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Abbiegelicht / TÜV-Relevanz / Vorprüfung durch Werkstatt

Themenstarteram 2. Dezember 2018 um 0:51

Hallo,

seit wann müssen Einrichtungen am Fahrzeug, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, in jedem Fall bei der TÜV-Vorführung funktionieren?

Konkret folgendes:

Letzte Woche fiel beim G7 das Abbiegelicht aus. Natürlich Samstagabend. Im Supermarkt waren mir die Lampen zu teuer. Da er sowieso in die Werkstatt musste, fragte ich da nach. Dort wollten sie für den Lampentausch 25 Euro haben (es genügen einfache H7 Lampen, vermutlich aktuell auch nur eine). War mir zu teuer, dann bei A...Z...N bestellt. 2x Osram für 7 Euro. Leider innerhalb einer Woche nicht angekommen. Nun gut.

Ist das Licht an und man schlägt das Lenkrad ein, gibts gleich eine Fehlermeldung.

Heute dann die TÜV-Vorführung in einer großen Werkstattkette. Mir war klar, dass das Abbiegelicht nicht ging, hatte mir dabei aber nichts gedacht, weil es ja auch Autos gibt, die damit gar nicht ausgestattet sind und ich den Sinn dieser Funktion sowieso nie wirklich erkennen konnte. Ich hatte den Werkstattleuten extra untersagt, kleine Reparaturen zu machen (wird ja bei den Ketten gerne mal dazu gemacht).

Als ich den Wagen nach einer Stunde abholte, war er durchgefallen. Der Prüfer war schon weg. Angeblich war die fehlende Kurvenlichtfunktion ein erheblicher Mangel. Laut Auskunft der Werkstatt hätten sie pro Lampe 8 Euro haben wollen, aber da ich ja explizit untersagt hätte, dass etwas instandbesetzt würde, dürfte ich den Wagen nun selbst reparieren und beim TÜV wieder vorführen und nochmal 12 Euro berappen. 8 Euro an den Lampen gespart und 12 Euro zzgl. Zeit investiert.

Aber: ist ein ausgefallenes Abbiegelicht ein erheblicher Mangel? Der ölfeuchte Stoßdämpfer z.B. wurde nur bemerkt, war aber wohl kein erheblicher Mangel. Eine stark rostige Bremsscheibe hinten auch nicht. Aber das hier....das ist doch Geldschneiderei, oder?

Wären dann defekte Nebelscheinwerfer auch ein erheblicher Mangel, selbst wenn sie Zusatzausstattung sind? Ein blinder/defekter rechter Außenspiegel, obwohl man eigentlich nur den linken Spiegel braucht? Der Regensensor, der nichts mehr macht?

Beste Antwort im Thema
am 2. Dezember 2018 um 4:47

geiz war diesmal fehl am Platz,hättest du die 25€ bezahlt hättest du alles vermeiden können,sogar diesen sinnfreie Thema hier!

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Am falschen Ende gespart.

Alles was drin ist, muss mangelfrei und intakt funktionieren.

Ohne wenn und Aber.

Wenn du deinen Innenraum vollmülllst, und auf den re Aussenspiegel angewiesen bist, hat der Gendarm im Ernstfall nicht die Kompetenz, zu urteilen, i.o. Oder n.i.o. Sondern nur, ist er da, oder nicht.

I.o. Oder nicht wird bei der HU entschieden. Fachkompetenz. So auch in deiner Situation.

am 2. Dezember 2018 um 4:46

Bei mir war es das Leuchten der Airbag-Lampe.

Der Prüfer hat mich jedoch gleich weiter geschickt, ohne was zu berechnen.

 

Ich hätte auch nicht gedacht, dass ein Fehler im Airbag-System ein erheblicher Mangel ist. Da es ja auch nicht vorgeschrieben ist.

Die Funktion ist jedoch im COC aufgeführt und Teil der Zulassung.

 

Ist halt so! Genau so wie das Kurvenlicht.

am 2. Dezember 2018 um 4:47

geiz war diesmal fehl am Platz,hättest du die 25€ bezahlt hättest du alles vermeiden können,sogar diesen sinnfreie Thema hier!

Richtig, alles was verbaut ist, muss funktionieren.

Beim Düff bin ich jedesmal mit dabei.

Da kann ich mit dem Prüfer reden, wenn ihm was nicht passt.

Schon immer so gewesen...was montiert ist, muss auch funktionieren selbst wenn andere Fahrzeuge damit nicht ausgestattet sind. Bestes Beispiel jeher : Die Nebelscheinwerfer...

Du hast geschrieben das es Autos gibt die kein Abbiegelicht haben, da kann auch kein Prüfer was bemängeln …

Deins hat aber so etwas...

Wie der Gute Mann vor mir schon geschrieben hat die Nebelscheinwerfer, auch so ein Ding...

Hättest du die Lampen in der Werkstatt machen lassen wäre es gut gewesen,

das sind so Aktionen wo man sich sagt scheiß der Hund auf die paar € ...

extra noch mal hinfahren, und am Ende kaum was gespart,der einzige Gewinner war Amaz...

am 2. Dezember 2018 um 8:47

Irgendwie verstehe ich nicht.

Wenn beim Lenken die Fehlermeldung kommt, ist doch nicht das Leuchtmittel defekt.

Es bedeutet doch, dass die Lampe sich nicht bewegt.

Vielleicht ist ja nur die Sicherung kaputt.

Ich gehe nie in die Werkstatt, sondern direkt zum TÜV, aber ich würde mich nie dort hin trauen, wenn was nicht funktioniert.

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 2. Dezember 2018 um 09:47:51 Uhr:

Irgendwie verstehe ich nicht.

Wenn beim Lenken die Fehlermeldung kommt, ist doch nicht das Leuchtmittel defekt.

Es bedeutet doch, dass die Lampe sich nicht bewegt.

Vielleicht ist ja nur die Sicherung kaputt.

Ich gehe nie in die Werkstatt, sondern direkt zum TÜV, aber ich würde mich nie dort hin trauen, wenn was nicht funktioniert.

die Lampe ist fest im Scheinwerfer verbaut, die bewegt sich nicht, warum auch,? wenn ein bestimmter Lenkeinschlag vorliegt beginnt diese Lampe zu leuchten, ist die Lampe defekt und leuchtet deswegen nicht, gibt es eine Fehlermeldung, ganz einfach,

Zitat:

@brunokoop schrieb am 2. Dezember 2018 um 05:46:10 Uhr:

Bei mir war es das Leuchten der Airbag-Lampe.

Der Prüfer hat mich jedoch gleich weiter geschickt, ohne was zu berechnen.

Ich hätte auch nicht gedacht, dass ein Fehler im Airbag-System ein erheblicher Mangel ist. Da es ja auch nicht vorgeschrieben ist.

Die Funktion ist jedoch im COC aufgeführt und Teil der Zulassung.

Ist halt so! Genau so wie das Kurvenlicht.

ist das wirklich dein Ernst ?!!

am 2. Dezember 2018 um 8:57

Ach so, dann ist da bei mir anders, da bewegt sich der Nebelscheinwerfer.

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 2. Dezember 2018 um 09:57:40 Uhr:

Ach so, dann ist da bei mir anders, da bewegt sich der Nebelscheinwerfer.

der Nebelscheinwerfer soll sich bewegen ? wäre das erste Auto wo das so wäre, wenn dann leuchtet da nur die entsprechende Seite des Nebelscheinwerfers auf, aber bewegen tut sich da sicher nichts, wie sollte sich dieser den überhaupt bewegen können,

am 2. Dezember 2018 um 9:08

Hm, wird wohl so sein.

Aber bewegende Scheinwerfer habe ich schon gesehen, beim Citroen DS aus den 60-ern.

Mechanisch mit Bowdenzug. ;-))

am 2. Dezember 2018 um 9:11

...typischer Fall von jeden Schwachsinn in so ein Auto einbauen / reinkaufen und dann Probleme mit dem Mist, wenn er nicht funktioniert.

Den Sinn hab ich bis heute nicht begriffen, was es bringen soll, dass der jeweilige "Nebelscheinwerfer" bei entsprechendem Lenkeinschlag aufleuchtet... außer einen auf dicke Eier machen ala alle mal gucken ich kann mir solchen Blödsinn leisten sehe ich da absolut keinen Vorteil.

PS: Einen sinnlosen konventionellen Satz Nebelscheinwerfer kann man wenigstens noch recht einfach aus so nem Auto rausrupfen, Binddeckel drauf & Schalter überkleben. Bei nem Kurvenkladderadatsch dürfte das schwieriger werden bis man die Fehlermeldungen weg hat.

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 2. Dezember 2018 um 10:08:53 Uhr:

Hm, wird wohl so sein.

Aber bewegende Scheinwerfer habe ich schon gesehen, beim Citroen DS aus den 60-ern.

Mechanisch mit Bowdenzug. ;-))

meine Scheinwerfer bewegen sich auch, und erzeugen so das Kurvenlicht, aber einen bewegenden Nebelscheinwerfer habe ich noch nie etwas davon gehört, kann es aber trotzdem geben,

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