abgeschleppt obwohl keine Schilder

Hallo, darf ich abgeschleppt werden obwohl da kein einziges Schild steht?
Ich muss 330€ bezahlen. Das Schild sind die sogar gerade dabei aufzubauen. Ich habe aber ein Video gemacht an dem Tag wo ich mein Auto geparkt habe. Es ist nirgends zu sehen dass es ein privat Parkplatz oder sonstiges ist.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit dass man es abschleppen darf.

200 Antworten

Zitat:

@pido schrieb am 15. April 2024 um 21:35:09 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. April 2024 um 21:32:26 Uhr:


Mr. Spock würde sagen: Faszinierend.

Weil man nun weiß, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt, ist man sich sicher, dass man es hätte wissen müssen. Mit der gleichen Logik kann man sich jede Woche rühmen, die Lottozahlen von der letzten Woche zu kennen.

Woher weiß man das nun?
Erhelle uns.

Mit „man“ habe ich die User gemeint, die sich hier entsprechend äußern und alle anderen für blöd erklären, die es anders sehen.

Ich sehe das anders, weil es dafür keine objektiven Hinweise gibt.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 15. April 2024 um 21:35:48 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. April 2024 um 21:18:12 Uhr:


Hier geht es aber nicht auf ein Grundstück oder einen Parkplatz, hier sind ganz normale Stellplätze quer zur Straße.

Offensichtlich auf privatem Grund, befahrbar über abgesenkten Bordstein.

Wenn wir hier von einem abgesenkten Bordstein reden dürfte dort überhaupt nicht geparkt werden. Und ein abgesenkter Bordstein hat nichts mit einer Zufahrt zu privatem Grund zu tun, er kann genauso zu öffentlichen Grund abgesenkt sein.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 15. April 2024 um 21:40:12 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. April 2024 um 21:36:41 Uhr:


Ich habe dich vorhin nach Fakten gefragt warum du erkennst, das dort das abschleppen gerechtfertigt ist, nicht nach Gefühl. Also warum darf dort abgeschleppt werden ?

Aber auch nach Gefühl würde ich dort, mit den jetzigen Infos die mir zur Verfügung stehen, dort parken denn ich kann keine Fakten erkennen die mir das parken dort untersagen würden.

Du bist dir also aufgrund von Fakten sicher, dass das Abschleppen unberechtigt war und der User sein Auto ohne Zahlung der Gebühren zurück bekommen wird?
Welche Fakten wären das?

Sicher bin ich mir gar nicht, aber ich erkenne keinen Grund dort nicht zu parken, konnte hier auch noch keine lesen. Es wurden zwar Behauptungen aufgestellt, die aber nicht belegt wurden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. April 2024 um 21:40:22 Uhr:


Ausgerechnet Du würdest da parken?

Warum sollte ausgerechnet ich nicht dort parken ?
Ich würde mich freuen wenn du es mir erklären könntest.

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Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. April 2024 um 21:42:14 Uhr:



Zitat:

@pido schrieb am 15. April 2024 um 21:35:09 Uhr:


Woher weiß man das nun?
Erhelle uns.

Mit „man“ habe ich die User gemeint, die sich hier entsprechend äußern und alle anderen für blöd erklären, die es anders sehen.

Ich sehe das anders, weil es dafür keine objektiven Hinweise gibt.

Wer hat hier wen für blöd erklärt?
Bin für objektive hinweise dankbar

Als allesrichtigmacher fremde Grundstücke beparken, hätte ich von Dir nun nicht erwartet. Aber jeder hat seine Leichen im Keller

Zitat:

@pido schrieb am 15. April 2024 um 21:50:45 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. April 2024 um 21:42:14 Uhr:


Mit „man“ habe ich die User gemeint, die sich hier entsprechend äußern und alle anderen für blöd erklären, die es anders sehen.

Ich sehe das anders, weil es dafür keine objektiven Hinweise gibt.

Wer hat hier wen für blöd erklärt?
Bin für objektive hinweise dankbar

Es wurde mehrfach festgestellt, dass es doch offensichtlich wäre, dass es sich um Privatparkplätze handele und damit zumindest indirekt jeder Andersdenkende als retardiert dargestellt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. April 2024 um 21:51:17 Uhr:


Als allesrichtigmacher fremde Grundstücke beparken, hätte ich von Dir nun nicht erwartet. Aber jeder hat seine Leichen im Keller

Schön wie du wieder stänkerst ohne was zum Thema zu sagen. Aber so kenne ich dich ja.

Warum ist das dort ein fremdes Grundstück, wenn das wirklich so ist, würde ich dort natürlich nicht parken. Ist doch logisch, oder, ich als jemand der immer alles richtig macht.

Woran erkenne ich aber hier das es ein Privatgrundstück ist ?

Ich bin jetzt gespannt und dankbar für jede Erhellung damit ich in Zukunft weiter alles richtig mache.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. April 2024 um 21:55:56 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. April 2024 um 21:51:17 Uhr:


Als allesrichtigmacher fremde Grundstücke beparken, hätte ich von Dir nun nicht erwartet. Aber jeder hat seine Leichen im Keller

Schön wie du wieder stänkerst ohne was zum Thema zu sagen. Aber so kenne ich dich ja.

Warum ist das dort ein fremdes Grundstück, wenn das wirklich so ist, würde ich dort natürlich nicht parken. Ist doch logisch, oder, ich als jemand der immer alles richtig macht.

Woran erkenne ich aber hier das es ein Privatgrundstück ist ?

Ich bin jetzt gespannt und dankbar für jede Erhellung damit ich in Zukunft weiter alles richtig mache.

Was auf dem Foto der App Nachricht steht: ein abgesenkter Bordstein und eine andere Bepflasterung

Wäre es kein privates Grundstück, hätte ParkNotruf wohl nicht abgeschleppt.

Dass die für Kommunen arbeiten, ist mir nicht bekannt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. April 2024 um 21:43:10 Uhr:



Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 15. April 2024 um 21:35:48 Uhr:


Offensichtlich auf privatem Grund, befahrbar über abgesenkten Bordstein.

Wenn wir hier von einem abgesenkten Bordstein reden dürfte dort überhaupt nicht geparkt werden. Und ein abgesenkter Bordstein hat nichts mit einer Zufahrt zu privatem Grund zu tun, er kann genauso zu öffentlichen Grund abgesenkt sein.

Welche Gründe kennst du für eine Absenkung an einer öffentlichen Strasse außerhalb von Kreuzungen, wo Rollstuhlfahrern, etc. Das queren vereinfacht werden soll?

„Abgesenkte Bordsteine können aus verschiedenen Gründen im Straßenverkehr auftreten:

es schließt sich eine Grundstückseinfahrt an

er bildet den Übergang zwischen zwei aufeinandertreffende Fahrbahnen an einer Kreuzung
Zudem können mobilitätseingeschränkte Personen, wie beispielsweise Rollstuhlfahrer, oder Fußgänger mit Kinderwagen über einen abgesenkten Bordstein leicht die Straße erreichen, um diese zum Beispiel ohne größere Mühen zu überqueren.“

https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/abgesenkter-bordstein/

Woraus ergibt sich, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, wenn der Bordstein abgesenkt ist und die Fläche hinter dem Bordstein anders gepflastert ist als die Straße?

Woraus ergibt sich, dass ein privater Abschleppdienst immer das Recht auf seiner Seite hat?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. April 2024 um 22:03:03 Uhr:


Wäre es kein privates Grundstück, hätte ParkNotruf wohl nicht abgeschleppt.

Dass die für Kommunen arbeiten, ist mir nicht bekannt.

Ich denke das Abschleppunternehmen erstmal für jeden Abschleppen und dann die Kosten einfordern.

Aber das war gar nicht meine Frage an dich. Woran erkenne ich wenn ich da als Fremder ankomme das es private Parkplätze sind ? Warum würdest du dort nicht parken ?
Wie schon bekannt, wurde ja am Anfang des Themas geschrieben, muss ja eine gewisse Erkennbarkeit gegeben sein wenn es sich um private Plätze handelt und man abschleppen lassen möchte.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 15. April 2024 um 22:02:38 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 15. April 2024 um 21:55:56 Uhr:


Schön wie du wieder stänkerst ohne was zum Thema zu sagen. Aber so kenne ich dich ja.

Warum ist das dort ein fremdes Grundstück, wenn das wirklich so ist, würde ich dort natürlich nicht parken. Ist doch logisch, oder, ich als jemand der immer alles richtig macht.

Woran erkenne ich aber hier das es ein Privatgrundstück ist ?

Ich bin jetzt gespannt und dankbar für jede Erhellung damit ich in Zukunft weiter alles richtig mache.

Was auf dem Foto der App Nachricht steht: ein abgesenkter Bordstein und eine andere Bepflasterung

Das hat nichts mit privatem Grund oder reservierten Parkplätzen zu tun.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. April 2024 um 22:08:50 Uhr:


Woraus ergibt sich, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, wenn der Bordstein abgesenkt ist und die Fläche hinter dem Bordstein anders gepflastert ist als die Straße?

Woraus ergibt sich, dass ein privater Abschleppdienst immer das Recht auf seiner Seite hat?

Du siehst ein Haus auf einem Grundstück, welches gepflasterte Stellplätze beinhaltet, die Zufahrt erfolgt über einen abgeflachten Bordstein.

Es gibt keine öffentliche Beschilderung bezüglich des Parkens

Ein öffentlicher Parkplatz würde sich entweder vor einem Bordstein auf der Straße befinden oder durch eine Beschilderung wäre ggf ein Parken auf dem Bordstein erlaubt, etc.

Wer hier den abgeflachten Bordstein überquert, befindet sich auf dem Stellplatz auf demselben Grundstück, auf dem das Haus steht. Auch dahinter ist kein Bordstein oder Gehweg.

Ich habe keine Ahnung, ob man das zusätzlich mit einem Schild kennzeichnen muss, um ein Abschleppen zu rechtfertigen aber dass dies kein öffentlicher Parkplatz ist, scheint doch nachvollziehbar.

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