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Abgeschleppt in Stuttgart

Themenstarteram 22. Januar 2023 um 20:31

Hallo Zusammen, hatten am Wochenende eine unschöne Erfahrung in Stuttgart, wir haben dort das Museum besucht, und an der Straße geparkt (Fotos füge ich an).

Scheinbar ist dies jedoch ein Carsharing Parkplatz, aber nur zu bestimmten Zeiten? Jedenfalls wurden wir von einem Abschleppunternehmen abgeschleppt, weil das Fahrzeug angeblich auf Privatgrund stand. Ich habe das Schild ehrlicherweise anders interpretiert, die Car Sharing Schilder die hinter dem Gehweg standen sind uns nicht aufgefallen. Sind davon ausgegangen, dass man zu bestimmten Zeiten ein Parkticket benötigt. Gekostet hat der Spaß dann um die 300€.

 

Eure Meinungen, und Interpretationen interessieren mich…

VG

Schild Parkplatz.jpg
Am Automat.jpg
Asset.JPG
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74 Antworten

Darum habe ich ja oben das Thema mit der Entwidmung aufgemacht, wodurch die relevanten Flächen im Grunde "Privatgrundstücke" sind. Dann funktioniert das auch mit irgendwelchen Gurkenschildern, genau wie auf Supermarktparkplätzen. Ist dann aber eine rein privatrechtliche Nummer, daher kann z.B. das Ordnungsamt auf solchen Flächen nicht tätig werden. Der "Eigentümer" kann aber - anders als auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen - auch ohne Behördenbeteiligung sofort abschleppen. Ob diese Konstellation sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

@U.Korsch

Das ist absolut richtig.

In dem Fall müssten dann diese "entwidmenden" Parkplätze, die dann "Privatgrundstück" der Car-Sharing Firma sind auch als solche klar und unmissverständlich kennzeichnen.

Bei Supermarktparkplätzen z.B. ist das erkenntlich, weil die vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt (umfriedet) und durch Beschilderung als solches klar und deutlich sind.

In dem Fall in Stgt sind die Parkplätze jedoch nicht als Privatparkplätze erkennbar, außer durch die Schilder, die "irgendwo" stehen und im Begriff der STVO so keinerlei Bedeutung haben.

Die CarSharing-Parkplätze in Stuttgart sind als solche erkennbar, weil sie rot markiert sind, mit Schwellern bestückt und mit diesen Schildern gekennzeichnet sind. Wer das als Autofahrer nicht erkennt, sollte seinen Führerschein wegen fortgeschrittener Sehschwäche abgeben.

In diesem Beitrag ist ein entsprechendes Bild im Link.

Auf dem Bild, dass der TE gepostet hat, sind weder rote Markierungen noch irgendwelche Schweller zu erkennen. Einzig diese selbstkreierten Schilder stehen hinter einem 2 bis 3m breiten Gehweg. Das ist schon recht unglücklich ausgeschildert.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 29. Januar 2023 um 23:32:50 Uhr:

Die CarSharing-Parkplätze in Stuttgart sind als solche erkennbar, weil sie rot markiert sind, mit Schwellern bestückt und mit diesen Schildern gekennzeichnet sind. Wer das als Autofahrer nicht erkennt, sollte seinen Führerschein wegen fortgeschrittener Sehschwäche abgeben.

In diesem Beitrag ist ein entsprechendes Bild im Link.

Ich sehe auf den Parkplätzen, wo @oThErSiDe geparkt hat und abgeschleppt wurde, weder rote Markierungen noch irgendwelche Schweller.

Schilder haben dort zu stehen wo sie ihre Gültigkeit erwirken sollen und nicht irgendwo anders in der Pampa.

Ich erkenne hier leider keine "entwidmete" Privatparkplätze der Car-Sharing Firma. Somit handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum welcher der STVO unterliegt und diese Schilder kennt die STVO nicht.

Die Parkplätze gehören richtig gekennzeichnet und zwar unmissverständlich. Da brauchts keine Führerscheinabgabe wegen fortgeschrittener Sehschwäche.

Themenstarteram 30. Januar 2023 um 8:02

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 29. Januar 2023 um 23:32:50 Uhr:

Die CarSharing-Parkplätze in Stuttgart sind als solche erkennbar, weil sie rot markiert sind, mit Schwellern bestückt und mit diesen Schildern gekennzeichnet sind. Wer das als Autofahrer nicht erkennt, sollte seinen Führerschein wegen fortgeschrittener Sehschwäche abgeben.

In diesem Beitrag ist ein entsprechendes Bild im Link.

Es hat an dem Tag geschneit, rote Umrandung war definitiv nicht erkennbar. Wo du an dieser Stelle Schweller siehst ist mir auch schleierhaft. Dies mag bei anderen Parkplätzen so sein. Vielleicht solltest du lieber mal wegen fortgeschrittener Sehschwäche zum Arzt ;)

Wenn ich mich nicht irre, habe ich allgemein geschrieben, wie die Parkplätze gekennzeichnet sind und nicht, dass der TE auf einem solchen geparkt hat.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. Januar 2023 um 08:54:10 Uhr:

 

Ich sehe auf den Parkplätzen, wo @oThErSiDe geparkt hat und abgeschleppt wurde, weder rote Markierungen noch irgendwelche Schweller.

Schilder haben dort zu stehen wo sie ihre Gültigkeit erwirken sollen und nicht irgendwo anders in der Pampa.

Ich erkenne hier leider keine "entwidmete" Privatparkplätze der Car-Sharing Firma. Somit handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum welcher der STVO unterliegt und diese Schilder kennt die STVO nicht.

Die Parkplätze gehören richtig gekennzeichnet und zwar unmissverständlich. Da brauchts keine Führerscheinabgabe wegen fortgeschrittener Sehschwäche.

Weil du es nicht siehst ist es also so?

Also am 2.11.22 waren noch rote Linien da:

https://www.mapillary.com/app/?...

Das Foto vom TE ist jetzt auch nicht gerade das beste und gerade was Smartphones so an Bildern ausgeben ist schon hart nachbearbeitet.

Wie gesagt, wenn man dagegen angehen will, dann macht nur nen Anwalt Sinn, der kann dann die aktuelle Beschilderung/Entwidmung für sich klären und dies dann, sollte der TE es wollen, vor Gericht begründen, was dann der Richter daraus macht, dat steht in den Sternen.

 

Themenstarteram 30. Januar 2023 um 14:48

Stuttgart kann auch anders. Wenn es so wäre, würd ich ja nix sagen:

Image001

"frei für" ist aber mal wieder falsch.

Auf das Zusatzzeichen gehört nur der Anbieter drauf (ohne "frei"). So wie es jetzt beschildert ist, kann man dort jedes Carsharingfahrzeug abstellen.

Und wenn dort nur das "Mitte-Zeichen" steht, ist das auch unzureichend. Oder gibt es noch Anfang und Ende?

Sag ich doch: In Stuttgart regiert oft die Ahnunungs- und Planlosigkeit. :D

Zitat:

@oThErSiDe schrieb am 30. Januar 2023 um 15:48:33 Uhr:

Stuttgart kann auch anders. Wenn es so wäre, würd ich ja nix sagen:

Rein rechtlich betrachtet sind auch diese Halteverbotschilder nicht im Sinne der STVO und somit ungültig.

Abgesehen von der kreativen Gestaltung der Schilder wirken die auf solchen Flächen (Parkflächen auf Parkplätzen) eh nicht. Insgesamt sehr gelungen.

am 31. Januar 2023 um 9:09

Egal wie das gestaltet ist: Nur der Richer wird feststellen, ob die CarSharing-Firma hier Rechte für sich in Anspruch genommen hat, die sie nicht hat. Und die spekulieren darauf, dass niemand deswegen vor Gericht zieht.

Inwieweit die Stadt Stuttgart auf die Finger geklopft gehört und in welcher Form das möglich wäre ist nochmal eine andere Geschichte.

Ich verstehe auch dieses komplette Schilderwirrwarr nicht.

Auf der einen Seite ist alles ausgeschildert wie man es von normalen Parkplätzen gewohnt ist, auf der anderen Seite jedoch wiederum nicht.

Das hier die Carsharing Parkplätze mitten drin sind ist unlogisch.

Warum legt man diese entwidmeten Parkplätze nicht am Rand an, kennzeichnet diese richtig und der öffentliche Teil wird ganz normal ausgeschildert ???

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