Ab wann ist man auf der Landstrasse ein Verkehrshindernis????

Ab wann ist man auf der Landstr. ein Verkehrshindernis? Ich mache gerne mal bei 90km/h, da wo 100km/h erlaubt ist, den Tempomat rein und lass meinen Astra einfach rollen. Man fährt entspannend und man spart sogar Sprit! Nur ist das Rechtlich so noch O.K.? Ab wann wär man zu langsam?

281 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mezzo_LE


Hallo razor,

hm, das verwirrt mich...wenn ich auf meiner "Hausstrecke" die angegebene, maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit (also gerade nicht 100) + einen kleine Bonus fahre, habe ich auch eine laaaaaaange Schlange im Spiegel...muß ich jetzt ein schlechtes Gewissen haben? 😕

Nein, natürlich nicht. Du weißt ja, dass du in dem Moment korrekt fährst. Aber wer eben nur 70, 80 oder 90 fährt, findet den Grund für die Autoschlange meist bei sich selbst. Genau so wie jemand, der auffällig häufig über schlechte Erfahrungen mit Dränglern erzählt, irgendetwas

anders

machen muss, als diejenigen, die ganz andere Erfahrungen haben - und das kann im Extremfall eben auch provozierendes oder sogar verkehrswidriges Verhalten sein, z.B. zu langsames Überholen, Vorfahrtsmissachtungen usw.

In der Regel ist es nämlich nicht so, dass die ganze Welt irgendeinen Mist zusammenfährt und man selbst der einzige ist, der alles richtig macht. Ausnahmen bestätigen hierbei - wie in deinem Beispiel - selbstverständlich die Regeln.

Hallo,
sicher sind die 90 km/h vertretbar,jedoch würde ich bei einer großen Schlange hinter mir auch mal Gedanken machen und eventuell mal rechts raus fahren....macht ja auch keinen Spass den Bremser zu spielen...denk ich mal😉

wenn es die Strasse hergibt auch mal ganz rechts fahren um Überholwilligen das zu erleichtern oder eben es nicht unbedingt zu erschweren kommt auch ganz gut an,so zu tun als wenn einen das alles nichts angeht wenn sich hinten Kolonnen bilden macht einen jedoch nicht unbedingt beliebt....😁

das ganze via § zu regeln ist unsinnig,Vernunft und Einsicht sowie Geduld helfen da schon eher....auch wenn man eventuell im Recht ist muss es im Strassenverkehr nicht unbedingt Sinn machen es auch auf Biegen und Brechen durchzusetzen im Wissen das man nichts verbotenes tut😉

mfg Andy

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Sprit sparen ist eine gesellschaftspolitische Herausforderung und mit Sicherheit kein "reiner Eigennutz", im Gegensatz zu grundlosem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit...

Spritsparen als Rechtfertigung für Behinderungen/Nötigung zu benutzen ist aber auch mehr als scheinheilig....

Mit meiner Supra versuch ich auch nicht mehr zu verbrauchen als Not tut, ich halte aber auch nicht den Verkehr auf, nur um ein paar mililiter/µliter Sprit zu sparen, zumal 'spritsparen' auf Dauer verdammt anstrengend und nervtötend ist.

MFG
Jemand der wo 1000km mit 'nem 3er Golf Variant TDI geschafft hat, 5,3l...

Leute bleibt mal locker....das wird wieder ne typische "Sicherheits-Forum-Diskussion"....

In unserem Beispiel ist 100 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Wenn jemand nun 90 fährt, kann man wohl kaum von Behinderung sprechen, selbst bei 80 eher nicht. Was wäre dann ein LKW? Klar, der kann und darf nicht schneller......soll der auch alle paar km anhalten um die 5 Autos hinter sich durchzulassen?

Von einer Behinderung würde ich persönlich bei 70 km/h oder weniger sprechen, wenns keine triftigen Grund gibt.

Mir sind aber die Leute am liebsten, die konstant 80 fahren als die, die in der Kurve 80 fahren, und auf der Geraden 110. Erstere kann man im Regelfall wenigstens zügig überholen.
Bei 90 bei erlaubten 100 von einer Behinderung zu sprechen halte ich für etwas weit hergeholt.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Sprit sparen ist eine gesellschaftspolitische Herausforderung und mit Sicherheit kein "reiner Eigennutz", im Gegensatz zu grundlosem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit...

Also ist es kein Eigennutz, sondern noch die Erziehung anderen? Es gibt genug Möglichkeiten, Sprit zu sparen, ohne Verkehrshindernis zu spielen.

Wieso wird eigentlich jedem, der es als angemessen ansieht, bei erlaubten 100 auch diese 100 zu fahren, wenn kein spezifischer Grund (und dazu zähle ich nicht die Rettung der Erde durch 0,2l weniger Verbrauch 😉), gleich der Vorwurf gemacht, er wolle die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten?

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Es gibt genug Möglichkeiten, Sprit zu sparen, ohne Verkehrshindernis zu spielen.

Sicherlich. Aber daß Fahren mit 90 km/h bei erlaubten 100 km/h KEINE Behinderung auf einer Landstraße darstellt, haben wir ja hier im Thread schon festgestellt.

@razor

Also, ich wollte nicht falsch verstanden werden...so nach dem Motto "...ich mach ja alles richtig..." (stimmt nämlich nicht und so möchte ich auch nicht wahrgenommen werden), ich versuche nur meist wo es geht mich dran zu halten 😉
Und deswegen haben die (Ordnungshüter) auch nicht verstanden warum ich das Geld fürs Abschleppen regelrecht "freudestrahlend" bezahlt habe...alles klar 😉

@Andy

Ja, genau, so mache ich das auch sooft es geht. Natürlich nur, wenn betreffender mich vorher (im begrenzten Bereich) nicht "genervt" hat 😉
Allerdings, ein Problem dabei sehe ich...viele verstehen gar nicht was man von denen will! Wenn ich nach einer ganzen Weile wo "ein schnellerer" hinter mit herfährt, ich die Strecke kenne und weiß das da gleich ne Möglichkeit kommt wo er vorbei kann und dann den Blinker 1x kurz rechts setze (am verschiedenen Stellen) und er es trotzdem nicht begreift!?

Ich muß aber auch sagen, das ich damit meist positive Erfahrungen sammle, auch auf der AB mit den LKW´s...denn im "sich auch mal bedanken" liegen die Brummi´s gaaaaanz weit vor den PKW´s 😉

@BMW Rider

...wegen Tempo vor/in/nach der Kurve...sag ich doch...wenigstens sehen es andere auch noch so 🙂
(hab mir schon Sorgen gemacht, das ich der einzige bin 🙁 😁 *lol*)

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


In unserem Beispiel ist 100 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Wenn jemand nun 90 fährt, kann man wohl kaum von Behinderung sprechen, selbst bei 80 eher nicht. Was wäre dann ein LKW? Klar, der kann und darf nicht schneller......soll der auch alle paar km anhalten um die 5 Autos hinter sich durchzulassen?

Nein, aber wer nach der rechtlichen Situation fragt, merkt offenbar selbst, dass andere VT von dem eigenen Verhalten nicht begeistert sind - und solange er diesen Zustand vermeiden kann, ohne sich selbst zu überschätzen oder irgendwelche Gefahren einzugehen, wieso dann so

sturr

bleiben?

Die Frage "ab wann ist man ein Verkehrshindernis" lässt sich rechtlich schwer bis gar nicht beurteilen, weshalb es auf solchen Strecken auch keine Mindestgeschwindigkeit gibt. Niemand soll sich gezwungen fühlen, schneller zu fahren, als er es für richtig hält, aber das kann doch nicht so weit gehen, dass jeder der nur mal eben seinen Durchschnittsverbrauch senken will, dass auf Kosten aller anderen Autofahrer tut.

Zitat:

Original geschrieben von Mezzo_LE


Also, ich wollte nicht falsch verstanden werden...so nach dem Motto "...ich mach ja alles richtig..." (stimmt nämlich nicht und so möchte ich auch nicht wahrgenommen werden), ich versuche nur meist wo es geht mich dran zu halten 😉

Schon klar, wollte damit auch nur sagen, dass es in dem Fall wohl kaum daran lag, dass du objektiv zu langsam gefahren bist. Solch kollektives +20 km/h Verhalten gibt es an vielen Stellen, weshalb man da auch "ungerechtfertigt" ein schlechtes Gewissen durch Autoschlangen hinter einem bekommt. Aber allgemein sollte es doch ein vernünftiger Anhaltspunkt sein, ob man wie auch immer geartet aus der Masse heraussticht oder sonst wie die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Das heißt natürlich nicht, dass man "weil es jeder macht", Verkehrsregeln missachtet, aber in manchen Situationen ist das unauffällige mitschwimmen für alle Seiten die beste Lösung. Und 90 km/h Tempomat auf einer top ausgebauten Landstraße zählen da für mich eher weniger dazu.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Niemand soll sich gezwungen fühlen, schneller zu fahren, als er es für richtig hält, aber das kann doch nicht so weit gehen, dass jeder der nur mal eben seinen Durchschnittsverbrauch senken will, dass auf Kosten aller anderen Autofahrer tut.

Aber es ist andererseits auch nicht praktikabel, jedem, der 10 km/h unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bleibt, eine Rechtfertigung für sein Verhalten abzunötigen.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Nein, aber wer nach der rechtlichen Situation fragt, merkt offenbar selbst, dass andere VT von dem eigenen Verhalten nicht begeistert sind - und solange er diesen Zustand vermeiden kann, ohne sich selbst zu überschätzen oder irgendwelche Gefahren einzugehen, wieso dann so sturr bleiben?

Ist richtig.....

Nur wie oft bin ich mit dem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht einverstanden? Mal fährt einer für meinen Geschmack zu langsam ab, mal schleicht einer von der Ampel los....da würde wohl jedes mal der Behinderungs-Paragraf greifen.

Dennoch meine ich: bei 90 wenn 100 erlaubt ist (das sind gerade mal 10% drunter), kann man wohl objektiv nicht von einer Behinderung sprechen.

Und ja, ich würde mir Gedanken machen, wenn hinter mir ne Schlange ist.....mir reicht schon einer, der "hinten dran klebt". Mache dann auch Platz bzw. lege nen Zahn zu, weil mich alles andere nur aufregt und nervt.
Nur viele machen das eben nicht.....heute erst wieder erlebt.....Omma mit 70 bei erlaubten 100, so daß sogar der LKW dahinter eingebremst wurde....glaube nicht, daß sie den LKW auf den 10km überhaupt bemerkt hat, dank Ingorieren der Rückspiegel.

Fazit: "menschlich" mag man in manchen Fällen ein Hindernis sein, "rechtlich" wohl eher nicht.
Bei 90 statt 100 würde ich nicht von einem Hindernis sprechen, auch wenn 3 Autos dahinter sind.

Mal ehrlich gesprochen werden doch selbst diejenigen, welche die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren, von den meisten als Hindernis empfunden (ja, auch von mir 😉)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Aber es ist andererseits auch nicht praktikabel, jedem, der 10 km/h unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bleibt, eine Rechtfertigung für sein Verhalten abzunötigen.

Praktikabel ist in dem Zusammenhang überhaupt nichts, weil so etwas einfach nicht eindeutig in ein Gesetz gegossen werden kann, genau so wie solche Diskussionen hier zwangsläufig pauschalisieren. Der eine hat, wenn er hier einen Kommentar abgibt, eine perfekt ausgebaute Landstraße und eine kilometerlange Autoschlange im Kopf, der andere denkt an die Landstraße vor seiner Haustür, wo zwar 100 erlaubt sind, aber alles über 80 selbst für erfahrene Autofahrer unangenehm bis gefährlich ist. Ich denke halt nur, dass die Fragestellung ziemlich eindeutig darauf abzielt, ein schlechtes Gewissen zu beruhigen, da ja offensichtlich klar ist, dass Spritsparen durch reduzierte Höchstgeschwindigkeit außerhalb von Autobahnen nun nicht gerade auf viel Gegenliebe stößt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Nur wie oft bin ich mit dem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht einverstanden? Mal fährt einer für meinen Geschmack zu langsam ab, mal schleicht einer von der Ampel los....da würde wohl jedes mal der Behinderungs-Paragraf greifen.

Solche sehr abstrakten Paragraphen sind im Zweifelsfall (neben der rechtlichen Handhabbarkeit bei Extremfällen) in der Hauptsache dafür gedacht, einen ungefähren Anhaltspunkt zu geben. Und so sollte man in dem Fall eben feststellen, dass man die zHg auch nutzen sollte, wenn man sich dazu körperlich, technisch und von den äußeren Gegebenheiten her in der Lage fühlt. Genau so, wie es nicht im Sinne der StVO sein kann, nach dem Anfahren an der Ampel 1 km zu brauchen, um 50 km/h zu erreichen (übrigens auch nicht im Sinne des Spritsparens).

Nicht mehr und nicht weniger. 😉

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Solche sehr abstrakten Paragraphen sind im Zweifelsfall (neben der rechtlichen Handhabbarkeit bei Extremfällen) in der Hauptsache dafür gedacht, einen ungefähren Anhaltspunkt zu geben. Und so sollte man in dem Fall eben feststellen, dass man die zHg auch nutzen sollte, wenn man sich dazu körperlich, technisch und von den äußeren Gegebenheiten her in der Lage fühlt. Genau so, wie es nicht im Sinne der StVO sein kann, nach dem Anfahren an der Ampel 1 km zu brauchen, um 50 km/h zu erreichen (übrigens auch nicht im Sinne des Spritsparens).

Nicht mehr und nicht weniger. 😉

Dann kontere ich einfach abstrakt mit dem Paragrafen der gegenseitigen Rücksichtnahme....ich möchte nur 90% der zHg fahren, darauf sollte Rücksicht genommen werden....oder überholt....

Andersrum kann man natürlich argumentieren, der andere soll Rücksicht darauf nehmen, daß ich schnell fahren will und schneller fahren oder rechts ran....

So kommen wir also nicht weiter. Es geht also nach menschlichem Ermessen. Und da sehe ich in diesem Fall keine Behinderung bzw. Handlungsbedarf. Und ich bin jemand der solange es übersichtlich ist, die zHg +Tacho 20 fährt.....

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Und warum nicht den Tempomat auf 100 wenn es die Bedingungen erlauben? 😕
 
Wegen vielleicht 0,2l Verbrauch den Verkehr unnötig behindern und andere provozieren die bei der geringen Geschwindigkeitsdifferenz kaum überholen können, bzw. sogar dürfen? Warum nicht den Tempomat auf 100 setzen?
 
Gruß Meik

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen .....

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt


Ganz einfach, wenn 100km/h erlaubt sind nennt sich das Höhstgeschwindigkeit! Das heisst für mich, ich darf nicht schneller wie 100km/h fahren! Alles was darunter ist für den Fahrzeugführer im gewissen Rahmen offen!

und fahrer B hinter dir die 100 fahren will und du sie nicht fährst, behinderst du fahrer B. und ob das nun 10km/h, 20km/h oder 10% sind ist doch schnuppe. ich kann mich auch nicht errinnern, dass 10% zu schnell in ordnung sind - warum sollte es bei behinderung anders sein?

und ich rede jetzt von einer gerade, gut ausgebauten landstraße im sommer bei trockenem wetter und sonnenschein, wo die zulässige höchstgeschwindigkeit ohne probleme und gefährdung anderer möglich ist - ansonsten bitte einspruch 😉

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Dann kontere ich einfach abstrakt mit dem Paragrafen der gegenseitigen Rücksichtnahme....ich möchte nur 90% der zHg fahren, darauf sollte Rücksicht genommen werden....oder überholt....
Andersrum kann man natürlich argumentieren, der andere soll Rücksicht darauf nehmen, daß ich schnell fahren will und schneller fahren oder rechts ran....

eben, es ist also schwachsinn nur weil es niemand bestrafen würde zu sagen, dass es legitim ist. genauso wie jemand langsamer fahren will darf jemand schneller sein und (das ist wichtig!) das ist GLEICHBERECHTIGT und keiner von beiden hat mehr "recht" als der andere. das scheinen nämlich manche zu vergessen. und wenn jemand unbedingt nur 90% fahren will ok, aber wenn dann ne schlange hinter ihm ist, sollte er vllt mal kurz an den straßenrand fahren....

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