Abgelaufener Verbandkasten
Ich hab Grad Mal wieder neue verbandskästen bestellt weil ich festgestellt habe das die alten abgelaufen sind.
Sind nur 9€ und im Falle einer Verwarnung nur 5€ Strafe.... Aber ich finde es ehrlich gesagt nicht mehr zeitgemäß insbesondere bei den vielen Diskussionen heutzutage über das MHD.
Bei Lebensmitteln sagt man ja auch das man in der Regel auch teils deutlich über MHD die Ware absolut einwandfrei ist und sogar noch verkauft werden darf... Anders sieht es natürlich aus beim Verbrauchsdatum aus. Ein solches hat der Verbandskasten aber nicht. Man fragt sich ja auch insbesondere bei original eingeschweißten Verbandsmaterialien was da schlecht werden soll nach 5jahren!?
Ist jemand Mal erfolgreich gegen ein verwarngeld vorgegangen?
173 Antworten
Das nicht. Aber die Lagerungsbedingungen im Auto von -15°C bis +70°C setzten den Klebstoffen der Verpackungen der sterilen Verbandsmittel schon arg zu. Gilt für die Pflaster natürlich auch. Für die erste Hilfe spielt das Verfallsdatum nicht so die Rolle (egal womit, Hauptsache geholfen). Ist halt so vorgegeben. Ein Austausch in gewissen Intervallen macht da schon Sinn. Der Preis vom Verwarngeld nimmt sich zum neuen Verbandskasten auch nicht viel.
Ja das stimmt schon. Aber nach exakt 5 jahren kann man ja nicht immer davon ausgehen das immer alles unbrauchbar ist.
Bei einem Garagenwagen zb ist er auch nicht so häufig extremer Kälte und Hitze ausgesetzt wie bei einem "Laternen-Parker "
Mit dem "Ist halt so" will ich mich nicht unbedingt zufrieden geben. Ich wäre dafür daß jeder es selbst entscheiden sollte wann so ein Kasten nicht mehr verwendbar ist. Oder alternativ der TÜV. Der kontrolliert den Kasten ja mittlerweile (Zumindest sollte er das).
Wäre ja auch eine Idee die mir dabei so kommt!
Wenn der TÜV den Verbandskasten nicht beanstandet bei der HU kann man ja eigentlich ausgehen das das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. (Beim gestrigen TÜV Termin wurde der Kasten im übrigen bei mir nicht kontrolliert ??)
Es besteht wohl weitgehend Einigkeit, dass ein "abgelaufener" Verbandkasten immer noch vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO ist (sofern er nicht aus anderen Gründen unvorschriftsmäßig ist). Ob das Bereithalten eines "abgelaufenen" Verbandkastens gegen das Medizinprodukterecht verstößt ist keine straßenverkehrsrechtliche Fragestellung.
Dementsprechend ist ein solcher Kasten auch bei der HU kein Mangel (sondern bestenfalls ein Hinweis).
Immerhin wurde ja inzwischen von der obersten Bundesbehörde geklärt, dass Verbandkästen nach der aktuellen DIN entgegen dem Wortlaut der StVZO nicht zu bemängeln sind 😁
Zitat:
@hk_do schrieb am 25. Juli 2023 um 23:40:55 Uhr:
Es besteht wohl weitgehend Einigkeit, dass ein "abgelaufener" Verbandkasten immer noch vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO ist (sofern er nicht aus anderen Gründen unvorschriftsmäßig ist). Ob das Bereithalten eines "abgelaufenen" Verbandkastens gegen das Medizinprodukterecht verstößt ist keine straßenverkehrsrechtliche Fragestellung.Dementsprechend ist ein solcher Kasten auch bei der HU kein Mangel (sondern bestenfalls ein Hinweis).
Immerhin wurde ja inzwischen von der obersten Bundesbehörde geklärt, dass Verbandkästen nach der aktuellen DIN entgegen dem Wortlaut der StVZO nicht zu bemängeln sind 😁
Laut ADAC erfüllt ein abgelaufener Verbandskasten die DIN nicht mehr und ist dann (ebenfalls laut ADAC) ein geringer Mangel.
????
https://www.adac.de/.../Ähnliche Themen
Du kannst die "schlechtgewordenen" Teile des Verbandkastens auch selbst erneuern (Pflaster, Klebeband, sterile Kompressen, Gummihandschuhe, ...) bzw. nach der aktuellen DIN Norm nachrüsten (2 Masken). Solltest es aber dokumentieren (Datum und welche Teile ausgetauscht wurden).
Wenn es für dich doch günstiger und einfacher ist, einen neuen Verbandskasten zu kaufen: Spende den alten für Erste-Hilfe-Schulungen oder verwende ihn im Haushalt, Garage, etc.
Zitat:
immer alles unbrauchbar
Es ist auch nicht alles unbrauchbar. Entsprechend gibt es Nachfüllmaterial bei dem alle kritischen Teile ausgetauscht werden. Die haben dann wiederum ein neues Ablaufdatum, dass zumindest bei mir auch immer anstandslos akzeptiert wurde.
Die Sterilität ist nach fünf Jahren nicht mehr gewährleistet und ich will mir ehrlich gesagt keine eventuell verkeimte Kompresse auf eine offene Wunde legen oder jemand anderem auflegen müssen. Ich würde abgelaufenes Verbandsmaterial höchstens noch für einen Salbenverband verwenden. Ein Nachfüllset lohnt sich preislich kaum, da fast so teuer wie ein neuer Verbandskasten und es enthält bei Normänderungen oft nicht neuen Teile.
Da geht es vornehmlich um Pflaster die nicht mehr kleben (wird vermutlich keiner desswegen sterben 🙂).
Einfach Kästen mit 20 Jahren Haltbarkeit kaufen.
Gruß Metalhead
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Haha zeig mir einen mit 20 Jahren haltbarkeit... Nach max fünf Jahren kannst ihn wegschmeißen.. oft sind es eher so dreieinhalb bis 4jahre je nachdem wie lang er genau jeweils beim Produzenten UND Großhändler UND Händler dann auf Lager liegt bis er tatsächlich beim Endverbraucher landet...
Na ja - den hier zum Beispiel:
Erzähl doch keinen Quatsch.
Erster Link der Google Suche:
https://erstehilfe-onlineshop.com/.../A1014
Ich kauf nie was anderes als 20 Jahre haltbar.
Gruß Metalhead
Alle 3- 4 Jahre einen neuen für 8.95 Euro kaufen und gut ist.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 26. Juli 2023 um 06:30:40 Uhr:
Da geht es vornehmlich um Pflaster die nicht mehr kleben (wird vermutlich keiner desswegen sterben 🙂).
Einfach Kästen mit 20 Jahren Haltbarkeit kaufen.Gruß Metalhead
und wer ein Pflaster braucht ist nicht ernsthaft verletzt 😁