Abgasuntersuchung/ Sportauspuff/ Nachrüstkatalysator/

Yamaha YZF R 600

Folgende Angelegenheit:

Ich war letztens mit meiner r6 rj11 beim TÜV.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus dass die Abgaswerte zu hoch waren was bedeutet dass ich keine Abnahme bzw. neuen TÜV bekommen habe.
Zu Hause habe ich nochmal alles kontrolliert (mein Fehler dass ich es nicht schon davor gemacht habe) und musste feststellen dass der Vorbesitzer im originalen Krümmer den Katalysator rausgeflext hat und durch ein normales Rohr ersetzt hat. Vermutlich um Leistung/Soundqualität zu verbessern.
Zu dem kommt noch dazu dass ich auf meiner Maschine einen Sportauspuff (mivv) verbaut habe welcher jedoch zugelassen ist (ABE-Nummer vorhanden)
Im Internet habe ich mir einen vom Hersteller (mivv) originalen Nachrüstkatalysator bestellt welcher zwischen Endrohr und Endschalldämpfer verbaut wird.
Dieser hat jedoch auf Grund seines Durchmessers (50mm) nicht in das Endrohr gepasst welches ja nicht mehr original ist. Habe mir jetzt einen neuen bestellt und zwar folgenden:

https://m.louis.de/.../10027049?filter_article_number=10027140

Meine Frage ist jetzt ob jemand Erfahrung mit Nachrüstkatalysatoren dieser Art hat und ob es ausreichend ist dass die Abgaswerte eingehalten werden.
Man bedenke dass der originale Kat im Krümmer NICHT mehr vorhanden ist.

Ich könnte jetzt auch noch einen originalen gebrauchten Krümmer verbauen aber dafür gibt’s im Moment keine preiswerten Angebote.

Herzlichen Dank für Antworten aller Art.

31 Antworten

Wenn Du im Bereich Deiner und einer angrenzenden Zul.bezirk bleibst, bekommst Du das KZK auch ohne gültige HU. Ja.
So ist mein Infostand.

Kurzzeitkennzeichen ohne HU nur für Fahrten auf direktem Weg zum TÜV (o.ä.) und zurück, ggf. in dem Zusammenhang zur Werkstatt. Das sollte in diesem Fall reichen.
Abweichungen von der Strecke sind eine Ordnungswidrigkeit, also auch eher harmlos- so lange nichts passiert.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 19. Dezember 2019 um 06:12:19 Uhr:


Ohne gültige HU.

Leistung? Der Glaube stirbt zuletzt...
Zumal du ja jetzt einen Kat einbaust...

Laut Google ist ein Fahrzeugüberführung ohne gültige HU nicht mehr erlaubt.
Ich müsste mir deshalb einen Händler finden der mir ein rotes Kennzeichen „unter dem Tisch“ verleiht. Aber habe bedenken ob das überhaupt jemand macht ...

Zitat:

@sq-scotty schrieb am 19. Dezember 2019 um 07:50:50 Uhr:


Kurzzeitkennzeichen ohne HU nur für Fahrten auf direktem Weg zum TÜV (o.ä.) und zurück, ggf. in dem Zusammenhang zur Werkstatt. Das sollte in diesem Fall reichen.
Abweichungen von der Strecke sind eine Ordnungswidrigkeit, also auch eher harmlos- so lange nichts passiert.

Wo bekomme ich denn ein Kurzkennzeichen ausgeliehen ? Eins beantragen ist ja nicht möglich. Und ich habe bedenken dass es ein Händler gibt der mir einen ausleiht.

Ähnliche Themen

Bei Kurzzeitkennzeichen.

Und rote Nummern dürfen nicht mehr privat genutzt werden.

Also alles zum Anfang. Warten auf Saisonbeginn oder Anhänger/Transporter für den Weg zum Händler.

Ich würde mir alles sparen und einen Serienkrümmer einbauen. Bis April ist ja genug Zeit...

Laut Google ist Käse.
Geh raus in die reale Welt und frage die Zul.stelle.
Ich bin sicher daß es geht.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Dezember 2019 um 13:00:51 Uhr:


Laut Google ist Käse.
Geh raus in die reale Welt und frage die Zul.stelle.
Ich bin sicher daß es geht.

Okay diese Sicherheit hast du bestimmt nicht von ungefähr ;D Dankeschön ich werde es versuchen.

https://...ung-kurzzeitkennzeichen.com/...eitkennzeichen-ohne-tuev?...

Hiermal der 1.beste Link der bei Google erschien...
Nach Eingabe des folgenden Suchbegriffs:
„Kurzzeitkennzeichen ohne HU möglich?“

Gruß Thomas

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Dezember 2019 um 16:43:47 Uhr:


https://...ung-kurzzeitkennzeichen.com/...eitkennzeichen-ohne-tuev?...

Hiermal der 1.beste Link der bei Google erschien...
Nach Eingabe des folgenden Suchbegriffs:
„Kurzzeitkennzeichen ohne HU möglich?“

Gruß Thomas

Ja aber es werden dort nur Kurzkennzeichen für Auslandsfahrten angeboten. Nur innerhalb Deutschland wird nichts angeboten.

Wo hast Du denn das gelesen?

Hier steht nix davon:

„Generell ist seit den Änderungen für Kurzzeitkennzeichen ein gültiger TÜV für die Zulassung von Nöten. Das gilt allerdings nur für reine Überführungs- und Probefahrten. Hat das Auto keine bestandene Hauptuntersuchung, so dürfen Sie die Überführungsschilder sehr wohl nutzen. Folgende Szenarien für das Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV gibt es dabei.
Fahrten zur Erlangung des TÜVs
In diesem Falle erhalten Sie die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV mit einer Beschränkung, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Diese besagt, dass Sie mit den Nummernschildern lediglich zu einer Prüfstelle oder einer Werkstatt fahren dürfen, in der dann die Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Üblicherweise sind diese Fahrten auf den jeweiligen Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes beschränkt. Wurde die Hauptuntersuchung durchgeführt, gibt es wiederum zwei Möglichkeiten:
Die Hauptuntersuchung wurde bestanden: In diesem Falle erlischt die Beschränkung der Kurzzeitkennzeichen und Sie können diese für jedwede gesetzlich erlaubten Zwecke nutzen.
Die Hauptuntersuchung wurde nicht bestanden: Sie dürfen die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV nun nutzen, um das Fahrzeug reparieren zu lassen. Fahrten sind im eigenen sowie in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt. Allerdings nur, wenn während des TÜVs keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden.“

Wenn man auf das Feld Auslandsfahrten klickt, wird als Alternative Deutschland angeboten

Zitat:

@sq-scotty schrieb am 19. Dezember 2019 um 19:03:47 Uhr:


Wenn man auf das Feld Auslandsfahrten klickt, wird als Alternative Deutschland angeboten

Ja aber wenn man das auswählt und „in den Warenkorb“ tut kommt eine Fehlermeldung.

Warum klickst Du auch auf Auslandsfahrten?
Du planst doch gar keine!
Natürlich ist die Alternative Deutschland weil es eben offenbar nicht für Auslandfahrten gedacht ist...

Aber egal, das war doch bloss ein Beispiel.
Letztlich müsstest / solltest Dir halt eine EVB Nummer besorgen und zu Deiner zuständigen Zul.stelle gehen.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 19. Dezember 2019 um 18:59:42 Uhr:


Wo hast Du denn das gelesen?

Hier steht nix davon:

„Generell ist seit den Änderungen für Kurzzeitkennzeichen ein gültiger TÜV für die Zulassung von Nöten. Das gilt allerdings nur für reine Überführungs- und Probefahrten. Hat das Auto keine bestandene Hauptuntersuchung, so dürfen Sie die Überführungsschilder sehr wohl nutzen. Folgende Szenarien für das Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV gibt es dabei.
Fahrten zur Erlangung des TÜVs
In diesem Falle erhalten Sie die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV mit einer Beschränkung, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Diese besagt, dass Sie mit den Nummernschildern lediglich zu einer Prüfstelle oder einer Werkstatt fahren dürfen, in der dann die Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Üblicherweise sind diese Fahrten auf den jeweiligen Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes beschränkt. Wurde die Hauptuntersuchung durchgeführt, gibt es wiederum zwei Möglichkeiten:
Die Hauptuntersuchung wurde bestanden: In diesem Falle erlischt die Beschränkung der Kurzzeitkennzeichen und Sie können diese für jedwede gesetzlich erlaubten Zwecke nutzen.
Die Hauptuntersuchung wurde nicht bestanden: Sie dürfen die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV nun nutzen, um das Fahrzeug reparieren zu lassen. Fahrten sind im eigenen sowie in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt. Allerdings nur, wenn während des TÜVs keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden.“

Kann es sein dass sich die Gesetzeslage geändert hat ? Weil wenn ich „nur Deutschland“ auswähle und dann bestellen möchte, kommt eine Fehlermeldung.

Da bin jetzt überfragt und bevor ich hier evtl.Unsinn verzapfe, sag ich lieber:
Hol Dir telefonisch oder persönlich Auskunft aus 1.Hand von Deiner Zul.stelle.
Viel Erfolg und bitte berichte was dabei raus kam.

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