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Abbiegelicht nachrüsten Touran Highline BJ 12/2007

VW Touran 1 (1T)
Themenstarteram 7. Januar 2013 um 9:43

Hallo Leute,

ich würde gerne an meinem Tourin das Abbiegelicht nachrüsten.

Ich habe schon die NSWs verbaut und ich vermute mal, dass es jetzt nur noch codiert werden muss.

Daher meine Frage, wer das aus dem Raum Bonn erledigen kann?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von afralu

Chris, meines Wissens nach wird auf keinem Bauteil die jeweilige "R ..." Regelungsnummer angebracht. Lediglich das "E" plus das jeweilige Land, sowie eine "Genehmigungsnummer", aber nicht nach welcher expliziten ECE Regelung eine Zulassung erfolgt. ...

Die Nummer selbst nicht (hab ich schlecht formuliert, sorry), aber ein paar Buchstaben und Ziffern, die diese Zulassungsregelungen abbilden. Such mal auf der Streuscheibe des NSW nach einem "K". Wenn das da ist, darf er als Abbiegelicht verwendet werden. Ist da jedoch nur ein "B", ist es ein reiner NSW und somit die Nutzung als Abbiegelicht nicht erlaubt. ;)

Grüße,

chris

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Zitat:

Original geschrieben von afralu

Zitat:

Original geschrieben von mika85

in seinem vfl haben die nebler keine zugelassene prüfnummer als abbiegelicht was nicht zu verwechseln ist mit dem kurvenlicht!

Jetzt hast du etwas nicht richtig verstanden ;) Die Nebelscheinwerfer brauchen keine explizite Zulassung um als Abbiegelicht genutzt zu werden und darum ging es bei meinem Link "Mitleuchtende Nebelscheinwerfer"

Von Kurvenlicht habe ich nicht gesprochen und ging es auch gar nicht ;)

mitlenkende nebler gab es im 1T nie!

am 8. Januar 2013 um 5:36

Zitat:

Original geschrieben von mika85

 

mitlenkende nebler gab es im 1T nie!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil :D

MitLEUCHTENDE Nebelscheinwerfer, nicht MitLENKENDE

Ist das denn so schwer.....:confused:

am 8. Januar 2013 um 19:48

Hallo,

suche dir am besten VCDS User (Antwort Nr 6 von Dirk), der kann dir nach STG-Auslesen sagen ob Abbiegelicht zu programmieren. Ich hätte dir gerne geholfen aber ich wohne im Raum Recklinghausen.

Gruß

Waldemar

Zitat:

Original geschrieben von afralu

Zitat:

Original geschrieben von mika85

 

mitlenkende nebler gab es im 1T nie!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil :D

MitLEUCHTENDE Nebelscheinwerfer, nicht MitLENKENDE

Ist das denn so schwer.....:confused:

es bleibt dabei dss es nicht erlaubt ist! ich kenne keinen vfl der das abbiegelicht ab werk hat.

das codieren ist kein problem, habe das auch schon unzählige male codiert

Mika hat recht, denn um einen NSW für Abbiegelicht nutzen zu dürfen, benötigt er die entsprechende ECE-Kennzeichnung "R 119" (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen).

Grüße,

Chris

am 8. Januar 2013 um 21:57

Zitat:

Original geschrieben von chris.at

Mika hat recht, denn um einen NSW für Abbiegelicht nutzen zu dürfen, benötigt er die entsprechende ECE-Kennzeichnung "R 119" (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen).

Grüße,

Chris

Chris, meines Wissens nach wird auf keinem Bauteil die jeweilige "R ..." Regelungsnummer angebracht. Lediglich das "E" plus das jeweilige Land, sowie eine "Genehmigungsnummer", aber nicht nach welcher expliziten ECE Regelung eine Zulassung erfolgt. Würde bei manchen Bauteilen ein wahres wirrwarr geben.

Über diese "Genehmigungsnummer" (also nicht R119 oder R19 usw.) sowie einer eventuellen Nummer einer jeweiligen Änderungsserie könnte man dann nachforschen nach welchen Kriterien und zu welchen ECE Regelungen das Teil zugelassen ist.

Wer kann das mal bitte nachprüfen ??? :D

 

am 8. Januar 2013 um 21:58

Zitat:

Original geschrieben von mika85

ich kenne keinen vfl der das abbiegelicht ab werk hat.

Ich auch nicht :D aber darum ging es ja gar nicht bei den mitleuchtenden Nebelscheinwerfern ;)

Zitat:

Original geschrieben von afralu

Chris, meines Wissens nach wird auf keinem Bauteil die jeweilige "R ..." Regelungsnummer angebracht. Lediglich das "E" plus das jeweilige Land, sowie eine "Genehmigungsnummer", aber nicht nach welcher expliziten ECE Regelung eine Zulassung erfolgt. ...

Die Nummer selbst nicht (hab ich schlecht formuliert, sorry), aber ein paar Buchstaben und Ziffern, die diese Zulassungsregelungen abbilden. Such mal auf der Streuscheibe des NSW nach einem "K". Wenn das da ist, darf er als Abbiegelicht verwendet werden. Ist da jedoch nur ein "B", ist es ein reiner NSW und somit die Nutzung als Abbiegelicht nicht erlaubt. ;)

Grüße,

chris

Themenstarteram 9. Januar 2013 um 13:44

Leute, ich wollte einfach nur, dass die Nebler beim Abbiegen leuchten, weil ich das ganz cool finde.

Meine Frage jetzt, wie soll die netten, blauen Leute dieses Landes merken, dass ich das nicht darf.

Kennen die sich bei den Fahrzeugen so gut aus. dass die das wissen???:confused:

am 9. Januar 2013 um 17:07

Zitat:

Original geschrieben von flip2910

Kennen die sich bei den Fahrzeugen so gut aus. dass die das wissen???:confused:

Das bezweifel ich ganz stark :D

am 9. Januar 2013 um 17:14

Zitat:

Original geschrieben von chris.at

Die Nummer selbst nicht (hab ich schlecht formuliert, sorry), aber ein paar Buchstaben und Ziffern, die diese Zulassungsregelungen abbilden. Such mal auf der Streuscheibe des NSW nach einem "K". Wenn das da ist, darf er als Abbiegelicht verwendet werden. Ist da jedoch nur ein "B", ist es ein reiner NSW und somit die Nutzung als Abbiegelicht nicht erlaubt. ;)

Chris, bist du dir sicher das es definitiv auf der Streuscheibe stehen "muss". War heute zu dunkel zum nachschauen und jetzt regnet es :D aber zumindestens für meine Original-Rückleuchten, die hier noch wegen Wechsel rumliegen, kann ich sagen das alle Kennzeichnungen auf der Innenseite des Gehäuses sind und man diese ohne auszubauen nicht sehen kann.

 

Also ob die Kennzeichnungen definitiv immer auf der Streuscheibe stehen müssen, kann ich nicht sagen (bei den NSW ist es jedenfalls so), vermutlich eher nicht und dein Beispiel bestätigt das ja. Mit Sicherheit ist es aber immer irgendwo auf dem Scheinwerfer vermerkt.

Im Anhang ein NSW vom aktuellen Touran mit den Kennzeichnungen im Deckglas.

Grüße,

chris

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