Abgelaufener Verbandkasten
Ich hab Grad Mal wieder neue verbandskästen bestellt weil ich festgestellt habe das die alten abgelaufen sind.
Sind nur 9€ und im Falle einer Verwarnung nur 5€ Strafe.... Aber ich finde es ehrlich gesagt nicht mehr zeitgemäß insbesondere bei den vielen Diskussionen heutzutage über das MHD.
Bei Lebensmitteln sagt man ja auch das man in der Regel auch teils deutlich über MHD die Ware absolut einwandfrei ist und sogar noch verkauft werden darf... Anders sieht es natürlich aus beim Verbrauchsdatum aus. Ein solches hat der Verbandskasten aber nicht. Man fragt sich ja auch insbesondere bei original eingeschweißten Verbandsmaterialien was da schlecht werden soll nach 5jahren!?
Ist jemand Mal erfolgreich gegen ein verwarngeld vorgegangen?
173 Antworten
Deswegen hatte ich mich ja ausdrücklich nur auf die Anweisung bezogen.
Weil ich natürlich nicht ausschließen kann, dass der eine oder andere Prüfer im Gegensatz zur Anweisung (oder in Unkenntnis derselben) einen GM "mangelhaft weil abgelaufen" dokumentiert.
Genau wie ich nicht ausschließen kann, dass der eine oder andere Kunde den Unterschied zwischen Mangel und Hinweis übersieht.
Moin Moin !
Zitat:
Weil ich natürlich nicht ausschließen kann, dass der eine oder andere Prüfer im Gegensatz zur Anweisung (oder in Unkenntnis derselben) einen GM "mangelhaft weil abgelaufen" dokumentiert
War zumindestens bei meiner Organisation technisch gar nicht möglich.
Zitat:
Der Hersteller druckt ein Datum drauf, wie lange der Verbandkasten die Norm erfüllt.
Unsinn , die Norm kann (und wird) von heute auf morgen ständig geändert.
Zitat:
Findet man etwas bei der Google Suche nicht sagt man, dass es diese Reglung nicht gibt.
Unsinn. Wenn du wg. einer Ordnungswidrigkeit im Strassenverkehr belangt werden sollst , dann muss es zwangsläufig irgendwo im Strassenverkehrsrecht eine Verordnung geben , gegen welche du verstossen hast. Nun gibt es aber im Strassenverkehrsrecht keine solche Verordnung.
Zitat:
Ich glaube nicht dass du dir anmaßen kannst wo ich meine Informationen einhole.
Du kannst dein Blödsinn noch 1000 mal wiederholen aber wenn der Verbandkasten oder die Materialien abgelaufen sind bist du verpflichtet die Dinge auszutauschen.
Dir kann ich nur empfehlen deine Informationsquellen auszutauschen
Soso , deine Informationsquellen sind also richtiger als die originalen Gesetzes/Verordnungstexte ??
Zitat:
aber wenn der Verbandkasten oder die Materialien abgelaufen sind bist du verpflichtet die Dinge auszutauschen.
Falsch , lesen und verstehen !!!
Zitat:
Wenn du auf Quellen verweist solltest du auch so schlau sein die richtig zu lesen.
Denn dort steht geschrieben bei Ablauf austauschen
Aus deiner Quelle:
....Kfz-Verbandkästen nach neuster aber auch alter Normen-Version dürfen verwendet werden, so lange die jeweiligen Inhaltsbestandteile vorhanden und nicht abgelaufen sind.
Das bedeutet: Du darfst einen Verbandkasten trotz nicht mehr der neuesten Norm entsprechendem Inhaltes ohne Ergänzung / Austausch noch bis zum "Ablaufdatum" weiter benutzen.
hk_do hats doch auch schon ein paar mal richtig geschrieben!
Zitat:
Vorgeschrieben ist die Einhaltung entweder der Norm auf dem Stand 2014 oder auf dem Stand 1998. Ältere Kästen in älteren Fahrzeuge dürfen aber auch weiterhin älteren Normständen entsprechen.
Der Normstand 2022 (der mit den Masken und dafür weniger Verbandmaterial) wird lediglich geduldet; das allerdings inzwischen höchstoffiziell. Natürlich gibt es auch (Stand: 07/2023) keine Nachrüstvorschrift. (und ich wage mal die Prognose: mit dem Ende der Pandemie wird auch keine Nachrüstvorschrift mehr kommen!)
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 31. Juli 2023 um 11:35:57 Uhr:
Unsinn , die Norm kann (und wird) von heute auf morgen ständig geändert.
Dummfug, der Hersteller kann nur die Norm erfüllen, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringen gilt. Läuft das Datum ab erfüllt das Produkt noch nicht einmal die damals gültige Norm, beziehungsweise der Inverkehrbringen bürgt nicht mehr dafür. Also erfüllt ein abgelaufener Verbandkasten nicht mehr die geforderte Norm.
Eine Änderung der Norm dauert Monate, eher Jahre, zudem gibt es Übergangsfristen. Im Falle der 13164 etwa 12 Monate.
Aus deiner Quelle:
....Kfz-Verbandkästen nach neuster aber auch alter Normen-Version dürfen verwendet werden, so lange die jeweiligen Inhaltsbestandteile vorhanden und nicht abgelaufen sind.
Das bedeutet: Du darfst einen Verbandkasten trotz nicht mehr der neuesten Norm entsprechendem Inhaltes ohne Ergänzung / Austausch noch bis zum "Ablaufdatum" weiter benutzen.
hk_do hats doch auch schon ein paar mal richtig geschrieben!
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 31. Juli 2023 um 11:35:57 Uhr:
Zitat:
Vorgeschrieben ist die Einhaltung entweder der Norm auf dem Stand 2014 oder auf dem Stand 1998. Ältere Kästen in älteren Fahrzeuge dürfen aber auch weiterhin älteren Normständen entsprechen.
Der Normstand 2022 (der mit den Masken und dafür weniger Verbandmaterial) wird lediglich geduldet; das allerdings inzwischen höchstoffiziell. Natürlich gibt es auch (Stand: 07/2023) keine Nachrüstvorschrift. (und ich wage mal die Prognose: mit dem Ende der Pandemie wird auch keine Nachrüstvorschrift mehr kommen!)
MfG Volker
Wenn du schon ein Zitat benutzt muss du es erst richtig lesen 😕
....Kfz-Verbandkästen nach neuster aber auch alter Normen-Version dürfen verwendet werden, so lange die jeweiligen Inhaltsbestandteile vorhanden und nicht abgelaufen sind.
Nochmal für dich ....verwenden wenn N I C H T A B G E L A U F E N
Wie sagtes du so schön " lesen und verstehen "
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Und wo steht das mit dem "nicht abgelaufen" im Verkehrsrecht?
Ich meine nämlich: nirgends.
Ich bin zwar weiterhin der Meinung, dass das zum Gebrauch Bereithalten und das Benutzen von abgelaufenem Material gegen das Medizinprodukterecht Verstößt (immer noch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, dass ich da falsch liege...), aber eine Rückwirkung auf das Straßenverkehrsrecht scheint es nach herrschende Meinung nicht zu geben.
Lesen können hilft. Nach DIN 13164 steht dort. Und dort steht es betr. Ablauf.
Edit: das steht gefühlt schon drölfmal in diesem Thread 😁
Es wurde in diesem Thread allerdings noch nicht die DIN 13164 als behauptete Quelle verlinkt. Was vermutlich daran liegt, dass sie nur für Geld (legal) zu bekommen ist.
Die hier mehrfach auftauchende Formulierung "Sowohl Kfz-Verbandkästen nach neuster aber auch alter Normen-Version dürfen verwendet werden, so lange die jeweiligen Inhaltsbestandteile vorhanden und nicht abgelaufen sind." scheint mir von der Internetseite eines privaten Shop-Anbieters zu sein, der sich mit dem Namen dieser DIN schmückt. Den werde ich allerdings als Quelle nicht akzeptieren, dafür habe ich schon zu viele Erfahrungen mit solchen und ähnlichen Seiten gemacht!
In der Pressemeldung des DIN taucht eine solche Formulierung übrigens nicht auf.
Zitat:
@hk_do schrieb am 31. Juli 2023 um 17:44:44 Uhr:
Es wurde in diesem Thread allerdings noch nicht die DIN 13164 als behauptete Quelle verlinkt. Was vermutlich daran liegt, dass sie nur für Geld (legal) zu bekommen ist.
Ist kein Student hier der motiviert genug ist, mal schnell die Bibliothek aufzusuchen?
Moin Moin !
Zitat:
Wenn du schon ein Zitat benutzt muss du es erst richtig lesen 😕
....Kfz-Verbandkästen nach neuster aber auch alter Normen-Version dürfen verwendet werden, so lange die jeweiligen Inhaltsbestandteile vorhanden und nicht abgelaufen sind.
Nochmal für dich ....verwenden wenn N I C H T A B G E L A U F E N
Wie sagtes du so schön " lesen und verstehen "
Zitat:
Die hier mehrfach auftauchende Formulierung "Sowohl Kfz-Verbandkästen nach neuster aber auch alter Normen-Version dürfen verwendet werden, so lange die jeweiligen Inhaltsbestandteile vorhanden und nicht abgelaufen sind." scheint mir von der Internetseite eines privaten Shop-Anbieters zu sein, der sich mit dem Namen dieser DIN schmüc
Sehr richtig! Diese Version war mir sogar völlig unbekannt , ich kenne nur die Version , in der ausschliesslich von Verbandkästen die Rede ist , deren Inhalt nicht der jetzigen Norm entspricht und diese dürfen bis zum aufgedruckten Datum weiter verwendet werden. Von Kästen mit aktuellem Datum und vonm abgelaufenen Inhaltsbestandteilen ist da nirgends die Rede. Daher gilt :
Kästen mit aktuell gefordertem Inhalt unterliegen keinerlei "Ablaufdatum".
Kästen mit Inhalt nach alter Norm brauchen bis zum aufgedrucktem Datum weder ergänzt noch erneuert werden.
Zitat:
Und wo steht das mit dem "nicht abgelaufen" im Verkehrsrecht?
Ich meine nämlich: nirgends.
genau so ist es !
MfG Volker
Nur mal so für die Ungläubigen im Forum.
Wird man in seinem Auto ohne einen Verbandkasten angehalten, so droht dem Fahrer eine Strafe. Meist ist dies ein Verwarnungsgeld, welches von der Polizei direkt bei einer Verkehrskontrolle ausgesprochen wird. Die Höhe des Verwarngeldes beläuft sich nach dem Bußgeldkatalog auf fünf Euro. Bei mehrfachen Verstößen kann der Betrag allerdings erhöht werden. Gleiches gilt übrigens auch, wenn der Inhalt des Verbandskastens abgelaufen ist.
Beim TÜV wird ein fehlender, abgelaufener oder unvollständiger Erste-Hilfe-Kasten als Mangel bewertet.
Zitat:
@1234auditt schrieb am 03. Aug. 2023 um 10:17:56 Uhr:
Beim TÜV wird ein fehlender, **abgelaufener **oder unvollständiger Erste-Hilfe-Kasten als Mangel bewertet.
Nein.
Noch immer ist ein abgalufener Verbandkasten kein Mangel.
Zitat:
@1234auditt schrieb am 03. Aug. 2023 um 10:17:56 Uhr:
Nur mal so für die Ungläubigen im Forum.
So ist das mit dem Glauben.
Lieber wissen.
Auch wenn jemand ganz fest dran glaubt, dass es ein Mangel in der HU sei, aber bei der HU ist es nur für einen Hinweis gut und kein geringer oder gar erheblicher Mangel.
Der günstigste neue Kfz-Verbandskasten den ich finden konnte kostet 6,25 €. Die "Stromkosten" für diesen thread sind vermutlich höher ....
Der günstigste neue Kfz-Verbandskasten den ich finden konnte kostet 6,25 €. Die "Stromkosten" für diesen thread sind vermutlich höher ....
Da hast du Recht 🙂
Zitat:
@essi-cabrio90 schrieb am 30. Juli 2023 um 10:33:15 Uhr:
Die Lösung mit dem 20Jahre gültigen ist ja schonmal was... Den kannte ich tatsächlich noch nicht. Umso mehr fragt man sich warum der eine 20 Jahre steril sein soll und der andere nur 5.... Eingeschweißt ist eingeschweißt....
Weil Materalien altern. Wie schnell sie altern hängt von der Qualität der Materalien, und der Verarbeitung ab. Dabei müssen auch die Temperaturunterschiede berücksichtigt werden, die ein Verbandkasten ausgesetzt ist.