Ab wann "rechts überholt"?

Hallo,

die Tage stellte sich mir am Stuttgarter Kreuz die Frage, ab wann ist rechts überholen rechtlich überholen?

Ich war rechts auf den Spuren die Richtung Singen abzweigen und war max. 2 km/h schneller als das Fahrzeug links neben mir Richtung München. Die Fahrbahn teilte sich, bevor ich das Fahrzeug passiert hatte.

Ist es bereits überholen wenn ich soweit aufschließe, dass ich direkt neben dem Fahrzeug bin oder ist es erst dann überholen, wenn meine Heckstoßstange auf Höhe seiner Front ist (oder erst, wenn ich theoretisch wieder vor dem Fahrzeug einscheren könnte)?

Ich frage aus reinem Interesse.

Gruß in die Runde
Chris

Beste Antwort im Thema

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen Abbieger die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn überholen, wenn die abgehenden Fahrstreifen mit einer breiten Leitlinie getrennt sind (§ 7a Abs. 1 StVO)[2] Das gilt nicht für Ausfädelungsstreifen (bisher Verzögerungsstreifen).

Und Überholen heißt am anderen Fahrzeug vorbei fahren.

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Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 19. Oktober 2016 um 15:13:27 Uhr:


Was ist eigentlich wenn es auf der Autobahn re hts mal besser voran geht als links? Wenn ich rechts dann an den Autos vorbei fahre, überhole ich die ja unrechtmäßig. Aber ein Tückstau auf beiden Spuren kann doch auch nicht im Sinne des Erfinders sein.

Ich meine jetzt nicht die Situstion Stsu oder stockender Verkehr.

Unter 60 Km/h darfst du auf der AB an langsamere VTler mit mäßigem Geschwindigkeitsunterschied (ich denke mal was von max 20 gelesen zu haben) auch rechts vorbeifahren.

Ich denke es wird im §7 Stvo geregelt, wobei die 60 und 20 Km/h von Gerichtsentscheide abgeleitet sind...

HTC

Mit geringügig höherer Geschwindigkeit darfst du bei stockendem Verkehr bis 80km/h rechts überholen.

Gruß Metalhead

Das ist mir bewusst. Ich meine jetzt aber bei höheren Geschwindigkeiten als 60km/h. Z.B. Ich fahre rechts mit 130 oder 140km/h. Ich sehe, dass weiter vor mir ein LKW-Überholvorgang stattfindet und sich auf der linken Spur bereits eine Schlange gebildet hat. Warum darf ich dann nicht auf meiner rechten Spzr bis zum überholt werdenden LKW aufschließen wenn ich dann halt an ein paar Fahrzeugen rechts vorbei fahre oder sie meinetwegen überhole. Anders sehe ich das wenn ich bereits auf der linken Spur in der überholenden Schlange fahr und ich dann nach rechts wechsel, um die Schlange zu überholen.

Wenn vor mir auf der linken Spur 10 Fahrzeuge hinter dem ersten überholenden Fahrzeug sind, kann es doch nicht gewollt sein, dass dann rechts eine Lücke bis zum überholten Fahrzeug entsteht. Aber genau das ist der Fall wenn ich die STVO in der Situation richtig verstehe.
Ich hoffe ich konnte die Situation einigermaßen bildlich erklären.

In deinem geschildertem Fall ist es laut Stvo verboten.

Was dir bleibt ist:

-An die Regeln halten
-Diese ignorieren

HTC

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Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 19. Oktober 2016 um 15:53:57 Uhr:


Warum darf ich dann nicht auf meiner rechten Spzr bis zum überholt werdenden LKW aufschließen wenn ich dann halt an ein paar Fahrzeugen rechts vorbei fahre oder sie meinetwegen überhole.

Weil die StVo das nicht erlaubt. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 19. Oktober 2016 um 13:11:34 Uhr:


Was wohl der 40 t dazu sagt wenn der von hinten schiebt 😁

Den kann man höflichst als Arschloch bezeichnen!

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 19. Oktober 2016 um 18:13:42 Uhr:



Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 19. Oktober 2016 um 13:11:34 Uhr:


Was wohl der 40 t dazu sagt wenn der von hinten schiebt 😁

Den kann man höflichst als Arschloch bezeichnen!

sehe ich genauso, aber wenn man nur noch ein großen Kühlergill im Rückspiegel sieht und nix anderes vom LKW, ist es mir relativ egal dann mach ich auch Späne auf der rechten Spur.😁

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 19. Oktober 2016 um 18:13:42 Uhr:



Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 19. Oktober 2016 um 13:11:34 Uhr:


Was wohl der 40 t dazu sagt wenn der von hinten schiebt 😁

Den kann man höflichst als Arschloch bezeichnen!

Und auf dem Grabstein steht dann "er wurde von einem Arschloch überrollt".

Bei mehr als 60 links und 80 rechts steigt halt die Gefahr an, dass jemand aus der linken Schlange ohne dich zu sehen nach rechts wechselt und erst durch das Geräusch, verbunden mit dem merkwürdigen Fahrverhalten seines Autos merkt, dass er dich gerammt hat. Deshalb ist in Deutschland das Rechtsüberholen generell verboten, soweit nicht Ausnahmen ausdrücklich zugelassen sind. Ist, wie die Praxis zeigt, nur vielen nicht bekannt.

Wenn beim Einfädeln von drei Spuren auf zwei Spuren, die linken und mittleren Fahrer unbedingt auf ihr Vorfahrtsrecht pochen müssen, sollen sie doch...
....rechts geht es auch zwischen LKW's meistens schneller weiter.
mfg fmbw10

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Oktober 2016 um 20:05:44 Uhr:



Zitat:

@Diabolomk schrieb am 19. Oktober 2016 um 18:13:42 Uhr:


Den kann man höflichst als Arschloch bezeichnen!

Und auf dem Grabstein steht dann "er wurde von einem Arschloch überrollt".

Bei mehr als 60 links und 80 rechts steigt halt die Gefahr an, dass jemand aus der linken Schlange ohne dich zu sehen nach rechts wechselt und erst durch das Geräusch, verbunden mit dem merkwürdigen Fahrverhalten seines Autos merkt, dass er dich gerammt hat. Deshalb ist in Deutschland das Rechtsüberholen generell verboten, soweit nicht Ausnahmen ausdrücklich zugelassen sind. Ist, wie die Praxis zeigt, nur vielen nicht bekannt.

Der aus der linken Schlange sollte aber auch nach rechts hinter sich gucken bevor er die Spur nach rechts wechselt. Nur weil rechts überholen verboten ist, heißt das ja nicht, dass man alle Spurwechsel nach rechts blindlings vollziehen darf.

Hallo, Metalhead,

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Oktober 2016 um 15:37:50 Uhr:


Mit geringügig höherer Geschwindigkeit darfst du bei stockendem Verkehr bis 80km/h rechts überholen.

diese Aussage ist mit Vorsicht zu genießen. 😎

Befindest Du Dich bereits auf dem rechten Fahrstreifen, darfst Du mit geringfügig höherer Geschwindigkeit (Differenz laut Gerichtsurteil max. 20 km/h) an der Kolonne vorbeifahren.

Befindest Du Dich auf dem mittleren Fahrstreifen, ist es meines Wissens erlaubt, auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln und dann mit geringfügig höherer Geschwindigkeit an der Kolonne vorbeizufahren.

Nicht erlaubt ist dagegen, vom mittleren auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln, den Vordermann rechts zu überholen und dann gleich wieder einzuscheren.

Viele Grüße,

Nachteule

Natürlich muss ich beim Spurwechsel vorher gucken ob die rechte Spur frei ist. Nur ist bei vielen Fahrzeugen die Sicht nach hinten rechts so schlecht, dass ganze Fahrzeuge "verschwinden".

In meinem beschriebenen Fall wäre es doch auch ein Vorbeifahren.

Lt Aussage des Fahrlehrers meines Sohnes vor kurzem ist es auf dreispurigen ABs gestattet, Fahrzeuge die auf der mittleren Spur fahren, rechts zu überholen .
Hatte mich auf dem Weg nach Berlin genervt - immer 3 Spuren und einer schnarcht in der Mitte.... meint der Sohn ich solle rechts bleiben und vorbei, hätte er bei den AB Fahrten so gelernt. Hab ein paar Tage später den Fahrlehrer gefragt und er hat das bestätigt.
Aber eine so wirklich passende Vorschrift dazu in der StVO find ich auch nicht.

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