ABE für Diamant Kühlergrill?

Mercedes C-Klasse W204

Hallo Leute,

Bin Neu hier und wollte mal fragen.
Hab ein C180 Limo Baujahr 2009 (W204) Avantgarde und wollte den Kühlergrill tauschen gegen ein Diamant Kühlergrill passend für W204.

Nun wollte ich fragen ob man evtl. später Probleme haben könnte bei TÜV oder einer Polizei Kontrolle?

Die Passform ist exakt die selbe wie jetzt und halt nur "Diamanten" im Black Finish.

So sieht das Ding aus.
35 Antworten

Zitat:

@Nekrobiose schrieb am 24. März 2023 um 15:42:40 Uhr:


Niemanden in unserem Sonnensystem JUCKT dein Grill den du vorne drin hast!

Ja, denkst du vllt man ihr lauft alle so an der Realität vorbei! Du verstehst schon, dass Versicherungen ein Geschäftsmodell sind mit einem Unternehmen dahinter die Profit machen wollen! Bei der absoluten Kleinigkeit wollen die schon probieren irgendwie nicht zahlen zu müssen

Dann müssen Sie erstmal eine Kausalität zwischen Grill und Unfall herstellen.

Zitat:

@Nekrobiose schrieb am 24. März 2023 um 16:05:33 Uhr:


Dann müssen Sie erstmal eine Kausalität zwischen Grill und Unfall herstellen.

Nein eben nicht unbedingt! Denn erloschene Betriebserlaubnis ist erloschene Betriebserlaubnis. Wenn du nicht zugelassene Bremsen und Felgen an deinem Auto hast, du an der Ampel stehst und die kracht einer hinten rein (du hast 0% Schuld) kannst du auch schon Probleme kriegen wegen der fehlenden Betriebserlaubnis durch die nicht eingetragenen Bremsen und Felgen. Ist natürlich maximal hohl, aber naja.

Ich habe irgendwo auf dem Rechner einen ganz eindeutige Stellungnahme seitens TÜV dazu, ich suche die bei Gelegenheit mal raus. Tatsache ist (leider), mein Vorredner hat Recht. Bei Anbauteilen jeglicher Art ohne gültiges Prüfzeugnis (das kann eine ABE sein, ein Teil, welches der Homologation unterlag, ein Teilegutachtung, die E-Kennung, eine Freigabebescheinigung des Fz Herstellers etc) erlischt die Betriebserlaubnis. Zulassungsrecht und Versicherungsrecht muss man (im Falle eines Unfalls) getrennt betrachten.

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Ja such das bitte mal raus - es gibt nämlich eine schier unglaubliche Anzahl an Teilen welche überhaupt nicht der Zulassung des Kraftfahrzeugherstellers unterliegen.

Ich denke da mal an Nachbau Kotflügel einschweißbleche für Schweller Radläufe und so weiter.

Fahrwerk Bremsen usw - Da gibt es keinerlei Diskussion!

Zitat:

@Mr.Wolfman schrieb am 24. März 2023 um 20:21:38 Uhr:


Ja such das bitte mal raus - es gibt nämlich eine schier unglaubliche Anzahl an Teilen welche überhaupt nicht der Zulassung des Kraftfahrzeugherstellers unterliegen.

Ich denke da mal an Nachbau Kotflügel einschweißbleche für Schweller Radläufe und so weiter.

Fahrwerk Bremsen usw - Da gibt es keinerlei Diskussion!

Kotflügel Sicher auch, sonst kommen die ersten doch auf die Ideen Kotflügel mit seitlich rausstehenden Flaps zu machen, die beim knappen vorbeifahren oder ausweichen an einem Fußgänger einmal schön durch schneiden.
Ich wollte mir an mein Auto Seitenschweller machen und selbst da unten brauchst du ganz klar eine Eintragung.

Zitat:

@Tobias1001 schrieb am 24. März 2023 um 11:01:44 Uhr:


ist dann sowieso meistens qualitativer Sondermüll, wenn sich der Hersteller nicht mal die Mühe für die Legalität seines Artikels gemacht hat…

Da geht es nicht um die Mühe, sondern um die Rentabilität. Mit ABE wäre das Teil um ein Vielfaches teurer, und der Markt für den verkauf mit ABE ist begrenzt - in Asien interessiert das keine Wutz. Weshalb also für ein paar Grills hierzulande die Prüfkosten aufbringen (und uU auch noch die Materialien oder die Struktur ändern müssen)? Die paar verkauften hier nimmt man mit, und denen ists egal ob wir hier in EU damit legal herum fahren können.

Man kann es auch übertreiben. Ihr lasst auch noch die Farbe eintragen wenn er mal unlackiert werden würde.

Also ich hab den Grill seid 4 Monaten und bis jetzt keine Probleme mit abe oder Polizei die achten mehr auf Auspuff

Zitat:

@EliseS1 schrieb am 28. März 2023 um 14:30:58 Uhr:


Man kann es auch übertreiben. Ihr lasst auch noch die Farbe eintragen wenn er mal unlackiert werden würde.

Das muss man tatsächlich auch machen, nicht direkt aber da gibt es glaube ich eine Frist xd

Oh mein Gott, Wahnsinn
Ich kenne wirklich viele umlakierte bzw folierte Autos die dann alle ohne Betriebgenehmigung fahren. Kann ich die jetzt alle anzeigen?

Zitat:

@EliseS1 schrieb am 28. März 2023 um 18:01:53 Uhr:


Oh mein Gott, Wahnsinn
Ich kenne wirklich viele umlakierte bzw folierte Autos die dann alle ohne Betriebgenehmigung fahren. Kann ich die jetzt alle anzeigen?

Bei Folierungen ist es meines Wissens nach tatsächlichen nicht direkt Pflicht es in die Papiere einzutragen, da sich die tatsächliche Farbe des Autos (der Lack) nicht geändert hat.

Ohne Worte, sag ich da nur.
Da fällt einem einfach nix mehr zu ein.

Diese Weisheiten gerne weiterhin im A3 Forum verbreiten, aber erspar uns hier bitte diese völlig überzogenen Predigten, es wird wirklich etwas zu lächerlich…

Wer sein Auto neu lackieren lässt oder mit Folie beklebt, muss die Änderung der Farbe erst in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, wenn der Wagen umgemeldet wird oder andere Änderungen in die Papiere eingetragen werden müssen. Das schreibt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vor.

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