Abgasskandal Klage Daimler Rückabwicklung
Hallo zusammen,
wir hören momentan viel über Abgasskandal bei unseren GLK Dieselmotoren und
ehtliche Anwälte, welche Schadenersatz und Rückabwicklung Richtung Daimler anbieten.
Nun meine Frage, hat dass jemand bei euch gemacht? Kam es zu erfolg oder ist
dies wiederum eine Gelddruckmaschine für andere.
Teilt mal eure Erfahrungen
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Moin moin,
Klage wurde wie erwartet abgewiesen. Ich gehe in Berufung. Bis dahin wissen wir auch wie der BGH zur Nutzungsgebühr steht.
Das kam vom Anwalt.
Wie Sie diesem entnehmen können, wurde die Klage leider abgewiesen. Die Begründung des Urteiles halten wir für grob falsch und raten daher, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Wenn das Gericht meint, die Beschreibung der Abschalteinrichtung(en) sei nicht zureichend gewesen, so hat der Bundesgerichtshof diese Ansicht erst kürzlich als falsch bezeichnet.
Alles Verbrecher. Oh ich bin sauer.
380 Antworten
Upps ja du hast ja Recht!
@seebär: Rückendeckung ergo Einflußnahme der Regierung in ein laufendes Verfahren? Nicht dass es das nicht geben würde, aber theoretisch und in einem idealen Staat sind Jurisdiktion und Legislative getrennt. Man kann nicht nach Einflussnahme schreien, weil es einem gerade passen würde. Du kannst davon ausgehen, dass die Rufe von Daimler nach einer Einflussnahme lauter wären. Vielleicht sind sie auch erhört worden, aber meines Wissens sind nachträglich keine Gesetze geändert worden.
Hallo,
meine Klage wurde ebenso vor dem Landgericht Stuttgart abgelehnt. Hahn rät mir aber weiter in Berufung zu gehen.
Mittlerweile halte ich das fast für Abzocke seitens der Anwälte. Denn die sind die einzigen, die verdienen.
Ein Gutachten.....müßte ich dann selbst erstellen lassen. Was bringt mir irgend ein anderes erstelltes Gutachten? Es muß zu meinem Auto passen.........und dazu müßte die RV zusichern, mit mir den Weg zu gehen.
Ich werde den benz behalten und ihn fahren bis er auseinanderfällt. Is ja eigentlich ein gutes Auto. Nur halt betrügerische Erbauer......aber an die kommt man nicht dran. Das wird in deutschland kein Richter machen, ein wegweisendes Urteil geben.......
Hallo Goisemer, sehe ich genauso, zwar zahlt meine RVS die Berufung ins OLG aber ich denke nicht das dort anders entschieden wird. Ich vermute auch das hier nur Anwälte eine goldene Nase verdienen. Ich fahre auch meine Kiste und bin zufrieden. Diese Ungerechtigkeit finde ich echt mies. Kein wunder das im Freundeskreis alles zu Kia oder anderen nicht deutschen Hersteller gehen
Begründung für die Ablehnung?
Stuttgart, OLG Spezialsenat 16a, hat doch DB aufgefordert Karten auf den Tisch zu packen und sich zu erklären. Unterhalten sich LG und OLG nicht?
Google mal den Senat.
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Hallo, wir haben aktuell auch eine Klage über Hahn Rechtsanwälte laufen, es handelt sich um einen CLS 350 cdi sb.
Die Klageeinreichung war Mitte Januar, mal abwarten wann Verhandlungsbeginn ist.
Auf der Seite des Rechtsanwalts gibt es ein relativ aktuelles Urteil für genau das gleiche Modell, hoffe dass es auch bei uns durchgeht.
Was ich komisch finde, ist aber dass bei sehr vielen Urteilen 500 000km als geschätzte Laufleistung angenommen wurde (eventuell auch nur bei den V6) und die Gerichte jetzt oft nur noch von 300 000km ausgehen.
........keiner von Euch wird gewinnen bzw. von Daimler Geld einklagen. Kein Richter wird sich das an die Fahne hängen, der erste zu sein, der einen deutschen Konzern in die Knie zwingt.
Na Hauptsache die Anwaltsbranche vedient sich ein goldenes Näschen.
Beispiele vom RA habe ich genug bekommen......er konnte mir aber kein Urteil aufzeigen, welches gewonnen wurde und wo derjenige das Geld zurückbekommen hat. Alles nur Geschwurbel.....
Diese Aussage kommt einer Kapitulation gleich!
Sind wir wirklich schon so weit das Konzerne in diesem Land das sagen haben und der Rechtsstaat sich beugt?
Vielleicht ist es aber auch nur eine falsche Erwartung und MB hat nicht wirklich, wie VW , betrogen......
Zitat:
@seebaer1970 schrieb am 22. Februar 2021 um 12:56:33 Uhr:
Begründung für die Ablehnung?Stuttgart, OLG Spezialsenat 16a, hat doch DB aufgefordert Karten auf den Tisch zu packen und sich zu erklären. Unterhalten sich LG und OLG nicht?
Google mal den Senat.
Hallo Seebär,
Nein, das tun sie nicht und müssen es auch nicht tun. Erst wenn es einen höchstrichterlichen Spruch ( BGH ) gibt, werden sie sich am Riemen reißen. Warten wir den 09.03.21 ab. Entweder können wir dann grinsen oder die Daimler-Jungs lachen sich schlapp, was ich allerdings nicht glaube. Ich sehe die Angelegenheit für uns durchaus positiv. Zur Zeit gibt es allerdings noch einige LG, die sich einfach nicht die Mühe machen, tiefer in die Materie einzusteigen. Vermute, da fehlt einfach der ingeniöse Sachverstand , um das ganze juristisch verknüpfen zu können. Ich bin gerade in Stgart in den Startlöchern beim LG. Falls das in die Hose geht, marschiere ich durch. Da bin ich ganz entspannt.
Zitat:
@xxralfxx schrieb am 24. Februar 2021 um 10:30:02 Uhr:
Sind wir wirklich schon so weit das Konzerne in diesem Land das sagen haben und der Rechtsstaat sich beugt?
Frag nicht nach dem "sind wir soweit"
Frag lieber seit wann sind wir soweit!
Zitat:
@Goisemer schrieb am 24. Februar 2021 um 10:13:16 Uhr:
........keiner von Euch wird gewinnen bzw. von Daimler Geld einklagen. Kein Richter wird sich das an die Fahne hängen, der erste zu sein, der einen deutschen Konzern in die Knie zwingt.
Na Hauptsache die Anwaltsbranche vedient sich ein goldenes Näschen.
Beispiele vom RA habe ich genug bekommen......er konnte mir aber kein Urteil aufzeigen, welches gewonnen wurde und wo derjenige das Geld zurückbekommen hat. Alles nur Geschwurbel.....
Alles nur Geschwurbel...?
Unser GLK wurde im Januar dem Händler auf den Parkplatz gestellt, Urteil gewonnen, Kaufpreis weniger Nutzung (Kilometer)
Sehr hilfreich war das Urteil des OLG Naumburg aus dem Jahr 2020 zum GLK 220 CDI 4matic.
Bei mir dauert das seit September 2019! Mehrmals angerufen, man sagte mir öfters nur „ wir warten auf das Urteil“
Habe trotzdem mein c220d Bj 2018 verkauft. Ich warte ab ob ich überhaupt Schadenersatz bekomme.
.....ein 220er ist kein 350er........anderer Motortyp. Ergo andere Verhandlungsbedingungen.
Nachdem ich mittlerweile ungefragt die Zusage von der RV bekommen habe (RA hat einfach ohne mein Wissen angefragt).......solls halt den Weg gehen. Habe ausdrücklich darauf verwiesen, daß ich kein Gutachten zahlen werde.
Mal schauen was der RV draus macht.........
Ja Geschwurbel........wenn Du einer der wenigen glücklichen bist, dann Glückwunsch. Mußtest Du eine Vereinbarung zum Stillschweigen unterschreiben? Oder war davon nie die rede....?