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Abgeschleppt in Stuttgart
Hallo Zusammen, hatten am Wochenende eine unschöne Erfahrung in Stuttgart, wir haben dort das Museum besucht, und an der Straße geparkt (Fotos füge ich an).
Scheinbar ist dies jedoch ein Carsharing Parkplatz, aber nur zu bestimmten Zeiten? Jedenfalls wurden wir von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt, weil das Fahrzeug angeblich auf Privatgrund stand. Ich habe das Schild ehrlicherweise anders interpretiert, die Car Sharing Schilder die hinter dem Gehweg standen sind uns nicht aufgefallen. Sind davon ausgegangen, dass man zu bestimmten Zeiten ein Parkticket benötigt. Gekostet hat der Spaß dann um die 300€.
Eure Meinungen, und Interpretationen interessieren mich…
VG
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59 Antworten
Auf den „öffentlichen“ Schildern steht nix von Car Sharing.
Auf den Schildern steht aber, dass die Parkregelung aufhört. Dann muss man schauen, was danach gilt.
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 22. Januar 2023 um 22:23:35 Uhr:
Auf den Schildern steht aber, dass die Parkregelung aufhört. Dann muss man schauen, was danach gilt.
Auf welchem Schild soll das stehen?
Das Schild an der Grünfläche,
die Frage ist aber ob man damit rechnen muss und ob es rechtlich relevant ist
Zitat:
@oThErSiDe schrieb am 22. Januar 2023 um 22:26:02 Uhr:
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 22. Januar 2023 um 22:23:35 Uhr:
Auf den Schildern steht aber, dass die Parkregelung aufhört. Dann muss man schauen, was danach gilt.
Auf welchem Schild soll das stehen?
Der Pfeil auf dem blauen Parkschild zeigt von der Fahrbahn weg, also hört dort die Parkregelung auf.
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 22. Januar 2023 um 22:30:17 Uhr:
Zitat:
@oThErSiDe schrieb am 22. Januar 2023 um 22:26:02 Uhr:
Auf welchem Schild soll das stehen?
Der Pfeil auf dem blauen Parkschild zeigt von der Fahrbahn weg, also hört dort die Parkregelung auf.
Wie geschrieben, vorne an der Straße steht das gleiche Schild. Hab mal versucht zu vergrößern
Das ist aber doch dann egal, was da drauf ist. Wo genau ist das denn in Stuttgart, dann kann man auf Google Maps nochmal genauer schauen.
Je nachdem wie du die finanziellen Risiken einschätzt, kannst du dagegen vorgehen oder es lassen. Die Beschilderung ist in dieser Form nicht korrekt.
Zitat:
@JimmyMcNulty schrieb am 22. Januar 2023 um 22:35:25 Uhr:
Das ist aber doch dann egal, was da drauf ist. Wo genau ist das denn in Stuttgart, dann kann man auf Google Maps nochmal genauer schauen.
Hab ich getan, bei Google Street View gibt es die Car Sharing Schilder noch nicht, und das zweite in der Mitte der Parkbuchten auch nicht.
Meine Vermutung ist, dass die vorderen Parkplätze relativ neu zu Parksharing gemacht wurden, und das vordere Schild an der Ampel vergessen wurde abzubauen?
Ehmannstraße, ganz vorne.
Was sind das eigentlich für Gebühren? -. 70 für 39(!)Minuten? Wer kommt denn auf sowas?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Januar 2023 um 22:36:01 Uhr:
Je nachdem wie du die finanzielle Risiken einschätzt, kannst du dagegen vorgehen oder es lassen. Die Beschilderung ist in dieser Form nicht korrekt.
Kannst du das etwas weiter begründen, was genau da fehlt bzw. genau falsch ist.
Die Frage ist:
a) was genau auf den seitlichen Carsharing-Schildern steht
b) ob Stuttgart den öffentlichen Verkehrsraum an dieser Stelle tatsächlich rechtswirksam entwidmet hat, um eine rein privatrechtliche Bewirtschaftung zu ermöglichen
Letzteres halte ich rechtlich für groben Unfug, da die Kennzeichnung in allen Belangen absolut unzureichend ist, allerdings wird / wurde die Möglichkeit der Entwidmung von einigen Städten angewandt.
Mit der Aufnahme von Carsharing in die StVO sind solche Maßnahmen eigentlich unnötig.
Bis 30 Min. kostenloser Parkschein, bis 39 Minuten 0,70€ Mindestpreis (also für 9 Minuten über kostenlos) .... 3,30 € Höchstpreis pro 3 Stunden ... dazu diese Beschilderung ... mir fehlt ein Tarif für die Halter von Zweitlastenfahrrädern mit Kindersitz :D ... Man müsste das wohl durchfechten um Klarheit zu bekommen.
Die Frage ist tatsächlich, ob der relevante Bereich des Parkstreifens noch öffentlich gewidmeter Verkehrsraum ist. Dann wären die Carsharing-Schilder belanglos, zumal das darauf abgebildete Haltverbotschild nur auf der Fahrbahn gelten würde, jedoch nicht auf dem fraglichen Stellplatz.
Wurde die Fläche jedoch entwidmet und an den Carsharinganbieter verpachtet, dann kann dieser auf seinem „Privatgrundstück“ auch mit solchen Gurkenschildern seine privaten Regeln aufstellen bzw. verdeutlichen. Supermärkte machen das auch.
Seit dem Carsharing in der StVO verankert ist, braucht es diese Lösung aber nicht mehr. In diesem Fall kann bzw. muss mit amtlichen, durch die Verkehrsbehörde angeordneten Verkehrszeichen gearbeitet werden. Das amtliche Zusatzzeichen für Carsharing ist zwar gestalterisch eine Vollkatastrophe, jedoch ließe sich damit eine eindeutige Kennzeichnung der Stellflächen vornehmen.
Anbei ein Foto mit den noch leeren Schilderrahmen.
Es ist öffentlicher Verkehrsraum und der ist mit dem doppelten "Park-Ende- mit Zeitbereich" veredelt. Dass das eine private Sondernutzungsfläche sein soll ist für mich nicht erkennbar., jedenfalls nicht zuordnungsfähig.