ForumPassat B5 & B5 GP
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B5 & B5 GP
  7. Ab wann gilt ein Auto als Totalschaden?!

Ab wann gilt ein Auto als Totalschaden?!

Themenstarteram 18. Januar 2005 um 5:53

Hallo zusammen,

tja das läßt mir nun keine freie Minute... Gestern Abend auf der Heimfahrt von der Arbeit hat tatsächlich ein Opa (Ford) versucht meinen Passat einem Elchtest unterziehen zu müssen. Das Ergebnis: Polizei hat festgestellt das der Opa schuld hat (im Polizeibericht festgehalten) und der Schaden: Ab hintere Tür auf der Fahrerseite bis zum Heck alles Weg rasiert. Ich war ziemlich ausser mir, ist ja sicherlich verständlich bei einem Auto was gerade einmal rund 6000 km gelaufen hat und knapp 3 Monate alt ist und zudem einen Neuwert von 33000 Euro hatte! Ich betone sehr wohl "hatte". Natürlich gehts gleich erstmal zum Arzt weil mein Rücken schon ziemlich weh tut, hinzu kommt auch noch die Versicherung etc...

Naja warum ich eigentlich schreibe ist, ab wann gilt denn ein Auto als "Totalschaden"? Ich meine, das ist schon wirklich mist nachher die ganze Zeit mit dem Gedanken durch die Gegend fahren zu müssen "mein Auto war/ist Schrott!" und wie verhält es sich mit der Wertminderung durch den Unfall... Klar werde ich einen Sachverständigen beauftragen sich das anzuschauen. Ist es sinnvoll mehrere Meinungen einzuholen?! Vielelicht habt Ihr ja Tipps zum vorgehen.

Danke im Voraus!

Springtoifel

Ähnliche Themen
14 Antworten

Totalschaden

 

Ein Auto gilt als Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs überschreiten

...erstmal herzliches Beileid und andererseits Glückwunsch!!!

Also, ein Auto kann ab einer Schadenhöhe von 70% des Zeitwertes (Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Fahrzeug) als Totalschaden abgerechnet werden.

Solltest Du eine Reparatur in jedem Fall durchführen wollen, werden Reparaturkosten bis zur Höhe von 130 % des Zeitwertes erstattet (Ob das jedoch sinnvoll wäre, solch einen Schaden zu beheben, bleibt offen.)

Bitte sofort einen Rechtsanwalt und einen Gutachter Deines Vertrauens beauftragen.

(NUR EINEN !!!)

Sollte die Schadenhöhe unter 1000€ liegen, reicht ein Kostenvoranschlag des Reparaturbetriebes.

(Angemessenheitsklausel)

Wenn, wie in Deinem Fall, "der Arsch rasiert wurde", tritt ein sogenannter merkantiler Minderwert ein, den Dein Gutachter im Gutachten berücksichtigen wird.

Achja, ich würde das Gutachten und die Höhe des kalkulierten Schadens abwarten.

Auch hier hast Du wieder zwei Möglichkeiten:

1)Entweder läßt Du das Auto beim Freundlichen reparieren und bekommst die anfallenden Reparaturkosten in voller Höhe erstattet (ohne Abzug "Neu für Alt", da hier keine Wertverbesserung eintreten wird!!!)

2)Du rechnest den Schaden fiktiv (auf Gutachtenbasis) ab.

Angenommen, das Gutachten ergibt einen Schaden

von 10´€ inkl. MwSt. und Du findest einen Reparaturbetrieb, der Dir eine Reparatur für 6´€

macht, würde ich den Schaden fiktiv abrechnen.

ACHTUNG: Hier wird nur der Nettobetrag des Gutachtens reguliert, was sich ja aber für Dich lohnen kann.

Bei 1) wird der Mietwagen (GOLF) für die gesamte Reparaturdauer erstattet, bei 2) für die im Gutachten kalkulierte Rep.dauer.

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Gute Besserung

3BGChris

-seit 10 Jahren im Versicherungsaußendienst-

Themenstarteram 18. Januar 2005 um 11:30

Hallo 3BGChris,

ich war heute morgen ersteinmal beim Doc. Röntgen ließ sich ebenfalls nicht vermeiden. Zum "Glück" ist es halt "nur" eine Rippenprellung. Das werde ich locker überstehen! Aber dennoch wird mir dazu auch noch etwas einfallen, mit Sicherheit...

Jetzt zum Auto: Ich habe mich mit meiner Versicherung auseinander gesetzt. Zum Glück ist der Dad meiner Freundin dort Stellvertretender Direktor wo ich halt Versichert bin *g* Nun denn... Ich habe nun das Auto noch hier auf dem Hof stehen. Um 15 Uhr bekomme ich ersteinmal für die Dauer der Reperatur/Gutachten/einschätzung einen anderen Wagen gestellt. Einen Passat TDi 2,0... Immerhin. Morgen kommt dann ein Sachverständiger heraus um den Unfall zu beurteilen. Ich werde nachher auch die Werkstatt bitten mich dann zu Kontaktieren wenn er vor Ort ist. Möchte persönlich hören was er dazu sagt. Natürlich wurde auch gleich Augenmerk auf den Wertverlust gelegt. Ist nun immerhin ein Unfallauto. Inwiefern sich dieses bemerkbar macht, werde ich morgen sehen.

Ich werde mich dann morgen/übermogen hier nochmal melden was er sagte. Die Reperatur wird hier von meinen VW Händler (kenne ich Persönlich) gemacht woher ich auch das Auto bezogen habe.

Es schmerzt ganz schön wenn ich das Auto so sehe! Man man...

Aber danke für Deinen/Eure Beiträge :-)

Stefan

also wenn du glück hast haben die säulen was abbekommen die sind sicherheitstechnisch ziemlich wichtig und ein gebogenes oder gar angerissenes material hält nicht mehr so gut wie ein "unverletztes"

in den bereichen geht es schnell mal um totalschaden

gruß SirBIB

Themenstarteram 18. Januar 2005 um 17:53

Also ich habe nun ersteinmal wieder einen fahrbaren Untersatz unterm Hintern. Zwar kein Passat wie eigentlich geplant, nun aber ein A4 Avant 1,9 TDi. Ich sage jetzt schon: Geschmackssache (wenn ist so an meinem alten Audi 100 denke...) von innen, aber gut, muß ich ja nicht kaufen! ;-)

Als ich heute Nachmittag das Auto zur Werkstatt gebracht habe, war auch zufällig gleichzeitig der Sachverständige da. Er hat sich alles genau angesehen, Foto´s gemacht etc... selbst hinten die Stoßstange hat er halb abgerissen um Foto´s zu machen *lol*

Bin nun gespannt was nun dabei heraus kommt. Soll ja Mittwoch/Donnerstag bescheid bekommen wie hoch der Schaden ist etc. Aber was mir halt noch immer Bauchschmerzen bereitet ist die Tatsache der Wertminderung! Auch wenn der Gutachter es Feststellt, was habe ich davon?! Immerhin gilt es nun als Unfallauto und solit ist der Wiederverkauf davon beeinträchtigt.

Bin wirklich am Überlegen ob ich nicht vielleicht einen Anwalt einschalten sollte...

Themenstarteram 18. Januar 2005 um 17:55

Tja hier noch die Felge mit Winterreifen... *lol*

Hi!

also zum anwalt würde ich auf jeden fall gehen.

den bekommste auf jeden fall von der gegnerischen haftpflicht bezahlt. sicher ist sicher.

wenn deine hinterachse nix abbekommen hat, würde ich den schaden fiktiv abrechnen (bei dem schadensbild)

der schaden sollte sich im rahmen von ca. 2500,--€ bewegen.

mit stoßstange werdens wohl 3500,--€ werden.

ein guter karosseriebauer richtet dir das blech ohne probleme wieder.

den wertverlust (ca. 300€) bekommst separat ausbezahlt.

das ist doch die gelegenheit auf stoßstangen mit seitenmarkierungsleuchten umzubauen!!!!

gruß

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 7:07

Guten morgen,

das der Anwalt von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt wird ist gut zu wissen, danke... Dachte schon das ich meine Auto-Rechtschutz in Anspruch nehmen müßte.

Nunja, die Bilder zeigen nicht den ganzen Schaden! Irgendwie hat meine Digicam gestern versagt und das waren die einzigesten brauchbaren Bilder :-( Das Hinterteil vom Auto sieht am schlimmsten aus! Der Gutachter sagte gestern, sofern ich es mitbekommen habe, das die Hinterachse auch einen ordentlichen Ruck mitbekommen hat. Daher ist auch diese(r) Reperatur/Austausch garantiert.

Melde mich wieder...

Themenstarteram 20. Januar 2005 um 13:36

Hallo zusammen,

habe gerade das Gutachten bekommen:

- Reperaturkosten: 5000 Euro

- Wertminderung: 800 Euro

Naja was soll man dazu noch sagen?!

na was wohl?

kohle kassieren, auto richten lassen bei nem freien karosseriebauer und den rest in den umbau investieren.

Zitat:

Original geschrieben von 3BGChris

2)

...

Angenommen, das Gutachten ergibt einen Schaden

von 10 EUR inkl. MwSt. und Du findest einen Reparaturbetrieb, der Dir eine Reparatur für 6 EUR macht, würde ich den Schaden fiktiv abrechnen.

ACHTUNG: Hier wird nur der Nettobetrag des Gutachtens reguliert...

...

nur eine Frage: Wird in diesem Fall wirklich nur der vom Gutachter ermittelte Nettobetrag (also ohne MwSt.) erstattet?

Themenstarteram 21. Januar 2005 um 10:02

Genau Kohle kassieren! ;-) Da sagst Du was...

Der Anwalt ist mit der Wertminderung vom Sachverständigen nicht einverstanden zumal es ein Neufahrzeug ist mit gerade einmal 5780 km auf dem Tacho.

Er setzt sich gearade mit dem Gutachter auseinander wie dieser nur 800 Euro berechnen kann/konnte. Der Anwalt hat etwas anderes ermittelt. Klar das der Gutachter es nach seinen Maßstäben berechnet, der Anwalt hingegen hat ein dickes Büchlein gezogen mit anerkannten Berechnungsmethoden, nachgeschlagen und siehe da, nach seinen Berechnungen kommt er auf min. 1500 Euro... Bin ja mal gespannt was dabei heraus kommt! Zudem gibts gut Schmerzenzgeld so wie er sagte...

Zitat:

Original geschrieben von valerikk

nur eine Frage: Wird in diesem Fall wirklich nur der vom Gutachter ermittelte Nettobetrag (also ohne MwSt.) erstattet?

Hallo!

In diesem Fall (fiktive Abrechnung) wird folgendes erstattet:

-der Nettobetrag des Gutachtens

-Mietwagen oder Nutzungsausfall für die kalk. Reparaturdauer (ACHTUNG: wichtig für diesen Teil der Erstattung ist, dass Nachweise erbracht werden, dass das Fahrzeug fachgerecht instand gesetzt wurde, nur dann gibts den Mietwagen erstattet!!!)

-die Wertminderung

-die Anwaltskosten

-die Gutachterkosten

Sollte die Reparatur günstiger durchführbar sein und fällt dabei Mehrwertsteuer an (auch schon beim Ersatzteilkauf) so kann diese separat eingefordert werden..

Die kalkulierte Wertminderung halte ich für angemessen, da es sich hier lediglich um einen Streifschuß handelt und kein merkantiler (=spürbarer) Minderwert eintritt, sofern der Wagen in einem Fachbetrieb repariert wird.

Gruß 3BGChris

Themenstarteram 22. Januar 2005 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von 3BGChris

Die kalkulierte Wertminderung halte ich für angemessen, da es sich hier lediglich um einen Streifschuß handelt und kein merkantiler (=spürbarer) Minderwert eintritt, sofern der Wagen in einem Fachbetrieb repariert wird.

Klar, man könnte sagen das die ermittelte Wertminderung OK sei, allerdings mahnte mir mein Anwalt an, das es sich nun rein Rechtlich gesehen um ein Unfallauto handelt! Und was muß mal bei Unfallauto's machen? Man muß Sie beim Verkauf auch so deklarieren um später kein böses Erwachen zu erleben...

Anwalt: "Somit sind die späteren Verkaufschancen bzw. der Endpreis welcher beim Verkauf hätte erzielt werden können trotz Reperatur in einem Fachbetrieb evt niedriger und die 800 Euro decken diesen Sachverhalt nach seinem Kenntnisstand nicht ab."

Daher wird er sich mit dem Gutachter auseinander setzen. Bin gespannt ob sich da noch etwas tut.

Auch habe ich in der VW-Werkstatt nachgefragt wie es sich mit den reparierten und ausgetauschten Stellen/Teilen in Hinblick auf einer eventuellen Durchrostung innerhalb der "10 Jahren VW-Garantie" verhält. Immerhin kommt der Radkasten immer mit Feuchtigkeit in Berührung, gerade hier im Norden. Darauf hin sagte mir der Werkstattmeister das ich dann eine Garantiekarte bekomme, in welcher vermerkt sei, das auch nach diesem Schaden die vollen 10 Jahre erhalten bleiben, auch an den reparierten Stellen. Immerhin etwas, weil es wäre schon ein starkes Stück gewesen, wenn ich für die reparierten Teile wegen Durchrostung aufkommen müßte.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B5 & B5 GP
  7. Ab wann gilt ein Auto als Totalschaden?!