatz mit dem Augenarzt.
Wobei ich finde das muss sich der TE schon gefallen lassen, wenn er sagt er habe sie nicht gesehen. Weil so auffällig wie die sind muss er schon nachtblind sein um sie nicht zu sehen.
Zumindest bei uns in Berlin gibt es für Mülltonnen und Fußgänger anders aussehende Markierungen bzw. Vorrichtungen.
Die Standreinigung hat für die Abholung an den Straßenränder Überquerungen eingerichtet, wo kein Fahrzeug stehen kann.
Für Fußgängerüberwege sieht die Markierung anders aus bei uns in Berlin.
Das ist die Rückansicht des Wohnblocks, auf dieser Seite steht nichts und es ist auch nichts vorhanden! 60 Meter weiter ca. ist die Einfahrt für die Feuerwehr und auch die Abholung des Mülls.
Die Markierung auf dem Boden ergibt keinen Sinn! Genauso wie der abgesenkte Boardstein der zu nichts führt.
Laut Auskunft wurde ich von der Polizei abgeschleppt. Hätte ich irgendjemanden da behindert wie Bus, Bahn, Behinderte, Verkehr oder sonst irgendwas würde ich es verstehen.
Aber nicht so!
Die Fläche auf dem Gehweg könnte eine Anleiterfläche für die Feuerwehr sein. Das funktioniert natürlich nur wenn davor keiner parkt. Das würde auch das Abschleppen rechtfertigen.
Aber normalerweise sind solche Flächen zusätzlich noch beschildert.
Zitat:
@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 15:40:10 Uhr:
Laut Auskunft wurde ich von der Polizei abgeschleppt. Hätte ich irgendjemanden da behindert wie Bus, Bahn, Behinderte, Verkehr oder sonst irgendwas würde ich es verstehen.
Aber nicht so!
Nachdem die Behinderung beseitigt wurde, konnte derjenige / diejenige weiter seines Weges fahren / gehen.
Klar, dass du dann niemanden mehr gesehen hast. Daraus kannst du aber nicht schließen, dass die niemanden behindert hast.
Zitat:
@coolhh schrieb am 10. Januar 2023 um 15:45:09 Uhr:
Zitat:
@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 15:40:10 Uhr:
Laut Auskunft wurde ich von der Polizei abgeschleppt. Hätte ich irgendjemanden da behindert wie Bus, Bahn, Behinderte, Verkehr oder sonst irgendwas würde ich es verstehen.
Aber nicht so!Nachdem die Behinderung beseitigt wurde, konnte derjenige / diejenige weiter seines Weges fahren / gehen.
Klar, dass du dann niemanden mehr gesehen hast. Daraus kannst du aber nicht schließen, dass die niemanden behindert hast.
Nach deiner Ansicht, dürfte man nirgendswo parken, weil man ja überall irgend jemanden behindern könnte.
Leute das ist Berlin! Viele von euch wohnen wahrscheinlich in irgendeiner klein Stadt oder Dorf, wo wahrscheinlich alles schön geordnet ist und alles seine 100prozentige richtigkeit hat.
In Berlin sieht die Welt aber anders aus. Schilder die vergessen werden, 50er und 30er Schild direkt nebeneinander und und und…
Hier ist alles möglich!
Langsam sinkt das Niveau.
An dieser Stelle ist es aber offensichtlich dass dieser Raum für eine Verwendung freigehalten werden soll.
Das ganze ist baulich ersichtlich wie auch durch die Linie auf dem Boden.
Es ist nun mal Pech dass beides übersehen wurde.
Ich stimme zu dass das Abschleppen ggf. Übertrieben war aber ich kenne den Grund für die bauliche Maßnahme dort nicht (der abgesenkte Baustein).
Einfach Pech gehabt und übersehen. Bezahlen und gut.
Zerro36
Wenn die Polizei abgeschleppt hat müssen die das doch begründen und dir Auskunft geben. Spätestens im Verwarn oder Bußgeldbescheid muss es drin stehen. Was haben denn die bei der Abholstelle deines Autos gesagt?
Man darf nicht vor einem abgesenkten Bordstein parken. Auch dass man diesen noch einmal mit der Zickzacklinie verdeutlicht hat, weist für mich klar darauf hin, dass dieser eine Funktion hat. Welche genau, da können wir hier herzlich drüber spekulieren, wird aber nicht weiter bringen.