Abgemeldetes Auto ohne Vertrag verkauft
Hallo Zusammen,
eine kleine Frage in die Runde (Ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich).
Und zwar habe ich vor ca. 1,5 Monaten mein altes Auto über Mobile bzw. Kleinanzeigen verkauft. Da es eine extrem Alte Kiste war und es mein erster Autoverkauf gewesen ist, dachte ich mir das hier kein Kaufvertrag nötig ist.
Habe das Auto dann abgemeldet und einen Tag später dem Käufer gegen Bargeld die Papiere und Schlüssel gegeben.
Jetzt kommt meine Frage: Heute klingelt die Polizei bei mir, dass der Wagen irgendwo steht und abgeschleppt werden soll und ich als letzter Halter drinne stehe… Habe das dann den Polizisten geschildert und noch die Bestätigung vom Amt gezeigt, dass ich den Wagen abgemeldet hab. Die Beamten meinten dann, dass hier keine Strafe oder so auf mich zukommen sollte, würde aber trotzdem gerne wissen was ihr dazu meint oder evtl. hat jemand hier schon Erfahrungen?
54 Antworten
@Pauliese „Abmeldebescheinigung“ war dann der falsche Begriff.
Meinte die Bescheinigung bzgl. der kfz Steuer. Dort steht ja die „Abmeldung“ indirekt mit drin „Aufgrund der Abmeldung ihres KFZ mit Kennzeichen X wird ihnen der Betrag X erstattet“ (Oder so ähnlich). Die Abmeldung war dort dann an dem Datum der Berechnung ersichtlich und das hatte den Polizisten anscheinend gereicht.
Glück gehabt.
Theoretisch hättest Du selbst ja auch die Kiste nach der Abmeldung irgendwo abstellen können - mit Schlüssel drin. 😉
Gut - Du hast den Chat mit dem Käufer - aber wie weit das letzlich rechtlich bindend ist . . . ?
Du hast keinen Beleg, das die Kiste auch wirklich übergeben wurde.
Inwiefern das rechtlich bindend ist würde in dem Fall zuerst eine Behörde, dann bei Einspruch ein Gericht entscheiden wenn Anzeige erstattet- und Ermittlungen durchgeführt werden würde.
Da die Polizei hier mehr oder weniger Entwarnung gegeben hat und der Vorbesitzer kooperierte, sollte es das gewesen sein.
Alles andere ist Mutmaßung und Panikmache.
Zitat:
@olli27721 schrieb am 1. August 2024 um 08:34:12 Uhr:
Glück gehabt.
Theoretisch hättest Du selbst ja auch die Kiste nach der Abmeldung irgendwo abstellen können - mit Schlüssel drin. 😉
Gut - Du hast den Chat mit dem Käufer - aber wie weit das letzlich rechtlich bindend ist . . . ?Du hast keinen Beleg, das die Kiste auch wirklich übergeben wurde.
Weshalb es auch unabdingbar ist einen schriftlichen KV zu machen und sicher zu gehen, dass die person im KV auch existiert.
Wenn mir einer erzählt, die Kiste ist verkauft, hat aber weder Daten noch Unterschrift des vermeintlichen Erwerbers als Nachweis vorliegen, interessiert mich so ein Chatverlauf was auch immer nicht die Bohne.
15/5 fordert vom eingetragenen Halter und Besitzer eine Veräußerungsmitteilung.
Da alle darin erforderlichen Angaben auch im KV stehen, ist es das einfachste , diesen auszufüllen und mit Unterschrift des Erwerbers an die Zulassungsstelle zu senden.
Die erfassten ErwerberDaten sind bei einer ZEVIS Abfrage für die Rennleitung sichtbar.
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Moin da bin ich wieder.
Kurzes Update: Hab Post bekommen für eine schriftliche Zeugenerklärung. Sind an sich fast die selben Fragen welche mir die Beamten beim vorbeikommen auch schon gestellt haben… Dachte nach drei Wochen Stille kommt da nichts mehr aber es bleibt noch spannend🙁
Interessanterweise steht dort auch der Name und die Straftat drin, von der Person bzw dem Täter, der von der Polizei mit meinem verkauften Auto erwischt wurde. Mal sehen ob ich da jetzt noch für irgendwas geradestehen muss oder nicht…
Werde mir wohl nach der Geschichte einen Bilderrahmen mit Inschrift „Keep calm and make a Kaufvertrag“ machen😁
Soooo da bin ich schon wieder.
Wurde heute auf die Polizeistelle gerufen, weil der ursprüngliche Käufer die beschlagnahmten Fahrzeugpapiere und Schlüssel sich holen wollte. Wir haben dann mit der Polizei nachträglich einen KV schnell auf einem leeren blatt Papier😁 gemacht. Die Polizei dachte anscheinend das er das Auto geklaut hat.
Der Käufer hat mir erzählt, dass jemand anderes das Auto zu einem anderen Hof bringen wollte und wurde erwischt (Weil die dafür das Auto nicht angemeldet haben und die Person anscheinend auch keinen Führerschein hatte). Die wollen das Teil jetzt wohl zerlegen.
Mit dem KV bin ich dann jetzt raus aus dem Schneider und habe jetzt auch Anschrift/Namen vom Käufer.
Was ein ding, hätte niemals gedacht, dass das so ein Ausmaß annehmen kann wenn man eine alte abgemeldete Karre an irgendjemanden verkauft (Ohne schriftlichen Kaufvertrag).
Hoffe das hat ein Mehrwert für jeden der über den Post hier stolpert und denkt einen KV braucht man bei alten Autos nicht…
Auf jeden Fall Danke für die Rückmeldungen.
Und sei froh, so aus der Nummer gerausgekommen zu sein. Hätte auch anders enden können.
Die Saga geht weiter…
Habe wieder Post bekommen - Auto wurde am 30.09 abgeschleppt und ich soll jetzt die Kosten übernehmen. Habe direkt dem Sachbearbeiter ne Mail mit dem KV den wir bei der Polizei gemacht haben geschickt (Ans Telefon möchte dort wohl niemand ran gehen) und die Sache geschildert.
Also langsam ist der Frust echt groß. Ich verstehe echt nicht was die Mission des Käufers ist das Auto ständig einfach am Straßenrand ohne Kennzeichen stehen zu lassen damit es abgeschleppt wird.
Hoffe ich bin da Aufgrund des „Vertrags“ jetzt auch wirklich raus…
@steini111 Selbst wenn ich nachweisen kann das ich nicht der Besitzer von der Karre bin? Das wäre ja echt die Krönung von der Geschichte, dass mir der im Nachhinein erstellte Kaufvertrag in dem Fall nichts bringt.
Also wenn das wirklich so ausgeht, dass ein Käufer der ein abgemeldetes Auto mit schriftlichen Kaufvertrag irgendwo ohne Kennzeichen und nicht angemeldet abstellen kann damit es abgeschleppt wird und der letzte im Brief eingetragene Halter haften muss, OBWOHL er nachweisen kann das ihm das Auto nicht gehört… dann hab ich echt keine Worte mehr für das deutsche Rechtssystem🙄
Mit KV bist du raus aus der Sache, falls nochmal was mit der Karre ist, wirst du halt wieder kontaktiert.
Zitat:
@Klinke123 schrieb am 5. Oktober 2024 um 00:07:21 Uhr:
Also wenn das wirklich so ausgeht
Ich hoffe du hast eine Kopie des Ausweises und das es, den Käufer wirklich gibt.
Nicht das er dir falsche angeben gemacht hat.
Ich denke schon … schaumal was der TE hier schreibt.
„ Wurde heute auf die Polizeistelle gerufen, weil der ursprüngliche Käufer die beschlagnahmten Fahrzeugpapiere und Schlüssel sich holen wollte. Wir haben dann mit der Polizei nachträglich einen KV schnell auf einem leeren blatt Papier😁 gemacht. Die Polizei dachte anscheinend das er das Auto geklaut hat.“
Also wenigstens die Polizei scheint ja die Daten vom Käufer zu haben und die sind offenbar zustellungsfähig, also korrekt.
@maxtester Also ein Bild hab ich jetzt nicht aber die Polizei hat sich ja den Perso geben lassen, wie @Pauliese schon erwähnt hat.
Hab heute übrigens heute noch ne Zeugenbefragung bekommen 😁 Ist jetzt schon die dritte (Von drei verschiedenen Polizeistellen).
Ich verstehe halt einfach nicht wie die so viel mist mit der Karre machen konnten und anscheinend damit immer durchgekommen sind und das Auto bis vor dem letzten abschleppen offensichtlich auch noch bewegt haben…
Würde mich echt mal interessieren, ob jemand ähnliche Erfahrungen wie ich beim verkauf alter Autos gemacht hat oder ob ich einfach nur Pech hab nen sehr komischen Käufer erwischt zu haben.
Zitat:
@Klinke123 schrieb am 7. Oktober 2024 um 11:40:16 Uhr:
Würde mich echt mal interessieren, ob jemand ähnliche Erfahrungen wie ich beim verkauf alter Autos gemacht hat oder ob ich einfach nur Pech hab nen sehr komischen Käufer erwischt zu haben.
Nein, Du bist kein Einzelfall!
Problematisch ist das für den VK nur, wenn man keinen KV gemacht, den Ausweis des Käufers nicht gesehen und das Auto angemeldet mitgegeben hat.
Die gewöhnliche Masche ist, dass das Fzg immer weiter verkauft wird und dann dauert es ewig, bis der durch Zufall mal rausgezogen wird.
Gerne wird auch getankt ohne zu zahlen, ist schon unangenehm,wenn man dann keinen Nachweis hat, wem man sein Kfz überlassen hat.