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Abbiegen Nötigung Fußgänger

Themenstarteram 25. April 2020 um 18:56

Hallo liebe Kollegen,

 

habe folgenden Sachverhalt heute erlebt;

 

Bin mit dem Auto nach rechts abgebogen, Fußgänger gingen ebensfalls auf der Seite wolang ich abbog über die Straße, als ich vorbeigefahren bin war noch ein Fußgänger der nicht über die Ampel war und hat mir dann als ich vor ihm abbog mit der Hand gegen mein Außenspiegel geschlagen. Mein Außenspiegel klappte daraufhin zu.

 

Der Herr wollte daraufhin weiterlaufen, als ob nichts wäre. Bin daraufhin ausgestiegen und habe die Person gebeten stehen zu bleiben. Daraufhin Polizei kontaktiert.

Am Außenspiegel war optisch kein Schaden, ob es inneren Schaden an der Technick gibts wird noch festgestellt.

 

Der Herr hat daraufhin eine Anzeige wegen versuchten Schaden o.Ä. erhalten lt. Polizei.

 

Was mich daraufhin wunderte ist, dass der Herr dann eine Anzeige wg. Nötigung (Angeblich habe ich ihn fast überfahren beim Abbiegen) gemacht hat.

 

Hatte glücklicherweiße eine Zeugin, die den Zeugen entkräften konnte.

 

Meine Frage, da ich bereits 16Monate einen Führerscheinentzug hatte, ob ich nun Folgen bzgl. meines Führerscheins haben muss?

 

Der Polizist meinte es werden wahrscheinlich beide Verfahren eingestellt, allerdings entscheiden ja nicht die..

 

Wie schätzt ihr die Situation? Habe ja auch selber die Polizei gerufen, da ich Anzeige erstatten wollte.

Geht sofort eine Meldung an die Führerscheinstelle?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Alex

Beste Antwort im Thema

Also wenn ich die Sache richtig verstehe hast du Scheiße gebaut und einen Fußgänger fast umgefahren obwohl er Vorrang hatte.

Richtig ?

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Themenstarteram 25. April 2020 um 19:32

Wenn ich allerdings schon beim Abbiegevorgang bin und fast schon drüben und er schlägt gegen mein Außenspiegel?

Außerdm steht nicht sicher ob er bei grün rübergelaufen ist, da ich abgewartet habe bis alle drüben sind. Er kam von ganz hinten, also gehe ich davon aus dass er bei Rot rüber wollte. Die Zeugin hielt noch mit dem Auto an der Ampel, also gehe ich von rot aus.

 

Davon abgesehen, ist soetwas nicht eine OW oder öhnliches?

Das wird das Forum hier sowieso nicht klären können. Keiner von uns war dabei, und juristische Hilfe, welche du eventuell benötigst, gibt es hier auch nicht.

Themenstarteram 25. April 2020 um 19:35

Mir wäre nur eure Meinung bzw. besser Erfahrung wichtig, ob man solch eine Kleinigkeit so riesig macht, dass es bis zum Gericht oder Führerscheinstelle geht? Grundsätzlich ist ja Aussage gegen Aussage und habe noch eine Zeugin.

Gut, oben meintest du ja noch, er hätte "Rot" gehabt.

Doch, das kann durchaus so sein. Wenn du mit dem Aussenspiegel irgendwo hängenbleibst, klappt er je nach Fahrtrichtung nach vorn oder hinten weg. Das soll auch so sein, sonst wäre bei jedem Kontakt schnell die Halterung kaputt.

Jedenfalls mußt du dich vor dem Abbiegen vergewissern, dass kein Fußgänger und ggf. Radfahrer mehr die Straße quert. Das hast du ja nicht gemacht. Also zumindest das kann man dir zweifelsfrei zur Last legen (so wie ich den Sachverhalt verstehe jedenfalls). Dass der Fußgänger natürlich sagt "Ja, blöd gestolpert weil ich zurückspringen mußte, da hat er mich mit dem Aussenspiegel erwischt" und nicht "Ja da war ich sauer und hab ihm gegen den Spiegel gehauen" ist doch klar.

Deswegen, sei froh, wenn da nichts mehr kommt. Denn vor gericht würdest du nach meiner Einschätzung deutlich schlechter dastehen als er. Das ergibt sich schon daraus, dass er den Spiegel erwischen konnte. Normalerweise kommen sich Fußgänge rund Autos beim Abbiegen nicht so nah.

Zitat:

@Alex1357 schrieb am 25. April 2020 um 21:32:40 Uhr:

Wenn ich allerdings schon beim Abbiegevorgang bin und fast schon drüben und er schlägt gegen mein Außenspiegel?

Außerdm steht nicht sicher ob er bei grün rübergelaufen ist, da ich abgewartet habe bis alle drüben sind. Er kam von ganz hinten, also gehe ich davon aus dass er bei Rot rüber wollte. Die Zeugin hielt noch mit dem Auto an der Ampel, also gehe ich von rot aus.

Davon abgesehen, ist soetwas nicht eine OW oder öhnliches?

Wenn du durch deine Zeugin oder anderweitig überzeugend glaubhaft machen kannst, dass er bei "Rot" die Straße querte, dann hast du natürlich gleich bessere Karten. Aber selbst das entbindet dich nicht von der Sorgfaltspflicht, sprich du mußt dich vergewissern, dass kein Fußgänger mehr die Straße quert. Und wenn einer doch bei "Rot" quert, kannst du zwar hupen oder ins Lenkrad beißen, aber darfst nicht einfahc Gas geben.

Themenstarteram 25. April 2020 um 19:46

Geht direkt an die Führerscheinbehörde eine Meldung? Oder kommt erst ein Ermittlungsverfahren usw. und je nach Urteil dann Meldung? Weil derzeit ist nichts rechtskräftig o.Ä. und er hat keine Zeugen

Logischerweise kommt da erst einmal ein Ermittlungsverfahren. Schließlich benötigt die Fahrerlaubnisbehörde gesicherte Erkenntnisse.

Wieso? Ich denke, die Frau im Auto an der Ampel hinter dir hat alles gesehen? Dann gibt es doch zumindest eine Zeugin. Es gibt sowieso nicht "meine" und "deine" Zeugen. Es gibt nur Zeugen und die haben den Sachverhalt so zu schildern, wie sie ihn wahrgenommen haben.

Ich würde aus meinem laienhaften Verständnis heraus sagen, da geht zur Zeit nichts an irgendeine Stelle. Zur Zeit hast du zwar eine Anzeige am Hals, aber es gilt ja bis zur Verurteilung eine Unschuldsvermutung. Also defacto hast du dir nichts zu schulden kommen lassen und es ist auch kein Vergehen, das mit deinem vorherigen Entzug der Fahrerlaubnis in Verbindung steht. Aber da können andere sicher detaillierter Auskunft geben.

Egal ob der Fußgänger grün hatte oder rot.

Von einem Auto geht eine höhere Betriebsgefahr aus und somit hätte der Fußgänger selbst bei Rot "Vorrang" gehabt.

Der Fußgänger wird sich den Vorteil verschaffen, daß Du ihn mit dem Außenspiegel gestreift hat.

Egal ob das eine Zeugin gesehen hat... Du mußt beim Abbiegen darauf achten, ob kein Radfahrer oder Fußgänger auf die Straße laufen.

Bei der Vorgeschichte mit der Alkoholfahrt wird es sicher schlecht um Dich stehen... völlig egal ob grün, rot oder Zeugin.

Grundsätzlich kann man sagen, wenn man als Autofahrer an einer Fußgängerampel oder einem Zebrastreifen einen irgendwie gearteten Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder Radfahrer hat, hat man als Autofahrer immer die schlechteren Karten, wenn sich der andere nicht gerade in suizidaler Absicht vor dein Auto geworfen hat.

Deshalb kann man dir nur raten, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dass du kleine Brötchen backst. Du hast ihn beim Abbiegen übersehen, es tut dir leid. Und nicht "Der Idiot ist bei Rot gerannt und hat dann noch gegen meinen Spiegel gehauen".

Wenn die Fußgänger rot haben, darf man sich auch drauf verlassen das die nicht über die Straße gehen.

Themenstarteram 25. April 2020 um 20:14

Die Zeugin hat ja gesehen wie er gegengeschlagen hat, und wenn ich genau abbiege und er läuft über die Ampel schlägt

vorsätzlich gegen den Spiegel ? Bin ja auch langsam über die Kreuzung sonst hötte er nicht die Chance gegenzuschlagen. War auch bereits mit dem ganzen Fahrzeug drüben und genau als ich dann gerade aus weiterfuhren wollte schlug er dagegen.

Zitat:

@Alex1357 schrieb am 25. April 2020 um 22:14:18 Uhr:

Die Zeugin hat ja gesehen wie er gegengeschlagen hat, und wenn ich genau abbiege und er läuft über die Ampel schlägt

vorsätzlich gegen den Spiegel ? Bin ja auch langsam über die Kreuzung sonst hötte er nicht die Chance gegenzuschlagen. War auch bereits mit dem ganzen Fahrzeug drüben und genau als ich dann gerade aus weiterfuhren wollte schlug er dagegen.

Dann kannst du dich doch entspannt zurücklehnen. Wenn es so war und die Zeugin sich bei einer evtl. Gerichtsverhandlung in ein paar Monaten auch noch so erinnert, ist doch alles gut.

Themenstarteram 25. April 2020 um 20:31

Ich frage mich, ob sowas überhaupt im Gericht landet.

 

Klar, mein gewissen ist halt leider obwohl ich lt. Tendenz im Recht bin etwas angespannt Aufgrund der Vorgeschichten.

Du hast eine Anzeige gestellt und jemand hat dich angezeigt. Natürlich landet das bei der Staatsanwaltschaft. Wo denn sonst? Sollen die Polizisten entscheiden, wie das verfahren weitergeht?

Dann kommt halt drauf an, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt (z.B. mangels öffentlichem Interesses) oder es für sinnvoll erachtet, es weiter zu betreiben.

Aber gerade las ich, dass in Berlin Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahren drezeit ausgesetzt werden, da man Corona nicht in Gefängnisse einschleppen will. Und die Staatsanwaltschaft ist bis auf 5% der Beschäftigten derzeit nach Hause geschickt worden. Also im Moment scheint die Lage gut dafür, dass da nichts weiter kommt.

Bei einer evtl. anstehenden Verhandlung darf deine Vorgeschichte m.E. keine Rolle spielen. Du hast dafür eine Strafe bekommen und das Vergehen ist somit getilgt. Die Führerscheinstelle kann allerdings, wenn sie Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines KFZ hat, eine med.-psy. Untersuchung (im Volksmund Idiotentest genannt) anordnen.

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