Abgasskandal Klage Daimler Rückabwicklung
Hallo zusammen,
wir hören momentan viel über Abgasskandal bei unseren GLK Dieselmotoren und
ehtliche Anwälte, welche Schadenersatz und Rückabwicklung Richtung Daimler anbieten.
Nun meine Frage, hat dass jemand bei euch gemacht? Kam es zu erfolg oder ist
dies wiederum eine Gelddruckmaschine für andere.
Teilt mal eure Erfahrungen
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Moin moin,
Klage wurde wie erwartet abgewiesen. Ich gehe in Berufung. Bis dahin wissen wir auch wie der BGH zur Nutzungsgebühr steht.
Das kam vom Anwalt.
Wie Sie diesem entnehmen können, wurde die Klage leider abgewiesen. Die Begründung des Urteiles halten wir für grob falsch und raten daher, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Wenn das Gericht meint, die Beschreibung der Abschalteinrichtung(en) sei nicht zureichend gewesen, so hat der Bundesgerichtshof diese Ansicht erst kürzlich als falsch bezeichnet.
Alles Verbrecher. Oh ich bin sauer.
380 Antworten
Ich bin schön spazieren gefahren mit einer B-Klasse von denen und habe erledigt was zu erledigen war. Da war ich etwas im Vorteil.
Schönen dritten Advent morgen und Leute denkt dran immer schön gesund bleiben.
YEP: und wenn nicht, dann hier schauen ...
Michi hilft: https://www.fassstark.de/t11136f178-MITTERMEIERS-WHISKY-MONTAG.html
Balce auch: http://genuss-ist-notwehr.de/
Morgen sind wir schlauer und wissen wie der EuGH dazu steht.
https://www.boerse-online.de/.../...roht-riesige-klagewelle-1029897322
Hoffentlich bekommen sie richtig eine auf den Hut, was ich allerdings nicht glaube!
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Also ich denke schon. Das Verfahren ist übrigens von Frankreich angestrebt worden. Unsere Politik schien da nicht so interessiert dran gewesen zu sein.
@xxralfxx schrieb am 17. Dezember 2020 um 09:43:54 Uhr:
Hoffentlich bekommen sie richtig eine auf den Hut, was ich allerdings nicht glaube!
Geil. Ich denke das paßt bei. Drück dir trotzdem die Daumen
@GPStern schrieb am 17. Dezember 2020 um 10:09:28 Uhr:
Grad bestätigt... am 22.12 hab ich Urteilsverkündung hoffe das Spiel noch rein
Ich bin gespannt wie Daimler jetzt reagiert und was die nächsten Schritte sind....
Habe gerade meine Anwaltskanzlei nachgefragt, ob dieses Urteil berücksichtigt wird.
Kam gerade die Antwort zurück....
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Davon gehen wir aus. Letztendlich können wir allerdings nicht voraussehen, ob der Richter ein derart kurzfristiges Urteil berücksichtigt, er ist frei in seiner Entscheidung.
Wieder so eine schwimmi schwammi Aussage
Im Text steht aber doch eindeutig das es sich um SW handelt die beim Zulassungsverfahren den Prüfstand erkennt!
Das ist aber bei Daimler nicht gegeben...
Hier braucht es ein Urteil darüber ob die Thermofenster rechtmäsig sind und in welchem Bereich.
Das sind doch zwei Paar Schuhe....wohin wollt ihr laufen?
"Im Kern ging es um die Bewertung der Software, die erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests im Labor geprüft wird. Während der Tests läuft mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. So werden im Labor Schadstoffgrenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wird die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt ist mehr Motorleistung, aber eben auch mehr Stickoxid."
Zitat:
@GPStern schrieb am 17. Dezember 2020 um 10:40:42 Uhr:
Wieder so eine schwimmi schwammi Aussage
Die verdienen dran, entweder dein Geld oder das aller wenn die Versicherungsgebühren für Rechtsschutz wegen solcher sinnfreien Prozesse steigt.
Zitat:
@crumb1 schrieb am 17. Dezember 2020 um 18:33:46 Uhr:
Im Text steht aber doch eindeutig das es sich um SW handelt die beim Zulassungsverfahren den Prüfstand erkennt!
Das ist aber bei Daimler nicht gegeben...
Hier braucht es ein Urteil darüber ob die Thermofenster rechtmäsig sind und in welchem Bereich.
Das sind doch zwei Paar Schuhe....wohin wollt ihr laufen?
Das Urteil ist in seiner Begründung aber weiter gefasst als für den konkret entschiedenen Einzelfall:
https://www.n-tv.de/.../...s-Software-ist-illegal-article22241877.html
Zitat:
Der EuGH hatte im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Handelt es sich bei der Software um eine "Abschalteinrichtung"? Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, "um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen" oder "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Die zweite Frage war also: Fällt diese Software unter die Ausnahme?
Der EuGH bejahte die erste Frage und legte die Ausnahmeregel eng aus. Um eine solche Einrichtung zu rechtfertigen, müsse sie vor "plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden" schützen. Es gehe also um "unmittelbare Beschädigungsrisiken", die während des Fahrens zu konkreter Gefahr führen könnten. Nicht ausreichend sei die Begründung, dass Verschleiß oder Verschmutzung des Motors verhindert werde.
Die genaue Definition der Ausnahmen zum "Motorschutz" dürfte für die Branche besonders wichtig sein.
Das bedeutet in Zusammenschau mit den einschlägigen Urteilen des BGH zum selben Thema, dass Daimler nun nicht mehr:
1. schweigen kann zu den Vorwürfen, es handele sich um ein illegales Thermofenster. Der BGH hat dazu entschieden, dass nur der Hersteller die Kenntnis darüber haben kann, welche technischen Maßnahmen wirken und somit verpflichtet ist, Auskünfte dazu zu geben. Der Nichtausforschungsgrundsatz ist somit hier nicht anwendbar. Es hat bereits Urteile gegeben, weil Daimler in Prozessen dazu keine Auskünfte geben wollte.
2. Falls diese Auskünfte aber gegeben werden, würde die Auslegung des EuGH dahin gehen, dass die Begründung für ein derart weitgefasstes Thermofenster nun schon sehr gut ausfallen muss, um Bestand zu haben: Was passiert denn "plötzlich", wenn man unterhalb von 17°C den Motor mit Abgasreinigung betreibt? Ich meine, außer, dass der Wagen dann garantiert nicht mehr bei 20°C auf dem Prüfstand betrieben wird?
@meyerguru
Da gebe ich dir recht, Urteilt komplett lesen...
Handelt es sich bei der Software um eine "Abschalteinrichtung"? Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, "um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen"
https://www.br.de/.../...lationen-bei-dieselautos-von-mercedes,SJLr7aT
Rums der nächste Knall. Ein Gutachten für das Stuttgarter Gericht.
Es wird enger.
Das wäre der erste wirkliche Grund von "Sittenwidrigkeit" zu sprechen .......und der erste richtige Ansatz für Schadenersatz.
Alles andere bringt den Fahrzeughaltern nur Wertverlust und keinen Euro Entschädigung.
Das EuGH Urteil von heute hilft überhaupt nicht weiter.
Wäre aber auch echt dämlich.....von Daimler.