Abgelaufener Verbandkasten

Ich hab Grad Mal wieder neue verbandskästen bestellt weil ich festgestellt habe das die alten abgelaufen sind.
Sind nur 9€ und im Falle einer Verwarnung nur 5€ Strafe.... Aber ich finde es ehrlich gesagt nicht mehr zeitgemäß insbesondere bei den vielen Diskussionen heutzutage über das MHD.
Bei Lebensmitteln sagt man ja auch das man in der Regel auch teils deutlich über MHD die Ware absolut einwandfrei ist und sogar noch verkauft werden darf... Anders sieht es natürlich aus beim Verbrauchsdatum aus. Ein solches hat der Verbandskasten aber nicht. Man fragt sich ja auch insbesondere bei original eingeschweißten Verbandsmaterialien was da schlecht werden soll nach 5jahren!?
Ist jemand Mal erfolgreich gegen ein verwarngeld vorgegangen?

173 Antworten

Erbarmt sich demnächst nicht allmählich mal jemand von den Mod's und schließt endlich den tread .
10 Seiten Dummfug sind doch wohl genug .

Mmmmh , vielleicht nachdem das Rätsel um Bohmte gelöst wurde , das sagt mir auch nichts .

Ich hätte schwören können ich hab die Auflösung schon vor 3 Stunden gepostet:

https://www.focus.de/.../...der-und-regeln-verkehr_id_2080439.html?...

Jupp, hast du, ich hatte das schon gelesen.
Es ist ja kein rechtsfreier Raum, es gibt nur kein zig verschiedenen Ausnahmen und Vekomplizierungen.
Das ist ein Klasse Beispiel, würden das mit den Verbandskästen so gut klappen, das gäbe es gar keine Diskussion darum was man macht, wenn das aufgedruckte Datum überschritten ist. Stattdessen wird jeder Strohhalm begrascht der sich auch nur halbwegs abzeichnet.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. August 2023 um 12:24:07 Uhr:


Bevor man garnicht hilft, hilft es mit unsterielen Mitteln zu helfen gewiss besser als einen Verletzten (m/w/d/unentschieden) versterben zu lassen, nur weil man ausschließlich mit sterilen und im MHD liegende Mitteln meint helfen zu können.

Das passt aber nicht zum Thema.
Wenn du mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs bist, und nichts dabei hast, ist es besser zu improvisieren, als gar nichts zu tun. Ein Erste-Hilfe-Kurs wird empfohlen, ist aber keine Pflicht. Beim Führerschein ist ein Erste-Hilfe Kurs, und beim Fahrzeug ist ein Verbandkasten vorgeschrieben.

Unser Thema ist das Ablaufdatum des Verbandkastens in einem Fahrzeug, wo es vorgeschrieben ist.

Zitat:

@essi-cabrio90 schrieb am 3. August 2023 um 19:41:13 Uhr:



Zitat:

@matbusch schrieb am 30. Juli 2023 um 19:00:29 Uhr:


@essi-cabrio90
Die 20 Jahre werden durch Sterilisation mit ionisierender Strahlung (Röntgen, Gamma) erreicht.

Das ist doch Quatsch... Entweder das Verbandsmaterial ist steril.... oder eben nicht. An der dauer der Sterilität kann laut meinem Verständnis vielleicht höchstens die Verpackung (weil zb länger haltbar durch höhere UV Beständigkeit und höhere Beständigkeit gegen starke Temperatur Schwankungen ect.)
Aber wenn etwas mal steril ist und luftdicht verpackt ist dann bleibt es auch steril. wie die Sterilität erreicht wird ist dabei doch absolut irrelevant.??

Auch das Verbandsmaterial zersetzt sich langsam. Wenn der Hersteller sagt, dass es nur 3 Jahre Garantie gibt, dann hällt das auch offiziell nur 3 Jahre. Sagt der Hersteller 20 Jahre, dann sind es 20 Jahre.

Guck dir mal die Geschichte mit den Masken an:
https://www.tagesschau.de/.../masken-verbrennen-100.html

Die 3 Jahre alten Masken wird man in 10 Jahren noch gefahrlos nutzen können. Es ist aber so, dass ein Krankenhaus verklagt werden kann, wenn abgelaufene Materalien benutzt werden. Bei einer Privatperson hat es rechtlich gar keine Konsequenzen, denn wie ich es bei berlin-paul geschrieben habe. Besser sowas, als gar nix.

Das unverständliche daran ist die Gesetzliche Reglung. Ein Führerscheinbesitzer kann einen abgelaufenen Verbandkasten problemlos bei einen Haushaltsunfall benutzen. Es gibt keine Pflicht im Privathaushalt einen Verbandkasten zu haben. Die selbe Person darf den selben abgelaufenen Verbandkasten aber nicht im Straßenverkehr benutzen... Außer es gibt im PKW einen weiteren Verbandkasten, der noch haltbar ist...

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Zitat:

@MvM schrieb am 05. Aug. 2023 um 02:37:27 Uhr:


Das unverständliche daran ist die Gesetzliche Reglung.

Das auch noch für den privaten Haushalt zu regulieren geht doch etwas zu weit, oder?

Die Menschen dürfen auch mal selbst denken.

Aber dort geht es ja in erster Linie um einen selbst.

Beim Verbandkasten im Auto geht es in erster Linie um Dritte.

Naja, man kann die Sache auch aus einer andern Perspektive sehen.

Ich meine wie oft wird tatsächlich ein Verbandkasten zur 1. Hilfe benötigt?

Ich denke die Vorschriften stammen eben aus Zeiten, wo sicher ein Verband oder ähnliches erforderlich war.
Keine Handys, wenig vorbeifahrene Fahrzeuge usw.

Hier wird ja auch so getan, als wenn der Verbandkasten DIE lebensrettende Maßnahme schlechthin ist.
Gibt es darüber Erhebungen, wie viele Unfallopfer damit gerettet wurden?
Die meisten Unfalltoten werden wohl innere Verletzungen sein.
Äußere Verletzungen bei kleinen Unfällen, wie es bei jedem früher vorkam, gibt es doch auch fast nicht mehr.

Ich denke die allermeisten Ersthelfer sind froh dass sie Hilfe alarmieren und vielleicht gut zureden können.
Die Frage ist auch, was kann man schon als Otto normalo mit Pflaster oder Binde beim Unfallopfer tun? Vielleicht ist es eh besser die Wunde so zu lassen, damit qualifizierte Sanis oder Ärzte das machen.

In Zeiten von eCall bzw. Notruf, der nun seit Jahren verpflichtend ist, wird auch die Notfallrufkette beschleunigt.

Andere EU Länder haben auch keine mitführpflicht. Dort ist auch nicht erwiesen, dass mehr Unfalltote durch nicht vorhandene Verbandkästen entstehen.

Mal als ganz praktisches Beispiel.
Ich komme an eine Unfallstelle.
Bei dem Patienten ist der linke Arm von oben bis unten Matsch. Krankenwagen ist alarmiert.
Soll ich jetzt den Arm da so mobilisieren und mache vielleicht noch mehr "schaden"?

Ich persönlich würde den Verbandkasten wohl nie auspacken. Und wenn die Aorta durch ist, werde ich da auch nicht reinfassen (können).

BTW
Ich finde es auch unsinnig, dass das Vorhandensein des Verbandkasten im Rahmen der HU geprüft wird, genau wie Warnweste und Warndreieck.
Ist für mich loses Zubehör, und nicht Teil des Fahrzeugs.

Zitat:

@MvM schrieb am 5. August 2023 um 02:37:27 Uhr:


Die selbe Person darf den selben abgelaufenen Verbandkasten aber nicht im Straßenverkehr benutzen... Außer es gibt im PKW einen weiteren Verbandkasten, der noch haltbar ist...

In welcher Vorschrift steht eigentlich, dass ich kein abgelaufenes Material verwenden darf? Die Vorschrift sagt "Ein nicht abgelaufener Verbandkasten muss mitgeführt werden.", aber wo steht "Im Erste Hilfe Fall hat der Helfer nicht abgelaufenes Verbandmaterial zu nutzen."?

Zitat:

@CamperBoy schrieb am 5. August 2023 um 10:43:45 Uhr:



In welcher Vorschrift steht eigentlich, dass ich kein abgelaufenes Material verwenden darf?

§12 MPDG

Zitat:

Die Vorschrift sagt "Ein nicht abgelaufener Verbandkasten muss mitgeführt werden."

Welche Vorschrift genau?

Danach wird hier doch seit ungefähr 10 Seiten gesucht, und bisher gab es immer nur Verweise auf private Webseiten von Leuten, die Zeugs verkaufen wollen...

Kurze Zusammenfassung:

Es ist Pflicht einen nicht abgelaufenen Verbandskasten im Auto dabei zu haben. Daran sollte man sich halten. Helfen kann man auch mit abgelaufenem Material und sei es auch die reine Improvisation.

Beweis durch Behauptung?

Das Ministerium ist immerhin anderer Meinung...

Ich glaube, ich brauche jetzt dringend ein Pflaster...

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