abgeschleppt obwohl keine Schilder
Hallo, darf ich abgeschleppt werden obwohl da kein einziges Schild steht?
Ich muss 330€ bezahlen. Das Schild sind die sogar gerade dabei aufzubauen. Ich habe aber ein Video gemacht an dem Tag wo ich mein Auto geparkt habe. Es ist nirgends zu sehen dass es ein privat Parkplatz oder sonstiges ist.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit dass man es abschleppen darf.
200 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. April 2024 um 22:11:45 Uhr:
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 15. April 2024 um 22:02:38 Uhr:
Was auf dem Foto der App Nachricht steht: ein abgesenkter Bordstein und eine andere Bepflasterung
Das hat nichts mit privatem Grund oder reservierten Parkplätzen zu tun.
Ach so.
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 15. April 2024 um 22:18:38 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 15. April 2024 um 22:08:50 Uhr:
Woraus ergibt sich, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, wenn der Bordstein abgesenkt ist und die Fläche hinter dem Bordstein anders gepflastert ist als die Straße?Woraus ergibt sich, dass ein privater Abschleppdienst immer das Recht auf seiner Seite hat?
Du siehst ein Haus auf einem Grundstück, welches gepflasterte Stellplätze beinhaltet, die Zufahrt erfolgt über einen abgeflachten Bordstein.
Es gibt keine öffentliche Beschilderung bezüglich des Parkens
Ein öffentlicher Parkplatz würde sich entweder vor einem Bordstein auf der Straße befinden oder durch eine Beschilderung wäre ggf ein Parken auf dem Bordstein erlaubt, etc.
Wer hier den abgeflachten Bordstein überquert, befindet sich auf dem Stellplatz auf demselben Grundstück, auf dem das Haus steht. Auch dahinter ist kein Bordstein oder Gehweg.
Ich habe keine Ahnung, ob man das zusätzlich mit einem Schild kennzeichnen muss, um ein Abschleppen zu rechtfertigen aber dass dies kein öffentlicher Parkplatz ist, scheint doch nachvollziehbar.
Für mich ist das kein Parkplatz sondern Stellplätze quer an der Straße vor einem Haus.
Hier gibt es keine Regel das diese automatisch nicht öffentlich sind.
Also so wie Du es in dem Moment gerade brauchst?
Kann man machen, dann nicht wundern wenn Karre abgeschleppt wird.
Bei mir sind diese Stellplätze zu Hauf, und jeder darf dort Parken. Nur in der Tiefgarage und auf einem separaten Parkplatz sind reservierte Stellplätze, alle mit Nummern versehen und eindeutig gekennzeichnet das hier nur Mietern mit der entsprechenden Berechtigung das Parken erlaubt ist.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 15. April 2024 um 22:28:27 Uhr:
Also so wie Du es in dem Moment gerade brauchst?
Kann man machen, dann nicht wundern wenn Karre abgeschleppt wird.
Wo bleibt den nun deine Antwort ? Oder willst du wirklich nur stänkern ?
Aber ich gehe nun ins Bett, interessantes Thema, nur schade das wieder du wieder persönlich wirst.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 15. April 2024 um 22:22:44 Uhr:
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 15. April 2024 um 22:18:38 Uhr:
Du siehst ein Haus auf einem Grundstück, welches gepflasterte Stellplätze beinhaltet, die Zufahrt erfolgt über einen abgeflachten Bordstein.
Es gibt keine öffentliche Beschilderung bezüglich des Parkens
Ein öffentlicher Parkplatz würde sich entweder vor einem Bordstein auf der Straße befinden oder durch eine Beschilderung wäre ggf ein Parken auf dem Bordstein erlaubt, etc.
Wer hier den abgeflachten Bordstein überquert, befindet sich auf dem Stellplatz auf demselben Grundstück, auf dem das Haus steht. Auch dahinter ist kein Bordstein oder Gehweg.
Ich habe keine Ahnung, ob man das zusätzlich mit einem Schild kennzeichnen muss, um ein Abschleppen zu rechtfertigen aber dass dies kein öffentlicher Parkplatz ist, scheint doch nachvollziehbar.
Für mich ist das kein Parkplatz sondern Stellplätze quer an der Straße vor einem Haus.
Hier gibt es keine Regel das diese automatisch nicht öffentlich sind.
Du fährst über den abgeflachten Bordstein auf ein privates Grundstück. Ein öffentlicher Parkplatz wäre AUF der Straße und dahinter durch einen Bordstein abgegrenzt, Ausnahme wäre verkehrsberuhigte Zone und da gelten eigene Parkregeln.
Ich glaube was jeder empfindet ob es privat ist oder nicht ist mir egal. Darum geht es nicht. Ich fand das sah nach öffentlich aus ich hatte meine Gründe dafür. Jetzt ist die Frage es muss doch bestimmt irgendwo Regeln geben wie es ausgeschildert sein muss oder sonstiges. Es gibt doch sonst für jeden Müll irgendwelche Gesetze.
Zitat:
@seya63 schrieb am 15. April 2024 um 22:38:42 Uhr:
Ich glaube was jeder empfindet ob es privat ist oder nicht ist mir egal. Darum geht es nicht. Ich fand das sah nach öffentlich aus ich hatte meine Gründe dafür. Jetzt ist die Frage es muss doch bestimmt irgendwo Regeln geben wie es ausgeschildert sein muss oder sonstiges. Es gibt doch sonst für jeden Müll irgendwelche Gesetze.
Nein: private Parkplätze müssen nicht beschildert werden, die Frage ist, ob das Abschleppen hier ohne Schild rechtens war, (oder hing da ein Schild, irgendwann?) dafür spricht die Dauer des Parkens und dass du nicht erreichbar warst. 2 Begründungen wurden dir genannt, ob diese ausreichend sind, kann dir nur ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht erklären, diese Frage wird nicht durch ein Gesetz allein geregelt, sondern durch die Rechtssprechung.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Hmm okay danke. Ich versuche mal mein bestes halte euch auf dem laufenden
Ja, das wäre interessant. Viel Erfolg!
Na da steht ein Mehrfamilienhaus und hinter dem Bürgersteig sind gepflasterte Parkplätze. Was soll das sonst sein als ein Privater Parkplatz?
PS. Dünnes Eis mit den lesbaren Kennzeichen.
Gruß Metalhead
Da es bei den Abschleppkosten des Eigentümers um einen Aufwendungsersatz im Auftragsrecht bzw. um Schadenersatz geht, entscheidet sich das an der Verantwortlichkeit für die Maßnahme. Ohne Erkennbarkeit ist der Eigentümer im öffentlichen Verkehrsbereich selbst dafür zuständig, andere von seinem Alleinnutzungswillen kraft Eigentums zu informieren, weil andere den Irrtum ohne Hinweis nicht vermeiden können. Und genau deshalb wird dort der Hinweis auf Privatgrund wohl gerade angebracht.
Zitat:
@pido schrieb am 15. April 2024 um 21:31:44 Uhr:
Und dann das ganze noch mit der Kamera aufnehmen?
Na wie würdest du denn reagieren, wenn dein Auto nicht mehr da steht und du über die Polizei von der Umsetzung erfährst? Genau, du würdest als pfiffiges Köpfchen dein smartphone nehmen und Fotos oder ein Video von der Situation machen. Wenn du dort ab und an die Sippe besuchst, wirst du auch die spätere Errichtung des Hinweisschildes dokumentieren. Also alles gut und kein Grund zur Aufregung.
Polizei?
Und ich hatte es so verstanden, dass er es schon vorher gefilmt hat.
Es gibt 2 Videos. Eines zu Beginn des Parken, wo das Auto noch da war, und eines am Ende der 5 Tage als es weg war.
Da der TE 5 Tage nicht vor Ort war, kann das Fahrzeug auch schon am ersten Tag abgeschleppt worden sein.