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Anzeige (Nötigung & Verkehrsgefährdung)

Themenstarteram 11. August 2013 um 15:20

Hi Leute,

gestern hatte ich eine Vorladung des örtlichen Polizeipräsidiums im Briefkasten, in dem steht, dass mir folgende Taten vorgeworfen werden:

§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs und § 240 StGB: Nötigung im Straßenverkehr.

An die Situation kann ich mich noch recht gut erinnern:

Ich fuhr auf die BAB auf (Auffahrt liegt hinter einer Kurve auf der BAB) und beschleunigte auf Reisegeschwindigkeit (140 km/h). Nach rund 1 Kilometer fuhr ich auf einen LKW auf und wechselte, nach Spiegel- und Schulterblick die Fahrbahn, um den LKW zu überholen. Leider übersah ich hierbei ein ankommendes Fahrzeug, dass auch direkt mit der Lichthupe auf sich aufmerksam machte - soweit, sogut; leider konnte ich nicht wieder nach rechts wechseln, da ich bereits auf Höhe des LKW war - ich beendete also den Überholvorgang, als ich ein Blitzen von Hinten sah - der Typ zückte sein iPhone (dieser Apfel ist unverkennbar) und machte ein Foto.

Als er dann, endlich, an mir vorbeifuhr, machte er erneut ein Bild - auf dem ich ihn grüßte (wirklich nur winken...).

Blöd gelaufen, ist nun aber so. Morgen ruf ich beim Anwalt an. Trotzdem würde ich mich über Einschätzungen freuen (ohne Rechtsberatung, natürlich), ob die beiden Straftatbestände erfüllt sind? Ich denke nicht...

Grüße,

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von besterwosgibt

Zitat:

Original geschrieben von Hanebuechen

 

Klar, eine Strafanzeige ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Versuche trotzdem, dich von solchen Pansen nicht aus der Ruhe bringen zu lassen.

Das eh nicht, dafür hab ich ja den Anwalt kontaktiert heute morgen. Der fordert nun Akteneinsicht und dann geht die Sache ihren Lauf...

Traurig, aber wahrscheinlich mal wieder der einzig gangbare Weg. Nun verdienen Anwälte daran und ggf. müssen sich sogar Gerichte damit beschäftigen.

 

Und warum das ganze ?

 

Unterstellen wir mal, daß die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt, dann ist der TE nicht vorsätzlich aber doch ausgeschert, wo man besser auf der rechten Spur geblieben wäre. Auf der Überholspur rauscht jemand heran und kann den Fehler des anderen noch rechtzeitig erkennen. Vielleicht war's auch knapp, wer weiß. Ist eben passiert. Betätigt die Lichthupe, ärgert sich. So weit, so gut /schlecht.

 

Aber was dann folgt, ist der alltägliche Wahn- und Schwachsinn speziell auf Deutschlands Straßen, nämlich Kamera und Anzeige. Was soll das :rolleyes: ?

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am 11. August 2013 um 15:42

Hi,

grundsätzlich kann ich nichts erkennen...ist ja nicht ungewöhnliches passiert.

Diese Situationen gibt es ja öfters und sollten nicht zu derartigen Auswüchsen führen und direkt eine Anzeige erwirken.

Hoffe dem anderen Fahrer ist auch klar das er verbotenerweiße sein Handy während der Fahrt genutzt hat. ;);)

Anwalt kontaktieren und Situation schildern ist in solchen Situationen erst mal das Beste.

Er wird dir dann auch sagen wie du weiter reagieren sollst.

Kannst uns ja mal auf dem laufenden halten.

Grüße

Splash

am 11. August 2013 um 15:50

Ich würd ihm noch eine wegen dem handy reinwürgen.

Damit aber aufpassen, dass der Anzeigewütige nicht noch einen Zeugen aus dem Hut zaubert, falls er damals alleine unterwegs war.

Dein Anwalt wird das sicher so hinbekommen, dass er zuerst angibt, alleine im Auto gewesen zu sein, bevor man ihn auf SEIN Fehlverhalten anspricht ;)

Themenstarteram 11. August 2013 um 15:51

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

grundsätzlich kann ich nichts erkennen...ist ja nicht ungewöhnliches passiert.

Diese Situationen gibt es ja öfters und sollten nicht zu derartigen Auswüchsen führen und direkt eine Anzeige erwirken.

Er hat mich, als ich dann vor ihm geblieben bin, sogar noch mit der Lichthupe genötigt (Stroboskop :D). Da ich aber nicht so kleinkariert bin, habe ich nicht mal über eine Anzeige nachgedacht...

Naja, Denunzianten gibt es überall. Morgen ruf ich mal den Anwalt an und mit der Polizei werde ich, natürlich, nicht sprechen. ;) Mal sehen, was andere meinen!

Zum Zeugen: er hat vom Fahrersitz fotografiert, da ist zu sehen, dass dort niemand sitzt. Sollte sich also damit schon geklärt haben, denke ich. Der Anwalt wird's richten. :)

Edit: was mir noch aufgefallen ist - die BAB stimmt zwar (BAB 63), allerdings sonst weder Uhrzeit (da war ich bereits im Büro), noch genauerer Ort (komplett falsche Anschlussstelle). Da wird der Anwalt wohl auch mal drüber gucken...

Zitat:

Original geschrieben von besterwosgibt

Hi Leute,

gestern hatte ich eine Vorladung des örtlichen Polizeipräsidiums im Briefkasten, in dem steht, dass mir folgende Taten vorgeworfen werden:

§ 315c StGB: Gefährdung des Straßenverkehrs und § 240 StGB: Nötigung im Straßenverkehr.

An die Situation kann ich mich noch recht gut erinnern:

Ich fuhr auf die BAB auf (Auffahrt liegt hinter einer Kurve auf der BAB) und beschleunigte auf Reisegeschwindigkeit (140 km/h). Nach rund 1 Kilometer fuhr ich auf einen LKW auf und wechselte, nach Spiegel- und Schulterblick die Fahrbahn, um den LKW zu überholen. Leider übersah ich hierbei ein ankommendes Fahrzeug, dass auch direkt mit der Lichthupe auf sich aufmerksam machte - soweit, sogut; leider konnte ich nicht wieder nach rechts wechseln, da ich bereits auf Höhe des LKW war - ich beendete also den Überholvorgang, als ich ein Blitzen von Hinten sah - der Typ zückte sein iPhone (dieser Apfel ist unverkennbar) und machte ein Foto.

Wenn's ein iPhone war, dürfte der gegen das Handyverbot am Steuer eines Fahrzeugs verstoßen haben (wenn er doof war, wird das die Polizei bei der Aufnahme der Anzeige gemerkt haben). Wenn's ein iPod Touch war (sieht praktisch gleich aus und kann bis auf das Mobilfunk-Modul das gleiche), dann eben nicht.

Zitat:

Als er dann, endlich, an mir vorbeifuhr, machte er erneut ein Bild - auf dem ich ihn grüßte (wirklich nur winken...).

Blöd gelaufen, ist nun aber so. Morgen ruf ich beim Anwalt an. Trotzdem würde ich mich über Einschätzungen freuen (ohne Rechtsberatung, natürlich), ob die beiden Straftatbestände erfüllt sind? Ich denke nicht...

War er wenigstens durch deinen Blinker vorgewarnt?

Aber wenn du schon über der Richtgeschwindigkeit warst und er wohl noch deutlich schneller war, wäre er dann vermutlich sonst mit sehr ordentlichem Geschwindigkeitsunterschied am LKW vorbeigeballert, was man ihm eher negativ anrechnen kann.

Außerdem solltest du mal den Thread mit den Autokameras besuchen. Bilder machen im Straßenverkehr ist nicht unter allen Umständen erlaubt.

IANAL: Das was ich bisher zu dem Thema mitbekommen habe verstehe ich so, dass man dir die Nötigungsabsicht beweisen muss, also nicht alles ist zwangsläufigauch eine Nötigung. D.h. vor allem wenn du nach dem links rüberziehen gebremst hast, wird's wohl schwierig. Aber wenn du a) den LKW zügig überholt hast (also kein Elefantenrennen oder gar parallel fahren) und b) nach dem LKW zügig wieder rüber bist und nicht auf LSP gemacht hast, vermute ich, dass dir das positiv angerechnet wird.

Auch deine Vorgeschichte bzgl. solcher Sachen wird wohl eine Rolle spielen.

Also bevor du da irgendwie Kontakt mit den Behörden aufnimmst, auf jeden Fall vorher einen Anwalt konsultieren, aber das hast du ja eh vor. Die Gefahr, sich selbst tief in die Scheiße reinzureiten ist sehr hoch.

notting

am 11. August 2013 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

grundsätzlich kann ich nichts erkennen...ist ja nicht ungewöhnliches passiert.

Du kennst ja auch nur eine Seite der Geschichte ;)

Naturgemäß fällt diese immer etwas mehr Pro-TE aus.

Themenstarteram 11. August 2013 um 16:03

Naja, es hat sich tatsächlich genau so zugetragen. Ich bin bei sowas ehrlich, sehe ja auch ein, dass ich einen Fehler begangen habe - lediglich eine Nötigung / Straßenverkehrsgefährdung lässt sich nicht wirklich erkennen imho. ;)

Zitat:

Original geschrieben von besterwosgibt

Edit: was mir noch aufgefallen ist - die BAB stimmt zwar (BAB 63), allerdings sonst weder Uhrzeit (da war ich bereits im Büro), noch genauerer Ort (komplett falsche Anschlussstelle). Da wird der Anwalt wohl auch mal drüber gucken...

Hatte auch schon mehr als 1x Probleme, weil die Polizei mit Ortsangaben Probleme hatte (1x sind sie ins falsche Haus, als es um eine Urheberrechtsverletzung im Internet ging und 1x musste ich als unverletztes Unfallopfer ewig warten, weil die Zentrale die in den falschen Stadtteil geschickt haben, wo's auch eine Tankstelle der von mir angegebenen Marke gibt...).

notting

am 11. August 2013 um 16:06

Meinem Vorschreiber kann ich mich nur Vorbehaltlos anschließen.

Aus meiner Erfahrung kann ich dir schreiben, dass du erst mal eine Anhörung bekommst der du Folge leisten solltest. Sollte es sich so abgespielt haben, wie du es geschildert hast, dass der Hintermann dicht aufgefahren ist, hat ER sich einer Nötigung schuldig gemacht. ER MUSS seine Geschwindigkeit so wählen, dass er in Gefahrensituationen jederzeit abbremsen kann ohne jemanden zu gefährden. Dann noch mit dem Smartphone Bilder machen ... Damit hat er sich ja selbst ein Ei gelegt. Eigentlich ist es egal ob er einen Fotoapperat benutzt oder ein Mobiltelefon. In dem Moment ist er vom Verkehrsgeschehen abgelenkt und könnte somit einen Unfall bauen. Also schon nicht ganz koscher das ganze und zu deinem Vorteil!

Ich vermute mal großkotziger Geschäftsmann mit Anwalt im Rücken und der stellt selbstverständlich Anzeige.

Nach DEINER Anhörung wird das Verfahren eingestellt! Würde mich wundern wenn nicht. Denn offensichtlich gibt es keine (weiteren) Zeugen des Vorfalls, oder? Jedenfalls habe ich schon weit schlimmere Dinge zur Anzeige gebracht, die nach Anhörung der Gegenseite eingestellt wurden, mit Begründungen, da kommt mir heute noch das Kommunionessen hoch. Jedenfalls hatte die Gegenseite behauptet ICH hätte IHN behindert. Dabei hing ER mir im Kofferraum und hat mich auf dem Standstreifen überholt und dann ausgebremst. Und? Verfahren eingestellt!

Also, lass dich nicht verunsichern! Eine Anhörung gibt es in solchen Fällen IMMER um auch die Sichtweise der Gegenseite zu hören. In der Zwischenzeit solltest du dir einen erfahrenen(!!!) Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen. Eventuell beim ADAC nachfragen!

VIEL GLÜCK!

Ach, eins noch, du gehst besser zum Anwalt und bittest diesen ebenfalls Strafanzeige gegen den anderen Fahrer wegen Verkehrsgefährdung und Nötigung zu erstatten. Die Daten hast du nun und damit muss sich die Staatsanwaltschaft auch rumschlagen. Ich höre sie schon jubeln ... Denn DU musste es ja aus deiner Sicht auch schildern. Könnte aber auch sein, dass die Staatanwaltschaft nach deiner Anhörung, quasi von Amts wegen, gegen den anderne Fahrer ermittelt, nachdem was du alles geschildert hast.

Solchen großkotzigen Fahrern wünsche ich Dinge die ich hier nicht schreiben darf ...

Du hast einen Fehler gemacht, hast gepennt, wenn überhaupt eine Gefährdung begangen, aber nicht genötigt. Bei Nötigung setze ich Vorsatz voraus.

Ich sehe da die Nötigung eindeutig beim fotografierenden Hintermann. Du hast in dem Fall überholt und der Vorgang darf, wenn Du sowieso schon auf Höhe des LKW warst, auch vollendet werden.

Mit der Lichthupe hat dein Hintermann ein Problem jetzt, weil das kann ihm als Nötigung angehängt werden.

Wenn ich dem Verhalten Glauben schenke, dann hat der Hintermann sogar fotografisch alles brav festgehalten, dass er den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht eingehalten hat und den Sicherheitsabstand deutlich unterschritten hat.

Hier kann der Anwalt die Bilder anfordern.

Ein Mobilfunkgerät während der Autofahrt in die Hände genommen ist der nächste Punkt in die er sich reinreitet.

Der Blitz des Handys von deinem Verfolger kann unter Umständen auch als Verkehrsgefährdung laufen.

Zusätzlich spielt das alles über dem Richtgeschwindigkeitswert ab.

Von daher sehe ich eher schwarz für deinen Hintermann

Wenn der Überholer nicht besonders intelligent ist, hat er die Bilder und die Beweise gegen sich noch auf dem Handy und / oder schon der Polizei gezeigt.

am 11. August 2013 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Du hast in dem Fall überholt und der Vorgang darf, wenn Du sowieso schon auf Höhe des LKW warst, auch vollendet werden.

Wo liest du das denn nun raus? Der TE schrieb folgendes:

Zitat:

Leider übersah ich hierbei ein ankommendes Fahrzeug, dass auch direkt mit der Lichthupe auf sich aufmerksam machte

Da keiner von uns dabei war, kann auch keiner sagen wie es für den TE weitergeht. Gegenteiliges zu behaupten ist unseriös und reine Spekulation.

Themenstarteram 11. August 2013 um 17:29

Er ist nicht sonderlich intelligent:

Es waren zwei Polizisten bei meiner Mam, da das Auto auf sie angemeldet ist. Sie haben ihr dann ein Foto dagelassen, wo man mich zweifelsfrei erkennt, aber halt nur winkend und meinten, es gibt noch mehr Fotos... von daher: ja, er hat sie wohl den Grünen gezeigt.

Wenn´s dann wirklich so war wie hier geschildert, hat der TE einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen und dabei den anderen VT gefährdet. Kostet 30 Euro Verwarngeld, mit Unfall 35 Euro. Natürlich nur, wenn kein Vorsatz im Spiel war.

Wenn der andere dies auch so geschildert hat, wäre keine Anzeige wegen § 315 c bzw. § 240 aufgenommen worden.

Also hat irgendjemand dann nicht die Wahrheit gesagt und was hinzu gedichtet oder etwas verschwiegen.

am 11. August 2013 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von besterwosgibt

Er ist nicht sonderlich intelligent:

Es waren zwei Polizisten bei meiner Mam, da das Auto auf sie angemeldet ist. Sie haben ihr dann ein Foto dagelassen, wo man mich zweifelsfrei erkennt, aber halt nur winkend und meinten, es gibt noch mehr Fotos... von daher: ja, er hat sie wohl den Grünen gezeigt.

Dann würde ich mal sagen, kannst du die Sache völlig relaxt weiter verfolgen und ihm durch die Hintertür noch eines reinwürgen :D:D

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