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Abgasuntersuchung beim TÜV

Audi A4 B7/8E

Hallo zusammen,
ich hatte kürzlich meinen 2,0 TDI beim Tüv zur Hauptuntersuchung. Bei der abschließenden Abgasprüfung hatte der Motor zunächst noch nicht die erfoderliche Temperatur. Der Prüfer gab Vollgas und ließ den Motor bei seiner Abregeldrehzahl 5200U/min jaulen bis die Temperatur erreicht war. Ich habe nicht auf die Uhr gesehen aber der Vorgang dauerte weit über eine Minute. Meine Anfrage bei Audi wie lange dies Prozedur dauern darf ohne dass der Motor Schaden nimmt, wurde, wie zu erwarten, nicht klar beantwortet.
Wer von euch hat ähnliche Erfahrungen gemacht und wie seid ihr damit umgegangen?

Beste Antwort im Thema

Handelt es sich bei Dir bei dem beschriebenen Fahrzeug um einen A4 B8 oder,
wie es dem Profil zu entnehmen ist um einen B7 ?

btw: wenn der Prüfer mir gesagt hätte, dass die Temperatur noch nicht passt, wäre ich mit dem Fahrzeug noch mal die sprichwörtliche Runde um den Block gefahren...
Einen vermeintlich kalten Motor so zu treten..., das sollte der TÜV Prüfer eigentlich wissen, dass man das nicht macht!

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Also ist prinzipiell noch eine Endrohrmessung möglich, bei EZ ab 2006, sofern kein Eigendiagnosewerte vorhanden sind (noch keine Readiness-Werte vorhanden, da kurz zuvor Abgasfehler gelöscht wurden)?

Nochmal für langsame, die Messgeräte bei den Prüfstationen sind nicht geeignet um aktuelle Diesel mit DPF zu messen. Die Partikel sind zu klein um erfasst zu werden.

Das ist sicher auch zutreffend. Aber wenn der Prüfer vor Ort die Endrohrmessung dennoch veranlasst und die Trübungsmessung wegen DPF natürlich bestanden wird, was hindert ihn jetzt eigentlich, die HU-Plakette zu erteilen (er muss glaube ich noch die Öltemperatur prüfen, das Abregelverhalten der Drehzahlgrenze prüfen, die freie Beschleunigung messen und die Standgasdrehzahl dokumentieren)?

Das ist eben die Frage, wie die Vorschriften bzw. Richtlinien sind. Und wenn versäumt wurde, hier was zu regeln, dann kann der Prüfer auch mit dem Prüfverfahren das Fahrzeug als bestanden prüfen.

Ich weiß, dass es immer irgendwo Lücken gibt, aber ob hier eine genaue Regelung existiert (OBD2-AU nicht möglich), weiß ich nicht.

Zitat:

@-[BF]- schrieb am 30. Januar 2017 um 17:16:05 Uhr:


Erzählt bitte nicht so einen Blödsinn das man bei einer OBDII Steckdose keine Abgasuntersuchung mehr macht. OBDII hat damit grundsätzlich erst mal gar nichts zu tun. Die ist bei Diesel ab 2004 nur einfach Pflicht. Und das fällt zufällig in die Zeit als die DPF auf den Markt kamen.

Die Prüfinstitute haben ganz einfach die Entwicklung der Diesel PKW verpennt, die sind mit ihren veralteten Messgeräten nicht in der Lage einen Diesel mit DPF zu messen. Da sie es aber notgedrungen trotzdem noch dürfen, schauen die nur nach Fehlercodes bei PKW mit DPF.
Wenn sie es bei einem Diesel ohne DPF trotzdem nicht machen ist das blanke Faulheit und dann auch streng genommen eine ungültige Prüfung.

Hallo,

das ist ja eine geile Aussage! Weil sie so komplett falsch ist. Eine Rauchgastrübungsmessung ist ab 2006 einfach nicht mehr vorgeschrieben, weil man stattessen die Eigenüberwachung der Fahrzeugsteuerung überprüft. Das macht man ja auch beim Benziner - und da ist die "Messung" ganz anders als beim Diesel. Lediglich in Ausnahmefällen (nicht alle Readienesscodes gesetzt) muss eben noch das Abgasverhalten in einer "Funktionsprüfung" (das ist keine "Wirkungsprüfung"!) gemessen werden.

Aber sicherlich sind die nur zu faul und zu geizig, um sich ordentliche Messgeräte zu kaufen. Und natürlich alles Verbrecher!

Gruß,
Skowi

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Dann erzähl mal was daran falsch ist! Das ganze geistert seit gut 7-8 Jahren auch durch die Medien. Aber sicher, alle doof nur du nicht.

Zitat:

@Nitro20 schrieb am 29. Januar 2017 um 18:53:09 Uhr:


Hallo zusammen,
ich hatte kürzlich meinen 2,0 TDI beim Tüv zur Hauptuntersuchung. Bei der abschließenden Abgasprüfung hatte der Motor zunächst noch nicht die erfoderliche Temperatur. Der Prüfer gab Vollgas und ließ den Motor bei seiner Abregeldrehzahl 5200U/min jaulen bis die Temperatur erreicht war. Ich habe nicht auf die Uhr gesehen aber der Vorgang dauerte weit über eine Minute. Meine Anfrage bei Audi wie lange dies Prozedur dauern darf ohne dass der Motor Schaden nimmt, wurde, wie zu erwarten, nicht klar beantwortet.
Wer von euch hat ähnliche Erfahrungen gemacht und wie seid ihr damit umgegangen?

Vielleicht kommen wir mal zurück zur Frage des TEs:

Ich kenne keinen Prüfer, der den Wagen am Drehzahlbegrenzer warmlaufen lässt. Soviel schneller wird der Wagen dabei nämlich auch nicht. Eher so mittlere Drehzahlen von etwa 3000/min, die bei geöffneter Motorhaube auch schon recht laut klingen.

Wie lange hält ein Motor bei Höchstdrehzahl? Wie lange trittst Du das Pedal auf einer traumhaft leeren Autobahn aufs Bodenblech? Die Zeiten nicht vollgasfester Motoren sind doch schon lange vorbei. Sonst hätten ja viele Vertreter ihren Passat ja wöchentlich zum Motortausch in der Werkstatt. Als die Diesel-Abgasuntersuchung angefangen hat, sind natürlich reihenweise alte Bauern-Diesel verreckt, die eh schon aus dem letzten Loch gepfiffen haben. Im Leerlauf kannst Du dem Motor praktisch nichts antun, was ihn killt. Risiko ist natürlich der Zahnriemen, weshalb der Prüfer auf den Wechselaufkleber im Motorraum schaut, bzw. den Halter fragt. Auch der Ölstand wird aus diesem Grund geprüft.

Gruß,
Skowi

Zitat:

@-[BF]- schrieb am 1. Februar 2017 um 23:03:37 Uhr:


Dann erzähl mal was daran falsch ist! Das ganze geistert seit gut 7-8 Jahren auch durch die Medien. Aber sicher, alle doof nur du nicht.

Wie schon geschrieben hat man ganz einfach das Prüfverfahren gewechselt. Für alle Fahrzeuge, Benziner und Diesel. Weil man mit der Zeit geht (die OBD-Buchse hat man ja schon vorher genutzt, um Fahrzeugdaten und den Fehlerspeicher auszulesen - neben der Messung), hat man ein Prüfverfahren entwickelt, dass eben auf eine Messung mit der Auspuffsonde gänzlich verzichtet.

Übrigens: Fahrzeuge mit DPF gab es ja schon vorher (z.B. von Peugeot), auch die wurde vor BJ 2006 mit der Rauchgastrübungsmethode gemessen (mit den für das Fahrzeug spezifischen Grenzwerten) - und auch die hatten nicht 0,00 als Messwert stehen.

Gruß,
Skowi

P.S. Ich schätze Deine unhöfliche Art sehr!

Wie vermutet du hast keine Ahnung... das Prüfverfahren wurde nicht geändert weil denen das mal so eben eingefallen ist. Das musste geändert werden weil keinerlei Technik verfügbar war mit der man noch irgend etwas messen konnte. Eine AU war also komplett überflüssig. Nur um der wieder irgend einen Sinn zu geben wurde als Notlösung zum einzigen gegriffen was noch möglich war, Fehlerspeicher auslesen.
Was es vorher gab weiß ich ziemlich genau, und auch wie die Messwerte davon aussehen. Ich habe selbst damals AU und ASU gemacht.

Zitat:

@-[BF]- schrieb am 2. Februar 2017 um 18:25:09 Uhr:


Wie vermutet du hast keine Ahnung...

Gut, dass das der Regierungspräsident anders gesehen hat...

Das ganze mal bitte ne Ebene freundlicher, so als nett gemeinter Hinweis....

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