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ABE oder Gutachten für BBS RM 012 ET 33

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 30. August 2012 um 21:31

Hallo,

ich möchte mich kurz vorstellen, denn ich bin ein Frischling hier bei Euch...-))

Ich habe den Umbau meines 1982 Golf 1 Cabrio abgeschlossen und die komplette Technik von einem 1992 Golf Cabrio Sportline implantiert. Das Ganze hat auch gut geklappt, fast (!) alles durch den TÜV gegangen und eingetragen. Da mein Auto jetzt die 30 Jahre erreicht hat, möchte ich es mit einer H-Zulassung fahren. Geht auch laut Prüfer, ist ja die gleiche ABE Familie.

So, nun kommt der Haken. Ich habe die Felge BBS RM 012 ET 33 montiert. Nach meinem Wissen soll es die Felge auf dem Golf Typ 155 auch gegeben haben.

Die Jungs von der GTÜ finden aber jetzt kein Gutachten, bzw. keine ABE für die Felge.

Ich habe hier schon ausgiebig gestöbert, aber in der Suchmaschine keinen Link gefunden, der funkioniert oder auf die ABE hinweist.

Falls einer von Euch mir Hinweise geben kann, oder Anlaufstellen kennt, die helfen, wäre das prima.

Ich möchte das Auto gerne nächste Woche zulassen, da wir damit in den Urlaub fahren wollen.

Schnelle Hilfe wäre echt toll.

Danke und Gruß Maggus

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20 Antworten

Nun macht mal keinen Stress!

Himeno du hast recht. An die einteilige BBS Felge habe ich nicht gedacht.

Dann hörts aber wirklich auf...

...glaube ich.:D

wenn es die rm 012 ist, dann müsste doch eine teilenummer drauf sein

Ich habe die beim Tüv an meinem Golf 1 eintragen lassen. Gutachten brauchte ich nicht. Die haben in Ihrer Datenbank gesucht und dann die Felgen eingetragen. Ich meine mich erinnern zu können, das die ein Gutachten für den Golf 2 gefunden haben und dann aufgrund des geringeren Gewichtes die auch für den Golf 1 für in ordnung befunden haben. Ist das Cabrio wesentlich schwerer ?

 

Ich meine, das ich das Gutachten sogar zu Hause habe. Ich weiss nur nicht, ob ausser Golf 2 noch andere Fahrzeuge da drin stehen. Wenn ich dran denke, schaue ich heute Abend mal nach.

Ich hatte die Golf 2 Edition One RM BBS damals auf meinem Cabrio (112PS, Bj. 1985), mit 195/50/15er Reifen, vorne mussten allerdings 5mm Spurplatten pro Seite drauf, weil das H&R Gewinde FW das Rad berührte.

 

Mein VW-Teilehändler druckte mir kostenlos sämtliche VW-Sonderräder aus, die auf dem Golf 1 und 2 möglich waren. Das reichte für meine Eintragung. Vielleicht hilft dir, ganz banal, ein anderer TÜV mehr? Diese Felgen haben übrigens eine VW-Teilenummern, weil sie exklusiv für den 2er GTI/G60 gebaut wurden.

 

Auf dem Kadett E GSI Champion gab es sie auch, allerdings mit einer größeren ET (43 glaube ich).

 

Ich weiß aber nicht, ob dieser VW-Ausdruck dir beim H-Kennzeichen hilft, denn die Felge gab es nicht vor 30 Jahren. Und da schauen die Prüfer schon genauer hin. Die Zubehörteile wie Spoiler und Felgen müssen auch in der Bauzeit des H-Kennzeichen gewünschten KFZ angeboten worden sein.

 

Noch was: es gibt diese BBS RM in den dollsten Größen, bis 9x15ET03 etc. Ich wäre da vorsichtig, weil die meisten so nicht gebaut wurden, sondern umgeschüsselt sind.

 

Versuche es mal mit viel Höflichkeit beim TÜV Rheinland, die solten dir die Unterlagen der VW-RM raussuchen.

Also bevor wir jetzt noch mehr Spekulation und gesundes Halbwissen verbreiten, bleiben wir mal bei den Fakten:

Ich habe das Teilegutachten von BBS zur Rm 012 vor mir liegen (es gab nämlich eins). 6,5 x15 ET33 ist die einzige Bauart die es gegeben hat für VW.

"Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen verbaut werden: Fahrzeughersteller / -schlüssel: VW/0600, VW/0603"

Unter "Golf" finden sich die Modelle "1E, 1E/1EX0, 19E, 19E-299 und dann alle Spielarten des III Golf 1HXO usw......

Vielleicht interessant - original waren nur 205/45R15, 215/40R15 oder 225/40R15 für den Golf zugelassen.... für einige ander VW-Modelle auch 195/50R15 und 195/45R15

Zitat:

Original geschrieben von Cabrioracer-Tr

Ich weiß aber nicht, ob dieser VW-Ausdruck dir beim H-Kennzeichen hilft, denn die Felge gab es nicht vor 30 Jahren. Und da schauen die Prüfer schon genauer hin. Die Zubehörteile wie Spoiler und Felgen müssen auch in der Bauzeit des H-Kennzeichen gewünschten KFZ angeboten worden sein.

quark!

der ANBAU des zubehörs musste zum zeitpunkt der erstzulassung (die ausnahme mit den rennwagen lassen wir mal weg für die auch mitwisser) ODER 10 jahre später möglich gewesen sein! auf einem 82er golf sind felgen die es 1992 zu kaufen gegeben hätte absolut h fähig.

quelle: die neue oldtimerverordnung vom november 2011.

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