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Abgeschleppt in Stuttgart

Themenstarteram 22. Januar 2023 um 20:31

Hallo Zusammen, hatten am Wochenende eine unschöne Erfahrung in Stuttgart, wir haben dort das Museum besucht, und an der Straße geparkt (Fotos füge ich an).

Scheinbar ist dies jedoch ein Carsharing Parkplatz, aber nur zu bestimmten Zeiten? Jedenfalls wurden wir von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt, weil das Fahrzeug angeblich auf Privatgrund stand. Ich habe das Schild ehrlicherweise anders interpretiert, die Car Sharing Schilder die hinter dem Gehweg standen sind uns nicht aufgefallen. Sind davon ausgegangen, dass man zu bestimmten Zeiten ein Parkticket benötigt. Gekostet hat der Spaß dann um die 300€.

 

Eure Meinungen, und Interpretationen interessieren mich…

VG

Schild Parkplatz.jpg
Am Automat.jpg
Asset.JPG
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74 Antworten

Das ist ja das Problem der Entwidmung. Dann ist es kein gewidmeter öffentlicher Verkehrsraum mehr.

…was meinst du mit „doppeltem Parkende“?

Woran soll man das mit der Entwidmung erkennen, wenn es nicht eindeutig abgegrenzt ist (Zaun, Baken, Hinweisschilder am Parkhafenrand) und dort diese Parkzeitregelung doppelt aufgestellt ist?

Das ist ja das Problem. Darum halte ich von dieser Lösung auch nicht viel. Wenn du mit „doppeltem Ende“ das zweite Schild am Ende des Parkstreifens meinst: Da hängt noch ein ZZ „1Platz“ drunter. Ist insgesamt alles andere als ideal.

VZ Ende Nr. 2

Eingangsbeitrag Bilder 1+ 3 meine ich.

Das ist dort in der Tat sehr unglücklich gelöst. Selbst wenn die beiden Carsharing-Schilder auf den beiden letzten Parkflächen stehen würden, wäre diese Kennzeichnung allein völlig unzureichend. Man kann zwar nach dem Parken mal einen Blick nach rechts werfen, wird dort aber nur eine werbeähnliches Schild sehen, was nicht unbedingt den Charakter einer amtlichen Verkehrsregelung vermittelt. Im öffentlich gewidmeten Verkehrsraum begegnet einem so etwas doch recht selten.

Hier nochmal die Situation

Es gibt in Stuttgart mittlerweile tatsächlich wohl eine Tendenz zu nicht ganz klarer Beschilderung und einem etwas laxen Umgang mit den Regeln für die Anbringung von StVO-Zeichen, bis hin zu völlig frei erfundenen Beschilderungen. Letztere gelten zwar auf Privatgrund, nicht aber im Bereich der StVO. Insofern ist die Frage von Berlin-Paul völlig berechtigt, woran ein VT erkennen soll, dass der entsprechende Straßenabschnitt entwidmet ist und daher ggf. privat beschildert werden kann/darf.

Bislang sind die zuständigen Stellen aber wenig geneigt, entsprechenden Anfragen oder Verbesserungswünschen oder irgend einer Art von Kritik nachzugehen.

Ein Beispiel, wo es halbwegs geglückt ist, ist an der Engelbergstraße, wo in Fahrtrichtung Gerlingen rechts der Engelbergstraße (etwa auf Höhe Ernst-Reuter-Platz) Parkplätze für Stadt-Mobil-Fahrzeuge vorgesehen sind - diese sind aber durch eine deutliche Beschilderung und deutliche optische wie auch mechanische Abgrenzung (Minischwellen als Platzabgrenzung) erkennbar, wenngleich man sich schon fragen kann, ob nicht immer noch ein Widerspruch zur sonstigen Parkraumbeschilderung besteht.

Das wäre alles hinnehmbar, wenn nicht ein solcher Eifer im Ahnden und Abschleppen bestünde...

https://goo.gl/maps/5CpD7tYmjNCwAnsG9

aber wie man bei der Quelle von ktwon sehen kann.

Vor und hinter dem roten Auto ist jeweils platz für ein weiteres Auto.

Das rote Auto steht in einem rot markiertem Bereich, genau so wie der platz hinter dem roten Auto (wo anscheinend der TE geparkt hat).

Das Schild vorne sagt eindeutig, ab dem Schild gibt es EINEN Parkplatz der unter den Parkautomat fällt.

Themenstarteram 23. Januar 2023 um 14:48

Zitat:

@solstice07 schrieb am 23. Januar 2023 um 12:05:02 Uhr:

aber wie man bei der Quelle von ktwon sehen kann.

Vor und hinter dem roten Auto ist jeweils platz für ein weiteres Auto.

Das rote Auto steht in einem rot markiertem Bereich, genau so wie der platz hinter dem roten Auto (wo anscheinend der TE geparkt hat).

Das Schild vorne sagt eindeutig, ab dem Schild gibt es EINEN Parkplatz der unter den Parkautomat fällt.

Geh ich mit.

Und was würdest du dann interpretieren, was nach dem einen Platz gilt. Vielleicht Parken ohne Parkschein erlaubt, Absolutes oder eingeschränktes Halteverbot? Ist mir ein bisschen zu sehr Ratespiel :)

Klar kann man sagen "die Schilder neben dem Parkplätzen haben eher Werbecharakter und einfach ignorieren" aber das Schild "1 Parkplatz" + die rote Markierung + ein bereits darin stehendes Car Sharing Fahrzeug (Falls es da eines Stand) + das Nächste Schild welches nur in die andere Richtung zeigt, sollten einen dazu veranlassen sich zumindest mal kurz umzuschauen und direkt an dem Parkplatz angebrachte Schilder mal kurz zu überfliegen.

Ob die ganze Situation rechtlich ok ist, steht auf nem ganz anderem Blatt, kann aber hier nicht geklärt werden.

Aber egal, die Situation "warum abgeschleppt wurde" ist ja geklärt, wenn du dagegen vorgehen willst solltest dich an den Anwalt deines Vertrauens wenden.

Wie schon geschrieben steht muss man zuerst klären ob das bspw. ein Privatparkplatz ist.

Dazu müsste man die Stadt fragen. Wenn dem so ist, dann gelten in der Tat die Spielregeln des Besitzers ABER er kann da in der Regel nur abschleppen lassen, wenn er den privaten Parkplatz als solchen kenntlich macht. Bei Supermärkten kennt ihr bestimmt dieses eigene Schild mit einem Abschlepper drauf und der Schrift "Privatparkplatz".

Wenn es so war wie hier geschrieben - also rote Markierung auf dem Boden und auch die Schilder die zugegeben etwas ungünstig erst hinter dem Fußgängerweg stehen, dann wurde das schon kenntlich gemacht. Formal gibt die STVO nicht vor wie ein Privatparkplatz kenntlich gemachtn werden muss.

Am Ende müsste man mit einem Anwalt vor Gericht klären ob die Kenntlichmachung in diesem Fall ausreichend war.

Hier kurz was darüber zum lesen: https://www.bussgeldkatalog.de/privatparkplatz-kennzeichnung/

Die sollten vielleicht mal in " Stuggi " auch Verkehrsschilder der neuen P - Generation aufstellen ... die kaum einer kennt ;)

https://www.msn.com/.../ar-AA16NBLZ?...

...gruselig aber amtlich.

In Stuttgart dürfen seit 01.01.2023 bis vorerst 31.12.2024 CarSharing-Fahrzeuge auf gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenlos parken, somit sind diese Schilder unnötig. Dafür müssen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen jetzt Parkscheine ziehen. Weiß aber sicher auch niemand.

Grundlage für das Eine ist das CarSharing-Gesetz (CsgG) und die Parkgebührensatzung der Stadt Stuttgart, für das Andere die Parkgebührensatzung der Stadt Stuttgart und das Elektromobilitätsgesetz (EmoG).

Im übrigen schleppt die Stadt Stuttgart auf solchen CarSharing-Parkplätzen wie oben nicht ab.

Ist halt die Frage, ob die Beschilderung der "Car-Sharing Firma" im öffentlichen Verkehrsraum überhaupt eine Bedeutung haben ?!

Unter der STVO sind solche Schilder jedenfalls nicht bekannt.

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