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Abbiegelicht / TÜV-Relevanz / Vorprüfung durch Werkstatt

Themenstarteram 2. Dezember 2018 um 0:51

Hallo,

seit wann müssen Einrichtungen am Fahrzeug, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, in jedem Fall bei der TÜV-Vorführung funktionieren?

Konkret folgendes:

Letzte Woche fiel beim G7 das Abbiegelicht aus. Natürlich Samstagabend. Im Supermarkt waren mir die Lampen zu teuer. Da er sowieso in die Werkstatt musste, fragte ich da nach. Dort wollten sie für den Lampentausch 25 Euro haben (es genügen einfache H7 Lampen, vermutlich aktuell auch nur eine). War mir zu teuer, dann bei A...Z...N bestellt. 2x Osram für 7 Euro. Leider innerhalb einer Woche nicht angekommen. Nun gut.

Ist das Licht an und man schlägt das Lenkrad ein, gibts gleich eine Fehlermeldung.

Heute dann die TÜV-Vorführung in einer großen Werkstattkette. Mir war klar, dass das Abbiegelicht nicht ging, hatte mir dabei aber nichts gedacht, weil es ja auch Autos gibt, die damit gar nicht ausgestattet sind und ich den Sinn dieser Funktion sowieso nie wirklich erkennen konnte. Ich hatte den Werkstattleuten extra untersagt, kleine Reparaturen zu machen (wird ja bei den Ketten gerne mal dazu gemacht).

Als ich den Wagen nach einer Stunde abholte, war er durchgefallen. Der Prüfer war schon weg. Angeblich war die fehlende Kurvenlichtfunktion ein erheblicher Mangel. Laut Auskunft der Werkstatt hätten sie pro Lampe 8 Euro haben wollen, aber da ich ja explizit untersagt hätte, dass etwas instandbesetzt würde, dürfte ich den Wagen nun selbst reparieren und beim TÜV wieder vorführen und nochmal 12 Euro berappen. 8 Euro an den Lampen gespart und 12 Euro zzgl. Zeit investiert.

Aber: ist ein ausgefallenes Abbiegelicht ein erheblicher Mangel? Der ölfeuchte Stoßdämpfer z.B. wurde nur bemerkt, war aber wohl kein erheblicher Mangel. Eine stark rostige Bremsscheibe hinten auch nicht. Aber das hier....das ist doch Geldschneiderei, oder?

Wären dann defekte Nebelscheinwerfer auch ein erheblicher Mangel, selbst wenn sie Zusatzausstattung sind? Ein blinder/defekter rechter Außenspiegel, obwohl man eigentlich nur den linken Spiegel braucht? Der Regensensor, der nichts mehr macht?

Beste Antwort im Thema
am 2. Dezember 2018 um 4:47

geiz war diesmal fehl am Platz,hättest du die 25€ bezahlt hättest du alles vermeiden können,sogar diesen sinnfreie Thema hier!

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58 Antworten
Themenstarteram 2. Dezember 2018 um 13:08

Ja, ich hatte mir nichts dabei gedacht, dass die Lampen defekt sind/ist.

 

Später ging nicht, weil ich den TÜV auf Dezember haben wollte und ich selbst nächste Woche keine Zeit hab, den Wagen vorbeizubringen und die Garantie am 7.12. abläuft.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 2. Dezember 2018 um 11:50:40 Uhr:

Na gut, dann ist das wohl so. Die Werkstattleute haben sich wohl n Spaß draus gemacht nicht anzurufen, als der Prüfer da war, so nach dem Motto: „Wenn da schon der Geiz Kunde kommt, weil wir die billigste HU ringsum anbieten und nicht will, dass was ersetzt wird, dann kann er ja nochmal zum TÜV düsen.“ :/

Warum sollten Sie? Du hast Reparaturen ausdrücklich verboten.

Aber da sieht man das es eben Kunden gibt denen man es nicht Recht machen kann, nicht mal wenn man ihre Anweisungen wunschgemäß ausführt.

Gehörst auch zu den Kunden die nach dem Motto leben das gespart werden muss, egal was es kostet.

Das Alles was am Auto dran ist funktionieren muss ist nichts was erst seit einigen Jahren gilt und das die Vorschriften bezüglich Durchfallen verschärft wurden auch nicht. War sogar mehrfach bei MT Thema.

Der Sinn, die HU in der Werkstatt machen zu lassen, liegt eigentlich

gerade darin, dass solche "Kleinigkeiten", wie ein defektes Leuchtmittel

schnell erneuert wird, somit die Plakette erteilt werden kann.

Prüfgebühr der HU ist in der Werkstatt identisch, mit der an der Prüfstelle

von TÜV, Dekra, usw.

Die Werkstatt erhofft sich halt immer ein kleines "Zusatzgeschäft", wie eben

so ein Lämpchen.

Das "Kurvenlicht" in Form eines zugeschalteten Nebelscheinwerfers beim

Lenkung einschlagen hat mein kleiner Polo auch.

Ich finds gut.

Der Nebelscheinwerfer in seiner Funktion als "Breitstrahler" verbessert

deutlich die Sicht am Strassenrand in Kurven.

Hier auf dem Land hilft keine Strassenbeleuchtung, weil nicht vorhanden,

da muss man selber leuchten können.

Zitat:

@katzabragg :

.....Prüfgebühr der HU ist in der Werkstatt identisch, mit der an der Prüfstelle

von TÜV, Dekra, usw.....

 

Bei uns nicht, je nach Organisation 2-7€ aufpreis wenn sie in die Werkstätten raus fahren dürfen.

Dazu kommt noch wer die AU macht, in meiner Stammwerke kostet das HU+AU Paket wenn noch nicht überzogen worden ist 117€, wahrscheinlich ab nächstes Jahr 120€ nichts wird billiger, die Prüfstelle vom Tüv-Sued verlangt für selbiges bei meiner Konstellation 89€, die haben auch bemerkt das keiner mehr an die Prüfstelle will, deswegen machen sie im mom "dumping-Preise" an der Prüfstelle.

Aber der Vorteil meiner Stammwerke ist, ca. 800m weg, ich stell das Fahrzeug dort ab und kann bei kleinigkeiten welche ich übersehen habe (so a 0815 Leuchtmittel, Koppelstange, Auspuffschelle etc.) das Fahrzeug mit frischer Plakette und repariert abholen.

Wennw as größeres ist (einmal Bremsen rund um oder ne Ölquelle gefunden) dann bekomm ich einen Anruf oder wir reden bei anbholung oder es liegt der Bericht auf dem Beifahrersitz, dann kann ich entweder selbst reparieren oder wenn ich es die nächsten vier wochen nicht schaffe mit der Werke einen Termin ausmachen, die Prüfgebühr für die Nachprüfung wird da iwie intern verrechnet, zumindesten wurde sie mir noch nie berrechnet.

Und das ist das Tolle an Hu wenn sie in der Werkstatt durchgeführt wird, kleinigkeiten können sofort behoben werden und man muss kein zweites mal antanzen, das ist mir der Mehrpüreis auf alle fälle wert.

Bei einem Prüfstützpunkt wird man heimgeschickt, weil die gar nichts reparieren/eretzen dürfen, heisst zwei mal antanzen, zwei mal zahlen, dafür hab ich keinen nerv

Aber wenn es nach ein paar Sesselpupsern geht wird sich das auch aufhören, angeblich wollen sie ein Gesetz einführen, das eine Werkstatt welche ein KD oder eine Reperatur an einem Fahrzeug durchführt, nicht mehr die HU/AU durchführen darf da ja befangenheit vorliegen könnte.

Die Werkstatt könnte ja dem Kunden zuviel verkaufen um die HU zu bestehen

Armes Deutschland

am 2. Dezember 2018 um 21:22

Zitat:

@zigenhans schrieb am 02. Dez. 2018 um 09:56:05 Uhr:

ist das wirklich dein Ernst ?!!

Ist es!

Weil eben der Airbag 0,0 nie nichts zur Verkehrssicherheit beiträgt.

Du weisst schon was verkehrssicherheit ist?

Da betrifft nicht nur das du ne Lümmeltüte überzeihst.

Lieber eine gebrochnene Nase durch den Luftsack der funktioniert, als den Rest meines Lebens nen Rollstuhl oder gar gleich eingebuddelt zu werden..

 

Aber wenn dein Fahrzeug ab Werk keinen Luftsack besessen hat musst du auch keinen nachrüsten, würde ich auch nicht.

Aber dei Jungs die mit defekten airbagsystemen rum cruisen haben wenigstens Eier in der Hose und den Aufkleber "No Airbag, sterben wie echte Männer" auf dem Heck kleben

Zitat:

@gast356 schrieb am 2. Dezember 2018 um 11:33:42 Uhr:

 

...das Problem an all diesen Spielereien ist, dass diese das Autofahren auf längere Sicht erheblich verteuern und somit dazu führen, dass einem immer größeren Teil der Bevölkerung die individuelle Mobilität vorbehalten bleiben wird und nur noch -wie früher- eine immer kleinere privilegierte Schicht sich ein Fahrzeug überhaupt wird leisten können.

An sich fände ich diese Entwicklung dann gar nicht mal ganz so verkehrt.

Es gibt ohnehin viel zu viele Autos, und ein solches zu halten ist viel zu billig geworden.

Schadete also nichts, wenn ein paar davon verschwinden würden, ist aber aufgrund eines vorhandenen Abbiegelichts selbstverständlich vollkommener Nonsens.

P.S.: Ich finde die Funktion Abbiegelicht mit NSW Klasse, damit bekommt dieser ansonsten vollkommen nutzlose Scheinwerfer endlich eine sinnvolle Verwendung.

Habe leider am neuen Auto nicht drauf geachtet, weil ich nicht gedacht hätte dass eine so billig zu realisierende Funktion nicht serienmäßig sein könnte.

Die beiden letzten hatten es und ich vermisse es bereits.

OT Anfang

Zitat:

An sich fände ich diese Entwicklung dann gar nicht mal ganz so verkehrt.

Es gibt ohnehin viel zu viele Autos, und ein solches zu halten ist viel zu billig geworden.

Und das ist jetzt Dein Ernst ??

OT Ende

Natürlich. Ich spaße nicht bei solchen Themen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. Dezember 2018 um 12:01:15 Uhr:

Natürlich. Ich spaße nicht bei solchen Themen.

Achso, dann sollen nur Besser Verdiener ein Auto halten können.....

Zitat:

@frestyle schrieb am 2. Dezember 2018 um 22:46:15 Uhr:

Du weisst schon was verkehrssicherheit ist?

Da betrifft nicht nur das du ne Lümmeltüte überziehst.

Lieber eine gebrochene Nase durch den Luftsack, der funktioniert, als den

Rest meines Lebens nen Rollstuhl oder gar gleich eingebuddelt zu werden..

Wie soll denn ein Airbag die Verkehrssicherheit erhöhen?

Der wird doch erst dann gebraucht, wenn es zu spät ist,

der Unfall also schon passiert ist.

Kein Airbag verhindert einen Unfall, das müsste er aber,

wenn er die Verkehrssicherheit erhöht.

Er reduziert nur die eventuell entstandenen Verletzungen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. Dezember 2018 um 09:13:20 Uhr:

... ich finde die Funktion Abbiegelicht mit NSW Klasse, damit bekommt dieser ansonsten vollkommen nutzlose Scheinwerfer endlich eine sinnvolle Verwendung ...

Drei Seiten überwiegend Müll bis endlich mal einer die Funktion korrekt bezeichnet. Ein Abbiegelicht schaltet sich - nomen est omen - beim Abbiegen zu. Zumeist wird dafür einfach der kurveninnere Nebelscheinwerfer zugeschaltet, seltener ist dafür eine eigene Lampe im Hauptscheinwerfer verbaut. Ein Kurvenlicht hingegen ist dynamisch, d.h. je nach Lenkeinschlag schwenkt die Linse im Hauptscheinwerfer, so dass das Licht dem Fahrzeug in der Kurve vorauseilt. Historisches Beispiel dafür ist die Citroen DS, bei der das Kurvenlicht allerdings mechanisch über Seilzüge funktionierte.

Die B-Klasse im familiären Fuhrpark (W245 von 2007) beispielsweise hat (1) Bi-Xenon mit Kurvenlicht, (2) Nebelscheinwerfer und (3) separate H7-Leuchtmittel im Hauptscheinwerfer für das Abbiegelicht. Eines der besten Lichtausstattungen, die ich kenne. Und ja, all das ist kein geldschneidendes unnützes Zeugs, sondern dient der Sicherheit. Wer's nicht glaubt, benötigt vermutlich auch keine Hauptbeleuchtung, Scheibenwischer und Sicherheitsgurte.

Laut dem germanischen Gesetz/Verordnung dient eine Richtungsanzeige der Verkehrsicherheits bei, genauso ein zwei/dreipunktgurt.

Laut dem Germanischen Gestzestestes dienen zur verkehrssichherheit aktive und passive sicherheitssysteme.

 

Und es wird noch schlimmer, ätschbag und co sind schon vorgeschrieben, dann noch tagfahrlicht, ESP ist auch schon lange pflicht........

am 3. Dezember 2018 um 22:39

Zitat:

@frestyle schrieb am 03. Dez. 2018 um 22:49:31 Uhr:

Und es wird noch schlimmer, ätschbag und co sind schon vorgeschrieben, ....

Airbag ist noch nicht vorgeschrieben !

Es werden nur von den Herstellern freiwillig welche verbaut !!!

So eine Sauerei...kein Wunder wenn die Autos immer teurer werden :)

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