abgeschleppt obwohl keine Schilder

Hallo, darf ich abgeschleppt werden obwohl da kein einziges Schild steht?
Ich muss 330€ bezahlen. Das Schild sind die sogar gerade dabei aufzubauen. Ich habe aber ein Video gemacht an dem Tag wo ich mein Auto geparkt habe. Es ist nirgends zu sehen dass es ein privat Parkplatz oder sonstiges ist.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit dass man es abschleppen darf.

200 Antworten

Hatte ich auch schon, aber keine Hilfe durch die Polizei, da das Auto auf privatem Grund stand. Ist ne rein zivilrechtliche Sache.
Wenn ein Auto auf öffentlichem Grund steht und dich zugeparkt hat, ist das was anderes.

Der Abschleppdienst wurde über die App Parknotruf angefordert.

Für mich sieht es nicht nach einem privaten Parkplatz aus. Liegt dss nicht auch im Endeffekt ob man es erkennt oder nicht ?
Ich meine ich hatte wo anders geparkt gehabt und habe mein Auto extra umgeparkt als ich den Parkplatz gesehen habe.

Ich muss doch irgendwo eine Bestätigung oder einen Beweis bekommen dafür ob es privat ist oder nicht. Es muss doch bestimmt irgendeinen paragraphen geben. Ich habe nichts gefunden aber

Im Katasterblatt findest du die grundbuchliche Bezeichnung. Im Grundbuch findest du den Eigentümer der Fläche. Der Parknotruf wird ein privates Unternehmen sein, das sich Ansprüche zur Eintreibung abtreten lässt. DIe müssen auch wissen wer sie beauftragt hat und dass sie weder abschleppen noch Geld von dir verlangen durften.

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Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. April 2024 um 13:04:58 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. April 2024 um 12:56:28 Uhr:


Der TE hat eine Schilderung und Fotos nachgeliefert, was eine differenziertere Anrwort ermöglichte. Das ist offensichtlich und sollte niemanden überfordern.

Richtig. Bevor man die erste Antwort hätte geben können, hätte man die Sachlage ein wenig hinterfragen müssen. So war die erste Antwort nicht nur ohne Nutzen, sondern auch falsch.

Die Frage lautete zuerst ob man es kann. Das wurde geändert auf ob man es darf. Hinterfrage dich selbst und mich lass einfach in Ruhe.

Zitat:

@seya63 schrieb am 15. April 2024 um 13:06:04 Uhr:


Nein aber sobald man die 110 wählt und danach fragt ob jemand sein Auto entfernen kann ruft die Polizei zu 100000% den Fahrzeughalter an
Hatte selber schon mal 2 Fälle wo ich zugeparkt war und die Polizei den Halter angerufen

Für so etwas sollte man aber nicht die 110 anrufen!

Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 15. April 2024 um 13:26:02 Uhr:



Zitat:

@seya63 schrieb am 15. April 2024 um 13:06:04 Uhr:


Nein aber sobald man die 110 wählt und danach fragt ob jemand sein Auto entfernen kann ruft die Polizei zu 100000% den Fahrzeughalter an
Hatte selber schon mal 2 Fälle wo ich zugeparkt war und die Polizei den Halter angerufen

Für so etwas sollte man aber nicht die 110 anrufen!

Sondern ?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. April 2024 um 13:24:27 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. April 2024 um 13:04:58 Uhr:


Richtig. Bevor man die erste Antwort hätte geben können, hätte man die Sachlage ein wenig hinterfragen müssen. So war die erste Antwort nicht nur ohne Nutzen, sondern auch falsch.

Die Frage lautete zuerst ob man es kann. Das wurde geändert auf ob man es darf. Hinterfrage dich selbst und mich lass einfach in Ruhe.

Du weißt selbst, dass den TE nur interessiert, ob es rechtens war, dass sein Auto abgeschleppt wurde. Du hast vorschnell und falsch geantwortet.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. April 2024 um 13:31:19 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. April 2024 um 13:24:27 Uhr:


Die Frage lautete zuerst ob man es kann. Das wurde geändert auf ob man es darf. Hinterfrage dich selbst und mich lass einfach in Ruhe.

Du weißt selbst, dass den TE nur interessiert, ob es rechtens war, dass sein Auto abgeschleppt wurde. Du hast vorschnell und falsch geantwortet.

Ja ich will nur wissen wie ein privatparkplatz gekennzeichnet wird .

Moin Moin !

Zitat:

Ich muss 330€ bezahlen

Erstmal muss derjenige zahlen, der den Abschlepper beauftragt hat, so mein Rechtsverständnis.

Gegen den Abschlepper würde ich eine Anzeige wg. Unterschlagung/ Diebstahl stellen , sofern er das Fzg nicht unverzüglich rausrückt.

Das dort nicht geparkt werden darf, ist absolut nicht erkennbar und die Begründung auf dem Schreiben ein lächerlicher Witz , hier ist jede Dorfstrasse in allen Kreuzungsbereichen oder Parkbuchten anders gepflastert und auch teilweise abgesenkt, das ist völlig normal. Ich vermute sogar, dass das ganz normale öffentliche Parkplätze sind, aber die Hausbesitzer der irrigen Ansicht, weil sie Strassenausbaukosten gezahlt haben, würden Ihnen diese Plätze exclusiv gehören.

mfG Volker

Zitat:

@seya63 schrieb am 15. April 2024 um 13:33:05 Uhr:


Ja ich will nur wissen wie ein privatparkplatz gekennzeichnet wird .

In meiner Umgebung zuhause gibt es viele Privatparkplätze, die von der öffentlichen Straße frei zugänglich sind. Die jeweils Berechtigten haben an ihren Parkplätzen kleine Schilder angebracht, die darauf hinweisen, dass es sich um Privatparkplätze handelt. Weiterhin gibt es öffentliche Parkplätze, die nicht gekennzeichnet sind und daher von Jedermann genutzt werden dürfen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 15. April 2024 um 13:36:26 Uhr:



Zitat:

@seya63 schrieb am 15. April 2024 um 13:33:05 Uhr:


Ja ich will nur wissen wie ein privatparkplatz gekennzeichnet wird .

In meiner Umgebung zuhause gibt es viele Privatparkplätze, die von der öffentlichen Straße frei zugänglich sind. Die jeweils Berechtigten haben an ihren Parkplätzen kleine Schilder angebracht, die darauf hinweisen, dass es sich um Privatparkplätze handelt. Weiterhin gibt es öffentliche Parkplätze, die nicht gekennzeichnet sind und daher von Jedermann genutzt werden dürfen.

Genauso kenne ich das auch !
Wäre ein Tor ein Hof oder sonstiges gewesen hätte ich es verstehen können aber sowas ?
Ich kann mein Auto erst abholen wenn ich über die App bezahlt habe. Das habe ich auch weil ich es eilig habe und es meinem Sohn überhaupt nicht gut ist was aber denke trotzdem kein Problem sein sollte weil wenn ich im Recht liege ja mein Geld bekommen sollte

Eine Rückforderung ist immer schwieriger als sich gegen einen Anspruch zu wehren und nichts bezahlen zu müssen. Hast du die Möglichkeit in Kiel zu einer Polizeiwache zu gehen und da das Problem mal vorzutragen? Die Kollegen von der Polizei sind meistens sehr gut informiert und hilfsbereit. Im Zweifel kennen sie die konkreten Umstände vor Ort sehr gut.

Die Anzeige bei der Polizei wäre hilfreich, weil jeder seriöse Abschlepper weiß, dass er von Privatgelände nur unter engen Voraussetzungen vom Fahrer/Halter Geld verlangen darf. Dass er es hier nicht darf (der Mitteilungstext beweist es) das ist klar. Es könnte eine Abzockmasche sein, für die die Polizei sich interessieren würde.

Zitat:

@seya63 schrieb am 15. April 2024 um 11:38:19 Uhr:


Ich habe aber ein Video gemacht an dem Tag wo ich mein Auto geparkt habe.

Was hat dich zum Aufnehmen eines Videos veranlasst?

Beweismaterial, falls eines der benachbarten Autos beim Ausparken an deines anfährt?

Oder eine Vorahnung, dass an den unbeschilderten Parkplätzen nachträglich ein Parkverbot-Schild aufgestellt werden könnte?

Ist inzwischen ein Schild montiert, wenn ja was steht drauf?

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